Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
Seite 17
Seite 18
Seite 19
Seite 20
							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                             National Type Approval

                   ausgestellt von:

                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                            Sonderräder für Pkw 8 J x 18 H2

                   issued by:

                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                   of the following approval object
§ 22 51851




                                      special wheels for passenger cars 8 J x 18 H2


             Nummer der Genehmigung: 51851                    Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                     Extension No.:

             1.    Genehmigungsinhaber:
                   Holder of the approval:
                   MAK S.p.A.
                   IT-25013 Carpenedolo (BS)

             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                   If applicable, name and address of representative:
                   entfällt
                   not applicable

             3.    Typbezeichnung:
                   Type:
                   EB8080
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                         2

             Nummer der Genehmigung: 51851                     Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                      Extension No.:

             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                   Identification markings:
                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                   Felgengröße
                   Size of the wheel

                   Typ und die Ausführung
                   Type and version

                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                   Date of manufacture (month and year)

                   Genehmigungszeichen
                   Approval identification
§ 22 51851




                   Einpresstiefe
                   Inset/outset



             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                   Position of the identification markings:
                   an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                   on the inside/outside of the wheel

             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                   Responsible Technical Service:
                   TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
                   AT-1230 Wien

             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Date of test report issued by the Technical Service:
                   07.02.2018

             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Number of test report issued by that Technical Service:
                   366-0042-18-WIRD
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                        3

             Nummer der Genehmigung: 51851                    Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                     Extension No.:

             9.    Verwendungsbereich:
                   Range of application:
                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                   gemäß:
                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                   restricted to the application listed:

                   Anlage/n zum Prüfbericht
                   Annex/es of the test report
                   1 - 28

                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                   conditions.

             10.   Bemerkungen:
§ 22 51851




                   Remarks:
                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                    The indications given in the above mentioned test report including its
                    annexes shall apply.

                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                    essential systems - are met.

             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                   siehe Prüfbericht
                   see test report

             12.   Die Genehmigung wird erteilt
                   Approval granted
                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg



                                                         4

             Nummer der Genehmigung: 51851                      Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                       Extension No.:

             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                   entfällt
                   not applicable

             14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                   Place:

             15.   Datum:        28.02.2018
                   Date:

             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                   Signature:
§ 22 51851




             17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                    Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                    erhältlich ist.
                    Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                    competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                    -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                         Index to the information package

                    -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                         Collateral clauses and instruction on right to appeal

                    -    Beschreibungsunterlagen
                         Information package
             Gutachten 366-0042-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51851
             ANLAGE: 14                                                            Radtyp: EB8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                                Stand: 07.02.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                         Seite: 1 von 16

             Fahrzeughersteller                          : AUDI, QUATTRO GmbH
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                   Einpreßtiefe (mm)      : 30
             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                         Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                           Kennzeichnung                    Kennzeichnung            (mm)                    last      umf.      Fertig
                           Rad                              Zentrierring                                     (kg)      (mm)      datum
             5112306645/W1 EB8080/W1 PCD5/112               Ø66,45-SXA-Ø76            66,45       Kunststoff     723     2217     11/17
             5112306645/W1 EB8080/W1 PCD5/112               Ø66,45-SXA-Ø76            66,45       Kunststoff     740     2200     11/17
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : AUDI
             Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                           für Typ : 4G; B8; 4G1; B81; 4H
             Zubehör                                     : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: SXA1
             Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
§ 22 51851




