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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 52328
Nr. :                      RA-000981-C0-338
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    1/7                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                 TN18-10020


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                               TN18-10020
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                     Tomason Klein Wiele
Montageposition:                                     Hinterachse *
Radausführung:                                             MB
Radgröße:                                              10Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                       20 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 66,50 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          ohne Ring
geprüfte Radlast:                                        900 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2300 mm
 * Die Verwendung des Rades TN18-10020, MB ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp TN18-9020 (ABE-Nr.
51823*03) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp TN18-9020, MB (ABE-Nr. 51823*03) zu entnehmen.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : AUDI

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
4L, 4L1                          Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    180 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
B8, F2, F8, FY                   Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                   140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 30 mm



RA-000981-C0-338-10~AU-5-112-66_5-ET20
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 52328
Nr. :                      RA-000981-C0-338
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    2/7                                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                 TN18-10020


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0447*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          9.0x20,ET25          10.0x20,ET20
331             Audi RS4 Avant            265/30R20            265/30R20                     A01) bis A10)
                (Baureihe B9, ab EG-                           K04)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2001/116*0447*11)      275/30R20            275/30R20                     A01) bis A10)
                                                               K04)
Die Verwendung des Rades TN18-10020, MB ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-9020 (ABE-Nr. 51823*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                             e1*2001/116*0447*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        9.0x20,ET25          10.0x20,ET20
331             Audi RS5                265/30R20            265/30R20                       A01) bis A10)
                (Baureihe F5)                                K04)                            E83)

                                               275/30R20              275/30R20              A01) bis A10)
                                                                      K04)                   E83)
Die Verwendung des Rades TN18-10020, MB ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-9020 (ABE-Nr. 51823*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                               e1*2007/46*1801*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          9.0x20,ET25          10.0x20,ET20
150             Audi A6                   255/35R20            255/35R20                     A01) bis A10)
                (Limousine, Frontantrieb)                      K02)

Die Verwendung des Rades TN18-10020, MB ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-9020 (ABE-Nr. 51823*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000981-C0-338-10~AU-5-112-66_5-ET20
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 52328
Nr. :                      RA-000981-C0-338
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    3/7                                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                 TN18-10020


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                                e1*2007/46*1801*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           9.0x20,ET25          10.0x20,ET20
170 bis 250     Audi A6                    255/35R20            255/35R20                    A01) bis A10)
                (Limousine, Allradantrieb)                      K02)

Die Verwendung des Rades TN18-10020, MB ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-9020 (ABE-Nr. 51823*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                              e1*2007/46*1801*..
F2                              e1*2007/46*1840*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         9.0x20,ET25          10.0x20,ET20
150 bis 250     Audi A7 Sportback        255/40R20            255/40R20                      A01) bis A10)
                                                              K04)

                                               265/35R20              265/35R20              A01) bis A10)
                                                                      K04)

                                               275/35R20              275/35R20              A01) bis A10)
                                                                      K02)
Die Verwendung des Rades TN18-10020, MB ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-9020 (ABE-Nr. 51823*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F8                             e1*2007/46*1751*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        9.0x20,ET25          10.0x20,ET20
210 bis 250     Audi A8, A8 L           255/40R20            255/40R20                       A01) bis A10)
                                                             K02)

                                               265/35R20              265/35R20              A01) bis A10)
                                                                      K02)

                                               265/40R20              265/40R20              A01) bis A10)
                                                                      K02)

                                               275/35R20              275/35R20              A01) bis A10)
                                                                      K02)
Die Verwendung des Rades TN18-10020, MB ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-9020 (ABE-Nr. 51823*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000981-C0-338-10~AU-5-112-66_5-ET20
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 52328
Nr. :                      RA-000981-C0-338
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    4/7                                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                 TN18-10020


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                               e1*2007/46*1550*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           9.0x20,ET25          10.0x20,ET20
260             Audi SQ5                   265/40R20            265/40R20                    A01) bis A10)
                (ohne Verbreiterungs-Flaps                      K02)
                vorne u. hinten)
                                           275/40R20            275/40R20                    A01) bis A10)
                                                                K02)
Die Verwendung des Rades TN18-10020, MB ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-9020 (ABE-Nr. 51823*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                                e1*2007/46*1550*..
FY                                e1*2007/46*1685*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           9.0x20,ET25          10.0x20,ET20
100 bis 210     Audi Q5                    265/40R20            265/40R20                    A01) bis A10)
                (mit Verbreiterungs-Flaps                       K02)                         E44)
                vorne u. hinten)
                                           275/40R20            275/40R20                    A01) bis A10)
                                                                K02)                         E44)
Die Verwendung des Rades TN18-10020, MB ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-9020 (ABE-Nr. 51823*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                                e1*2007/46*1550*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           9.0x20,ET25          10.0x20,ET20
260             Audi SQ5                   265/40R20            265/40R20                    A01) bis A10)
                (mit Verbreiterungs-Flaps                       K02)
                vorne u. hinten)
                                           275/40R20            275/40R20                    A01) bis A10)
                                                                K02)
Die Verwendung des Rades TN18-10020, MB ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-9020 (ABE-Nr. 51823*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000981-C0-338-10~AU-5-112-66_5-ET20
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 52328
Nr. :                      RA-000981-C0-338
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    5/7                                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                 TN18-10020


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                             e1*2001/116*0350*..
4L                             e1*2001/116*0367*..
4L1                            e13*2007/46*1081*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        9.0x20,ET25          10.0x20,ET20
155 bis 245     Audi Q7                 265/45R20            265/45R20                       A01) bis A10) ER3)
                                                             K04)                            B59)E78a)N275)

                                               275/45R20              275/45R20              A01) bis A10) ER2)
                                                                      K04)                   B59)E78a)N285)

                                               285/45R20              285/45R20              A01) bis A10) ER1)
                                                                      K04)                   B59)E78a)
Die Verwendung des Rades TN18-10020, MB ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-9020 (ABE-Nr. 51823*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                             e1*2001/116*0350*..
4L1                            e13*2007/46*1081*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        9.0x20,ET25          10.0x20,ET20
320             Audi SQ7                265/45R20 M+S        265/45R20 M+S                   A01) bis A10)
                                                             K04)                            B59)E78a)ER3)

                                               275/45R20 M+S          275/45R20 M+S          A01) bis A10) ER2)
                                                                      K04)                   B59)E78a)

                                               285/45R20              285/45R20              A01) bis A10) ER1)
                                                                      K04)                   B59)E78a)
Die Verwendung des Rades TN18-10020, MB ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp TN18-9020 (ABE-Nr. 51823*03) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.



RA-000981-C0-338-10~AU-5-112-66_5-ET20
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 52328
Nr. :                      RA-000981-C0-338
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    6/7                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                 TN18-10020


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
     Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
     nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
     werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb
     des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

B59) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
     - Audi ceramic – (innenbelüftete Scheibe aus kohlefaserverstärkter Keramik)

E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)":
     -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20
     -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5
     -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6

E83) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5):
     - ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0447*10



RA-000981-C0-338-10~AU-5-112-66_5-ET20
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 52328
Nr. :                      RA-000981-C0-338
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    7/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                 TN18-10020


ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1770 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1790 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.


Die Anlage Nr. 10 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ TN18-10020 des Auftraggebers Kautschuk-Verwertungs-GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 05.10.2018




RA-000981-C0-338-10~AU-5-112-66_5-ET20
						
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