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							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                2
             Seite :                     1 / 16
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                          TN18-9020
             Art des Sonderrades:                                    einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                              Tomason Klein Wiele
             Montageposition:                                          Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                                       MB
             Radgröße:                                                         9Jx20H2
             Rad-Einpresstiefe:                                                 25 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                             112 mm
             Lochzahl:                                                             5
             Mittenlochdurchmesser:                                            66,6 mm
             Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
§ 22 51823




             Zentrierring:                                                    ohne Ring
             geprüfte Radlast:                                                  900 kg
             bei Reifenabrollumfang:                                           2300 mm


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:       AUDI

             Radbefestigung
             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                           Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                                             moment
             BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm                             140 Nm
             BF2         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm                             150 Nm
             BF3         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm                             180 Nm

             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             B8                             e1*2001/116*0430*..
             B81                            e13*2007/46*1084*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             90 bis 200      Audi A4, A4 quattro     235/30R20                            A01) bis A10)
                             (Baureihe B9,                                                BF1) E79a) K01) K02) K28) K71)
                             Limousine, Kombi)                                            M00) T88)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                2
             Seite :                     2 / 16
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             B8                              e1*2001/116*0430*..
             B81                             e13*2007/46*1084*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             100 bis 180     Audi A4 Allroad          235/35R20                           A02) bis A10)
                             (Baureihe B8)                                                BF1) E79b)
                                                      245/35R20
                                                      A01) K04) K69) K70)

                                                      255/35R20
                                                      A01) K03) K04) K69) K70)


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             B8                              e1*2001/116*0430*..
             B81                             e13*2007/46*1084*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             100 bis 200     Audi A4 Allroad          235/35R20                           A01) bis A10)
                             (Baureihe B9)                                                BF1) E79c) K03) K04)
§ 22 51823




             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             B8                             e1*2001/116*0447*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             331             Audi RS4                265/30R20                            A02) bis A10)
                             (Baureihe B8, Kombi)                                         BF1) E84)

             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             B8                               e1*2001/116*0430*..
             B81                              e13*2007/46*1084*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             100 bis 245     Audi A5                   225/35R20                          A02) bis A10)
                             (5-türer, Coupe, Cabrio, G7R) N235) T90)                     BF1) E82)
                             Baureihe 8F und 8T)
                                                       245/30R20
                                                       T90)

                                                      255/30R20
                                                      GCF)

                                                      265/30R20
                                                      A01) G4X) K62)

                                                      275/30R20
                                                      A01) G4W) K01) K04) K62) K63)

                                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                                      vorne              hinten
                                                      225/35R20          255/30R20          A02) bis A10)
                                                                                            BF1) E82) G7R) N235) T90) V00)
                                                      225/35R20          265/30R20          A02) bis A10)
                                                                                            BF1) E82) G7R) N235) T90) V00)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                2
             Seite :                     3 / 16
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020


             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             B8                               e1*2001/116*0430*..
             B81                              e13*2007/46*1084*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             245 bis 260     Audi S5                   245/30R20                          A02) bis A10)
                             (5-türer, Coupe, Cabrio, T90)                                BF1) E82)
                             Baureihe 8F und 8T)
                                                       255/30R20
                                                       GCF)

                                                      265/30R20
                                                      A01) G4X) K62)

                                                      275/30R20
                                                      A01) G4W) K01) K04) K62) K63)


             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             B8                               e1*2001/116*0430*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
§ 22 51823




             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             100 bis 210     Audi A5                   225/35R20                          A02) bis A10)
                             (5-türer, Coupe, Baureihe G4X) T90)                          BF1) E82a)
                             F5)
                                                       235/30R20
                                                       A01) A93a) K04) M00) T88)

                                                      245/30R20
                                                      A01) K04) T90)

                                                      255/30R20
                                                      A01) K03) K04)

                                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                                      vorne              hinten
                                                      225/35R20          255/30R20          A01) bis A10)
                                                                         K04)               BF1) E82a) G4X) T90) V00)

