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							Gutachten 366-0408-14-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.10.2019
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Fahrzeughersteller                       : AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 28
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                     Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                     Rad                    Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
511228666            LK 112                 ohne                        66,6                    680     2251    11/14
511228666            LK 112                 ohne                        66,6                    701     2178    11/14
511228666            LK 112                 ohne                        66,6                    720     2105    11/14
511228666            LK 112                 ohne                        66,6                    725     2100    11/14
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
Befestigungsteile                        : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm,
                                           für Typ : 4G1; B8; 4G; B81; 4H; 4G2
Befestigungsteile                        : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 25,6 mm,
                                           für Typ : 8R1; 8R; 8R2
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1; 4G2; 4H
                                           165 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes
                                           Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen              Auflagen zu Reifen           Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/50R17 94        11A; 21B; 22B; 24J;          AUDI A4 bis MJ2015;
B81          e13*2007/46*1084*..                              24M                          Kombi; Frontantrieb;
                                          235/45R17 94        11A; 21P; 22I; 24J;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              24M                          12A; 51A; 71E; 723;
                                                245/45R17 95  11A; 21P; 22B; 22H;          729; 73C; 74D; 76S
                                                              24J; 24M
                                                255/45R17 98  11A; 21B; 22B; 22H;
                                                              24C; 24D; 54F
B8             e1*2001/116*0430*..    100 - 210 225/50R17 95  124                          A5 Coupé (B9) ab
B81            e13*2007/46*1084*..              235/45R17 93Y 12N                          MJ2016; A5 Sportback
                                                235/50R17 96  12A                          (B9) ab MJ2016; A5
                                                245/45R17 95  12A                          Cabrio (B9) ab MJ2016;
                                                255/45R17 98  12A                          Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           51A; 71E; 723; 73C;
                                                                                           74D; 76S; AG0
Gutachten 366-0408-14-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.10.2019
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 94         11A; 21B; 22B; 24J;      AUDI A4 bis MJ2015;
B81          e13*2007/46*1084*..                                24M                      Nicht A4 Allroad
                                           235/45R17 94         11A; 21P; 22I; 24J;      Quattro; Kombi;
                                                                24M                      Allradantrieb;
                                              245/45R17 95      11A; 21P; 22B; 22H;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24J; 24M                 12A; 51A; 573; 71E;
                                              255/45R17 98      11A; 21B; 22B; 22H;      723; 729; 73C; 74D;
                                                                24C; 24D; 54F            76S; 855
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 180 225/50R17 94                              Nur A4 Allroad
B81            e13*2007/46*1084*..             225/55R17 97                              Quattro bis MJ2015;
                                               235/50R17 96                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/50R17 99     11A; 245; 248            12A; 51A; 573; 71E;
                                               255/45R17 98                              723; 729; 73C; 74D;
                                                                                         76S
B8             e1*2001/116*0430*..   125 - 195 225/50R17 94                              AUDI A5 Coupe (8T)
                                               235/45R17 94                              bis MJ2016;
                                               245/45R17 95                              Allradantrieb;
                                               255/45R17 98     54F                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                         723; 729; 73C; 74D;
                                                                                         76S
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 195 225/50R17 94                              AUDI A5 Sportback bis
B81            e13*2007/46*1084*..             235/45R17 94                              MJ2016; 4-türig;
                                               245/45R17 95                              Allradantrieb;
                                               255/45R17 98     54F                      Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                         723; 729; 73C; 74D;
                                                                                         76S
B8             e1*2001/116*0430*..   118 - 195 225/50R17 94                              AUDI A5 Coupe (8T)
                                               235/45R17 94                              bis MJ2016;
                                               245/45R17 95                              Frontantrieb;
                                               255/45R17 98     54F                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         729; 73C; 74D; 76S
B8             e1*2001/116*0430*..   90 - 210 225/50R17 95      11A; 245; 248; 26B;      Nicht A4 Allroad
B81            e13*2007/46*1084*..                              27B                      Quattro; AUDI A4 (B9)
                                              235/45R17 97      11A; 248; 26P; 27I       ab MJ2016; Kombi;
                                              235/50R17 96      11A; 24J; 24M; 26B;      Limousine;
                                                                26N; 27B                 Allradantrieb;
                                              245/45R17 95      11A; 245; 248; 26B;      Frontantrieb;
                                                                27B                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         73C; 74D; 76S; AG0
B8             e1*2001/116*0430*..   88 - 195 225/50R17 94      11A; 21B; 22B; 24J;      AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                24M                      Limousine;
                                              235/45R17 94      11A; 21P; 22I; 24J;      Frontantrieb;
                                                                24M                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/45R17 95      11A; 21P; 22B; 22H;      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                24J; 24M                 729; 73C; 74D; 76S
                                              255/45R17 98      11A; 21B; 22B; 22H;
                                                                24C; 24D; 54F
Gutachten 366-0408-14-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.10.2019
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 225/50R17 94                                  AUDI A5 Cabrio (8T)
                                           235/45R17 94                                  bis MJ2016;
                                           245/45R17 95                                  Allradantrieb;
                                           255/45R17 98         54F                      Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                         723; 729; 73C; 74D;
                                                                                         76S
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 200 225/55R17 97     11A; 26P; 27H            A4 Allroad Quattro ab
B81            e13*2007/46*1084*..             235/50R17 96     11A; 248; 26P; 27H       MJ2016;
                                               235/55R17 99     11A; 248; 26P; 27H       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               255/45R17 98     11A; 248; 26P; 27H       12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         73C; 74D; 76S; AG0
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 195 225/50R17 94     11A; 21B; 22B; 24J;      AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                24M                      Limousine;
                                              235/45R17 94      11A; 21P; 22I; 24J;      Allradantrieb;
                                                                24M                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/45R17 95      11A; 21P; 22B; 22H;      12A; 51A; 573; 71E;
                                                                24J; 24M                 723; 729; 73C; 74D;
                                              255/45R17 98      11A; 21B; 22B; 22H;      76S
                                                                24C; 24D; 54F

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 245 235/50R17 96         11A; 26P                 A7 Sportback; Coupe;
4G1          e13*2007/46*1147*..           235/55R17 99         11A; 26P                 4-türig;
                                           245/50R17 99         11A; 26P; 270            Allradantrieb;
                                           255/45R17 98         11A; 26P                 Frontantrieb;
                                           255/50R17 101        11A; 26B; 270            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                         723; 729; 73C; 74D;
                                                                                         75I; 76S; AFY; PDI
4G             e1*2007/46*0436*..    100 - 150 225/50R17 94 11A; 26P; 270; 5HI           A6; nicht A6 allroad
4G1            e13*2007/46*1147*..   100 - 245 225/50R17 98 11A; 26P; 270                quattro; Kombi;
                                               225/55R17 97W11A; 26P; 270                Stufenheck;
                                               235/50R17 96Y11A; 245; 248; 26P;          Allradantrieb;
                                                            271                          Frontantrieb;
                                              235/55R17 99  11A; 245; 248; 26P;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            271                          12A; 51A; 573; 71E;
                                              245/50R17 99  11A; 24J; 248; 26B;          723; 73C; 74D; 75I;
                                                            260; 271                     76S; AFY; PDI
                                              255/45R17 98  11A; 245; 248; 26P;
                                                            271; 67D
                                              255/50R17 101 11A; 241; 244; 246;
                                                            247; 26B; 260; 272
Gutachten 366-0408-14-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.10.2019
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/65R17            11A; 24N; 24O; 51G       erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
8R1            e13*2007/46*1083*..            255/60R17 106 11A; 24C; 24D                165 Nm;
                                              275/55R17 109 11A; 24C; 24D                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                         723; 73C; 74A; 75I;
                                                                                         76S; AA0

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/65R17            11A; 24N; 24O; 51G       erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              255/60R17 106 11A; 24C; 24D                165 Nm;
                                              275/55R17 109 11A; 24C; 24D                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                         723; 73C; 74A; 75I;
                                                                                         76S; AA0

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/65R17            11A; 24N; 24O; 51G       erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              255/60R17 106 11A; 24C; 24D                165 Nm;
                                              275/55R17 109 11A; 24C; 24D                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                         723; 73C; 74A; 75I;
                                                                                         76S; AA0

Verkaufsbezeichnung:     A6 LIMOUSINE HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
4G2          e13*2007/46*1175*.. 155   235/55R17                51G                      Schrägheck 4-türig;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                         51A; 71E; 723; 73C;
                                                                                         74D; 76S; AFY; PDI

Verkaufsbezeichnung:     A8L, A8, S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
4H           e1*2007/46*0284*..  155 - 273 235/60R17            51G                      kurzer Radstand;
                                           245/55R17 102        11A; 21P                 langer Radstand;
                                           255/55R17 104        11A; 21B; 22I            Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                         723; 729; 73C; 74D;
                                                                                         75I; 76S; AFY; PDI

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
Gutachten 366-0408-14-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.10.2019
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
Gutachten 366-0408-14-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.10.2019
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241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
Gutachten 366-0408-14-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.10.2019
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24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 366-0408-14-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.10.2019
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272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
67D) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          225/50R17
                     Hinterachse:                          255/45R17
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Gutachten 366-0408-14-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.10.2019
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                                                                                                     Seite: 9 von 13
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
855) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350mm an der
     Vorderachse nicht zulässig.
AA0) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel 16-Zoll
     (innenbelüftet), die serienmäßig auch mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind, nicht zulässig.
AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
     (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
AG0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350x34mm an
     der Vorderrachse nicht zulässig.
PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
Gutachten 366-0408-14-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.10.2019
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    B8
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
       Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 300                   VA
             26P                      x = 250             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 250       y = 300             8                 HA
             26J                   x = 300       y = 300            20                 VA
             26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 350            30                 HA
Gutachten 366-0408-14-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.10.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    B8
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
       Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 250             y = 200                   VA
             26B                      x = 300             y = 250                   VA
             27I                      x = 250             y = 300                   HA
             27B                      x = 300             y = 350                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 300       y = 350            25                 HA
             26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
             26J                   x = 300       y = 250            25                 VA
Gutachten 366-0408-14-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.10.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 400             y = 200                   VA
             26P                      x = 350             y = 150                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 400       y = 200             8                 VA
             27F                   x = 270       y = 400            30                 HA
             27H                   x = 270       y = 400             8                 HA
             26J                   x = 400       y = 200            22                 VA
Gutachten 366-0408-14-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50159
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D717
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.10.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Allradantrieb, Coupe, Nur A7

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 180             y = 200                   VA
             26B                      x = 230             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 230       y = 250            28                 VA
             26N                   x = 230       y = 250             8                 VA
             27F                   x = 270       y = 350            27                 HA
             27H                   x = 270       y = 350             8                 HA
						
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