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							Gutachten 366-0015-15-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50346
ANLAGE: 35 AUDI                                                       Radtyp: OREG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                         Stand: 20.02.2019
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Fahrzeughersteller                          : AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff          Rad-      Abroll   ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                       last      umf.     Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
OREG8BL35666            PCD112 ET35            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff       610     2095    05/15
OREG8FL35W666           PCD112 ET35            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff       625     2040    05/15
OREG8FL35666            PCD112 ET35            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff       625     2040    05/15
OREG8KA35W666           PCD112 ET35            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff       625     2040    05/15
OREG8KA35666            PCD112 ET35            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff       625     2040    05/15
OREG8ZL35666            PCD112 ET35            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff       625     2040    05/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : AUDI
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJM8A
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18                 51G; 52J                  AUDI A4 bis MJ2015;
B81          e13*2007/46*1084*..          235/40R18 91              11A; 22I; 51J             Kombi; Frontantrieb;
                                          235/45R18 94              11A; 21P; 22I; 51J; 54F   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                 245/40R18 93       11A; 21P; 22I; 24J;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                    24M                       74P; 76O; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..       118 - 195 225/45R18        12N; 51G; 52J             AUDI A5 Coupe (8T)
                                                   235/40R18 91     12Q; 51J; 52J             bis MJ2016;
                                                   245/40R18 93     12A                       Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                              71C; 71K; 721; 725;
                                                                                              73C; 74A; 74P; 76O;
                                                                                              77E




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-15-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50346
ANLAGE: 35 AUDI                                                   Radtyp: OREG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.02.2019
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen  Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/45R18 91          12N; 51J; 52J       AUDI A5 Sportback bis
B81          e13*2007/46*1084*..           235/40R18 91          12Q; 51J; 52J       MJ2016; 4-türig;
                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                     Frontantrieb;
                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                     74P; 75I; 76O; 76Z;
                                                                                     77E
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 200 235/40R18 91  11A; 22I; 51J           AUDI A4 bis MJ2015;
                                               235/45R18 94  11A; 21P; 22I; 51J; 54F AUDI S4 bis MJ2016;
                                                                                     Limousine;
                                     100 - 245 225/45R18     51G; 52J                Allradantrieb;
                                               245/40R18 93  11A; 21P; 22I; 24J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             24M                     12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                     74A; 74P; 76O; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   125 - 195 225/45R18     12N; 51G; 52J           AUDI A5 Coupe (8T)
                                               235/40R18 91  12Q; 51J; 52J           bis MJ2016;
                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                     10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                     573; 71C; 71K; 721;
                                                                                     725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                     76O; 76Z; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   105 - 195 225/45R18 95  12N; 51J; 52J           AUDI A5 Cabrio (8T)
                                               235/40R18 95  12Q; 51J; 52J           bis MJ2016;
                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                     Frontantrieb;
                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                     74P; 75I; 76O; 76Z;
                                                                                     77E
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 180 235/45R18 94  51J                     Nur A4 Allroad
B81            e13*2007/46*1084*..             245/45R18 96                          Quattro bis MJ2015;
                                               255/45R18 99                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                     74A; 74P; 75I; 76O;
                                                                                     77E
B8             e1*2001/116*0430*..   90 - 200 225/40R18 91Y                          Nicht A4 Allroad
B81            e13*2007/46*1084*..             225/45R18 91Y                         Quattro; AUDI A4 (B9)
                                               235/45R18 94                          ab MJ2016; AUDI S4
                                     90 - 260 245/40R18 93Y 11A; 26P; 27I            (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                     260       225/40R18 M+S 52J                     Limousine;
                                               225/45R18 M+S 52J                     Allradantrieb;
                                               235/45R18 M+S 52J                     Frontantrieb;
                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                     74P; 75I; 76O; 77E


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-15-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50346
ANLAGE: 35 AUDI                                                   Radtyp: OREG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.02.2019
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 260 245/40R18 93Y YBF; YBG; 12O                   A5 Coupé (B9) ab
B81          e13*2007/46*1084*..                                                         MJ2016; A5 Sportback
                                                                                         (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                         Sportback (B9) ab
                                                                                         MJ2016; A5 Cabrio
                                                                                         (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                         Cabrio (B9) ab MJ2016;
                                                                                         S5 Coupé (B9) ab
                                                                                         MJ2016; Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         75I; 76O; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   88 - 195 225/45R18          51G; 52J                AUDI A4 bis MJ2015;
                                              235/40R18 91       11A; 22I; 51J           Limousine;
                                              235/45R18 94       11A; 21P; 22I; 51J; 54F Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/40R18 93       11A; 21P; 22I; 24J;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 24M                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76O; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 245 225/45R18         51G; 52J                AUDI A4 bis MJ2015;
B81            e13*2007/46*1084*..             235/40R18 91      11A; 22I; 5GG; 51J      Nicht A4 Allroad
                                               235/45R18 94      11A; 21P; 22I; 51J; 54F Quattro; AUDI S4 bis
                                                                                         MJ2016; Kombi;
                                              245/40R18 93       11A; 21P; 22I; 24J;     Allradantrieb;
                                                                 24M                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 75I; 76O;
                                                                                         77E

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-15-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50346
ANLAGE: 35 AUDI                                                   Radtyp: OREG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.02.2019
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       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
       der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-15-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50346
ANLAGE: 35 AUDI                                                   Radtyp: OREG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.02.2019
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       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-15-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50346
ANLAGE: 35 AUDI                                                    Radtyp: OREG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                      Stand: 20.02.2019
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73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
YBF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          235/40R18
                     Hinterachse:                          245/40R18
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          225/45R18
                     Hinterachse:                          245/40R18
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-15-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50346
ANLAGE: 35 AUDI                                                   Radtyp: OREG
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    B8
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
       Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 250             y = 200                    VA
             26B                      x = 300             y = 250                    VA
             27I                      x = 250             y = 300                    HA
             27B                      x = 300             y = 350                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 300       y = 250              8                VA
             26J                   x = 300       y = 250             25                VA
             27H                   x = 300       y = 350              8                HA
             27F                   x = 300       y = 350             25                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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