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							                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 19                                                 Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                      Seite: 1 von 13

                             Fahrzeughersteller                       : AUDI
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 H2                   Einpreßtiefe (mm)      : 30
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                         Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                                                  och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung            (mm)                    last      umf.      Fertig
                                                 Rad                     Zentrierring                                     (kg)      (mm)      datum
                             WF8080/W1           W1                      Ø66.45-SXA-Ø76            66,45       Kunststoff     670     2254     01/14
                             66,45
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
§ 22 49741, Erweiterung 06




                             Befestigungsteile                        : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                        für Typ : 4H; B8; 4G; B81; 4G1
                             Zubehör                                  : SXA1
                             Befestigungsteile                        : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                                        Typ : 8R; 8R2; 8R1
                             Zubehör                                  : SXA5
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1
                                                                        180 Nm für Typ : 4H erhöhtes Anzugsmoment
                                                                        200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes
                                                                        Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             B8           e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 225/45R18              51G; 52J                   AUDI A5 Coupe (8T)
                                                                        245/40R18              51G                        bis MJ2016;
                                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                                          10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                                          51A; 71K; 723; 729;
                                                                                                                          73C; 74A; 74P; 76Z;
                                                                                                                          77E
                             B8             e1*2001/116*0430*..    100 - 200 235/40R18 91      11A; 21P; 22I; 24J;        AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                                               24M; 51J                   AUDI S4 bis MJ2016;
                                                                           235/45R18 94        11A; 21B; 22I; 24J;        Limousine;
                                                                                               24M; 51J; 54F              Allradantrieb;
                                                                   100 - 245 225/45R18         11A; 21P; 22I; 24J;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               24M; 51G; 52J              12A; 51A; 573; 71K;
                                                                           245/40R18 93        11A; 21B; 22B; 22H;        723; 729; 73C; 74A;
                                                                                               24J; 24M                   74P; 76O; 77E
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 19                                               Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 2 von 13
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18             11A; 21P; 22I; 24J;      AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                                             24M; 51G; 52J            Limousine;
                                                                           235/40R18 91      11A; 21P; 22I; 24J;      Frontantrieb;
                                                                                             24M; 51J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           235/45R18 94      11A; 21B; 22I; 24J;      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             24M; 51J; 54F            729; 73C; 74A; 74P;
                                                                           245/40R18 93      11A; 21B; 22B; 22H;      76O; 77E
                                                                                             24J; 24M
                             B8             e1*2001/116*0430*..   105 - 195 225/45R18 95     51J; 52J                 AUDI A5 Cabrio (8T)
                                                                            235/40R18 95     51J                      bis MJ2016;
                                                                            235/45R18 94     51J; 54F                 Allradantrieb;
                                                                  105 - 200 245/40R18 93                              Frontantrieb;
                                                                  105 - 245 245/40R18        51G; 52J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                      723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      74P; 75I; 76O; 77E
                             B8             e1*2001/116*0430*..   90 - 200 225/40R18 91Y 11A; 26P; 27I                Nicht A4 Allroad
                             B81            e13*2007/46*1084*..            225/45R18 91Y 11A; 26P; 27I                Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                                           235/45R18 94  11A; 26P; 27I                ab MJ2016; AUDI S4
§ 22 49741, Erweiterung 06




