Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
Seite 17
							Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064372-L0-306
Anlage-Nr. :              2
Seite :                   1 / 17                                                      Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 859


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 NBU 859
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                       NBU859 112G
Radgröße:                                              8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                       35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,60 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         Ø72.5/Ø66.6
geprüfte Radlast:                                        690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2100 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich
 Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
B8, B81, 4G, 4G1, F2,            Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           4724     140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
8R, 8R1, FY                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              4724   140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
4H                               Radschraube, Kegel 60° mit drehbar           4905   140 Nm
                                 gelagerter Kalotte, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 32 mm




RZ-064372-L0-306-02~AU-5-112-66_5-ET35
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064372-L0-306
Anlage-Nr. :              2
Seite :                   2 / 17                                                            Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 859


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 199      Audi A4, A4 quattro       225/35R19                         A02) bis A10)
                (Baureihe B8, Limousine, A93)N235)T88)                      E79)
                Kombi, außer S4)
                                          225/40R19
                                          A01)K64)N235)

                                          235/35R19
                                          A01)K03)K04)K64)N245)T91)

                                          245/35R19
                                          A01)K01)K04)K28)K64)

                                          255/35R19
                                          A01)K01)K04)K28)K64)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
200 bis 245     Audi A4, S4               225/40R19 M+S                     A02) bis A10)
                (Baureihe B8, Limousine, A01)K64)                           E79)
                Kombi)
                                          235/35R19 M+S
                                          A01)K03)K04)K64)T91)

                                          245/35R19
                                          A01)K01)K04)K28)K64)

                                          255/35R19
                                          A01)K01)K04)K28)K64)




RZ-064372-L0-306-02~AU-5-112-66_5-ET35
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064372-L0-306
Anlage-Nr. :              2
Seite :                   3 / 17                                                            Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 859


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 210      Audi A4, A4 quattro       225/35R19                         A02) bis A10)
                (Baureihe B9, Limousine, A93a)T88)                          E79a)
                Kombi)
                                          225/40R19
                                          A01)GD6)K25)K71)K76)

                                          235/35R19
                                          T91)

                                          245/35R19

                                          255/30R19
                                          A01)K04)T91)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
260             Audi S4                   225/40R19 M+S                     A02) bis A10)
                (Baureihe B9, Limousine, A01)K25)K71)K76)                   E79a)
                Kombi)
                                          235/35R19 M+S
                                          T91)

                                          245/35R19

                                          255/30R19
                                          A01)K04)T91)




RZ-064372-L0-306-02~AU-5-112-66_5-ET35
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064372-L0-306
Anlage-Nr. :              2
Seite :                   4 / 17                                                             Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 859


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
B81                               e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 245     Audi A5                    225/40R19                         A02) bis A10)
                (5-türer, Coupe, Cabrio,   GCF)N235)                         E82)
                Baureihe 8F und 8T)
                                           235/35R19
                                           N245)T91)

                                           235/40R19
                                           G4W)N245)

                                           245/35R19

                                           255/35R19
                                           GCG)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
B81                               e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
245 bis 260     Audi S5                    225/40R19 M+S                     A02) bis A10)
                (5-türer, Coupe, Cabrio,   GCF)W235)                         E82)
                Baureihe 8F und 8T)
                                           235/35R19 M+S
                                           T91)W245)

                                           235/40R19 M+SG4W)W245)

                                           245/35R19

                                           255/35R19
                                           GCF)




RZ-064372-L0-306-02~AU-5-112-66_5-ET35
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064372-L0-306
Anlage-Nr. :              2
Seite :                   5 / 17                                                             Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 859


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     Audi A5                    225/35R19                         A02) bis A10)
                (5-türer, Coupe, Baureihe T88)                               E82a)
                F5)
                                           225/40R19

                                           235/35R19

                                           245/35R19

                                           255/30R19

                                           255/35R19



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
255 bis 260     Audi S5                    245/35R19                         A02) bis A10)
                (5-türer, Coupe, Baureihe                                    E82a)
                F5)                        255/30R19
                                           T91)

                                           255/35R19
                                           G4X)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     Audi A5                    225/40R19                         A02) bis A10)
                (Cabriolet, Baureihe F5)                                     E82a)
                                           235/35R19
                                           T91)

                                           245/35R19

                                           255/30R19
                                           T91)

