Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064372-K0-306
Anlage-Nr. : 2
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 859
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: NBU 859
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: NBU859 112G
Radgröße: 8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø72.5/Ø66.6
geprüfte Radlast: 690 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
B8, B81, 4G, 4G1 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4724 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
8R, 8R1, FY Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4724 160 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
4H Radschraube, Kegel 60° mit drehbar 4905 140 Nm
gelagerter Kalotte, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 32 mm
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Nr. : RZ-064372-K0-306
Anlage-Nr. : 2
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 859
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
B81 e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 199 Audi A4, A4 quattro 225/35R19 A02) bis A10)
(Baureihe B8, Limousine, A93)N235) T88) E79)
Kombi, außer S4)
225/40R19
A01) K64)N235)
235/35R19
A01) K03)K04) K64) N245) T91)
245/35R19
A01) K01)K04) K28) K64)
255/35R19
A01) K01)K04) K28) K64)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
B81 e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
200 bis 245 Audi A4, S4 225/40R19 M+S A02) bis A10)
(Baureihe B8, Limousine, A01) K64) E79)
Kombi)
235/35R19 M+S
A01) K03)K04) K64) T91)
245/35R19
A01) K01)K04) K28) K64)
255/35R19
A01) K01)K04) K28) K64)
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Anlage-Nr. : 2
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 859
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
B81 e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 200 Audi A4, A4 quattro 225/35R19 A02) bis A10)
(Baureihe B9, Limousine, A93a)T88) E79a)
Kombi)
225/40R19
A01)GD6)K25)K71)K76)
235/35R19
T91)
245/35R19
255/30R19
A01)K04)T91)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
B81 e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
260 Audi S4 225/40R19 M+S A02) bis A10)
(Baureihe B9, Limousine, A01)K25)K71)K76) E79a)
Kombi)
235/35R19 M+S
T91)
245/35R19
255/30R19
A01)K04)T91)
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Anlage-Nr. : 2
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 859
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
B81 e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 245 Audi A5 225/40R19 A02) bis A10)
(5-türer, Coupe, Cabrio, GCF)N235) E82)
Baureihe 8F und 8T)
235/35R19
N245)T91)
235/40R19
G4W)N245)
245/35R19
255/35R19
GCG)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R19 255/35R19 A02) bis A10)
N235) E82)GCF)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
B81 e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
245 bis 260 Audi S5 225/40R19 M+S A02) bis A10)
(5-türer, Coupe, Cabrio, GCF)W235) E82)
Baureihe 8F und 8T)
235/35R19 M+S
T91)W245)
235/40R19 M+S
G4W)W245)
245/35R19
255/35R19
GCF)
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Anlage-Nr. : 2
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 859
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 Audi A5 225/35R19 A02) bis A10)
(5-türer, Coupe, Baureihe T88) E82a)
F5)
225/40R19
235/35R19
245/35R19
255/30R19
255/35R19
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R19 255/30R19 A02) bis A10)
T88) E82a)V00)
225/40R19 255/35R19 A02) bis A10)
E82a)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
260 Audi S5 245/35R19 A02) bis A10)
(5-türer, Coupe, Baureihe E82a)
F5) 255/30R19
255/35R19
G4X)
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 859
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 210 Audi A5 225/40R19 A02) bis A10)
(Cabriolet, Baureihe F5) E82a)
235/35R19
T91)
245/35R19
255/30R19
T91)
255/35R19
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R19 255/30R19 A02) bis A10)
T88) T91) E82a)V00)
225/40R19 255/35R19 A02) bis A10)
E82a)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
260 Audi S5 245/35R19 A02) bis A10)
(Cabriolet, Baureihe F5) E82a)
255/35R19
G4X)
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Nr. : RZ-064372-K0-306
Anlage-Nr. : 2
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 859
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4G e1*2007/46*0436*..
4G1 e13*2007/46*1147*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 245 Audi A6 225/40R19 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) A93a)N235) T93) E54)ER2)
225/40R19 M+S
A93a)T93) W235)
225/45R19
N235)
225/45R19 M+S
W235)
235/40R19
N245)
235/40R19 M+S
W245)
235/45R19
A01) GCH)K13) K22) K73) N245)
235/45R19 M+S
A01) GCH)K13) K22) K73) W245)
245/40R19
N255)
245/40R19 M+S
W255)
255/40R19
A01) K13)K22) K73)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R19 245/40R19 A02) bis A10)
N235) N255) E54)ER1)V00)
225/45R19 255/40R19 A02) bis A10)
N235) E54)ER1)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4G e1*2007/46*0436*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 245 Audi A6 Allroad 235/45R19 A02) bis A10)ER2)
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Nr. : RZ-064372-K0-306
Anlage-Nr. : 2
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 859
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4G e1*2007/46*0436*..
