Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 50450
Nr. : RA-000813-D0-021
Anlage-Nr. : 10
Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: GTX-8519
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: BORBET
Montageposition: Vorderachse *
Radausführung: LK112
Radgröße: 8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 21 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 720 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
* Die Verwendung des Rades GTX-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp GTX-9519 (ABE-Nr. 50449*01)
an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp GTX-9519, LK112 (ABE-Nr. 50449*01) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
8R, 8R1, FY Serien-Radschraube, - 140 Nm
Kugelbund Ø28 mm,
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30mm
RA-000813-D0-021-10~AU-5-112-66_5-ET21.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 50450
Nr. : RA-000813-D0-021
Anlage-Nr. : 10
Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8R e1*2001/116*0473*..
8R e1*2001/116*0497*..
8R1 e13*2007/46*1083*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET21 9.5x19,ET21
100 bis 200 Audi Q5 255/45R19 255/45R19 A01) bis A10)
(ohne Serienverbreiterung) K01) EF0)ER1)
Die Verwendung des Rades GTX-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GTX-9519 (ABE-Nr. 50449*01) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8R e1*2001/116*0473*..
8R e1*2001/116*0497*..
8R1 e13*2007/46*1083*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET21 9.5x19,ET21
100 bis 200 Audi Q5 255/45R19 255/45R19 A01) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) K01) EF0) ER1)
Die Verwendung des Rades GTX-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GTX-9519 (ABE-Nr. 50449*01) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
FY e1*2007/46*1685*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET21 9.5x19,ET21
100 bis 210 Audi Q5 255/50R19 255/50R19 A01) bis A10)
(ohne Verbreiterungs-Flaps K01) E44) ER2)
vorne u. hinten) 265/45R19 265/45R19 A01) bis A10)
K01) E44) ER2)
275/45R19 275/45R19 A01) bis A10)
K01) E44) ER2)
Die Verwendung des Rades GTX-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GTX-9519 (ABE-Nr. 50449*01) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000813-D0-021-10~AU-5-112-66_5-ET21.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 50450
Nr. : RA-000813-D0-021
Anlage-Nr. : 10
Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
FY e1*2007/46*1685*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET21 9.5x19,ET21
100 bis 210 Audi Q5 255/50R19 255/50R19 A01) bis A10)
(mit Verbreiterungs-Flaps K01) E44) ER2)
vorne u. hinten)
265/45R19 265/45R19 A01) bis A10)
K01) E44) ER2)
275/45R19 275/45R19 A01) bis A10)
K01) E44) ER2)
Die Verwendung des Rades GTX-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GTX-9519 (ABE-Nr. 50449*01) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET21 9.5x19,ET21
260 Audi SQ5 255/50R19 M+S 255/50R19 M+S A01) bis A10)
(ohne Verbreiterungs-Flaps K01) ER2)
vorne u. hinten)
265/45R19 M+S 265/45R19 M+S A01) bis A10)
K01) ER2)
275/45R19 M+S 275/45R19 M+S A01) bis A10)
K01) ER2)
Die Verwendung des Rades GTX-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GTX-9519 (ABE-Nr. 50449*01) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET21 9.5x19,ET21
260 Audi SQ5 255/50R19 M+S 255/50R19 M+S A01) bis A10)
(mit Verbreiterungs-Flaps K01) ER2)
vorne u. hinten)
265/45R19 M+S 265/45R19 M+S A01) bis A10)
K01) ER2)
275/45R19 M+S 275/45R19 M+S A01) bis A10)
K01) ER2)
Die Verwendung des Rades GTX-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GTX-9519 (ABE-Nr. 50449*01) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000813-D0-021-10~AU-5-112-66_5-ET21.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 50450
Nr. : RA-000813-D0-021
Anlage-Nr. : 10
Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.
RA-000813-D0-021-10~AU-5-112-66_5-ET21.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 50450
Nr. : RA-000813-D0-021
Anlage-Nr. : 10
Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1394 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1348 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Die Anlage Nr. 10 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ GTX-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 18.02.2019
RA-000813-D0-021-10~AU-5-112-66_5-ET21.docx