                                                           Typ : 8R; FY; 8R1; 8R2
             Zubehör                                     : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: SXA5
             Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1; 4H
                                                           140 Nm für Typ : FY; 8R; 8R1; 8R2
             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
             B8           e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 225/45R18                 51G; 52J                   AUDI A5 Coupe (8T)
                                                        245/40R18                 51G                        bis MJ2016;
                                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                             51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                             725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                             74P; 76Z; 77E
             B8             e1*2001/116*0430*..       100 - 200 235/40R18 91      11A; 21P; 22I; 24J;        AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                                  24M; 51J                   AUDI S4 bis MJ2016;
                                                              235/45R18 94        11A; 21B; 22I; 24J;        Limousine;
                                                                                  24M; 51J; 54F              Allradantrieb;
                                                      100 - 245 225/45R18         11A; 21P; 22I; 24J;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                  24M; 51G; 52J              12A; 51A; 573; 71C;
                                                              245/40R18 93        11A; 21B; 22B; 22H;        71K; 721; 725; 729;
                                                                                  24J; 24M                   73C; 74A; 74P; 76O;
                                                                                                             77E




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0042-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51851
             ANLAGE: 14                                                        Radtyp: EB8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 07.02.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 2 von 16
             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18              11A; 21P; 22I; 24J;      AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                              24M; 51G; 52J            Limousine;
                                                           235/40R18 91       11A; 21P; 22I; 24J;      Frontantrieb;
                                                                              24M; 51J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           235/45R18 94       11A; 21B; 22I; 24J;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              24M; 51J; 54F            721; 725; 729; 73C;
                                                           245/40R18 93       11A; 21B; 22B; 22H;      74A; 74P; 76O; 77E
                                                                              24J; 24M
             B8             e1*2001/116*0430*..   105 - 195 225/45R18 95      51J; 52J                 AUDI A5 Cabrio (8T)
                                                            235/40R18 95      51J                      bis MJ2016;
                                                            235/45R18 94      51J; 54F                 Allradantrieb;
                                                  105 - 200 245/40R18 93                               Frontantrieb;
                                                  105 - 245 245/40R18         51G; 52J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 729;
                                                                                                       73C; 74A; 74P; 76O;
                                                                                                       77E
             B8             e1*2001/116*0430*..   90 - 200 225/40R18 91Y 11A; 26P; 27I                 Nicht A4 Allroad
             B81            e13*2007/46*1084*..            225/45R18 91Y 11A; 26P; 27I                 Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                           235/45R18 94  11A; 26P; 27I                 ab MJ2016; AUDI S4
                                                  90 - 260 245/40R18 93Y 11A; 245; 248; 26B;           (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                                                         27B                           Limousine;
§ 22 51851




                                                  260      225/40R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J            Allradantrieb;
                                                           225/45R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J            Frontantrieb;
                                                           235/45R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P; 76O; 77E
             B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 245 225/45R18         11A; 21P; 22I; 24J;      AUDI A4 bis MJ2015;
             B81            e13*2007/46*1084*..                               24M; 51G; 52J            Nicht A4 Allroad
                                                           235/40R18 91       11A; 21P; 22I; 24J;      Quattro; AUDI S4 bis
                                                                              24M; 5GG; 51J            MJ2016; Kombi;
                                                           235/45R18 94       11A; 21B; 22I; 24J;      Allradantrieb;
                                                                              24M; 51J; 54F            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/40R18 93       11A; 21B; 22B; 22H;      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                              24J; 24M                 71K; 721; 725; 729;
                                                                                                       73C; 74A; 74P; 76O;
                                                                                                       77E
             B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 200 235/40R18 95  YBF; YBI; 12O                A5 Coupé (B9) ab
             B81            e13*2007/46*1084*..             235/45R18 95  YAS; YBH; 12O                MJ2016; A5 Sportback
                                                  100 - 260 245/40R18 93Y YBF; YBG; 12I                (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                                       Sportback (B9) ab
                                                                                                       MJ2016; A5 Cabrio
                                                                                                       (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                                       Cabrio (B9) ab MJ2016;
                                                                                                       S5 Coupé (B9) ab
                                                                                                       MJ2016; Allradantrieb;
                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                       725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                       76O; 77E


