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							                             Gutachten 16-00499-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51104
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                  Radtyp: RH8590
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 01.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 1 von 18

                             Fahrzeughersteller                      : AUDI, QUATTRO GmbH
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 8 1/2 J X 19 EH2+           Einpreßtiefe (mm)       : 32
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                 och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung           (mm)                     last      umf.     Fertig
                                                 Rad                     Zentrierring                                     (kg)      (mm)     datum
                             RH8590/WS1X         WS1X                    ohne                        66,5                     737     2284    09/16
                             RH8590/WS1X         WS1X                    ohne                        66,5                     738     2284    09/16
                             RH8590/WS1X         WS1X                    ohne                        66,5                     745     2260    09/16
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 51104, Erweiterung 02




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : AUDI
                             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm,
                                                                       für Typ : F8; F2; 4G1; B8; B81; 4G; 4H
                             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


                             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 25,6 mm,
                                                                       für Typ : 8R; 8R2; 8R1; FY
                             Zubehör                                 : B450L30517R13


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; F8; 4G; 4G1; 4H
                                                                       165 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment; 8R erhöhtes
                                                                       Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes
                                                                       Anzugsmoment
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             B8           e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R19 93W           11A; 26P; 27I             Nicht A4 Allroad
                             B81          e13*2007/46*1084*..          235/35R19 91Y           11A; 26P; 27I             Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                              90 - 260 245/35R19 93Y           11A; 245; 248; 26B;       ab MJ2016; AUDI S4
                                                                                               27B                       (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                                                           255/30R19 91Y       11A; 245; 248; 26B;       Limousine;
                                                                                               26N; 27B; 5GG             Allradantrieb;
                                                                           255/35R19 92Y       11A; 245; 248; 26B;       Frontantrieb;
                                                                                               26N; 27B                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   260     225/40R19 M+S       11A; 26P; 27I; 52J        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                           235/35R19 M+S       11A; 26P; 27I; 52J        73C; 74D; 77E
                             Gutachten 16-00499-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51104
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: RH8590
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 2 von 18
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/35R19 91          11A; 21P; 22B; 22H;      AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                                             24J; 24M; 51J            Limousine;
                                                                           245/35R19 93      11A; 21B; 22B; 22H;      Frontantrieb;
                                                                                             24J; 24M; 51J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           255/35R19 92      11A; 21B; 22B; 22F;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             24C; 24D; 54F            729; 73C; 74D; 77E
                             B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 200 235/35R19 91     11A; 21P; 22B; 22H;      AUDI A4 bis MJ2015;
                             B81            e13*2007/46*1084*..                              24J; 24M; 5GG; 51J       Nicht A4 Allroad
                                                                  100 - 245 245/35R19 93     11A; 21B; 22B; 22H;      Quattro; AUDI S4 bis
                                                                                             24J; 24M; 51J            MJ2016; Kombi;
                                                                           255/35R19 92      11A; 21B; 22B; 22F;      Allradantrieb;
                                                                                             24C; 24D; 54F            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74D;
                                                                                                                      77E
                             B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 200 235/35R19 91     11A; 21P; 22B; 22H;      AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                                             24J; 24M; 51J            AUDI S4 bis MJ2016;
                                                                  100 - 245 245/35R19 93     11A; 21B; 22B; 22H;      Limousine;
                                                                                             24J; 24M; 51J            Allradantrieb;
§ 22 51104, Erweiterung 02




