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							Gutachten 366-0117-15-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50478
ANLAGE: 19 AUDI                                                      Radtyp: ASR0M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 20.02.2019
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Fahrzeughersteller                         : AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 9 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 20
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
ASR0M8BP20666           PCD112 ET20            ohne                        66,6                    975     2360     08/15
ASR0M8GA20666           PCD112 ET20            ohne                        66,6                    975     2360     08/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm,
                                             für Typ : GE
Zubehör                                    : OE-Schraube
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm, für
                                             Typ : 8R2; 4L1; FY; 8R1; 8R; 4L
Zubehör                                    : OE-Schraube
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm für Typ : FY; 8R; 8R1; 8R2
                                             160 Nm für Typ : GE; 4L; 4L1
Verkaufsbezeichnung:     Audi e-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
GE           e1*2007/46*1914*..  158             255/50R20 109 11A; 24J; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                 265/45R20 104 11A; 245; 248           71K; 721; 725; 73C;
                                                 265/50R20 107 11A; 241; 244; 246;     74C
                                                               247; 26P; 27I
                                                 275/45R20 106 11A; 245; 248
                                                 285/45R20 112 11A; 241; 244; 246;
                                                               247; 26P; 27I

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 245/45R20 99             11A; 24C; 24D             10B; 11B; 11G; 11H;
8R1          e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 255/45R20 101            11A; 24C; 24D             12A; 51A; 573; 7BN;
                                           275/40R20 102            11A; 24C; 24D             71C; 71K; 721; 725;
                                 230 - 260 245/45R20 99Y            11A; 24C; 24D             73C; 74C; 77E




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0117-15-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50478
ANLAGE: 19 AUDI                                                   Radtyp: ASR0M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.02.2019
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 245/45R20 99          11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                 100 - 260 255/45R20 101         11A; 24C; 24D            12A; 51A; 573; 7BN;
                                           275/40R20 102         11A; 24C; 24D            71C; 71K; 721; 725;
                                 230 - 260 245/45R20 99Y         11A; 24C; 24D            73C; 74C; 77E

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 245/45R20 99          11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                 100 - 260 255/45R20 101         11A; 24C; 24D            12A; 51A; 573; 7BN;
                                           275/40R20 102         11A; 24C; 24D            71C; 71K; 721; 725;
                                 230 - 260 245/45R20 99Y         11A; 24C; 24D            73C; 74C; 77E

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7, Q8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
4L           e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 255/50R20 109         11A; 245; 248; 26P       ab
                                           265/45R20 108         11A; 248                 e1*2001/116*0350*20;
                                           275/45R20 106         11A; 245; 248; 26P       Q7,SQ7; Allradantrieb;
                                 155 - 320 285/45R20 112         11A; 245; 248; 26B       10B; 11B; 11G; 11H;
                                 320       255/50R20 M+S         11A; 245; 248; 26P;      12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                 52J                      71K; 721; 725; 73C;
                                              265/45R20 M+S      11A; 248; 52J            74C; 74E; 77E; PDH;
                                              275/45R20 M+S      11A; 245; 248; 26P;      4AU; 4BF; 4B3
                                                                 52J
4L             e1*2001/116*0350*..   210      265/50R20 107      12N                      Q8;
                                              275/45R20 106      12N                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              275/50R20 109      12A                      51A; 7BN; 71C; 71K;
                                              285/45R20 112      12A                      721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          77E; 4AU; 4BF; 4B3

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7, SQ7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
4L1          e13*2007/46*1081*.. 155 - 245 255/50R20 109    11A; 245; 248; 26P            ab
                                           265/45R20 108    11A; 248                      e13*2007/46*1081*06;
                                           275/45R20 106    11A; 245; 248; 26P            Allradantrieb;
                                 155 - 320 285/45R20 112    11A; 245; 248; 26B            10B; 11B; 11G; 11H;
                                 320       255/50R20 M+S    11A; 245; 248; 26P;           12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                            52J                           71K; 721; 725; 73C;
                                              265/45R20 M+S 11A; 248; 52J                 74C; 74E; 77E; PDH;
                                              275/45R20 M+S 11A; 245; 248; 26P;           4AU; 4BF; 4B3
                                                            52J




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0117-15-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50478
ANLAGE: 19 AUDI                                                   Radtyp: ASR0M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.02.2019
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Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 245/45R20 99      11A; 241; 244; 246;           Q5; SQ5;
                                                            26J; 26P; 27I                 Allradantrieb;
                                              255/40R20 97  11A; 24C; 244; 247;           Frontantrieb;
                                                            26J; 26P; 27I                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              255/45R20 101 11A; 24C; 244; 247;           12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                            26J; 26P; 27I                 71K; 721; 725; 73C;
                                              265/40R20 100 11A; 24C; 244; 247;           74C; 77E
                                                            26B; 26J; 27B
                                              265/45R20 104 11A; 24C; 244; 247;
                                                            26B; 26J; 27B

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0117-15-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50478
ANLAGE: 19 AUDI                                                   Radtyp: ASR0M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.02.2019
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241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0117-15-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50478
ANLAGE: 19 AUDI                                                   Radtyp: ASR0M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.02.2019
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       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4AU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 4F0 907 275 B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4B3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 7PP 907 275 F (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
4BF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 4F0 907 275 D (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0117-15-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50478
ANLAGE: 19 AUDI                                                   Radtyp: ASR0M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.02.2019
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                                                                                                     Seite: 6 von 10
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben!




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0117-15-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50478
ANLAGE: 19 AUDI                                                   Radtyp: ASR0M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.02.2019
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4L
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0350*..
       Handelsbez.:    AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7, Q8

       Variante(n):    ab e1*2001/116*0350*20, Allradantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 300             y = 350                    VA
             27I                      x = 260             y = 290                    HA
             26B                      x = 350             y = 400                    VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0117-15-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50478
ANLAGE: 19 AUDI                                                   Radtyp: ASR0M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.02.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 8 von 10

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    GE
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1914*..
       Handelsbez.:    Audi e-tron

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 300             y = 300                    VA
             26B                      x = 350             y = 350                    VA
             27B                      x = 200             y = 300                    HA
             27I                      x = 200             y = 250                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 350       y = 350              8                 VA
             26J                   x = 350       y = 350             10                 VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0117-15-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50478
ANLAGE: 19 AUDI                                                   Radtyp: ASR0M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.02.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 9 von 10

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    FY
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1550*..
       Handelsbez.:    Q5, SQ5

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 250                    VA
             26P                      x = 250             y = 200                    VA
             27B                      x = 250             y = 300                    HA
             27I                      x = 250             y = 250                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250             10                 VA
             26N                   x = 250       y = 250             10                 VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0117-15-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50478
ANLAGE: 19 AUDI                                                   Radtyp: ASR0M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.02.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 10 von 10

Fahrzeug:

       Hersteller:     QUATTRO
       Fahrzeugtyp:    FY
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1685*..
       Handelsbez.:    Q5

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 250                    VA
             26P                      x = 250             y = 200                    VA
             27B                      x = 250             y = 300                    HA
             27I                      x = 250             y = 250                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250             10                 VA
             26N                   x = 250       y = 250             10                 VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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