                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0042-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51851
             ANLAGE: 14                                                        Radtyp: EB8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 07.02.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 16
             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18              11A; 21P; 22I; 24J;      AUDI A4 bis MJ2015;
             B81          e13*2007/46*1084*..                                 24M; 51G; 52J            Kombi; Frontantrieb;
                                                       235/40R18 91           11A; 21P; 22I; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              24M; 51J                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           235/45R18 94       11A; 21B; 22I; 24J;      721; 725; 729; 73C;
                                                                              24M; 51J; 54F            74A; 74P; 76O; 77E
                                                           245/40R18 93       11A; 21B; 22B; 22H;
                                                                              24J; 24M
             B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 200 225/50R18 95                               A4 Allroad Quattro ab
             B81            e13*2007/46*1084*..             235/45R18 94                               MJ2016;
                                                            245/45R18 96                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P; 76O; 77E
             B8             e1*2001/116*0430*..   125 - 195 235/40R18 91      12A; 51J                 AUDI S5 Coupé (8T)
                                                            235/45R18 94      12A; 51J; 54F            bis MJ2016; AUDI A5
                                                  125 - 200 245/40R18 93      12A                      Coupe (8T) bis MJ2016;
                                                  125 - 260 225/45R18         12T; 51G; 52J            Allradantrieb;
                                                            245/40R18         12A; 51G; 52J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74A; 74P; 76O; 77E
§ 22 51851




             B8             e1*2001/116*0430*..   118 - 195 225/45R18         12T; 51G; 52J            AUDI A5 Coupe (8T)
                                                            235/40R18 91      12A; 51J                 bis MJ2016;
                                                            235/45R18 94      12A; 51J; 54F            Frontantrieb;
                                                            245/40R18 93      12T                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                       725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                       74P; 76O; 77E
             B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 195 225/45R18 91      51J; 52J                 AUDI A5 Sportback bis
             B81            e13*2007/46*1084*..             235/40R18 91      51J                      MJ2016; 4-türig;
                                                            235/45R18 94      51J; 54F                 Allradantrieb;
                                                  100 - 200 245/40R18         51G; 52J                 Frontantrieb;
                                                            245/40R18 93                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  245       245/40R18 97      51G; 52J                 12A; 51A; 573; 71C;
                                                            M+S
                                                                                                       71K; 721; 725; 729;
                                                                                                       73C; 74A; 74P; 76O;
                                                                                                       77E
             B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 180 235/45R18 94      51J                      Nur A4 Allroad
             B81            e13*2007/46*1084*..             245/45R18 96                               Quattro bis MJ2015;
                                                            255/45R18 99                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 729;
                                                                                                       73C; 74A; 74P; 76O;
                                                                                                       77E




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0042-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51851
             ANLAGE: 14                                                        Radtyp: EB8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 07.02.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 16
             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
             4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 245 235/50R18 97          11A; 27I                  Nur A6 allroad
             4G1          e13*2007/46*1147*..           235/55R18 100         11A; 27I                  quattro;
                                                        245/50R18 100         11A; 24J; 248; 26P; 27I   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                            255/45R18 99  11A; 27I                      71K; 721; 725; 73C;
                                                            255/50R18 102 11A; 24J; 248; 26P;           74A; 74P; 75I; 76O;
                                                                          27B                           DEÄ
             4G             e1*2007/46*0436*..    100 - 150 235/45R18 94  5HI; 52J                      Nur A6; nicht A6
             4G1            e13*2007/46*1147*..             235/45R18 94  57E; 67G                      allroad quattro;
                                                  100 - 245 225/50R18 95Y 11A; 270                      Kombi; Stufenheck;
                                                            235/45R18 98  57E; 67G                      Allradantrieb;
                                                            235/45R18 98  52J                           Frontantrieb;
                                                            235/50R18 97W 11A; 245; 248; 26P;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          270                           12A; 51A; 573; 71C;
                                                            245/45R18 96Y 11A; 270                      71K; 721; 725; 73C;
                                                            255/45R18 99  11A; 245; 248; 26P;           74A; 74P; 75I; 76O;
                                                                          270; 68H                      DEÄ
             4G             e1*2007/46*0436*..    140 - 245 235/45R18 94  12O; 52J                      Nur A7 Sportback;
             4G1            e13*2007/46*1147*..             235/50R18 97  12A                           Coupe; 4-türig;
                                                            245/45R18 96  12A                           Allradantrieb;
                                                            255/45R18 99  12A                           Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 51851




