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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50144 nach §22 StVZO

                             Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55114714 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8J x18H2 Typ SK 808
                             Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                     Seite 1 von 7

                             Auftraggeber                    Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
                                                             Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                                             D-67098 Bad Dürkheim
                                                             QM-Nr.: 49 02 0131806

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                             Modell                          Spark
                             Typ                             SK 808
                             Radgröße                        8J x18H2
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-     Abrollumfang
                             führung                                          Lochkreis- (mm)/   tiefe     last     (mm)
                                                                              Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                              (mm)
                             B6           SK 808 B6 / ohne Ring               5/112/66,6         39       780       2200

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                      50144
§ 22 50144, Erweiterung 02




                             Herstellerzeichen               ANZIO
                             Radtyp und Ausführung           SK 808 (s.o.)
                             Radgröße                        8J x18H2
                             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                             Herkunftsmerkmal                POLAND
                             Herstelldatum                   Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.   Art der Befestigungsmittel Bund              Anzugsmoment      Schaftlänge     Artikel-Nr.
                                                                                (Nm)              (mm)
                             S02   Serienschraube M14x1,5         Kugel D=26 mm 120               27,5            -
                             S03   Schraube M14x1,5               Kugel D=26 mm 140               28              Multipack: 54B

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      Audi

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50144 nach §22 StVZO

                             Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55114714 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8J x18H2 Typ SK 808
                             Hersteller                        Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                    Seite 2 von 7


                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                            Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Audi A4                 88-125         215/45R18    A33 R37 T89 T93                     A14 A21 Car
                             B8, B81                 88-140         215/45R18    A33 M+S T89 T93                     Lim V18 S02
                             e1*2001/116*            88-195         225/45R18    A12 R37 T91 T95
                             0430*00-41;             88-195         235/40R18    A12 R37
                             e13*2007/46*1084*..     88-200         225/45R18    A12 M+S T91 T95
                             (FIN: WAUZZZ8K...)      88-200         235/40R18    A12 M+S
                                                     88-200         245/40R18    A12
                             Audi A4                 90-140         215/45R18    A11 R37 T89 T93                     A14 A21 A57
                             B8, B81                 90-200         225/45R18    A11                                 Car Lim V00
                             e1*2001/116*            90-200         235/40R18    A91                                 V18 S02
                             0430*35-...             90-200         245/40R18    A12
                             e13*2007/46*
                             1084*19-..
                             (FIN: WAUZZZF4...)
                             Audi A6 / A6 Avant      100-245        225/50R18    T95 T99                             A12 A14 A21
§ 22 50144, Erweiterung 02




                             4G, 4G1                 100-245        235/50R18                                        A57 Car Lim
                             e1*2007/46*0436*..;     100-245        245/45R18    T00 T96                             NA1 S02
                             e13*2007/46*1147*..     100-245        255/45R18
                             - incl. Facelift 2014
                             Audi A6 allroad         140-245        235/50R18    T01 T97                             A12 A14 A21
                             4G, 4G1                 140-245        235/55R18                                        A56 B92 Car
                             e1*2007/46*0436*..;     140-245        245/50R18    A01 K6w                             KMV S02
                             e13*2007/46*1147*..
                             - incl. Facelift 2014
                             Audi A8                 210, 250       235/55R18    A91                                 A14 A21 A56
                             F8                      210, 250       245/50R18    A91                                 A60 L06 S02
                             e1*2007/46*1751*..      210, 250       255/50R18    A12
                             Audi Q5                 100-200        235/60R18                                        A12 A14 A21
                             8R, 8R1, 8R2                                                                            S03
                             e1*2001/116*0473*..;
                             e1*2001/116*0497*..,
                             e13*2007/46*1083*..;
                             e13*2007/46*1179*..
                             - incl. Facelift 2012
                             Audi Q5                 100-200        235/60R18                                        A12 A14 A21
                             8R, 8R1, 8R2                                                                            KMV S03
                             e1*2001/116*0473*..;
                             e1*2001/116*0497*..;
                             e13*2007/46*1083*..;
                             e13*2007/46*1179*..
                             - incl. Facelift 2012
                             - mit Radhaus-
                                Verbreiterungen
                             Audi Q5                 100-210        235/60R18                                        A12 A14 A21
                             FY                      100-210        255/50R18    A01 K1a K2b                         A57 S03
                             e1*2007/46*1550*..,     100-210        255/55R18    A01 K1a K2b
                             e1*2007/46*1685*..




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50144 nach §22 StVZO

                             Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55114714 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8J x18H2 Typ SK 808
                             Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                    Seite 3 von 7
                             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Audi S4                245           225/45R18     A12 M+S T91 T95                       A14 A21 Car
                             B8, B81                245           235/40R18     A12 M+S T91 T93                       Lim S02
                             e1*2001/116*0430*..;   245           245/40R18     A12
                             e13*2007/46*1084*..
                             (FIN: WAUZZZ8K...)
                             Audi S4                260           225/45R18     A11 M+S                               A14 A21 A56
                             B8, B81                260           235/40R18     A91 M+S                               Car Lim V00
                             e1*2001/116*           260           245/40R18     A12                                   V18 S02
                             0430*43-..
                             e13*2007/46*1084*25-
                             (FIN:WAUZZZF4...)

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
§ 22 50144, Erweiterung 02




                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55114714 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8J x18H2 Typ SK 808
                             Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                      Seite 4 von 7
                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
                             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.
§ 22 50144, Erweiterung 02




                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
                             einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
                             6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
                             Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
                             TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
                             Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
                             geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
                             dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

                             A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             B92    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
                             Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel an Achse 1.

                             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50144 nach §22 StVZO

                             Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55114714 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8J x18H2 Typ SK 808
                             Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                     Seite 5 von 7
                             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
                             Allradlenkung (4WS).
§ 22 50144, Erweiterung 02




                             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Limousine.

                             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             NA1     Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4G) mit serienmäßigen Reifengrößen
                             235/55R18, 255/45R19 oder 255/40R20 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung).

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50144 nach §22 StVZO

                             Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55114714 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8J x18H2 Typ SK 808
                             Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                      Seite 6 von 7

                             T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.
§ 22 50144, Erweiterung 02




                             T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
                             Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

                             V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse    Hinterachse

                             Nr. 1    205/40R18      225/35R18
                             Nr. 2    205/45R18      225/40R18
                             Nr. 3    215/40R18      245/35R18, 255/35R18
                             Nr. 4    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
                             Nr. 5    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
                             Nr. 6    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
                             Nr. 7    225/50R18      245/45R18, 255/45R18
                             Nr. 8    235/40R18      255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
                             Nr. 9    235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
                             Nr. 10   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
                             Nr. 11   235/60R18      255/55R18, 285/50R18
                             Nr. 12   245/35R18      255/35R18
                             Nr. 13   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50144 nach §22 StVZO

                             Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55114714 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8J x18H2 Typ SK 808
                             Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                   Seite 7 von 7

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 26. Juli 2018 in Lambsheim statt.

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2014.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
§ 22 50144, Erweiterung 02




                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 26. Juli 2018




                             Tufan                                                                00298950.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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