Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000813-E0-021
Anlage-Nr. : 25
Seite : 1/7
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: GTX-8519
!
FO
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
IN
Handelsmarke: BORBET
AB
R
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
VO
R
Radausführung: LK112
ZU
N
Radgröße: 8½Jx19H2
O
SI
R
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
VE
SE
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
LE
Lochzahl: 5
E
N
EI
Mittenlochdurchmesser: 72,5 mm
-R
9
Zentrierart: Mittenzentrierung
§1
H
Zentrierring: BOØ72,5/Ø66,6
AC
N
geprüfte Radlast: *) 720 kg
G
N
U
Reifenabrollumfang: 2100 mm
AG
TR
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
N
EI
R
ZU
Allgemeine Anforderungen
T
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
H
IC
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
-N
entsprechend ersetzt werden.
IG
LT
Ü
Verwendungsbereich
G
N
Fahrzeughersteller oder Marke: AUDI
U
T
EN
Radbefestigung
M
KU
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
O
Kürzel moment
D
BF1 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 5255 140 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000813-E0-021
Anlage-Nr. : 25
Seite : 2/7
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
B81 e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
!
FO
88 bis 199 Audi A4, A4 quattro 225/35R19 A02) bis A10)
IN
(Baureihe B8, N235) T88) BF1) E79)
AB
Limousine, Kombi,
R
außer S4) 225/40R19
VO
N235)
R
ZU
235/35R19
N
N245) T91)
O
SI
R
245/35R19
VE
SE
LE
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E
N
B8 e1*2001/116*0430*..
EI
-R
B81 e13*2007/46*1084*..
9
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
§1
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
H
AC
200 bis 245 Audi A4, S4 225/40R19 M+S A02) bis A10)
N
(Baureihe B8, BF1) E79)
G
Limousine, Kombi) 235/35R19 M+S
N
U
T91)
AG
TR
245/35R19
N
EI
R
ZU
T
H
IC
-N
IG
LT
Ü
G
N
U
T
EN
M
KU
O
D
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000813-E0-021
Anlage-Nr. : 25
Seite : 3/7
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4G e1*2007/46*0436*..
4G1 e13*2007/46*1147*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
!
FO
100 bis 245 Audi A6 225/40R19 A02) bis A10)
IN
(Limousine, Kombi) ER5) N235) T93) BF1) E54) EB1) EB2) EB3)
AB
R
225/40R19 M+S
VO
ER5) T93) W235)
R
ZU
225/45R19
N
ER5) N235)
O
SI
R
225/45R19 M+S
VE
ER5) W235)
SE
LE
235/40R19
ER5) N245) E
N
EI
-R
235/40R19 M+S
9
ER5) W245)
§1
H
AC
235/45R19
N
ER4) GCH) N245)
G
N
U
235/45R19 M+S
AG
ER4) GCH) W245)
TR
N
245/40R19
EI
R
ER5) N255)
ZU
T
245/40R19 M+S
H
IC
ER5) W255)
-N
IG
255/40R19
LT
ER5)
Ü
G
N
U
T
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
EN
F2 e1*2007/46*1801*..
M
KU
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
O
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
D
100 bis 180 Audi A6 225/45R19 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, A93a) BF1) E21) EB4) EB5) EF0)
Frontantrieb)
235/45R19
A93a)
235/50R19
GFL)
245/45R19
255/40R19
255/45R19
GG3)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000813-E0-021
Anlage-Nr. : 25
Seite : 4/7
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2 e1*2007/46*1801*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 250 Audi A6 225/45R19 A02) bis A10)
!
(Limousine, Kombi, A93a) ER5) T96) BF1) E21) EB4) EB5) EF0)
FO
Allradantrieb)
IN
235/45R19
AB
A93a) ER4)
R
VO
235/50R19
R
ZU
ER1) GFL)
N
O
SI
245/45R19
R
ER3)
VE
SE
255/40R19
LE
ER5)
E
N
EI
255/45R19
-R
ER2) GG3)
9
§1
H
AC
Auflagen und Hinweise
N
G
N
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
U
AG
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
TR
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
N
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
EI
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
R
ZU
T
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
H
IC
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
-N
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
IG
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
LT
Ü
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
G
N
U
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
T
EN
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
M
KU
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
O
D
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen
DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000813-E0-021
Anlage-Nr. : 25
Seite : 5/7
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
!
FO
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
IN
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
AB
werden.
R
VO
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
R
ZU
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
N
wird.
O
SI
R
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
VE
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
SE
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
LE
E
N
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
EI
-R
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
9
Fahrzeugherstellers).
§1
H
AC
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
N
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
G
N
Zubehörkit: 5255
U
AG
Anzugsmoment: 140 Nm
TR
N
E21) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.
EI
R
ZU
E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad
T
H
IC
E79) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
-N
• Audi A4, A4 quattro bis Modelljahr 2015
IG
LT
• an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
Ü
'C' stehen
G
N
U
T
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
EN
• Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. S7 mit belüfteter Scheibe Ø400x38 mm
M
KU
O
EB2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
D
• Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. Audi Ate 4605AP mit belüfteter Scheibe Ø356x34 mm
EB3) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter Scheibe Ø345x30 mm
EB4) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. VW AG ACF002 mit belüfteter Scheibe Ø318x30 mm
EB5) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. 4K0 615 106 AE mit belüfteter Scheibe Ø350x34 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000813-E0-021
Anlage-Nr. : 25
Seite : 6/7
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
!
FO
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
IN
einer Achslast von 1380 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
AB
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
R
VO
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
R
ZU
einer Achslast von 1390 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
N
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
O
SI
R
ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
VE
einer Achslast von 1410 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
SE
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
LE
E
N
ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
EI
-R
einer Achslast von 1420 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
9
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
§1
H
AC
ER5) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
N
einer Achslast von 1440 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
G
N
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
U
AG
TR
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
N
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
EI
R
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
ZU
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
T
H
IC
GCH) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R19,
-N
265/30R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
IG
LT
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
Ü
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G
N
U
T
GFL) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/40R20 ausgerüstet oder
EN
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
M
KU
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
O
und G01) zu beachten.
D
GG3) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R21,
255/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000813-E0-021
Anlage-Nr. : 25
Seite : 7/7
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
!
FO
IN
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
AB
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
R
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
VO
R
ZU
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
N
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
O
SI
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
R
VE
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
SE
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
LE
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
E
N
EI
-R
T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
9
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
§1
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
H
AC
N
W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
G
N
nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
U
AG
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
TR
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N
EI
R
W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
ZU
nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
T
H
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
IC
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
-N
IG
LT
W255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
Ü
nur mit Reifen der Größen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
G
N
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
U
T
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
EN
M
KU
Die Anlage 25 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
O
Sonderräder Typ GTX-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH
D
Geschäftsstelle Essen, 21.11.2019