                                                                                                        51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 76O; DEÄ

             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/60R18 103 11A; 24N; 24O                     10B; 11B; 11G; 11H;
             8R1          e13*2007/46*1083*..           255/55R18 105 11A; 24N; 24O                     12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 75I; 76O

             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/60R18 103 11A; 24N; 24O                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        255/55R18 105 11A; 24N; 24O                     12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 75I; 76O

             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/60R18 103 11A; 24N; 24O                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        255/55R18 105 11A; 24N; 24O                     12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 75I; 76O




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0042-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51851
             ANLAGE: 14                                                           Radtyp: EB8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 07.02.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 5 von 16
             Verkaufsbezeichnung:     A8L, A8, S8
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
             4H           e1*2007/46*0284*..  155 - 309 235/50R18 101                                      kurzer Radstand;
                                                        235/55R18                51G                       langer Radstand;
                                                        245/50R18 100            11A; 21P                  Allradantrieb;
                                                        255/50R18 102            11A; 21P                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                           71K; 721; 725; 729;
                                                                                                           73C; 74A; 74P; 75I;
                                                                                                           76O

             Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
             FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 210 235/60R18 103             11A; 245; 248; 26N        Q5; Allradantrieb;
                                                       245/55R18 103             11A; 24J; 248; 26N        Frontantrieb;
                                                       245/60R18 105             11A; 24J; 248; 26N        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       255/55R18 105             11A; 241; 244; 246; 26J   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                              265/55R18 108 11A; 241; 244; 246;            74P; 75I; 76O
                                                                            26J; 26P; 27I
                                                              275/50R18 107 11A; 24C; 244; 247;
                                                                            26J; 26P; 27I

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
§ 22 51851




             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : QUATTRO GmbH
             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: SXA5
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     Q5
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
             FY           e1*2007/46*1685*..        100 - 210 235/60R18 103      11A; 245; 248; 26N        Q5; Allradantrieb;
                                                              245/55R18 103      11A; 24J; 248; 26N        Frontantrieb;
                                                              245/60R18 105      11A; 24J; 248; 26N        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              255/55R18 105      11A; 241; 244; 246; 26J   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                              265/55R18 108 11A; 241; 244; 246;            74P; 75I; 76O
                                                                            26J; 26P; 27I
                                                              275/50R18 107 11A; 24C; 244; 247;
                                                                            26J; 26P; 27I

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0042-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51851
             ANLAGE: 14                                                        Radtyp: EB8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 07.02.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 16
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
§ 22 51851




             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
             12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                  wird, möglich.
             12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                  Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                  Fahrzeuges genannt wird, möglich.
             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter


                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0042-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51851
             ANLAGE: 14                                                        Radtyp: EB8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 07.02.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 16
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
§ 22 51851




                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen



                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0042-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51851
             ANLAGE: 14                                                        Radtyp: EB8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 07.02.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 8 von 16
                   Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                   abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                  Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                  30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                  Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                  Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                  oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                  Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                  30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
§ 22 51851




                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                  Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                  Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                  oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0042-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51851
             ANLAGE: 14                                                         Radtyp: EB8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 07.02.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 9 von 16
             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
             54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                  unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
§ 22 51851




                  Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                  Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                  Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                  Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                  Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                  FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
                  dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
             5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1230kg.
             5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                  10% nach ETRTO zulässig.
             67G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                  Vorderachse:                        235/45R18
                                  Hinterachse:                        265/40R18
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0042-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51851
             ANLAGE: 14                                                         Radtyp: EB8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 07.02.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 10 von 16
             68H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                  Vorderachse:                          235/50R18
                                  Hinterachse:                          255/45R18
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                    An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                    (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                    eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                  werden.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
§ 22 51851