             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             B8                               e1*2001/116*0430*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             260             Audi S5                   245/30R20                          A01) bis A10)
                             (5-türer, Coupe, Baureihe                                    BF1) E82a) K04)
                             F5)                       255/30R20
                                                       G4X) K03)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                2
             Seite :                     4 / 16
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             B8                              e1*2001/116*0430*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             110 bis 210     Audi A5                  225/35R20                               A02) bis A10)
                             (Cabriolet, Baureihe F5) G4X) T90)                               BF1) E82a)

                                                      245/30R20
                                                      A01) K04) T90)

                                                      255/30R20
                                                      A01) K03) K04)

                                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                                      vorne              hinten
                                                      225/35R20          255/30R20          A01) bis A10)
                                                                         K04)               BF1) E82a) G4X) T90) V00)

             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             B8                              e1*2001/116*0430*..
§ 22 51823




             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             260             Audi S5                  255/30R20                               A01) bis A10)
                             (Cabriolet, Baureihe F5)                                         BF1) E82a) G4X) K03) K04)

             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             B8                            e1*2001/116*0447*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             331             Audi RS5               265/30R20                                 A02) bis A10)
                             (Baureihe F5)                                                    BF1) E83)
                                                    275/30R20


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             4G                             e1*2007/46*0436*..
             4G1                            e13*2007/46*1147*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             100 bis 245     Audi A6                 225/35R20                                A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi)      N235) T90)                               BF1) E54)

                                                      235/35R20
                                                      A01) K13) K22) K28) K71) K73)
                                                      N245) T92)

                                                      265/30R20
                                                      A01) K01) K04) K13) K22) K25)
                                                      K28) K71) K73) T94)

                                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                      vorne              hinten
                                                      225/35R20          265/30R20            A01) bis A10)
                                                                         K04) K28) K71)       BF1) E54) N235) T90) T94) V00)
                                                      235/35R20          265/30R20            A01) bis A10)
                                                      K13) K22) K73)     K04) K28) K71)       BF1) E54) N245) T92) T94) V00)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                2
             Seite :                     5 / 16
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020



             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             4G                             e1*2007/46*0436*..
             4G1                            e13*2007/46*1147*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             309 bis 331     Audi S6                 265/30R20                            A01) bis A10)
                             (Limousine, Kombi)                                           BF1) K01) K04) K13) K22) K25)
                                                                                          K28) K71) K73) T94)


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             4G                             e1*2007/46*0436*..
             4G1                            e13*2007/46*1147*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             140 bis 245     Audi A7, A7 Sportback   245/35R20                            A01) bis A10)
                                                     A93) N255)                           BF1) K63)

                                                     255/35R20
                                                     A93a)
§ 22 51823




                                                     265/35R20
                                                     K03) K04)

                                                     275/30R20
                                                     A93) K01) K04)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                                     vorne              hinten
                                                     245/35R20          275/30R20          A01) bis A10)
                                                     A93)               K04) K63)          BF1) N255) V00)

             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             4G                             e1*2007/46*0436*..
             4G1                            e13*2007/46*1147*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             309 bis 331     Audi S7 , S7 Sportback 255/35R20                             A01) bis A10)
                                                     A93a)                                BF1) K63)

                                                     265/35R20
                                                     K03) K04)

                                                     275/30R20
                                                     A93) K01) K04)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                2
             Seite :                     6 / 16
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             4H                            e1*2007/46*0284*..
             4H                            e1*2007/46*0398*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             150 bis 382     Audi A8, A8L           235/45R20                              A02) bis A10)
                                                    A01) K72) N245)                        BF2) E44)

                                                      245/40R20
                                                      N255)

                                                      255/40R20
                                                      A01) K04) K72) N265)

                                                      265/40R20
                                                      A01) K03) K04) K71) K72)

                                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                                      vorne              hinten
                                                      235/45R20          265/40R20          A01) bis A10)
                                                      K72)               K04) K71)          BF2) E44) N245) V00)
§ 22 51823




             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             8R                              e1*2001/116*0473*..
             8R                              e1*2001/116*0497*..
             8R1                             e13*2007/46*1083*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             100 bis 200     Audi Q5                  235/45R20                            A01) bis A10)
                             (ohne                                                         A94) BF1) EF0) K01) K04)
                             Serienverbreiterung)     245/45R20

                                                      255/45R20

                                                      265/40R20

                                                      275/40R20
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                2
             Seite :                     7 / 16
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             8R                              e1*2001/116*0473*..
             8R                              e1*2001/116*0497*..
             8R1                             e13*2007/46*1083*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             100 bis 200     Audi Q5                   235/45R20                         A02) bis A10)
                             (mit Serienverbreiterung)                                   A94) BF1) EF0)
                                                       245/45R20

                                                      255/45R20
                                                      A01) K01)

                                                      265/40R20
                                                      A01) K01) K04)

                                                      275/40R20
                                                      A01) K01) K04)


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
§ 22 51823




             8R                              e1*2001/116*0473*..
             8R1                             e13*2007/46*1083*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             230 bis 260     Audi Q5, SQ5, SQ5 TDI 235/45R20 M+S                         A02) bis A10)
                             (mit Serienverbreiterung)                                   A94) BF1)
                                                       245/45R20 M+S

                                                      255/45R20
                                                      A01) K01)

                                                      265/40R20
                                                      A01) K01) K04)

                                                      275/40R20
                                                      A01) K01) K04)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                2
             Seite :                     8 / 16
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             FY                              e1*2007/46*1550*..
             FY                              e1*2007/46*1685*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             100 bis 210     Audi Q5                  235/45R20                               A01) bis A10)
                             (ohne Verbreiterungs-    K04)                                    BF1) K01)
                             Flaps vorne u. hinten)
                                                      245/45R20
                                                      K04)

                                                      255/45R20
                                                      K04)

                                                      265/40R20
                                                      K02)

                                                      265/45R20
                                                      K02)

                                                      275/40R20
§ 22 51823




                                                      K02)

                                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                      vorne              hinten
                                                      235/45R20          265/40R20            A01) bis A10)
                                                      K01)               K02)                 BF1) V00)
                                                      245/45R20          275/40R20            A01) bis A10)
                                                      K01)               K02)                 BF1) V00)

             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             FY                              e1*2007/46*1550*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             260             Audi SQ5                 255/45R20                               A01) bis A10)
                             (ohne Verbreiterungs-    K04)                                    BF1) K01)
                             Flaps vorne u. hinten)
                                                      265/40R20
                                                      K02)

                                                      265/45R20
                                                      K02)

                                                      275/40R20
                                                      K02)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                2
             Seite :                     9 / 16
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020


             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             FY                               e1*2007/46*1550*..
             FY                               e1*2007/46*1685*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             100 bis 210     Audi Q5                   235/45R20                              A01) bis A10)
                             (mit Verbreiterungs-                                             BF1) K01)
                             Flaps vorne u. hinten)    245/45R20

                                                      255/45R20
                                                      K04)

                                                      265/40R20
                                                      K04)

                                                      265/45R20
                                                      K04)

                                                      275/40R20
                                                      K02)
§ 22 51823




                                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                      vorne              hinten
                                                      235/45R20          265/40R20            A01) bis A10)
                                                      K01)               K04)                 BF1) V00)
                                                      245/45R20          275/40R20            A01) bis A10)
                                                      K01)               K02)                 BF1) V00)

             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             FY                               e1*2007/46*1550*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             260             Audi SQ5                  255/45R20                              A01) bis A10)
                             (mit Verbreiterungs-      K04)                                   BF1) K01)
                             Flaps vorne u. hinten)
                                                       265/40R20
                                                       K04)

                                                      265/45R20
                                                      K04)

                                                      275/40R20
                                                      K02)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                2
             Seite :                     10 / 16
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             4L                            e1*2001/116*0350*..
             4L                            e1*2001/116*0367*..
             4L1                           e13*2007/46*1081*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             155 bis 245     Audi Q7                255/45R20                         A02) bis A10)
                                                    A93) ER3) N265)                   B59) BF3) E78a)

                                                     255/45R20 M+S
                                                     A93) ER3)

                                                     255/50R20
                                                     ER1) N265)

                                                     255/50R20 M+S
                                                     ER1)

                                                     265/45R20
                                                     ER3) N275)

                                                     265/45R20 M+S
§ 22 51823




                                                     ER3)

                                                     275/45R20
                                                     ER2) N285)

                                                     275/45R20 M+S
                                                     ER2)

                                                     285/45R20
                                                     ER1)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             4L                            e1*2001/116*0350*..
             4L1                           e13*2007/46*1081*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             320             Audi SQ7               255/45R20 M+S                     A02) bis A10)
                                                    A93) ER3)                         B59) BF3) E78a)

                                                     255/50R20 M+S
                                                     ER1)

                                                     265/45R20 M+S
                                                     ER3)

                                                     275/45R20 M+S
                                                     ER2)

                                                     285/45R20
                                                     ER1)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                2
             Seite :                     11 / 16
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020


             Auflagen und Hinweise

             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                                          nicht, so sind sie nicht
                    zulässig.
§ 22 51823




             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen
                    DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
                    Radkontur hinausragen.

