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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51823
Nr. :                      RA-000950-D0-338
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    1/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                 TN18-9020


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   TN18-9020
Art des Rades:                                    einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                        Tomason Klein Wiele
Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                MB
Radgröße:                                                  9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                          25 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    66,50 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             ohne Ring
geprüfte Radlast:                                           900 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2300 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich


 Fahrzeughersteller oder Marke      :    Audi AG, 85045 Ingolstadt

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
B8, B81, F2                      siehe Auflage S101)
4L, 4L1                          siehe Auflage S102) bzw. S103)




RA-000950-D0-338-07~AU-5-112-66_5-ET25
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51823
Nr. :                      RA-000950-D0-338
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    2/8                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                 TN18-9020


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0447*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
331             Audi RS4 Avant            265/30R20                          A02) bis A10)
                (Baureihe B9, ab EG-      A01)K01)K02)                       S101)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2001/116*0447*11)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
B81                               e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 245     Audi A5                    225/35R20                         A02) bis A10)
                (5-türer, Coupe, Cabrio,   A01)G7R)K03)N235)T90)             E82)S101)
                Baureihe 8F und 8T)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                             e1*2001/116*0447*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
331             Audi RS5                265/30R20                            A02) bis A10)
                (Baureihe F5)           A01)K01)K04)                         E83)S101)

                                           275/30R20
                                           A01)K01)K02)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                              e1*2007/46*1801*..
F2                              e1*2007/46*1840*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 250     Audi A7 Sportback        235/40R20                           A02) bis A10)
                                         A01)K03)K04)N245)                   E21)S101)

                                           245/40R20
                                           A01)K01)K04)N255)




RA-000950-D0-338-07~AU-5-112-66_5-ET25
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51823
Nr. :                      RA-000950-D0-338
Anlage-Nr. :               7
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Auftraggeber :             Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                 TN18-9020


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                             e1*2001/116*0350*..
4L                             e1*2001/116*0367*..
4L1                            e13*2007/46*1081*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 245     Audi Q7                 255/45R20                         A02) bis A10)
                                        A01)K03)K04)N265)                 B59)E78a)ER1)S102)

                                         265/45R20
                                         A01)K01)K04)N275)

                                         275/45R20
                                         A01)K01)K02)N285)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                             e1*2001/116*0350*..
4L1                            e13*2007/46*1081*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
320             Audi SQ7                255/45R20 M+S                     A02) bis A10)
                                        A01)K03)K04)                      B59)E78a)ER1)S102)

                                         265/45R20 M+S
                                         A01)K01)K04)

                                         275/45R20 M+S
                                         A01)K01)K02)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                             e1*2001/116*0350*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
210             Audi Q8                 265/50R20                         A02) bis A10)
                                        A93)N275)                         S103)

                                         275/45R20
                                         A93)N285)

                                         275/50R20
                                         A01)K01)K04)N285)

                                         285/45R20
                                         A93)

                                         285/50R20
                                         A01)K01)K02)




RA-000950-D0-338-07~AU-5-112-66_5-ET25
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51823
Nr. :                      RA-000950-D0-338
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    4/8                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                 TN18-9020


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
     Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
     nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
     werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb
     des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.


RA-000950-D0-338-07~AU-5-112-66_5-ET25
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51823
Nr. :                      RA-000950-D0-338
Anlage-Nr. :               7
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Auftraggeber :             Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                 TN18-9020


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B59) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
     - Audi ceramic – (innenbelüftete Scheibe aus kohlefaserverstärkter Keramik)

E21) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)":
     -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20
     -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5
     -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6

E82) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F)
     - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
        ein 'C' stehen

E83) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5):
     - ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0447*10

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1795 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G7R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
     255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


RA-000950-D0-338-07~AU-5-112-66_5-ET25
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51823
Nr. :                      RA-000950-D0-338
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    6/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                 TN18-9020


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.



RA-000950-D0-338-07~AU-5-112-66_5-ET25
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51823
Nr. :                      RA-000950-D0-338
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    7/8                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                 TN18-9020


S101) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig mit folgendem Zubehör:
                            Achse 1                          Achse 2
      Radtyp                TN18-9020                        TN18-9020
      Radgröße              9J x 20H2, ET 25                 9J x 20H2, ET 25
      KBA – Nr.             51823                            51823
      Adapter-/             Zwischenscheibe                  Zwischenscheibe
      Zwischenscheibe       Kennz. SCC .. ../..-… 12435 Kennz. SCC .. ../..-… 12435
                            15mm Made in Germany,            15mm Made in Germany,
                            Dicke 15 mm                      Dicke 15 mm
      Radbefestigungs-      60 Grad Kegelbund-               60 Grad Kegelbund-
      teile                 Radschraube M14x 1,5x 45 Radschraube M14x 1,5x 45
                            Anzugsmoment: 140 Nm             Anzugsmoment: 140 Nm
      Effektive Einpres-    10                               10
      stiefe

S102) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig mit folgendem Zubehör:
                            Achse 1                          Achse 2
      Radtyp                TN18-9020                        TN18-9020
      Radgröße              9J x 20H2, ET 25                 9J x 20H2, ET 25
      KBA – Nr.             51823                            51823
      Adapter-/             Zwischenscheibe                  Zwischenscheibe
      Zwischenscheibe       Kennz. SCC .. ../..-… 12435 Kennz. SCC .. ../..-… 12435
                            15mm Made in Germany,            15mm Made in Germany,
                            Dicke 15 mm                      Dicke 15 mm
      Radbefestigungs-      60 Grad Kegelbund-               60 Grad Kegelbund-
      teile                 Radschraube M14x 1,5x 45 Radschraube M14x 1,5x 45
                            Anzugsmoment: 180 Nm             Anzugsmoment: 180 Nm
      Effektive Einpres-    10                               10
      stiefe

S103) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig mit folgendem Zubehör:
                            Achse 1                          Achse 2
      Radtyp                TN18-9020                        TN18-9020
      Radgröße              9J x 20H2, ET 25                 9J x 20H2, ET 25
      KBA – Nr.             51823                            51823
      Adapter-/             Zwischenscheibe                  Zwischenscheibe
      Zwischenscheibe       Kennz. SCC .. ../..-… 12435 Kennz. SCC .. ../..-… 12435
                            15mm Made in Germany,            15mm Made in Germany,
                            Dicke 15 mm                      Dicke 15 mm
      Radbefestigungs-      60 Grad Kegelbund-               60 Grad Kegelbund-
      teile                 Radschraube M14x 1,5x 45 Radschraube M14x 1,5x 45
                            Anzugsmoment: 160 Nm             Anzugsmoment: 160 Nm
      Effektive Einpres-    10                               10
      stiefe

T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


RA-000950-D0-338-07~AU-5-112-66_5-ET25
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 51823
Nr. :                      RA-000950-D0-338
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    8/8                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                 TN18-9020


Die Anlage Nr. 7 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ TN18-9020 des Auftraggebers Kautschuk-Verwertungs-GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 13.12.2018




RA-000950-D0-338-07~AU-5-112-66_5-ET25
						
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