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							Gutachten 366-0350-15-MURD/N2
zur Erteilung der ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.04.2018
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Fahrzeughersteller                       : AUDI, AUDI AG, QUATTRO GmbH
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 J X 20 EH2+               Einpreßtiefe (mm)      : 25
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
              Kennzeichnung                 Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
              Rad                           Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
820XX-5112B25 PCD 5x112                     ohne                        66,5                   740     2361     09/15
665
820XX-5112B25 PCD 5x112                     ohne                        66,5                   775     2250 09/15
665
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm,
                                           für Typ : 4G; B81; 4G1; B8; F8; 4H
Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 25,6 mm, für
                                           Typ : 8R1; 8R2; FY; 8R
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : B8; B81; F8; 4G; 4G1; 4H
                                           165 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment; 8R erhöhtes
                                           Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes
                                           Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen    Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 125 - 260 245/30R20 90         11A; 22I; 22M; 51J    AUDI S5 Coupé (8T)
                                           255/30R20 92         11A; 22I; 22M; 24J;   bis MJ2016; AUDI A5
                                                                51J; 54F              Coupe (8T) bis MJ2016;
                                                265/30R20       11A; 21P; 22I; 22M;   Allradantrieb;
                                                                24J; 24M; 51G         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                265/30R20 94    11A; 21P; 22B; 22L;   12A; 51A; 56C; 573;
                                                                24J; 24M; 54F         6AZ; 71C; 71E; 723;
                                                                                      729; 73C; 74D
B8             e1*2001/116*0430*..    100 - 180 245/35R20 95  11A; 21P; 22I; 245; 248 Nur A4 Allroad
B81            e13*2007/46*1084*..                                                    Quattro bis MJ2015;
                                                255/30R20 92  11A; 21P; 22I; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                      12A; 51A; 56C; 573;
                                                255/35R20 93  11A; 21P; 22I; 24J; 248 6AZ; 71C; 71E; 723;
                                                                                      729; 73C; 74D
B8             e1*2001/116*0430*..    118 - 195 245/30R20 90Y 11A; 22I; 22M; 51J      AUDI A5 Coupe (8T)
                                                255/30R20 92  11A; 22I; 22M; 24J;     bis MJ2016;
                                                              51J; 54F                Frontantrieb;
                                                265/30R20     11A; 21P; 22I; 22M;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              24J; 24M; 51G           12A; 51A; 56C; 6AZ;
                                                265/30R20 94  11A; 21P; 22B; 22L;     71C; 71E; 723; 729;
                                                              24J; 24M; 54F           73C; 74D
Gutachten 366-0350-15-MURD/N2
zur Erteilung der ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.04.2018
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 245/30R20 90Y nicht Allradantrieb; 11A;        AUDI A5 Cabrio (8T)
                                                         21P; 5GA; 51J                    bis MJ2016;
                                 105 - 245 255/30R20 92  11A; 21B; 21N; 245;              Allradantrieb;
                                                         51J; 54F                         Frontantrieb;
                                           265/30R20 94  11A; 21B; 21N; 22I;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         22M; 245; 248; 54F               12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                          6AZ; 71C; 71E; 723;
                                                                                          729; 73C; 74D
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 195 245/30R20 90Y    nicht Allradantrieb; 11A; AUDI A5 Sportback bis
B81            e13*2007/46*1084*..                              21P; 5GA; 51J             MJ2016; 4-türig;
                                     100 - 245 255/30R20 92     11A; 21B; 21N; 245;       Allradantrieb;
                                                                51J; 54F                  Frontantrieb;
                                              265/30R20 94      11A; 21B; 21N; 22I;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                22M; 245; 248; 54F        12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                          6AZ; 71C; 71E; 723;
                                                                                          729; 73C; 74D
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 200 235/35R20 92Y    11A; 245; 248; 26P;       A4 Allroad Quattro ab
B81            e13*2007/46*1084*..                              27H                       MJ2016;
                                              245/35R20 95      11A; 245; 248; 26B;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                27F                       12A; 51A; 56C; 6AZ;
                                                                                          71C; 71E; 723; 73C;
                                                                                          74D; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   90 - 200 225/35R20 90Y     11A; 245; 248; 26B;       Nicht A4 Allroad
B81            e13*2007/46*1084*..                              26N; 27B; 5GA             Quattro; AUDI A4 (B9)
                                     90 - 260 245/30R20 95Y     11A; 241; 244; 246;       ab MJ2016; AUDI S4
                                                                247; 26B; 26N; 27B;       (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                                                27H
                                              255/30R20 92Y     11A; 241; 244; 246;       Limousine;
                                                                247; 26B; 26J; 27B;       Allradantrieb;
                                                                27H
                                              265/30R20 94Y     11A; 24C; 24D; 26B;       Frontantrieb;
                                                                26J; 27B; 27F             10B; 11B; 11G; 11H;