                                           255/35R19




RZ-064372-L0-306-02~AU-5-112-66_5-ET35
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064372-L0-306
Anlage-Nr. :              2
Seite :                   6 / 17                                                             Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 859


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                                e1*2001/116*0430*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
260             Audi S5                    245/35R19                         A02) bis A10)
                (Cabriolet, Baureihe F5)                                     E82a)
                                           255/35R19
                                           G4X)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                              e1*2007/46*0436*..
4G1                             e13*2007/46*1147*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 245     Audi A6                  225/40R19                           A02) bis A10)B105)
                (Limousine, Kombi)       A93a)N235)T93)                      E54)ER2)

                                           225/40R19 M+S
                                           A93a)T93)W235)

                                           225/45R19
                                           N235)

                                           225/45R19 M+S
                                           W235)

                                           235/40R19
                                           N245)

                                           235/40R19 M+S
                                           W245)

                                           235/45R19
                                           A01)GCH)K13)K22)K73)N245)

                                           235/45R19 M+S
                                           A01)GCH)K13)K22)K73)W245)

                                           245/40R19
                                           N255)

                                           245/40R19 M+S
                                           W255)

                                           255/40R19
                                           A01)K13)K22)K73)




RZ-064372-L0-306-02~AU-5-112-66_5-ET35
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064372-L0-306
Anlage-Nr. :              2
Seite :                   7 / 17                                                           Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 859


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                              e1*2007/46*0436*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 245     Audi A6 Allroad          235/45R19                         A02) bis A10)ER2)




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                              e1*2007/46*1801*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 250     Audi A6                  225/45R19                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,       A93)                              E21)EF0)ER2)
                Allradantrieb)
                                         235/45R19
                                         A93)

                                          235/50R19
                                          A01)GFL)K03)K04)

                                          245/45R19
                                          A93a)

                                          255/40R19
                                          A01)A93)K03)K04)

                                          255/45R19
                                          A01)GG3)K03)K04)




RZ-064372-L0-306-02~AU-5-112-66_5-ET35
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064372-L0-306
Anlage-Nr. :              2
Seite :                   8 / 17                                                            Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 859


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                              e1*2007/46*1801*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 180     Audi A6                  225/45R19                          A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,       A93)                               E21)EF0)ER2)
                Frontantrieb)
                                         235/45R19
                                         A93)

                                          235/50R19
                                          A01)GFL)K03)K04)

                                          245/45R19
                                          A93a)

                                          255/40R19
                                          A01)A93)K03)K04)

                                          255/45R19
                                          A01)GG3)K03)K04)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                               e1*2007/46*0436*..
4G1                              e13*2007/46*1147*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 245     Audi A7, A7 Sportback     235/45R19                         A02) bis A10) B105)
                                          N245)                             ER2)

                                          245/40R19
                                          N255)

                                          255/40R19




RZ-064372-L0-306-02~AU-5-112-66_5-ET35
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064372-L0-306
Anlage-Nr. :              2
Seite :                   9 / 17                                                                   Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 859


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4H                             e1*2007/46*0284*..
4H                             e1*2007/46*0398*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 368     Audi A8, A8L            245/45R19                                  A02) bis A10)
                                        N255)                                      E44)ER2)

                                           255/45R19

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           235/50R19            255/45R19          A02) bis A10)
                                           N245)                                   E44)ER2)V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4H                             e1*2007/46*0284*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
382             Audi S8                 235/45R19 M+S                              A02) bis A10)ER2)

                                           245/45R19 M+S



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                               e1*2001/116*0473*..
8R                               e1*2001/116*0497*..
8R1                              e13*2007/46*1083*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200     Audi Q5                    235/50R19                               A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung) A01)A94)K03)                            EF0)ER2)

                                           235/55R19
                                           A01)A94)K03)

                                           245/50R19
                                           A01)K03)K04)

                                           255/45R19
                                           A01)A94)K03)




RZ-064372-L0-306-02~AU-5-112-66_5-ET35
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064372-L0-306
Anlage-Nr. :              2
Seite :                   10 / 17                                                            Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 859


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                                e1*2001/116*0473*..
8R                                e1*2001/116*0497*..
8R1                               e13*2007/46*1083*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200     Audi Q5                    235/50R19                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung)  A94)                              EF0)ER2)

                                           235/55R19
                                           A94)

                                           245/50R19

                                           255/45R19
                                           A94)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                               e1*2007/46*1550*..
FY                               e1*2007/46*1685*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     Audi Q5                    235/50R19                         A02) bis A10)
                (ohne Verbreiterungs-Flaps A01)A94)K03)K04)                  E44)ER2)
                vorne u. hinten)
                                           235/55R19
                                           A01)A94)K03)K04)

                                           245/50R19
                                           A01)A94)K01)K04)

                                           255/50R19
                                           A01)A94a)K01)K04)

                                           265/45R19
                                           A01)A94)K03)K04)

                                           275/45R19
                                           A01)A94a)K01)K04)




RZ-064372-L0-306-02~AU-5-112-66_5-ET35
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064372-L0-306
Anlage-Nr. :              2
Seite :                   11 / 17                                                           Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 859


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                                e1*2007/46*1550*..
FY                                e1*2007/46*1685*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     Audi Q5                    235/50R19                         A02) bis A10)ER2)
                (mit Verbreiterungs-Flaps A94)                               E44)
                vorne u. hinten)
                                           235/55R19
                                           A94)

                                           245/50R19
                                           A94)

                                           255/50R19
                                           A01)A94a)K01)

                                           265/45R19
                                           A94)

                                           275/45R19
                                           A01)A94a)K01)




Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.



RZ-064372-L0-306-02~AU-5-112-66_5-ET35
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064372-L0-306
Anlage-Nr. :              2
Seite :                   12 / 17                                                    Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 859


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
     ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von
     Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt
     sein.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B105) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Audi Ceramic Bremsanlage.

E21) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad




RZ-064372-L0-306-02~AU-5-112-66_5-ET35
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064372-L0-306
Anlage-Nr. :              2
Seite :                   13 / 17                                                      Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 859


E79) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
     - Audi A4, A4 quattro bis Modelljahr 2015
     - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
        ein 'C' stehen

E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
     - Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016
     - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
       eine '2' stehen

E82) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F)
     - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
        ein 'C' stehen

E82a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5)
     - an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
       eine '2' stehen

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von siehe Tabelle. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
     Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
            Reifengröße     Reifenabrollumfang in mm   max. zulässige Achslast in kg
            225/40R19                    2022                        1380
            225/45R19                    2089                        1380
            235/40R19                    2047                        1380
            235/45R19                    2120                        1368
            235/50R19                    2193                        1327
            235/55R19                    2260                        1292
            245/40R19                    2071                        1380
            245/45R19                    2144                        1355
            245/50R19                    2223                        1311
            255/40R19                    2095                        1380
            255/45R19                    2175                        1337
            255/50R19                    2254                        1295
            265/45R19                    2199                        1324
            275/45R19                    2230                        1307

G4W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/30R20 ausgerüstet
    oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
    COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
    Auflagen A01) und G01) zu beachten.




RZ-064372-L0-306-02~AU-5-112-66_5-ET35
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064372-L0-306
Anlage-Nr. :              2
Seite :                   14 / 17                                                  Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 859


G4X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R19,
     265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

GCF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
     225/50R17, 255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

GCG) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
    225/50R17, 225/55R16, 255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser
    Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
    oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCH)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R19,
    265/30R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
    G01) zu beachten.

GFL) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/40R20 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

GD6) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
     225/45R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

GG3) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R21,
     255/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.




RZ-064372-L0-306-02~AU-5-112-66_5-ET35
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064372-L0-306
Anlage-Nr. :              2
Seite :                   15 / 17                                                        Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 859


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung
        ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
     - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
        der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
        Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

K71) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte,
     eng an das Blechradhaus anzulegen.

K73) An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des
     Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des
     Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende
     Freigängigkeit herzustellen.




RZ-064372-L0-306-02~AU-5-112-66_5-ET35
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064372-L0-306
Anlage-Nr. :              2
Seite :                   16 / 17                                                      Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 859


K76) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungsschraube des Innenkotflügels im Bereich 150 mm hinter Radmitte ist
        zu entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 45° vor bis 45° hinter
        Radmitte umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm einzuformen und
        hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.


RZ-064372-L0-306-02~AU-5-112-66_5-ET35
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064372-L0-306
Anlage-Nr. :              2
Seite :                   17 / 17                                                       Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 859


W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Reifen der Größen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 17 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ NBU 859 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 04.10.2019




RZ-064372-L0-306-02~AU-5-112-66_5-ET35