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							                             Gutachten 16-00311-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50832
                             zu V.1. ANLAGE: 7                                                  Radtyp: RD7570
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 10.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                       Seite: 1 von 8

                             Fahrzeughersteller                       : AUDI
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 7 1/2 J X 17 H2               Einpreßtiefe (mm)      : 37
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                         Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                  och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung            (mm)                     last      umf.     Fertig
                                                 Rad                     Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
                             WS2X                RD7570/WS2X             ohne                      66,45                       653     2290    04/16
                             WS2X                RD7570/WS2X             ohne                      66,45                       705     2100    04/16
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
§ 22 50832, Erweiterung 02




                             Befestigungsteile                        : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm,
                                                                        für Typ : B81; B8; 4G1; 4G; F2; 4G2
                             Zubehör                                  : Serie, s. Aufl. 74D


                             Befestigungsteile                        : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 25,6 mm,
                                                                        für Typ : 8R; 8R1; 8R2
                             Zubehör                                  : B450L30517R13


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; 4G; 4G1; 4G2
                                                                        165 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes
                                                                        Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 94                                      AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                        235/45R17 94                                      Limousine;
                                                                        245/45R17 95                                      Allradantrieb;
                                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                          721; 729; 73C; 74D;
                                                                                                                          76S; 77E; PDB
                             B8             e1*2001/116*0430*..    88 - 195 225/50R17 94                                  AUDI A4 bis MJ2015;
                             B81            e13*2007/46*1084*..             235/45R17 94                                  Kombi; Frontantrieb;
                                                                            245/45R17 95                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                          729; 73C; 74D; 76S;
                                                                                                                          77E; PDB
                             Gutachten 16-00311-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50832
                             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: RD7570
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 2 von 8
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/50R17 94                                   AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                       235/45R17 94                                   Limousine;
                                                                       245/45R17 95                                   Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      729; 73C; 74D; 76S;
                                                                                                                      77E; PDB
                             B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 195 225/50R17 94                              AUDI A4 bis MJ2015;
                             B81            e13*2007/46*1084*..             235/45R17 94                              Nicht A4 Allroad
                                                                            245/45R17 95                              Quattro; Kombi;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74D;
                                                                                                                      76S; 77E; 855; PDB
                             B8             e1*2001/116*0430*..   90 - 210 225/50R17 95                               Nicht A4 Allroad
                             B81            e13*2007/46*1084*..            235/45R17 97                               Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                                           235/50R17 96      11A; 26P; 27I            ab MJ2016; Kombi;
                                                                           245/45R17 95                               Limousine;
§ 22 50832, Erweiterung 02




                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      73C; 74D; 76S; 77E;
                                                                                                                      PDB

                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             4G           e1*2007/46*0436*..  100 - 150 225/50R17 94         12I; 5HI; 52J            A6; nicht A6 allroad
                             4G1          e13*2007/46*1147*.. 100 - 245 225/50R17 98         12I; 52J                 quattro; Kombi;
                                                                        225/55R17            12I; 51G; 52J            Stufenheck;
                                                                        235/50R17 96         12A; 52J                 Allradantrieb;
                                                                        235/55R17 99         12A; 52J                 Frontantrieb;
                                                                        245/50R17 99         11A; 12A; 270; 52J       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      51A; 573; 71K; 721;
                                                                                                                      73C; 74D; 75I; 76S;
                                                                                                                      76Z; PDB

                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/65R17            51G; 52J                 erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                             8R1            e13*2007/46*1083*..                                                       165 Nm;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 740;
                                                                                                                      75I; 76S; 76Z
                             Gutachten 16-00311-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50832
                             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: RD7570
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 3 von 8
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/65R17            51G; 52J                 erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                                                                      165 Nm;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 740;
                                                                                                                      75I; 76S; 76Z

                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/65R17            51G; 52J                 erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                                                                      165 Nm;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 740;
                                                                                                                      75I; 76S; 76Z

                             Verkaufsbezeichnung:     A6 LIMOUSINE HYBRID
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
§ 22 50832, Erweiterung 02




                             4G2          e13*2007/46*1175*.. 155   225/55R17 M+S 51G; 52J                            nur Limousine
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                                      74D; 76S; 76Z; PDB

                             Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen      Auflagen
                             F2           e1*2007/46*1801*.. 120 - 250 205/65R17 96   12N                     A6; Kombilimousine;
                                                                       215/60R17 100 12N                      Limousine;
                                                                       215/60R17 96   12N                     Allradantrieb;
                                                                       215/65R17 99                           Frontantrieb;
                                                                       225/60R17 99   12T                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       235/55R17 99                           51A; 71K; 721; 73C;
                                                                       235/60R17 102                          74D; 75I; 76S; 77E
                                                                       245/55R17 102 11A; 26P