                                     260      225/35R20 M+S     11A; 245; 248; 26B;       12A; 51A; 56C; 6AZ;
                                                                26N; 27B; 5GA; 52J        71C; 71E; 723; 73C;
                                                                                          74D
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 260 255/30R20 92Y    YBD; YB9; 11A; 245;       A5 Coupé (B9) ab
B81            e13*2007/46*1084*..                              248; 26P; 27P             MJ2016; A5 Sportback
                                              265/30R20 94Y     YB9; 11A; 24J; 248;       (B9) ab MJ2016; S5
                                                                26P; 27H; 27P             Sportback (B9) ab
                                                                                          MJ2016; A5 Cabrio
                                                                                          (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                          Cabrio (B9) ab MJ2016;
                                                                                          S5 Coupé (B9) ab
                                                                                          MJ2016; Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 6AZ;
                                                                                          71C; 71E; 723; 73C;
                                                                                          74D; 77E
Gutachten 366-0350-15-MURD/N2
zur Erteilung der ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.04.2018
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  309 - 331 255/35R20 97Y        11A; 26B; 260; 270;      Nur S7 Sportback;
4G1          e13*2007/46*1147*..                                530                      Coupe; 4-türig;
                                           265/35R20 95Y        11A; 245; 248; 26B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                260; 271; 5HR; 530       12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                         6AZ; 71C; 71E; 723;
                                                                                         729; 73C; 74D; DEÄ
4G             e1*2007/46*0436*..    140 - 245 245/40R20 99  11A; 24J; 248; 26P;         Nur A6 allroad
4G1            e13*2007/46*1147*..                           27B; 27H; 51J               quattro;
                                               255/35R20 97  11A; 24J; 248; 26P;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             27B; 27H                    12A; 51A; 56C; 573;
                                               255/40R20 97  11A; 24J; 248; 26P;         6AZ; 71C; 71E; 723;
                                                             27B; 27H                    73C; 74D; DEÄ
                                               265/35R20 99  11A; 241; 246; 248;
                                                             26B; 27B; 27F
4G             e1*2007/46*0436*..    309 - 331 255/35R20 97  11A; 241; 244; 246;         Nur S6; Kombi;
4G1            e13*2007/46*1147*..                           247; 26B; 260; 272;         Stufenheck;
                                                             530
                                               265/30R20 94  nicht Kombi; 11A; 241;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             244; 246; 247; 26B;         12A; 51A; 56C; 573;
                                                             261; 273; 5HI; 530          6AZ; 71C; 71E; 723;
                                               265/35R20 95  nicht Kombi; 11A; 241;      73C; 74D; DEÄ
                                                             244; 246; 247; 26B;
                                                             261; 273; 5HR; 530
4G             e1*2007/46*0436*..    140 - 230 255/30R20 92  11A; 26B; 260; 270;         Nur A7 Sportback;
4G1            e13*2007/46*1147*..                           5GM                         Coupe; 4-türig;
                                               255/35R20 93  11A; 26B; 260; 270;         Allradantrieb;
                                                             5HA                         Frontantrieb;
                                     140 - 245 245/35R20 95  11A; 26B; 270               10B; 11B; 11G; 11H;
                                     140 - 331 255/35R20 97  11A; 26B; 260; 270          12A; 51A; 56C; 573;
                                               265/30R20 94Y 11A; 245; 248; 26B;         6AZ; 71C; 71E; 723;
                                                             260; 271; 5HI               729; 73C; 74D; DEÄ
                                               265/35R20 95Y 11A; 245; 248; 26B;
                                                             260; 271
                                     309 - 331 245/35R20 M+S 11A; 26B; 270; 52J
Gutachten 366-0350-15-MURD/N2
zur Erteilung der ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.04.2018
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  100 - 150 265/30R20 94         11A; 241; 244; 246;      Nur A6; nicht A6
4G1          e13*2007/46*1147*..                                247; 26B; 261; 273;      allroad quattro;
                                                                5HI; 67J                 Kombi; Stufenheck;
                                     100 - 245 235/35R20 92Y    11A; 245; 26P; 5GM;      Allradantrieb;
                                                                57E; 67J; 67X            Frontantrieb;
                                              245/35R20 95Y     11A; 24J; 248; 26B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                260; 271                 12A; 51A; 56C; 573;
                                     100 - 331 255/30R20 92Y    nicht Kombi; 11A; 241;   6AZ; 71C; 71E; 723;
                                                                244; 246; 247; 26B;      73C; 74D; DEÄ
                                                                260; 272; 5GM
                                              255/35R20 97Y     11A; 241; 244; 246;
                                                                247; 26B; 260; 272
                                              265/35R20 95Y     11A; 241; 244; 246;
                                                                247; 26B; 261; 273
                                              275/30R20 97Y     11A; 244; 247; 273;
                                                                57F; 67X; 68U
                                     180 - 331 265/30R20 94Y    nicht Kombi; 11A; 241;
                                                                244; 246; 247; 26B;
                                                                261; 273; 5HI; 67J
                                     309 - 331 245/35R20 M+S    11A; 24J; 248; 26B;
                                                                260; 271; 52J