                                                                  90 - 260 245/40R18 93Y 11A; 245; 248; 26B;          (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                                                                         27B                          Limousine;
                                                                  260      225/40R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J           Allradantrieb;
                                                                           225/45R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J           Frontantrieb;
                                                                           235/45R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P; 75I;
                                                                                                                      76O; 77E
                             B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 245 225/45R18        11A; 21P; 22I; 24J;      AUDI A4 bis MJ2015;
                             B81            e13*2007/46*1084*..                              24M; 51G; 52J            Nicht A4 Allroad
                                                                           235/40R18 91      11A; 21P; 22I; 24J;      Quattro; AUDI S4 bis
                                                                                             24M; 5GG; 51J            MJ2016; Kombi;
                                                                           235/45R18 94      11A; 21B; 22I; 24J;      Allradantrieb;
                                                                                             24M; 51J; 54F            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           245/40R18 93      11A; 21B; 22B; 22H;      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                             24J; 24M                 723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      74P; 75I; 76O; 77E
                             B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 200 235/40R18 95  YBF; YBI; 12O               A5 Coupé (B9) ab
                             B81            e13*2007/46*1084*..             235/45R18 95  YAS; YBH; 12O               MJ2016; A5 Sportback
                                                                  100 - 260 245/40R18 93Y YBF; YBG; 12I               (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                                                      Sportback (B9) ab
                                                                                                                      MJ2016; A5 Cabrio
                                                                                                                      (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                                                      Cabrio (B9) ab MJ2016;
                                                                                                                      S5 Coupé (B9) ab
                                                                                                                      MJ2016; Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                                                      74A; 74P; 76O; 77E
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 19                                               Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 3 von 13
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18             11A; 21P; 22I; 24J;      AUDI A4 bis MJ2015;
                             B81          e13*2007/46*1084*..                                24M; 51G; 52J            Kombi; Frontantrieb;
                                                                       235/40R18 91          11A; 21P; 22I; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             24M; 51J                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                           235/45R18 94      11A; 21B; 22I; 24J;      729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                             24M; 51J; 54F            76O; 77E
                                                                           245/40R18 93      11A; 21B; 22B; 22H;
                                                                                             24J; 24M
                             B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 200 225/50R18 95                              A4 Allroad Quattro ab
                             B81            e13*2007/46*1084*..             235/45R18 94                              MJ2016;
                                                                            245/45R18 96                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P; 76O;
                                                                                                                      77E
                             B8             e1*2001/116*0430*..   125 - 195 235/40R18 91     12A; 51J                 AUDI S5 Coupé (8T)
                                                                            235/45R18 94     12A; 51J; 54F            bis MJ2016; AUDI A5
                                                                  125 - 200 245/40R18 93     12A                      Coupe (8T) bis MJ2016;
                                                                  125 - 260 225/45R18        12T; 51G; 52J            Allradantrieb;
                                                                            245/40R18        12A; 51G; 52J            10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 49741, Erweiterung 06




                                                                                                                      51A; 573; 71K; 723;
                                                                                                                      729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                                      76O; 77E
                             B8             e1*2001/116*0430*..   118 - 195 225/45R18        12T; 51G; 52J            AUDI A5 Coupe (8T)
                                                                            235/40R18 91     12A; 51J                 bis MJ2016;
                                                                            235/45R18 94     12A; 51J; 54F            Frontantrieb;
                                                                            245/40R18 93     12T                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      51A; 71K; 723; 729;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P; 76O;
                                                                                                                      77E
                             B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 195 225/45R18 91     51J; 52J                 AUDI A5 Sportback bis
                             B81            e13*2007/46*1084*..             235/40R18 91     51J                      MJ2016; 4-türig;
                                                                            235/45R18 94     51J; 54F                 Allradantrieb;
                                                                  100 - 200 245/40R18        51G; 52J                 Frontantrieb;
                                                                            245/40R18 93                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  245       245/40R18 97     51G; 52J                 12A; 51A; 573; 71K;
                                                                            M+S
                                                                                                                      723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      74P; 75I; 76O; 77E
                             B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 180 235/45R18 94     51J                      Nur A4 Allroad
                             B81            e13*2007/46*1084*..             245/45R18 96                              Quattro bis MJ2015;
                                                                            255/45R18 99                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                      723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      74P; 75I; 76O; 77E
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 19                                               Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 4 von 13
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 245 235/50R18 97         11A; 27I                  Nur A6 allroad
                             4G1          e13*2007/46*1147*..           235/55R18 100        11A; 27I                  quattro;
                                                                        245/50R18 100        11A; 24J; 248; 26P; 27I   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 573; 71K;
                                                                            255/45R18 99  11A; 27I                     723; 73C; 74A; 74P;
                                                                            255/50R18 102 11A; 24J; 248; 26P;          75I; 76O; 77E
                                                                                          27B
                             4G             e1*2007/46*0436*..    100 - 150 235/45R18 94  5HI; 52J                     A6; nicht A6 allroad
                             4G1            e13*2007/46*1147*..             235/45R18 94  57E; 67G                     quattro; Kombi;
                                                                  100 - 245 225/50R18 95Y 11A; 270                     Stufenheck;
                                                                            235/45R18 98  57E; 67G                     Allradantrieb;
                                                                            235/45R18 98  52J                          Frontantrieb;
                                                                            235/50R18 97W 11A; 245; 248; 26P;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          270                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                            245/45R18 96Y 11A; 270                     723; 73C; 74A; 74P;
                                                                            255/45R18 99  11A; 245; 248; 26P;          75I; 76O; 77E
                                                                                          270; 68H
                             4G             e1*2007/46*0436*..    140 - 245 235/45R18 94  12O; 52J                     A7 Sportback; Coupe;
                             4G1            e13*2007/46*1147*..             235/50R18 97  12A                          4-türig;
§ 22 49741, Erweiterung 06




                                                                            245/45R18 96  12A                          Allradantrieb;
                                                                            255/45R18 99  12A                          Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       51A; 573; 71K; 723;
                                                                                                                       729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                                       75I; 76O; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/60R18 103 11A; 24N; 24O                    erhöhtes
                                                                                                                       Anzugsmoment
                             8R1            e13*2007/46*1083*..            255/55R18 105 11A; 24N; 24O                 200 Nm;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                       723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                                       740; 75I; 76O; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/60R18 103 11A; 24N; 24O                    erhöhtes
                                                                                                                       Anzugsmoment
                                                                           255/55R18 105 11A; 24N; 24O                 200 Nm;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                       723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                                       740; 75I; 76O; 77E
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 19                                               Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 5 von 13
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/60R18 103 11A; 24N; 24O                   erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                           255/55R18 105 11A; 24N; 24O                200 Nm;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                      723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                                      740; 75I; 76O; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     A8L, A8, S8
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             4H           e1*2007/46*0284*..  155 - 309 235/50R18 101                                 erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                           235/55R18     51G                          180 Nm; kurzer
                                                                           245/50R18 100 11A; 21P                     Radstand; langer
                                                                           255/50R18 102 11A; 21P                     Radstand;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                      723; 729; 73C; 74A;
§ 22 49741, Erweiterung 06




                                                                                                                      74P; 740; 75I; 76O;
                                                                                                                      77E

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 19                                               Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 6 von 13
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                                    wird, möglich.
                             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                             12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                                  wird, möglich.
                             12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                                  Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                                  Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
§ 22 49741, Erweiterung 06




                                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  herzustellen.
                             22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                    des Reifens) herzustellen.
                             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 19                                               Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 7 von 13
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                                  Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                                  30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                                  Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                                  Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                                  oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                                  Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                                  30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
§ 22 49741, Erweiterung 06




                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                                  Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                                  Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                                  oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 19                                               Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                             54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                                  unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                                  Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                                  Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                                  Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                                  Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                                  Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                                  FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
                                  dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
§ 22 49741, Erweiterung 06




                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
                             5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1230kg.
                             5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                                  10% nach ETRTO zulässig.
                             67G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                     Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                        235/45R18
                                                 Hinterachse:                        265/40R18
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             68H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          235/50R18
                                                 Hinterachse:                          255/45R18
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 19                                               Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
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                             723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                                  Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                                  von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                                  wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                                  1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                                  2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                                  3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                                  Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                                  4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  zu überprüfen.
                                  5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  nochmals zu überprüfen.
§ 22 49741, Erweiterung 06




                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                                  Zentrierringe verwendet werden.
                             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                             76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
                             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                             YAS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                      Reifengröße:
                                                  Vorderachse:                        235/45R18
                                                  Hinterachse:                        255/40R18
                                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                    An Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es
                                    wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             YBF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                      Reifengröße:
                                                  Vorderachse:                        235/40R18
                                                  Hinterachse:                        245/40R18
                                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 19                                               Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 10 von 13
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             YBG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          225/45R18
                                                 Hinterachse:                          245/40R18
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             YBH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          235/45R18
                                                 Hinterachse:                          265/40R18
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§ 22 49741, Erweiterung 06




                                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             YBI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          235/40R18
                                                 Hinterachse:                          265/35R18
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 19                                               Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 11 von 13


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    B8
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
                                    Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 250             y = 200                   VA
                                          26B                      x = 300             y = 250                   VA
                                          27I                      x = 250             y = 300                   HA
                                          27B                      x = 300             y = 350                   HA
§ 22 49741, Erweiterung 06




                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
                                          26J                   x = 300       y = 250            25                 VA
                                          27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
                                          27F                   x = 300       y = 350            25                 HA
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 19                                               Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 12 von 13

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    4G
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
                                    Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

                                    Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 400             y = 200                   VA
                                          26P                      x = 350             y = 150                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 400       y = 200            22                 VA
§ 22 49741, Erweiterung 06




                                          26N                   x = 400       y = 200             8                 VA
                                          27F                   x = 270       y = 400            30                 HA
                                          27H                   x = 270       y = 400             8                 HA
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 19                                               Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 13 von 13

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    4G
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
                                    Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

                                    Variante(n):    Nur A6 allroad quattro

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 450             y = 270                   VA
                                          26P                      x = 400             y = 220                   VA
                                          27B                      x = 325             y = 390                   HA
                                          27I                      x = 275             y = 340                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49741, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 450       y = 270             7                 VA
                                          27H                   x = 325       y = 390             8                 HA
                                          27F                   x = 325       y = 390            18                 HA
						
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