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							Gutachten 366-0054-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51550
ANLAGE: 1 AUDI                                                        Radtyp: ASM8
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                         Stand: 13.09.2019
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                Fahrzeughersteller                          : AUDI



Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 18 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 29
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                       och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung           (mm)                     last      umf.     Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                     (kg)      (mm)     datum
ASM88FP29E666           PCD112 ET29            ohne                        66,6                     720     2181    10/17
ASM88FP29E666           PCD112 ET29            ohne                        66,6                     750     2095    10/17
ASM88GA29E666           PCD112 ET29            ohne                        66,6                     750     2095    10/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : AUDI
Befestigungsteile                           : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör                                     : OE-Schraube ww. ZJV8
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 245/40R18                 51G                       AUDI A5 Coupe (8T)
                                                                                               bis MJ2016;
                                                                                               Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                               51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                               725; 73C; 74C; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..       100 - 200 225/45R18 95      YBE; YBG                  A5 Coupé (B9) ab
B81            e13*2007/46*1084*..                 235/40R18 95      YBF; YBI                  MJ2016; A5 Sportback
                                                   235/45R18 95      YAS; YBH                  (B9) ab MJ2016; S5
                                         100 - 260 245/40R18 93Y     YBF; YBG                  Sportback (B9) ab
                                                   255/40R18 95      YAS; YBE                  MJ2016; A5 Cabrio
                                                                                               (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                               Cabrio (B9) ab MJ2016;
                                                                                               S5 Coupé (B9) ab
                                                                                               MJ2016; Allradantrieb;
                                                                                               Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                               721; 725; 73C; 74C;
                                                                                               76O; 77E


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0054-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51550
ANLAGE: 1 AUDI                                                    Radtyp: ASM8
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.09.2019
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen    Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/45R18 91          51J; 52J              AUDI A5 Sportback bis
B81          e13*2007/46*1084*..           235/40R18 91          51J                   MJ2016; 4-türig;
                                           235/45R18 94          51J; 54F              Allradantrieb;
                                 100 - 245 245/40R18             51G                   Frontantrieb;
                                           255/40R18 95          11A; 21P; 54F         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                       74C; 76O; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   90 - 200    225/40R18 91Y 11A; 26P; 27I           Nicht A4 Allroad
B81            e13*2007/46*1084*..               225/45R18 91Y 11A; 26P; 27I           Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                 235/45R18 94  11A; 245; 248; 26P; 27I ab MJ2016; AUDI S4
                                                                                       (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                     90 - 260    245/40R18 93Y 11A; 245; 248; 26B;     Limousine;
                                                               26N; 27B                Allradantrieb;
                                                 255/40R18 95  11A; 24J; 24M; 26B;     Frontantrieb;
                                                               26N; 27B; 27H           10B; 11B; 11G; 11H;
                                     260         225/40R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                 225/45R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J      721; 725; 73C; 74C;
                                                 235/45R18 M+S 11A; 245; 248; 26P;     76O; 77E
                                                               27I; 52J
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 200   235/45R18 94                          A4 Allroad Quattro ab
B81            e13*2007/46*1084*..               245/45R18 96  11A; 26P; 27H           MJ2016;
                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                       721; 725; 73C; 74C;
                                                                                       76O; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 180   235/45R18 94  51J                     Nur A4 Allroad
B81            e13*2007/46*1084*..               245/45R18 96                          Quattro bis MJ2015;
                                                 255/40R18 95                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 255/45R18 99                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                       74C; 76O; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 200   235/40R18 91  11A; 21P; 22B; 22H;     AUDI A4 bis MJ2015;
                                                               24J; 24M; 51J           AUDI S4 bis MJ2016;
                                                 235/45R18 94  11A; 21B; 22B; 22H;     Limousine;
                                                               24J; 24M; 51J; 54F      Allradantrieb;
                                     100 - 245   225/45R18     11A; 21P; 22I; 24J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               24M; 51G; 52J           12A; 51A; 573; 71C;
                                                 245/40R18 93  11A; 21B; 22B; 22H;     71K; 721; 725; 73C;
                                                               24C; 24D                74C; 76O; 77E
                                                 255/40R18 95  11A; 21B; 22B; 22F;
                                                               24C; 24D; 54F
B8             e1*2001/116*0430*..   125 - 195   235/40R18 91  51J                     AUDI S5 Coupé (8T)
                                                 235/45R18 94  51J; 54F                bis MJ2016; AUDI A5
                                     125 - 260   225/45R18     51G; 52J                Coupe (8T) bis MJ2016;
                                                 245/40R18     51G                     Allradantrieb;
                                                 255/40R18 95  11A; 22I; 22M; 54F      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                       74C; 76O; 77E



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0054-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51550
ANLAGE: 1 AUDI                                                    Radtyp: ASM8
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.09.2019
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18              11A; 21P; 22I; 24J;      AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                 24M; 51G; 52J            Limousine;
                                              235/40R18 91       11A; 21P; 22B; 22H;      Frontantrieb;
                                                                 24J; 24M; 51J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/45R18 94       11A; 21B; 22B; 22H;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 24J; 24M; 51J; 54F       721; 725; 73C; 74C;
                                              245/40R18 93       11A; 21B; 22B; 22H;      76O; 77E
                                                                 24C; 24D
                                              255/40R18 95       11A; 21B; 22B; 22F;
                                                                 24C; 24D; 54F
B8             e1*2001/116*0430*..   88 - 195 225/45R18          11A; 21P; 22I; 24J;      AUDI A4 bis MJ2015;
B81            e13*2007/46*1084*..                               24M; 51G; 52J            Kombi; Frontantrieb;
                                              235/40R18 91       11A; 21P; 22B; 22H;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24J; 24M; 51J            12A; 51A; 71C; 71K;
                                              235/45R18 94       11A; 21B; 22B; 22H;      721; 725; 73C; 74C;
                                                                 24J; 24M; 51J; 54F       76O; 77E
                                              245/40R18 93       11A; 21B; 22B; 22H;
                                                                 24C; 24D
                                              255/40R18 95       11A; 21B; 22B; 22F;
                                                                 24C; 24D; 54F
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 245 225/45R18         11A; 21P; 22I; 24J;      AUDI A4 bis MJ2015;
B81            e13*2007/46*1084*..                               24M; 51G; 52J            Nicht A4 Allroad
                                              235/40R18 91       11A; 21P; 22B; 22H;      Quattro; AUDI S4 bis
                                                                 24J; 24M; 5GG; 51J       MJ2016; Kombi;
                                              235/45R18 94       11A; 21B; 22B; 22H;      Allradantrieb;
                                                                 24J; 24M; 51J; 54F       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/40R18 93       11A; 21B; 22B; 22H;      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                 24C; 24D                 71K; 721; 725; 73C;
                                              255/40R18 95       11A; 21B; 22B; 22F;      74C; 76O; 77E
                                                                 24C; 24D; 54F
B8             e1*2001/116*0430*..   118 - 195 225/45R18         51G; 52J                 AUDI A5 Coupe (8T)
                                               235/40R18 91      51J                      bis MJ2016;
                                               235/45R18 94      51J; 54F                 Frontantrieb;
                                               245/40R18         51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               255/40R18 95      11A; 22I; 22M; 54F       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          76O; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   105 - 195 225/45R18 95      51J; 52J                 AUDI A5 Cabrio (8T)
                                               235/40R18 95      51J                      bis MJ2016;
                                               235/45R18 94      51J; 54F                 Allradantrieb;
                                     105 - 245 245/40R18         51G                      Frontantrieb;
                                               255/40R18 95      11A; 21P; 54F            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74C; 76O; 77E




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0054-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51550
ANLAGE: 1 AUDI                                                    Radtyp: ASM8
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.09.2019
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  100 - 150 235/45R18 94      11A; 270; 5HI; 52J           A6; nicht A6 allroad
4G1          e13*2007/46*1147*..           235/45R18 94      57E; 67G                     quattro; Kombi;
                                 100 - 245 225/50R18 95Y     11A; 245; 248; 26P;          Stufenheck;
                                                             270; 56G                     Allradantrieb;
                                               235/45R18 98  57E; 67G                     Frontantrieb;
                                               235/45R18 98  11A; 270; 52J                10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/50R18 97W 11A; 245; 248; 26P;          12A; 51A; 573; 71C;
                                                             271                          71K; 721; 725; 73C;
                                               245/45R18 96Y 11A; 245; 248; 26P;          74C; 76O; 77E
                                                             270
                                               255/40R18 95Y 11A; 245; 248; 26P;
                                                             271
                                               255/45R18 99  11A; 245; 248; 26P;
                                                             271; 68H
4G             e1*2007/46*0436*..    140 - 245 235/45R18 94  52J                          A7 Sportback; Coupe;
4G1            e13*2007/46*1147*..             235/50R18 97  11A; 26P; 270                4-türig;
                                               245/45R18 96                               Allradantrieb;
                                               255/40R18 95  11A; 26P; 270                Frontantrieb;
                                               255/45R18 99  11A; 26P; 270                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74C; 76O; 77E
4G             e1*2007/46*0436*..    140 - 245 235/50R18 97  11A; 245; 26P; 27I           Nur A6 allroad
4G1            e13*2007/46*1147*..             235/55R18 100 11A; 245; 26P; 27I           quattro;
                                               245/50R18 100 11A; 24J; 248; 26P;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             27B                          12A; 51A; 573; 71C;
                                               255/45R18 99  11A; 245; 26P; 27I           71K; 721; 725; 73C;
                                               255/50R18 102 11A; 24J; 248; 26B;          74C; 75I; 76O; 77E
                                                             27B; 27H
                                               265/45R18 101 11A; 24J; 248; 26P;
                                                             27B

Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen      Auflagen
F2           e1*2007/46*1801*.. 120 - 257 235/50R18 101 11A; 24J; 248; 26B       A6; Kombilimousine;
                                          235/50R18 97   11A; 24J; 248; 26B      Limousine;
                                          235/55R18 100 11A; 24J; 248; 26B       Allradantrieb;
                                          245/50R18 100 11A; 24J; 244; 26B;      Frontantrieb;
                                                         27H                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                          255/45R18 99   11A; 24J; 248; 26B      12A; 51A; 7BN; 71C;
                                          255/50R18 102 11A; 241; 244; 246;      71K; 721; 725; 73C;
                                                         247; 26B; 26N; 27H      74C; 75I; 76O; 77E
                                          265/45R18 101 11A; 24J; 244; 26B;
                                                         27H
F2           e1*2007/46*1801*.. 120 - 250 235/50R18 97   11A; 26P                A7 Sportback;
                                          235/55R18 100 11A; 26P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                          245/50R18 100 11A; 26P                 12A; 51A; 7BN; 71C;
                                          255/45R18 99   11A; 26P                71K; 721; 725; 73C;
                                          255/50R18 102 11A; 248; 26B; 26N       74C; 75I; 76O; 77E




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0054-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51550
ANLAGE: 1 AUDI                                                    Radtyp: ASM8
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.09.2019
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0054-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51550
ANLAGE: 1 AUDI                                                    Radtyp: ASM8
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.09.2019
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       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51550
ANLAGE: 1 AUDI                                                    Radtyp: ASM8
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.09.2019
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24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0054-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51550
ANLAGE: 1 AUDI                                                    Radtyp: ASM8
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.09.2019
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51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
67G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/45R18
                    Hinterachse:                        265/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/50R18
                    Hinterachse:                        255/45R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0054-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51550
ANLAGE: 1 AUDI                                                     Radtyp: ASM8
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                      Stand: 13.09.2019
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       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
YAS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        235/45R18
                     Hinterachse:                        255/40R18
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es
       wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                   Vorderachse:                            225/45R18


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0054-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51550
ANLAGE: 1 AUDI                                                    Radtyp: ASM8
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.09.2019
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                    Hinterachse:                          255/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          245/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R18
                    Hinterachse:                          245/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/45R18
                    Hinterachse:                          265/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          265/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0054-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51550
ANLAGE: 1 AUDI                                                    Radtyp: ASM8
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.09.2019
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Allradantrieb, Coupe, Nur A7

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 230             y = 250                    VA
             26P                      x = 180             y = 200                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 230       y = 250             28                VA
             26N                   x = 230       y = 250              8                VA
             27F                   x = 270       y = 350             27                HA
             27H                   x = 270       y = 350              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0054-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51550
ANLAGE: 1 AUDI                                                    Radtyp: ASM8
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.09.2019
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                                                                                                    Seite: 12 von 17

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    F2
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1801*..
       Handelsbez.:    A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 200             y = 200                    VA
             26B                      x = 250             y = 250                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 250       y = 250              8                VA
             26J                   x = 250       y = 250             30                VA
             27H                   x = 250       y = 300              8                HA
             27F                   x = 250       y = 300             20                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0054-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51550
ANLAGE: 1 AUDI                                                    Radtyp: ASM8
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.09.2019
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                                                                                                    Seite: 13 von 17

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    B8
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
       Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 250             y = 200                    VA
             26B                      x = 300             y = 250                    VA
             27I                      x = 250             y = 300                    HA
             27B                      x = 300             y = 350                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                   x = 300       y = 350              8                HA
             27F                   x = 300       y = 350             25                HA
             26N                   x = 300       y = 250              8                VA
             26J                   x = 300       y = 250             25                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0054-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51550
ANLAGE: 1 AUDI                                                    Radtyp: ASM8
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.09.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Nur A6 allroad quattro

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 450             y = 270                    VA
             26P                      x = 400             y = 220                    VA
             27B                      x = 325             y = 390                    HA
             27I                      x = 275             y = 340                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 450       y = 270              7                VA
             27H                   x = 325       y = 390              8                HA
             27F                   x = 325       y = 390             18                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0054-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51550
ANLAGE: 1 AUDI                                                    Radtyp: ASM8
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.09.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    F2
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1801*..
       Handelsbez.:    A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 200             y = 300                    VA
             26B                      x = 250             y = 350                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 250       y = 350              8                VA
             26J                   x = 250       y = 350             30                VA
             27F                   x = 200       y = 350             30                HA
             27H                   x = 200       y = 350              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0054-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51550
ANLAGE: 1 AUDI                                                    Radtyp: ASM8
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.09.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    B8
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
       Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 300                    VA
             26P                      x = 250             y = 250                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 300       y = 300             20                VA
             26N                   x = 300       y = 300              8                VA
             27F                   x = 300       y = 350             30                HA
             27H                   x = 250       y = 300              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0054-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51550
ANLAGE: 1 AUDI                                                    Radtyp: ASM8
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.09.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 400             y = 200                    VA
             26P                      x = 350             y = 150                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 400       y = 200             22                VA
             26N                   x = 400       y = 200              8                VA
             27F                   x = 270       y = 400             30                HA
             27H                   x = 270       y = 400              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.