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 245/45R20 99         11A; 24N; 24O            erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
8R1            e13*2007/46*1083*..   100 - 260 255/45R20 101 11A; 24C; 24D               165 Nm;
                                               275/40R20 102 11A; 24C; 24D               10B; 11B; 11G; 11H;
                                     230 - 260 245/45R20 99Y 11A; 24N; 24O               12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                         6AZ; 71C; 71E; 723;
                                                                                         73C; 74A; 740

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 245/45R20 99         11A; 24N; 24O            erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                     100 - 260 255/45R20 101 11A; 24C; 24D               165 Nm;
                                               275/40R20 102 11A; 24C; 24D               10B; 11B; 11G; 11H;
                                     230 - 260 245/45R20 99Y 11A; 24N; 24O               12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                         6AZ; 71C; 71E; 723;
                                                                                         73C; 74A; 740

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 245/45R20 99         11A; 24N; 24O            erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                     100 - 260 255/45R20 101 11A; 24C; 24D               165 Nm;
                                               275/40R20 102 11A; 24C; 24D               10B; 11B; 11G; 11H;
                                     230 - 260 245/45R20 99Y 11A; 24N; 24O               12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                         6AZ; 71C; 71E; 723;
                                                                                         73C; 74A; 740
Gutachten 366-0350-15-MURD/N2
zur Erteilung der ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.04.2018
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Verkaufsbezeichnung:     A8 L, A8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
F8           e1*2007/46*1751*..  210 - 250 255/40R20 97         11A; 26B                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                           265/40R20 100        11A; 248; 26B; 27I        12A; 51A; 56C; 6AZ;
                                           275/35R20 98         11A; 245; 248; 26B; 27I   71C; 71E; 723; 73C;
                                                                                          74D; 75I; 77E
                                              275/40R20 102 11A; 245; 248; 26B; 27I