                                                                           255/35R19 92      11A; 21B; 22B; 22F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             24C; 24D; 54F            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74D;
                                                                                                                      77E
                             B8             e1*2001/116*0430*..   88 - 195 235/35R19 91      11A; 21P; 22B; 22H;      AUDI A4 bis MJ2015;
                             B81            e13*2007/46*1084*..                              24J; 24M; 51J            Kombi; Frontantrieb;
                                                                           245/35R19 93      11A; 21B; 22B; 22H;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             24J; 24M; 51J            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                           255/35R19 92      11A; 21B; 22B; 22F;      729; 73C; 74D; 77E
                                                                                             24C; 24D; 54F
                             B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 180 245/40R19 94                              Nur A4 Allroad
                             B81            e13*2007/46*1084*..             255/35R19 92                              Quattro bis MJ2015;
                                                                            255/40R19 96                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74D;
                                                                                                                      77E
                             B8             e1*2001/116*0430*..   105 - 195 235/35R19 91Y    5GG; 51J                 AUDI A5 Cabrio (8T)
                                                                  105 - 245 245/35R19 93     51J                      bis MJ2016;
                                                                            255/35R19        51G                      Allradantrieb;
                                                                            255/35R19 92     54F                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74D;
                                                                                                                      765; 77E
                             B8             e1*2001/116*0430*..   125 - 195 235/35R19 91     51J                      AUDI S5 Coupé (8T)
                                                                  125 - 260 245/35R19 93     51J                      bis MJ2016; AUDI A5
                                                                            255/35R19        51G                      Coupe (8T) bis MJ2016;
                                                                            255/35R19 92     54F                      Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74D;
                                                                                                                      765; 77E
                             Gutachten 16-00499-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51104
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: RH8590
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 3 von 18
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 225/40R19 92Y        YBB; YBC                 A5 Coupé (B9) ab
                             B81          e13*2007/46*1084*.. 100 - 260 245/35R19 93Y        YBC                      MJ2016; A5 Sportback
                                                                        255/35R19 96         YBA; YBB                 (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                                                      Sportback (B9) ab
                                                                                                                      MJ2016; A5 Cabrio
                                                                                                                      (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                                                      Cabrio (B9) ab MJ2016;
                                                                                                                      S5 Coupé (B9) ab
                                                                                                                      MJ2016; Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      73C; 74D; 77E
                             B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 195 235/35R19 91     51J                      AUDI A5 Sportback bis
                             B81            e13*2007/46*1084*..   100 - 245 245/35R19 93     51J                      MJ2016; 4-türig;
                                                                            255/35R19        51G                      Allradantrieb;
                                                                            255/35R19 92     54F                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74D;
§ 22 51104, Erweiterung 02




                                                                                                                      765; 77E
                             B8             e1*2001/116*0430*..   118 - 195 235/35R19 91     51J                      AUDI A5 Coupe (8T)
                                                                            245/35R19 93     51J                      bis MJ2016;
                                                                            255/35R19        51G                      Frontantrieb;
                                                                            255/35R19 92     54F                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      729; 73C; 74D; 765;
                                                                                                                      77E

                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 245 245/45R19 98         11A; 27I; 51J            Nur A6 allroad
                             4G1          e13*2007/46*1147*..           255/40R19 100        11A; 27I                 quattro;
                                                                        255/45R19 100        11A; 27I                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74D; 75I;
                                                                                                                      765
                             4G             e1*2007/46*0436*..    309 - 331 255/40R19        11A; 245; 248; 26P;      Nur S6; nicht A6
                             4G1            e13*2007/46*1147*..                              270; 51G                 allroad quattro;
                                                                                                                      Kombi; Stufenheck;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74D; DEÄ
                             4G             e1*2007/46*0436*..    140 - 230 235/40R19 M+S    5GM; 52J                 A7 Sportback; Coupe;
                             4G1            e13*2007/46*1147*..   140 - 245 245/40R19 94                              4-türig;
                                                                  140 - 331 235/40R19 M+S    52J                      Allradantrieb;
                                                                            235/45R19 M+S    52J                      Frontantrieb;
                                                                            255/35R19 96Y                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            255/40R19        51G                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                  309 - 331 245/40R19 M+S    52J                      721; 729; 73C; 74D;
                                                                                                                      DEÄ
                             Gutachten 16-00499-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51104
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: RH8590
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 4 von 18
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             4G           e1*2007/46*0436*..  309      255/40R19             51G                      Nur S7 Sportback;
                             4G1          e13*2007/46*1147*..                                                         Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74D;
                                                                                                                      DEÄ
                             4G             e1*2007/46*0436*..    100 - 150 245/40R19 94  11A; 26P; 270; 5HI          A6; nicht A6 allroad
                             4G1            e13*2007/46*1147*..   100 - 245 235/40R19 92Y 5GM; 57E; 67H               quattro; Kombi;
                                                                            235/45R19 95  57E; 67K                    Stufenheck;
                                                                            245/40R19 98  11A; 26P; 270               Allradantrieb;
                                                                  100 - 331 235/40R19 M+S 11A; 270; 52J               Frontantrieb;
                                                                            235/45R19 M+S 52J                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            255/35R19 96Y 11A; 245; 248; 26P;         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          270                         721; 73C; 74D; DEÄ
                                                                            255/40R19 96Y 11A; 245; 248; 26P;
                                                                                          270
                                                                  309 - 331 245/40R19 M+S 11A; 26P; 270; 52J

                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
§ 22 51104, Erweiterung 02




                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24N; 24O                   erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                             8R1            e13*2007/46*1083*..            245/50R19 101 11A; 24N; 24O                165 Nm;
                                                                           255/50R19 103 11A; 24N; 24O                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 740

                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24N; 24O                   erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                           245/50R19 101 11A; 24N; 24O                165 Nm;
                                                                           255/50R19 103 11A; 24N; 24O                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 740

                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24N; 24O                   erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                           245/50R19 101 11A; 24N; 24O                165 Nm;
                                                                           255/50R19 103 11A; 24N; 24O                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 740
                             Gutachten 16-00499-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51104
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: RH8590
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 5 von 18
                             Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen      Auflagen
                             F2           e1*2007/46*1801*.. 120 - 257 225/45R19 96                           A6; Kombilimousine;
                                                                       235/45R19 99                           Limousine;
                                                                       235/50R19 99   11A; 245; 248; 26P      Allradantrieb;
                                                                       245/45R19 98   11A; 248; 26P           Frontantrieb;
                                                                       255/40R19 100 11A; 245; 248; 26P       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       255/40R19 96   11A; 245; 248; 26P      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                       255/45R19 100 11A; 245; 248; 26P       73C; 74D; 75I
                                                                       265/45R19 102 11A; 24J; 248; 26B
                             F2           e1*2007/46*1801*.. 120 - 250 235/50R19 99                           A7 Sportback;
                                                                       255/40R19 96                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       255/45R19 100                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                              73C; 74D

                             Verkaufsbezeichnung:     A8 L, A8
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             F8           e1*2007/46*1751*..  210 - 250 235/50R19 99                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        245/50R19 101 11A; 26P                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                        255/45R19 100                                 73C; 74D; 75I
                                                                        265/45R19 102 11A; 26P
§ 22 51104, Erweiterung 02




                             Verkaufsbezeichnung:     A8L, A8, S8
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             4H           e1*2007/46*0284*..  155 - 309 235/50R19 103        11A; 21P; 52J            kurzer Radstand;
                                                                        245/45R19 98         52J                      langer Radstand;
                                                                        255/45R19            51G                      Allradantrieb;
                                                                        275/45R19 104        11A; 21B; 22I; 54A       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74D;
                                                                                                                      75I; 76T; 765

                             Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 245; 248; 26N              erhöhtes
                                                                                                                     Anzugsmoment
                                                                           245/50R19 101     11A; 24J; 248; 26N      165 Nm; Q5; SQ5;
                                                                           255/50R19 103     11A; 241; 244; 246; 26J Allradantrieb;
                                                                                                                     Frontantrieb;
                                                                           265/50R19 106     11A; 241; 244; 246;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             26J; 26P; 27I           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                           275/45R19 104     11A; 241; 244; 246; 26J 73C; 74A; 740; 75I

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : QUATTRO GmbH
                             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 25,6 mm
                             Zubehör                                 : B450L30517R13
                             Gutachten 16-00499-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51104
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: RH8590
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 6 von 18


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 165 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     Q5
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen        Auflagen zu Reifen          Auflagen
                             FY           e1*2007/46*1685*..     100 - 260 235/55R19 101 11A; 245; 248; 26N          erhöhtes
                                                                                                                     Anzugsmoment
                                                                           245/50R19 101     11A; 24J; 248; 26N      165 Nm; Q5;
                                                                           255/50R19 103     11A; 241; 244; 246; 26J Allradantrieb;
                                                                                                                     Frontantrieb;
                                                                           265/50R19 106     11A; 241; 244; 246;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             26J; 26P; 27I           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                           275/45R19 104     11A; 241; 244; 246; 26J 73C; 74A; 740; 75I

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
§ 22 51104, Erweiterung 02




                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                             Gutachten 16-00499-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51104
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: RH8590
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 7 von 18
                                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  herzustellen.
                             22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                    des Reifens) herzustellen.
                             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
§ 22 51104, Erweiterung 02




                                  abgedeckt sein.
                             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                             Gutachten 16-00499-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51104
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: RH8590
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                                   des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                   genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                                  Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                                  30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 51104, Erweiterung 02




                                  Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                                  Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                                  oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                                  Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                                  30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                                  Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                                  Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                                  oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             Gutachten 16-00499-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51104
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: RH8590
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 9 von 18
                             270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
§ 22 51104, Erweiterung 02




                             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                                  berücksichtigen.
                             54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                                  unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                                  Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                                  Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                                  Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                                  Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                                  Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                                  FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
                                  dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
                             5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1230kg.
                             5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1260kg.
                             Gutachten 16-00499-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51104
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: RH8590
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 10 von 18
                             5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                                  10% nach ETRTO zulässig.
                             67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          235/40R19
                                                 Hinterachse:                          265/35R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                     Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                        235/45R19
                                                 Hinterachse:                        265/40R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
§ 22 51104, Erweiterung 02




                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                                  wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                                  1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                                  2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                                  3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                                  Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                                  4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  zu überprüfen.
                                  5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  nochmals zu überprüfen.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             Gutachten 16-00499-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51104
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: RH8590
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                             765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
                             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                             DEÄ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 400mm
                                  an der Vorderachse nicht zulässig.
                             YBA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                        Reifengröße:
                                                  Vorderachse:                          255/35R19
                                                  Hinterachse:                          265/35R19
                                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§ 22 51104, Erweiterung 02




                                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             YBB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                        Reifengröße:
                                                  Vorderachse:                          225/40R19
                                                  Hinterachse:                          255/35R19
                                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             YBC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                        Reifengröße:
                                                  Vorderachse:                          225/40R19
                                                  Hinterachse:                          245/35R19
                                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             Gutachten 16-00499-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51104
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: RH8590
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 12 von 18


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    F2
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1801*..
                                    Handelsbez.:    A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 200             y = 300                   VA
                                          26B                      x = 250             y = 350                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 51104, Erweiterung 02




                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 250       y = 350             8                 VA
                                          26J                   x = 250       y = 350            30                 VA
                                          27H                   x = 200       y = 350             8                 HA
                                          27F                   x = 200       y = 350            30                 HA
                             Gutachten 16-00499-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51104
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: RH8590
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    B8
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
                                    Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 250             y = 200                   VA
                                          26B                      x = 300             y = 250                   VA
                                          27I                      x = 250             y = 300                   HA
                                          27B                      x = 300             y = 350                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 51104, Erweiterung 02




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
                                          26J                   x = 300       y = 250            25                 VA
                                          27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
                                          27F                   x = 300       y = 350            25                 HA
                             Gutachten 16-00499-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51104
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: RH8590
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    F8
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1751*..
                                    Handelsbez.:    A8 L, A8

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 250             y = 250                   VA
                                          27I                      x = 200             y = 200                   HA
                                          27B                      x = 250             y = 250                   HA
                                          26P                      x = 200             y = 200                   VA
§ 22 51104, Erweiterung 02
                             Gutachten 16-00499-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51104
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: RH8590
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 15 von 18

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    FY
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1550*..
                                    Handelsbez.:    Q5, SQ5

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 250             y = 250                   VA
                                          26P                      x = 250             y = 200                   VA
                                          27B                      x = 250             y = 300                   HA
                                          27I                      x = 250             y = 250                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 51104, Erweiterung 02




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 250       y = 250            10                 VA
                                          26N                   x = 250       y = 250            10                 VA
                             Gutachten 16-00499-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51104
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: RH8590
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 16 von 18

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    4G
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
                                    Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

                                    Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 400             y = 200                   VA
                                          26P                      x = 350             y = 150                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 400       y = 200            22                 VA
§ 22 51104, Erweiterung 02




                                          26N                   x = 400       y = 200             8                 VA
                                          27F                   x = 270       y = 400            30                 HA
                                          27H                   x = 270       y = 400             8                 HA
                             Gutachten 16-00499-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51104
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: RH8590
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 17 von 18

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    4G
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
                                    Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

                                    Variante(n):    Nur A6 allroad quattro

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 450             y = 270                   VA
                                          26P                      x = 400             y = 220                   VA
                                          27B                      x = 325             y = 390                   HA
                                          27I                      x = 275             y = 340                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 51104, Erweiterung 02




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 450       y = 270             7                 VA
                                          27H                   x = 325       y = 390             8                 HA
                                          27F                   x = 325       y = 390            18                 HA
                             Gutachten 16-00499-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51104
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: RH8590
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 18 von 18

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     QUATTRO
                                    Fahrzeugtyp:    FY
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1685*..
                                    Handelsbez.:    Q5

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 250             y = 250                   VA
                                          26P                      x = 250             y = 200                   VA
                                          27B                      x = 250             y = 300                   HA
                                          27I                      x = 250             y = 250                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 51104, Erweiterung 02




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 250       y = 250            10                 VA
                                          26N                   x = 250       y = 250            10                 VA
						
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