4G1 e13*2007/46*1147*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 245 Audi A7, A7 Sportback 235/45R19 A02) bis A10)ER2)
N245)
245/40R19
N255)
255/40R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4H e1*2007/46*0284*..
4H e1*2007/46*0398*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 382 Audi A8, A8L 245/45R19 A02) bis A10)ER2)
N255) E44)
255/45R19
N265)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/50R19 255/45R19 A02) bis A10)ER2)
N245) N265) E44)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8R e1*2001/116*0473*..
8R e1*2001/116*0497*..
8R1 e13*2007/46*1083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200 Audi Q5 235/50R19 A02) bis A10)
(ohne Serienverbreiterung) A01) A94)K03) EF0)ER2)
235/55R19
A01) A94)K03)
245/50R19
A01) K03)K04)
255/45R19
A01) A94)K03)
RZ-064372-K0-306-02~AU-5-112-66_5-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064372-K0-306
Anlage-Nr. : 2
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 859
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8R e1*2001/116*0473*..
8R e1*2001/116*0497*..
8R1 e13*2007/46*1083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200 Audi Q5 235/50R19 A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) A94) EF0)ER2)
235/55R19
A94)
245/50R19
255/45R19
A94)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
FY e1*2007/46*1685*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 Audi Q5 235/50R19 A02) bis A10)ER2)
(ohne Serienverbreiterung) A01) A93)K03) K04)
235/55R19
A01) K03)K04)
245/50R19
A01) K01)K04)
255/50R19
A01) K01)K04)
265/45R19
A01) A93)K03) K04)
275/45R19
A01) K01)K04)
Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.
RZ-064372-K0-306-02~AU-5-112-66_5-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064372-K0-306
Anlage-Nr. : 2
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 859
A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
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Anlage-Nr. : 2
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 859
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.
E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad
E79) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
- Audi A4, A4 quattro bis Modelljahr 2015
- an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
ein 'C' stehen
E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
- Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016
- an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
eine '2' stehen
E82) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F)
- an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
ein 'C' stehen
E82a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5)
- an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
eine '2' stehen
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1380 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 859
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von siehe Tabelle. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
Reifengröße Reifenabrollumfang in mm max. zulässige Achslast in kg
225/40R19 2022 1380
225/45R19 2089 1380
235/40R19 2047 1380
235/45R19 2120 1368
235/50R19 2193 1327
235/55R19 2260 1292
245/40R19 2071 1380
245/45R19 2144 1355
245/50R19 2223 1311
255/40R19 2095 1380
255/45R19 2175 1337
255/50R19 2254 1295
265/45R19 2199 1324
275/45R19 2230 1307
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G4W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/30R20
ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G4X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R19,
265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GCF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
225/50R17, 255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GCG) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
225/50R17, 225/55R16, 255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
RZ-064372-K0-306-02~AU-5-112-66_5-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064372-K0-306
Anlage-Nr. : 2
Seite : 13 / 15 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 859
GCH) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R19,
265/30R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GD6) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
225/45R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
entsprechend zu kürzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
um 10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
RZ-064372-K0-306-02~AU-5-112-66_5-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064372-K0-306
Anlage-Nr. : 2
Seite : 14 / 15 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 859
K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung
ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
- vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.
K71) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der
Radmitte, eng an das Blechradhaus anzulegen.
K73) An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des
Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des
Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine
ausreichende Freigängigkeit herzustellen.
K76) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Befestigungsschraube des Innenkotflügels im Bereich 150 mm hinter Radmitte ist
zu entfernen,
- die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 45° vor bis 45° hinter
Radmitte umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm einzuformen und
hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RZ-064372-K0-306-02~AU-5-112-66_5-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064372-K0-306
Anlage-Nr. : 2
Seite : 15 / 15 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 859
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Reifen der Größen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ NBU 859 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 19.01.2018
RZ-064372-K0-306-02~AU-5-112-66_5-ET35.docx