Verkaufsbezeichnung:     A8L, A8, S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
4H           e1*2007/46*0284*..  382          265/35R20 99  11A; 21B; 22I; 245;           Nur AUDI S8; kurzer
                                                            248; 260; 270                 Radstand; langer
                                              265/40R20 104 11A; 21B; 22I; 245;           Radstand;
                                                            248; 260; 270                 Allradantrieb;
                                              275/35R20 98  11A; 21B; 22B; 24J;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            248; 261; 270                 12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                          6AZ; 71C; 71E; 723;
                                                                                          729; 73C; 74D
4H             e1*2007/46*0284*..   155 - 309 245/40R20 99  11A; 21B; 22I; 52J            kurzer Radstand;
                                    155 - 368 255/40R20 101 11A; 21B; 22I; 260            langer Radstand;
                                              265/35R20 99  11A; 21B; 22I; 245;           Allradantrieb;
                                                            248; 260; 270                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              265/40R20 104 11A; 21B; 22I; 245;           12A; 51A; 56C; 573;
                                                            248; 260; 270                 6AZ; 71C; 71E; 723;
                                              275/35R20 98  11A; 21B; 22B; 24J;           729; 73C; 74D
                                                            248; 261; 270

Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 245/45R20 99          11A; 24J; 244; 26N        erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              255/40R20 97      11A; 241; 244; 246;       165 Nm; Q5; SQ5;
                                                                26J; 26P; 27I             Allradantrieb;
                                              255/45R20 101     11A; 241; 244; 246;       Frontantrieb;
                                                                26J; 26P; 27I             10B; 11B; 11G; 11H;
                                              265/40R20 100     11A; 24C; 244; 247;       12A; 51A; 56C; 6AZ;
                                                                26J; 26P; 27I             71C; 71E; 723; 73C;
                                              265/45R20 104     11A; 24C; 244; 247;       74A; 740
                                                                26J; 26P; 27I
                                              275/40R20 102     11A; 24C; 244; 247;
                                                                26J; 26P; 27I

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : AUDI AG, QUATTRO GmbH
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm,
                                          für Typ : B8
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 25,6 mm,
                                          für Typ : FY
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : B8
                                          165 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment
Gutachten 366-0350-15-MURD/N2
zur Erteilung der ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.04.2018
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Verkaufsbezeichnung:     Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
FY           e1*2007/46*1685*..      100 - 260 245/45R20 99     11A; 24J; 244; 26N       erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              255/40R20 97      11A; 241; 244; 246;      165 Nm; Q5;
                                                                26J; 26P; 27I            Allradantrieb;
                                              255/45R20 101     11A; 241; 244; 246;      Frontantrieb;
                                                                26J; 26P; 27I            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              265/40R20 100     11A; 24C; 244; 247;      12A; 51A; 56C; 6AZ;
                                                                26J; 26P; 27I            71C; 71E; 723; 73C;
                                              265/45R20 104     11A; 24C; 244; 247;      74A; 740
                                                                26J; 26P; 27I
                                              275/40R20 102     11A; 24C; 244; 247;
                                                                26J; 26P; 27I

Verkaufsbezeichnung:     RS5 Coupe, RS5 Cabriolet, RS4 Avant
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen          Auflagen zu Reifen               Auflagen
B8           e1*2001/116*0447*.. 331    255/30R20 92Y nur Coupe; 533                     RS5 Coupé bis MJ2017;
                                        265/30R20 94Y nur Coupe; 11A; 27I;               RS5 Cabriolet bis
                                                        533                              MJ2017; Cabrio; Coupe;
                                        275/30R20 97    11A; 27I                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                         6AZ; 71E; 723; 729;
                                                                                         73C; 74D
B8             e1*2001/116*0447*..   331      265/30R20         51G                      Nur AUDI RS4 Avant;
                                                                                         RS5 Coupé bis MJ2017;
                                                                                         RS5 Cabriolet bis
                                                                                         MJ2017;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                         51A; 56C; 6AZ; 71C;
                                                                                         71E; 723; 73C; 74D

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Gutachten 366-0350-15-MURD/N2
zur Erteilung der ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.04.2018
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       Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
       gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
Gutachten 366-0350-15-MURD/N2
zur Erteilung der ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.04.2018
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      kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
Gutachten 366-0350-15-MURD/N2
zur Erteilung der ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.04.2018
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      FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
      lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 366-0350-15-MURD/N2
zur Erteilung der ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.04.2018
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27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
     Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
     am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
     km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
     Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
     250 km/h nicht zulässig.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
     Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0350-15-MURD/N2
zur Erteilung der ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.04.2018
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57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R20
                    Hinterachse:                          265/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R20
                    Hinterachse:                          275/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R20
                    Hinterachse:                          275/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
Gutachten 366-0350-15-MURD/N2
zur Erteilung der ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 18.04.2018
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       (Reifenempfehlung des Fahrzeuherstellers ist zu beachten) entsprechen.
       Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
DEÄ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
     400mm an der Vorderachse nicht zulässig.
YB9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          255/30R20
                     Hinterachse:                          265/30R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
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Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.04.2018
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YBD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/30R20
                    Hinterachse:                          255/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
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Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.04.2018
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 400             y = 200                   VA
             26P                      x = 350             y = 150                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 400       y = 200            22                 VA
             26N                   x = 400       y = 200             8                 VA
             27F                   x = 270       y = 400            30                 HA
             27H                   x = 270       y = 400             8                 HA
Gutachten 366-0350-15-MURD/N2
zur Erteilung der ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.04.2018
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Nur A6 allroad quattro

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 450             y = 270                   VA
             26P                      x = 400             y = 220                   VA
             27B                      x = 325             y = 390                   HA
             27I                      x = 275             y = 340                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 450       y = 270             7                 VA
             27H                   x = 325       y = 390             8                 HA
             27F                   x = 325       y = 390            18                 HA
Gutachten 366-0350-15-MURD/N2
zur Erteilung der ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.04.2018
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    FY
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1550*..
       Handelsbez.:    Q5, SQ5

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 250                   VA
             26P                      x = 250             y = 200                   VA
             27B                      x = 250             y = 300                   HA
             27I                      x = 250             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250            10                 VA
             26N                   x = 250       y = 250            10                 VA
Gutachten 366-0350-15-MURD/N2
zur Erteilung der ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.04.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 17 von 22

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    F8
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1751*..
       Handelsbez.:    A8 L, A8

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 250                   VA
             27I                      x = 200             y = 200                   HA
             27B                      x = 250             y = 250                   HA
             26P                      x = 200             y = 200                   VA
Gutachten 366-0350-15-MURD/N2
zur Erteilung der ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.04.2018
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Allradantrieb, Coupe, Nur A7

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 230             y = 250                   VA
             26P                      x = 180             y = 200                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 230       y = 250            28                 VA
             26N                   x = 230       y = 250             8                 VA
             27F                   x = 270       y = 350            27                 HA
             27H                   x = 270       y = 350             8                 HA
Gutachten 366-0350-15-MURD/N2
zur Erteilung der ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.04.2018
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    B8
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
       Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

       Variante(n):    Allradantrieb, AUDI A5 Coupé (B9) ab MJ2016, Coupe, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 280             y = 310                   VA
             26P                      x = 230             y = 260                   VA
             27P                      x = 240             y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 280       y = 310            11                 VA
             26N                   x = 280       y = 310             8                 VA
             27F                   x = 240       y = 300            19                 HA
             27H                   x = 240       y = 300             8                 HA
Gutachten 366-0350-15-MURD/N2
zur Erteilung der ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.04.2018
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    B8
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
       Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 300                   VA
             26P                      x = 250             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 300            20                 VA
             26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 350            30                 HA
             27H                   x = 250       y = 300             8                 HA
Gutachten 366-0350-15-MURD/N2
zur Erteilung der ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.04.2018
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    B8
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
       Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 250             y = 200                   VA
             26B                      x = 300             y = 250                   VA
             27I                      x = 250             y = 300                   HA
             27B                      x = 300             y = 350                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
             26J                   x = 300       y = 250            25                 VA
             27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 300       y = 350            25                 HA
Gutachten 366-0350-15-MURD/N2
zur Erteilung der ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.04.2018
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Fahrzeug:

       Hersteller:     QUATTRO
       Fahrzeugtyp:    FY
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1685*..
       Handelsbez.:    Q5

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 250                   VA
             26P                      x = 250             y = 200                   VA
             27B                      x = 250             y = 300                   HA
             27I                      x = 250             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250            10                 VA
             26N                   x = 250       y = 250            10                 VA
						
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