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                             Gutachten 16-00311-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50832
                             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: RD7570
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                    der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
§ 22 50832, Erweiterung 02




                                    wird, möglich.
                             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                             12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
                                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                                  wird, möglich.
                             12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                                  Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                                  Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
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                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50832
                             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: RD7570
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.10.2019
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                             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                                  10% nach ETRTO zulässig.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
§ 22 50832, Erweiterung 02




                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                                  wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                                  1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                                  2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                                  3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                                  Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                                  4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  zu überprüfen.
                                  5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  nochmals zu überprüfen.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                             76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
                             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                             855) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350mm an der
                                  Vorderachse nicht zulässig.
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                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50832
                             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: RD7570
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.10.2019
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                             PDB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm
                                  (Dicke 36mm bzw. 38mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
§ 22 50832, Erweiterung 02
                             Gutachten 16-00311-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50832
                             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: RD7570
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.10.2019
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                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    B8
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
                                    Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 250             y = 200                   VA
                                          26B                      x = 300             y = 250                   VA
                                          27I                      x = 250             y = 300                   HA
                                          27B                      x = 300             y = 350                   HA
§ 22 50832, Erweiterung 02




                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
                                          26J                   x = 300       y = 250            25                 VA
                                          27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
                                          27F                   x = 300       y = 350            25                 HA
                             Gutachten 16-00311-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50832
                             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: RD7570
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 8 von 8

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    F2
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1801*..
                                    Handelsbez.:    A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 200             y = 300                   VA
                                          26B                      x = 250             y = 350                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 250       y = 350             8                 VA
§ 22 50832, Erweiterung 02




                                          26J                   x = 250       y = 350            30                 VA
                                          27H                   x = 200       y = 350             8                 HA
                                          27F                   x = 200       y = 350            30                 HA
                             Gutachten 16-00311-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50832
                             zu V.1. ANLAGE: 8                                                 Radtyp: RD7570
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 10.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                      Seite: 1 von 3

                             Fahrzeughersteller                       : AUDI
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 7 1/2 J X 17 H2              Einpreßtiefe (mm)      : 42
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                 och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung           (mm)                     last      umf.     Fertig
                                                 Rad                     Zentrierring                                     (kg)      (mm)     datum
                             WS3X                RD7570/WS3X             ohne                     66,45                       705     2100    04/16
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
                             Befestigungsteile                        : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
§ 22 50832, Erweiterung 02




                             Zubehör                                  : Serie, s. Auflage


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 94                                     AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                        235/45R17 94                                     Limousine;
                                                                        245/45R17 95                                     Allradantrieb;
                                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                         721; 729; 73C; 74D;
                                                                                                                         76S; 77E
                             B8             e1*2001/116*0430*..    88 - 195 225/50R17 94                                 AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                            235/45R17 94                                 Limousine;
                                                                            245/45R17 95                                 Frontantrieb;
                                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                         729; 73C; 74D; 76S;
                                                                                                                         77E
                             B8             e1*2001/116*0430*..    100 - 195 225/50R17 94                                AUDI A4 bis MJ2015;
                             B81            e13*2007/46*1084*..              235/45R17 94                                Nicht A4 Allroad
                                                                             245/45R17 95                                Quattro; Kombi;
                                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                         721; 729; 73C; 74D;
                                                                                                                         76S; 77E; 855
                             Gutachten 16-00311-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50832
                             zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: RD7570
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 2 von 3
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/50R17 94                                   AUDI A4 bis MJ2015;
                             B81          e13*2007/46*1084*..          235/45R17 94                                   Kombi; Frontantrieb;
                                                                       245/45R17 95                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      729; 73C; 74D; 76S;
                                                                                                                      77E

                             Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen      Auflagen
                             F2           e1*2007/46*1801*.. 120 - 250 215/60R17 100 12I                      A6; Kombilimousine;
                                                                       215/60R17 96   12I                     Limousine;
                                                                       215/65R17 99   12A                     Allradantrieb;
                                                                       225/60R17 99   12A                     Frontantrieb;
                                                                       235/55R17 99   12A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       235/60R17 102 12A                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                       245/55R17 102 12A                      74D; 75I; 76S; 77E

                             Auflagen
§ 22 50832, Erweiterung 02




                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                                    wird, möglich.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                             Gutachten 16-00311-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50832
                             zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: RD7570
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 3 von 3
                                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
§ 22 50832, Erweiterung 02




                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                             76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                             855) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350mm an der
                                  Vorderachse nicht zulässig.
						
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