             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.

             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                    werden.

             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                    wird.

             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
                    werden.

             A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                    auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                2
             Seite :                     12 / 16
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020


             A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                   auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                   Fahrzeugherstellers).

             A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                    auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).

             B59)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
                    • Audi ceramic – (innenbelüftete Scheibe aus kohlefaserverstärkter Keramik)

             B59)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
                    • Audi ceramic – (innenbelüftete Scheibe aus kohlefaserverstärkter Keramik)

             BF1)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
                    Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                    Anzugsmoment: 140 Nm

             BF2)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
§ 22 51823




                    Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                    Anzugsmoment: 150 Nm

             BF3)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
                    Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                    Anzugsmoment: 180 Nm

             E44)   Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

             E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

             E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)":
                   -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20
                   -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5
                   -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6

             E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
                   • Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016
                   • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
                     stehen

             E79b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
                   • Audi A4 Allroad bis Modelljahr 2015
                   • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
                     'C' stehen

             E79c) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
                   • Audi A4 Allroad ab Modelljahr 2016
                   • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
                     stehen
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                2
             Seite :                     13 / 16
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020


             E82)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F)
                    • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
                      'C' stehen

             E82a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5)
                   • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
                     stehen

             E83)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5):
                    • ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0447*10

             E84)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8
                    • bis EG-Genehmigungs-Nr.: e1*2001/116*0447*09
                    • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
                      'C' stehen

             EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                    Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                    Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
§ 22 51823




             ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                  einer Achslast von 1770 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                  Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

             ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                  einer Achslast von 1790 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                  Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

             ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                  einer Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                  Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

             G4W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/30R20 ausgerüstet oder
                  diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                  Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                  und G01) zu beachten.

             G4X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R19,
                  265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

             G7R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
                  255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                  Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                  beachten.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                2
             Seite :                     14 / 16
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020


             GCF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
                  225/50R17, 255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                  den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                  in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                  beachten.

             K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 51823




             K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                    Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                    kürzen.

             K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
                    bzw. auszuschneiden.

             K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                    mm aufzuweiten.

             K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

             K62)   An Achse 1 ist der Kunststoff-Innenkotflügel im Bereich über der Radmitte nachzuarbeiten,
                    bzw. eng an das Radhausblech anzulegen.

             K63)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte
                    eng an das Blechradhaus anzulegen.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                2
             Seite :                     15 / 16
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020


             K69)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                    erforderlich:
                    • die Blechradhauskante ist von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte komplett umzulegen,
                    • der Filzinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen,
                    • die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverbreiterung ist entsprechend der
                       umgelegten Radhauskante zu kürzen.

             K70)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                    erforderlich:
                    • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45° vor der Radmitte
                       ein Streifen von 40 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen,
                    • die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverbreiterung ist im oben genannten Bereich
                       um 5 mm zu kürzen.

             K71)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng
                    an das Blechradhaus anzulegen.

             K72)   An Achse 1 sind die an der Radhauskante befindlichen Schrauben (ca. 150mm hinter der
                    Radmitte) samt den Kunststoffspangen zu entfernen.
§ 22 51823




             K73)   An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des
                    Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des
                    Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende
                    Freigängigkeit herzustellen.

             M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                  Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                  typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                  Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

             N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                2
             Seite :                     16 / 16
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020



             N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T94)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
§ 22 51823




                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                    und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                    ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                    sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                    Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                    eines entsprechenden Nachweises.

             Die Anlage 2 mit den Seiten 1-16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
             Sonderräder Typ TN18-9020 des Auftraggebers Kautschuk-Verwertungs-GmbH

             Geschäftsstelle Essen, 27.03.2018
						
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