             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                  Zentrierringe verwendet werden.
             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
             76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                  mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
             76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
             DEÄ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
                  400mm an der Vorderachse nicht zulässig.
             YAS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                Vorderachse:                            235/45R18
                                Hinterachse:                            255/40R18


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0042-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51851
             ANLAGE: 14                                                        Radtyp: EB8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 07.02.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 11 von 16
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es
                   wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             YBF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          235/40R18
                                 Hinterachse:                          245/40R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             YBG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          225/45R18
                                 Hinterachse:                          245/40R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
§ 22 51851




                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             YBH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          235/45R18
                                 Hinterachse:                          265/40R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             YBI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          235/40R18
                                 Hinterachse:                          265/35R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0042-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51851
             ANLAGE: 14                                                        Radtyp: EB8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 07.02.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 12 von 16


             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:       AUDI
                    Fahrzeugtyp:      B8
                    Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0430*..
                    Handelsbez.:      AUDI A5,S5,A4,S4

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          27I                      x = 250             y = 300                    HA
                          27B                      x = 300             y = 350                    HA
                          26P                      x = 250             y = 200                    VA
                          26B                      x = 300             y = 250                    VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 51851




                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          27H                   x = 300       y = 350              8                HA
                          27F                   x = 300       y = 350             25                HA
                          26N                   x = 300       y = 250              8                VA
                          26J                   x = 300       y = 250             25                VA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0042-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51851
             ANLAGE: 14                                                        Radtyp: EB8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 07.02.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 13 von 16

             Fahrzeug:

                    Hersteller:       AUDI
                    Fahrzeugtyp:      4G
                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0436*..
                    Handelsbez.:      AUDI A6, S6, A7, S7

                    Variante(n):      Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 400             y = 200                    VA
                          26P                      x = 350             y = 150                    VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          27F                    x = 270       y = 400            30                HA
                          27H                    x = 270       y = 400             8                HA
                          26J                    x = 400       y = 200            22                VA
                          26N                    x = 400       y = 200             8                VA
§ 22 51851




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0042-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51851
             ANLAGE: 14                                                        Radtyp: EB8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 07.02.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 14 von 16

             Fahrzeug:

                    Hersteller:       AUDI
                    Fahrzeugtyp:      4G
                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0436*..
                    Handelsbez.:      AUDI A6, S6, A7, S7

                    Variante(n):      Nur A6 allroad quattro

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                          27B                       x = 325             y = 390                   HA
                          27I                       x = 275             y = 340                   HA
                          26B                       x = 450             y = 270                   VA
                          26P                       x = 400             y = 220                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          27F                    x = 325       y = 390            18                HA
                          26N                    x = 450       y = 270             7                VA
§ 22 51851




                          27H                    x = 325       y = 390             8                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0042-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51851
             ANLAGE: 14                                                        Radtyp: EB8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 07.02.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 15 von 16

             Fahrzeug:

                    Hersteller:       AUDI
                    Fahrzeugtyp:      FY
                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1550*..
                    Handelsbez.:      Q5, SQ5

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          27B                      x = 250             y = 300                    HA
                          27I                      x = 250             y = 250                    HA
                          26B                      x = 250             y = 250                    VA
                          26P                      x = 250             y = 200                    VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26J                   x = 250       y = 250             10                 VA
                          26N                   x = 250       y = 250             10                 VA
§ 22 51851




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0042-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51851
             ANLAGE: 14                                                        Radtyp: EB8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 07.02.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 16 von 16

             Fahrzeug:

                    Hersteller:       QUATTRO
                    Fahrzeugtyp:      FY
                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1685*..
                    Handelsbez.:      Q5

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          27B                      x = 250             y = 300                    HA
                          27I                      x = 250             y = 250                    HA
                          26B                      x = 250             y = 250                    VA
                          26P                      x = 250             y = 200                    VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26J                   x = 250       y = 250             10                 VA
                          26N                   x = 250       y = 250             10                 VA
§ 22 51851




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen