Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							                             Gutachten 16-00499-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51104
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: RH8590
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 01.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 1 von 7

                             Fahrzeughersteller                      : AUDI, QUATTRO GmbH
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 8 1/2 J X 19 EH2+           Einpreßtiefe (mm)      : 42
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                                 Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                             RH8590/WS2X         WS2X                    ohne                        66,5                    745     2260    09/16
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : AUDI
                             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm,
§ 22 51104, Erweiterung 02




                                                                       für Typ : F2; 4G1; B81; B8; 4G
                             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


                             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 25,6 mm,
                                                                       für Typ : 8R; FY; 8R1; 8R2
                             Zubehör                                 : B450L30517R13


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; 4G; 4G1
                                                                       165 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment; 8R erhöhtes
                                                                       Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes
                                                                       Anzugsmoment
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                             B8           e1*2001/116*0430*.. 245    255/35R19     51G                                  AUDI S4 bis MJ2016;
                                                                     255/35R19 92Y 11A; 21P; 22B; 24J;                  Limousine;
                                                                                   24M                                  Allradantrieb;
                                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                        721; 729; 73C; 74D;
                                                                                                                        77E
                             B8             e1*2001/116*0430*..    245     255/35R19     51G                            AUDI S4 bis MJ2016;
                             B81            e13*2007/46*1084*..            255/35R19 92Y 11A; 21P; 22B; 24J;            Kombi; Allradantrieb;
                                                                                         24M                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                        721; 729; 73C; 74D;
                                                                                                                        77E
                             Gutachten 16-00499-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51104
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: RH8590
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 2 von 7
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/35R19 91         11A; 22I; 51J            AUDI A4 bis MJ2015;
                                                              100 - 245 245/35R19 93         11A; 21P; 22I; 51J       AUDI S4 bis MJ2016;
                                                                        255/35R19            51G                      Limousine;
                                                                        255/35R19 92         11A; 21P; 22B; 24J;      Allradantrieb;
                                                                                             24M; 54F                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74D;
                                                                                                                      77E
                             B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 200 235/35R19 91     11A; 22I; 5GG; 51J       AUDI A4 bis MJ2015;
                             B81            e13*2007/46*1084*..   100 - 245 245/35R19 93     11A; 21P; 22I; 51J       Nicht A4 Allroad
                                                                            255/35R19        51G                      Quattro; AUDI S4 bis
                                                                            255/35R19 92     11A; 21P; 22B; 24J;      MJ2016; Kombi;
                                                                                             24M; 54F                 Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74D;
                                                                                                                      77E
                             B8             e1*2001/116*0430*..   90 - 200 225/40R19 93W                              Nicht A4 Allroad
                             B81            e13*2007/46*1084*..   260      225/40R19 M+S 52J                          Quattro; AUDI A4 (B9)
§ 22 51104, Erweiterung 02




                                                                                                                      ab MJ2016; AUDI S4
                                                                                                                      (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                                                                                                      Limousine;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      73C; 74D; 77E
                             B8             e1*2001/116*0430*..   88 - 195 235/35R19 91      11A; 22I; 51J            AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                           245/35R19 93      11A; 21P; 22I; 51J       Limousine;
                                                                           255/35R19         51G                      Frontantrieb;
                                                                           255/35R19 92      11A; 21P; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             24M; 54F                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      729; 73C; 74D; 77E
                             B8             e1*2001/116*0430*..   88 - 195 235/35R19 91      11A; 22I; 51J            AUDI A4 bis MJ2015;
                             B81            e13*2007/46*1084*..            245/35R19 93      11A; 21P; 22I; 51J       Kombi; Frontantrieb;
                                                                           255/35R19         51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           255/35R19 92      11A; 21P; 22B; 24J;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             24M; 54F                 729; 73C; 74D; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 230 235/40R19 M+S        5GM; 52J                 A7 Sportback; Coupe;
                             4G1          e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 245/40R19 94                                  4-türig;
                                                              140 - 331 235/40R19 M+S        52J                      Allradantrieb;
                                                                        235/45R19 M+S        52J                      Frontantrieb;
                                                                        255/35R19 96Y                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        255/40R19            51G                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                              309 - 331 245/40R19 M+S        52J                      721; 729; 73C; 74D;
                                                                                                                      DEÄ
                             Gutachten 16-00499-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51104
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: RH8590
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 3 von 7
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 245 245/45R19 98  51J                             Nur A6 allroad
                             4G1          e13*2007/46*1147*..           255/40R19 100                                 quattro;
                                                                        255/45R19     51G                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74D; 75I;
                                                                                                                      765; DEÄ
                             4G             e1*2007/46*0436*..    100 - 150 245/40R19 94     5HI                      A6; nicht A6 allroad
                             4G1            e13*2007/46*1147*..   100 - 245 235/40R19 92Y    5GM; 57E; 67H            quattro; Kombi;
                                                                            235/45R19 95     57E; 67K                 Stufenheck;
                                                                            245/40R19 98                              Allradantrieb;
                                                                  100 - 331 235/40R19 M+S    52J                      Frontantrieb;
                                                                            235/45R19 M+S    52J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            255/35R19 96Y                             12A; 51A; 573; 71K;
                                                                            255/40R19 96Y                             721; 73C; 74D; DEÄ
                                                                  309 - 331 245/40R19 M+S    52J

                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 235/55R19            51G                      erhöhtes
§ 22 51104, Erweiterung 02




                                                                                                                      Anzugsmoment
                             8R1            e13*2007/46*1083*..                                                       165 Nm;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 740;
                                                                                                                      AA0

                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 260 235/55R19            51G                      erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                                                                      165 Nm;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 740;
                                                                                                                      AA0

                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 260 235/55R19            51G                      erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                                                                      165 Nm;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 740;
                                                                                                                      AA0
                             Gutachten 16-00499-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51104
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: RH8590
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 4 von 7
                             Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen      Auflagen
                             F2           e1*2007/46*1801*.. 120 - 257 225/45R19 96                           A6; Kombilimousine;
                                                                       235/45R19 99                           Limousine;
                                                                       235/50R19 99                           Allradantrieb;
                                                                       245/45R19 98                           Frontantrieb;
                                                                       255/40R19 100                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       255/40R19 96                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                       255/45R19 100                          73C; 74D; 75I
                                                                       265/45R19 102

                             Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 235/55R19 101                                  erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                           245/50R19 101                              165 Nm; Q5; SQ5;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      73C; 74A; 740; 75I
§ 22 51104, Erweiterung 02




                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : QUATTRO GmbH
                             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 25,6 mm
                             Zubehör                                 : B450L30517R13


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 165 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     Q5
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
                             FY           e1*2007/46*1685*..     100 - 260 235/55R19 101                              erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                           245/50R19 101                              165 Nm; Q5;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      73C; 74A; 740; 75I

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             Gutachten 16-00499-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51104
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: RH8590
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 5 von 7
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
§ 22 51104, Erweiterung 02




                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  herzustellen.
                             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                    des Reifens) herzustellen.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             Gutachten 16-00499-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51104
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: RH8590
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 6 von 7
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                             54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                                  unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                                  Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                                  Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                                  Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                                  Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
§ 22 51104, Erweiterung 02




                                  Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                                  FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
                                  dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
                             5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1230kg.
                             5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1260kg.
                             5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                                  10% nach ETRTO zulässig.
                             67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          235/40R19
                                                 Hinterachse:                          265/35R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                Vorderachse:                           235/45R19
                             Gutachten 16-00499-CX-GBM-02
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51104
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: RH8590
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 01.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 7 von 7
                                                  Hinterachse:                        265/40R19
                                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                                  wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
§ 22 51104, Erweiterung 02




                                  1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                                  2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                                  3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                                  Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                                  4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  zu überprüfen.
                                  5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  nochmals zu überprüfen.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                             765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                             AA0) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel 16-Zoll
                                  (innenbelüftet), die serienmäßig auch mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind, nicht zulässig.
                             DEÄ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 400mm
                                  an der Vorderachse nicht zulässig.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen