Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47884
Nr. : RA-000488-K0-104
Anlage-Nr. : 60
Seite : 1 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0855
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: SL2.0855
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Speedline
Montageposition: Vorderachse *
Radausführung: SL2.0855.07
Radgröße: 8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 30 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: 950 kg
bei Reifenabrollumfang: 2300 mm
* Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.07 ist nur an der Vorderachse zulässig.
Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr.
47885*08) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp SL2.0955, SL2.0955.07 (ABE-Nr. 47885*08) zu
entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt
RA-000488-K0-104-60~AU-5-112-66_5-ET30_SL2.0855
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47884
Nr. : RA-000488-K0-104
Anlage-Nr. : 60
Seite : 2 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0855
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
B8, B81, 4G, 4G1, F2 Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50727 140 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
8R, 8R1, FY Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde ZP50706 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
4H, F8 Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50727 140 Nm
Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 27 mm
4L, 4L1 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde ZP50706 180 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
B81 e13*2007/46*1084*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 9.5x20,ET30
100 bis 180 Audi A4 Allroad 235/35R20 235/35R20 A02) bis A10)
(Baureihe B8) E79b)
245/35R20 245/35R20 A02) bis A10)
E79b)
255/35R20 255/35R20 A01) bis A10)
K69) E79b)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*08) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
B81 e13*2007/46*1084*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 9.5x20,ET30
100 bis 200 Audi A4 Allroad 235/35R20 235/35R20 A02) bis A10)
(Baureihe B9) E79c)
255/30R20 255/30R20 A01) bis A10)
A93b)K03) E79c)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*08) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000488-K0-104-60~AU-5-112-66_5-ET30_SL2.0855
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47884
Nr. : RA-000488-K0-104
Anlage-Nr. : 60
Seite : 3 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
B81 e13*2007/46*1084*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 9.5x20,ET30
100 bis 245 Audi A5 245/30R20 245/30R20 A02) bis A10)
(5-türer, Coupe, Cabrio, E82)T90)
Baureihe 8F und 8T)
255/30R20 255/30R20 A02) bis A10)
E82)GCF)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*08) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
B81 e13*2007/46*1084*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 9.5x20,ET30
245 bis 260 Audi S5 245/30R20 245/30R20 A02) bis A10)
(5-türer, Coupe, Cabrio, E82)T90)
Baureihe 8F und 8T)
255/30R20 255/30R20 A02) bis A10)
E82)GCF)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*08) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 9.5x20,ET30
100 bis 210 Audi A5 245/30R20 245/30R20 A02) bis A10)
(5-türer, Coupe, Baureihe A93a)T90) E82a)
F5)
255/30R20 255/30R20 A02) bis A10)
E82a)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*08) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000488-K0-104-60~AU-5-112-66_5-ET30_SL2.0855
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47884
Nr. : RA-000488-K0-104
Anlage-Nr. : 60
Seite : 4 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 9.5x20,ET30
255 bis 260 Audi S5 245/30R20 245/30R20 A02) bis A10)
(5-türer, Coupe, Baureihe A93a) E82a)T90)
F5)
255/30R20 255/30R20 A02) bis A10)
E82a)G4X)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*08) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 9.5x20,ET30
100 bis 210 Audi A5 245/30R20 245/30R20 A02) bis A10)
(Cabriolet, Baureihe F5) A93a) E82a)T90)
255/30R20 255/30R20 A02) bis A10)
E82a)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*08) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 9.5x20,ET30
260 Audi S5 255/30R20 255/30R20 A02) bis A10)
(Cabriolet, Baureihe F5) E82a)G4X)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*08) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000488-K0-104-60~AU-5-112-66_5-ET30_SL2.0855
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47884
Nr. : RA-000488-K0-104
Anlage-Nr. : 60
Seite : 5 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4G e1*2007/46*0436*..
4G1 e13*2007/46*1147*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 9.5x20,ET30
100 bis 245 Audi A6 235/35R20 235/35R20 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) E54)N245)T92)
245/35R20 245/35R20 A01) bis A10)
K13)K22)K25)K73) E54)N255)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*08) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2 e1*2007/46*1801*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 9.5x20,ET30
100 bis 180 Audi A6 235/40R20 235/40R20 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, E21)N245)
Frontantrieb)
245/40R20 245/40R20 A01) bis A10)
K03) E21)N255)
255/35R20 255/35R20 A01) bis A10)
K01) E21)
255/40R20 255/40R20 A01) bis A10)
K01) E21)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*08) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000488-K0-104-60~AU-5-112-66_5-ET30_SL2.0855
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47884
Nr. : RA-000488-K0-104
Anlage-Nr. : 60
Seite : 6 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2 e1*2007/46*1801*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 9.5x20,ET30
150 bis 250 Audi A6 235/40R20 235/40R20 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, E21)N245)
Allradantrieb)
245/40R20 245/40R20 A01) bis A10)
K03) E21)N255)
255/35R20 255/35R20 A01) bis A10)
K01) E21)
255/40R20 255/40R20 A01) bis A10)
K01) E21)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*08) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2 e1*2007/46*1801*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 9.5x20,ET30
257 Audi S6 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi) K03) B59)
255/40R20 255/40R20 A01) bis A10)
K03) B59)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*08) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4G e1*2007/46*0436*..
4G1 e13*2007/46*1147*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 9.5x20,ET30
140 bis 245 Audi A7, A7 Sportback 245/35R20 245/35R20 A02) bis A10)
A93) N255)
255/35R20 255/35R20 A02) bis A10)
A93a)
245/35R20 275/30R20 A02) bis A10)
A93)N255) V00)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*08) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000488-K0-104-60~AU-5-112-66_5-ET30_SL2.0855
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47884
Nr. : RA-000488-K0-104
Anlage-Nr. : 60
Seite : 7 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4G e1*2007/46*0436*..
4G1 e13*2007/46*1147*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 9.5x20,ET30
309 bis 331 Audi S7, S7 Sportback 255/35R20 255/35R20 A02) bis A10)
A93a)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*08) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2 e1*2007/46*1801*..
F2 e1*2007/46*1840*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 9.5x20,ET30
150 bis 250 Audi A7 Sportback 235/40R20 235/40R20 A02) bis A10)
A93a) E21)N245)
245/40R20 245/40R20 A02) bis A10)
E21)N255)
255/40R20 255/40R20 A02) bis A10)
E21)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*08) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000488-K0-104-60~AU-5-112-66_5-ET30_SL2.0855
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47884
Nr. : RA-000488-K0-104
Anlage-Nr. : 60
Seite : 8 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4H e1*2007/46*0284*..
4H e1*2007/46*0398*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 9.5x20,ET30
150 bis 368 Audi A8, A8L 235/45R20 235/45R20 A02) bis A10)
E44)N245)
245/40R20 245/40R20 A02) bis A10)
E44)N255)
255/40R20 255/40R20 A02) bis A10)
E44)
235/45R20 265/40R20 A02) bis A10)
N245) E44)V00)
245/40R20 275/35R20 A02) bis A10)
N255) E44)V00)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*08) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F8 e1*2007/46*1751*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 9.5x20,ET30
210 bis 250 Audi A8, A8 L 235/45R20 235/45R20 A02) bis A10)
A93a) N245)
245/40R20 245/40R20 A02) bis A10)
A93a) N255)
255/40R20 255/40R20 A02) bis A10)
A93a)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*08) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000488-K0-104-60~AU-5-112-66_5-ET30_SL2.0855
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47884
Nr. : RA-000488-K0-104
Anlage-Nr. : 60
Seite : 9 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8R e1*2001/116*0473*..
8R e1*2001/116*0497*..
8R1 e13*2007/46*1083*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 9.5x20,ET30
100 bis 200 Audi Q5 235/45R20 235/45R20 A02) bis A10)
(ohne Serienverbreiterung) EF0)
255/45R20 255/45R20 A01) bis A10)
K01) EF0)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*08) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8R e1*2001/116*0473*..
8R e1*2001/116*0497*..
8R1 e13*2007/46*1083*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 9.5x20,ET30
100 bis 200 Audi Q5 235/45R20 235/45R20 A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) EF0)
255/45R20 255/45R20 A02) bis A10)
EF0)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*08) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8R e1*2001/116*0473*..
8R1 e13*2007/46*1083*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 9.5x20,ET30
230 bis 260 Audi Q5, SQ5, SQ5 TDI 235/45R20 M+S 235/45R20 M+S A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung)
255/45R20 255/45R20 A02) bis A10)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*08) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000488-K0-104-60~AU-5-112-66_5-ET30_SL2.0855
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47884
Nr. : RA-000488-K0-104
Anlage-Nr. : 60
Seite : 10 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
FY e1*2007/46*1685*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 9.5x20,ET30
100 bis 210 Audi Q5 235/45R20 235/45R20 A02) bis A10)
(ohne Verbreiterungs-Flaps E44)
vorne u. hinten)
255/45R20 255/45R20 A01) bis A10)
K01) E44)
265/45R20 265/45R20 A01) bis A10)
K01) E44)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*08) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
FY e1*2007/46*1685*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 9.5x20,ET30
100 bis 210 Audi Q5 235/45R20 235/45R20 A02) bis A10)
(mit Verbreiterungs-Flaps E44)
vorne u. hinten)
255/45R20 255/45R20 A02) bis A10)
E44)
265/45R20 265/45R20 A01) bis A10)
K01) E44)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*08) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 9.5x20,ET30
255 bis 260 Audi SQ5 255/45R20 255/45R20 A01) bis A10)
(ohne Verbreiterungs-Flaps K01)
vorne u. hinten)
265/45R20 265/45R20 A01) bis A10)
K01)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*08) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000488-K0-104-60~AU-5-112-66_5-ET30_SL2.0855
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47884
Nr. : RA-000488-K0-104
Anlage-Nr. : 60
Seite : 11 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 9.5x20,ET30
255 bis 260 Audi SQ5 255/45R20 255/45R20 A02) bis A10)
(mit Verbreiterungs-Flaps
vorne u. hinten)
265/45R20 265/45R20 A01) bis A10)
K01)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*08) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4L e1*2001/116*0350*..
4L e1*2001/116*0367*..
4L1 e13*2007/46*1081*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 9.5x20,ET30
155 bis 245 Audi Q7 255/45R20 255/45R20 A02) bis A10)
(ohne Verbreiterungs-Flaps) A93) E78a)ER1)N265)
255/45R20 M+S 255/45R20 M+S A02) bis A10)
A93) E78a)ER1)
255/50R20 255/50R20 A02) bis A10)
E78a)ER1)N265)
255/50R20 M+S 255/50R20 M+S A02) bis A10)
E78a)ER1)
265/45R20 265/45R20 A02) bis A10)
A93a) E78a)ER1)N275)
265/45R20 M+S 265/45R20 M+S A02) bis A10)
A93a) E78a)ER1)
275/45R20 275/45R20 A02) bis A10)
E78a)ER1)N285)
275/45R20 M+S 275/45R20 M+S A02) bis A10)
E78a)ER1)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*08) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000488-K0-104-60~AU-5-112-66_5-ET30_SL2.0855
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47884
Nr. : RA-000488-K0-104
Anlage-Nr. : 60
Seite : 12 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4L e1*2001/116*0350*..
4L1 e13*2007/46*1081*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 9.5x20,ET30
320 Audi SQ7 255/45R20 M+S 255/45R20 M+S A02) bis A10)
(ohne Verbreiterungs-Flaps) A93) B59)E78a)ER1)
255/50R20 M+S 255/50R20 M+S A02) bis A10)
B59)E78a)ER1)
265/45R20 M+S 265/45R20 M+S A02) bis A10)
A93a) B59)E78a)ER1)
275/45R20 M+S 275/45R20 M+S A02) bis A10)
B59)E78a)ER1)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*08) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000488-K0-104-60~AU-5-112-66_5-ET30_SL2.0855
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47884
Nr. : RA-000488-K0-104
Anlage-Nr. : 60
Seite : 13 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4L e1*2001/116*0350*..
4L e1*2001/116*0367*..
4L1 e13*2007/46*1081*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 9.5x20,ET30
155 bis 320 Audi Q7 255/45R20 255/45R20 A02) bis A10)
(mit Verbreiterungs-Flaps) A93) E78a)ER1)N265)
255/45R20 M+S 255/45R20 M+S A02) bis A10)
A93) E78a)ER1)
255/50R20 255/50R20 A02) bis A10)
E78a)ER1)N265)
255/50R20 M+S 255/50R20 M+S A02) bis A10)
E78a)ER1)
265/45R20 265/45R20 A02) bis A10)
A93a) E78a)ER1)N275)
265/45R20 M+S 265/45R20 M+S A02) bis A10)
A93a) E78a)ER1)
275/45R20 275/45R20 A02) bis A10)
E78a)ER1)N285)
275/45R20 M+S 275/45R20 M+S A02) bis A10)
E78a)ER1)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*08) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000488-K0-104-60~AU-5-112-66_5-ET30_SL2.0855
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47884
Nr. : RA-000488-K0-104
Anlage-Nr. : 60
Seite : 14 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4L e1*2001/116*0350*..
4L1 e13*2007/46*1081*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 9.5x20,ET30
320 Audi SQ7 255/45R20 M+S 255/45R20 M+S A02) bis A10)
(mit Verbreiterungs-Flaps) A93) B59)E78a)ER1)
255/50R20 M+S 255/50R20 M+S A02) bis A10)
B59)E78a)ER1)
265/45R20 M+S 265/45R20 M+S A02) bis A10)
A93a) B59)E78a)ER1)
275/45R20 M+S 275/45R20 M+S A02) bis A10)
B59)E78a)ER1)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.07 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*08) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
RA-000488-K0-104-60~AU-5-112-66_5-ET30_SL2.0855
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47884
Nr. : RA-000488-K0-104
Anlage-Nr. : 60
Seite : 15 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0855
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93b) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B59) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
- Audi ceramic – (innenbelüftete Scheibe aus kohlefaserverstärkter Keramik)
E21) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.
E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.
E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad
E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)":
-EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20
-EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5
-EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6
RA-000488-K0-104-60~AU-5-112-66_5-ET30_SL2.0855
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47884
Nr. : RA-000488-K0-104
Anlage-Nr. : 60
Seite : 16 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0855
E79b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
- Audi A4 Allroad bis Modelljahr 2015
- an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
ein 'C' stehen
E79c) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
- Audi A4 Allroad ab Modelljahr 2016
- an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
eine '2' stehen
E82) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F)
- an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
ein 'C' stehen
E82a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5)
- an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss
eine '2' stehen
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1750 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G4X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R19,
265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
GCF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
225/50R17, 255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
A01) und G01) zu beachten.
RA-000488-K0-104-60~AU-5-112-66_5-ET30_SL2.0855
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47884
Nr. : RA-000488-K0-104
Anlage-Nr. : 60
Seite : 17 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0855
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K69) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Blechradhauskante ist von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte komplett
umzulegen,
- der Filzinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen,
- die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverbreiterung ist entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
K73) An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des
Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des
Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende
Freigängigkeit herzustellen.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000488-K0-104-60~AU-5-112-66_5-ET30_SL2.0855
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 47884
Nr. : RA-000488-K0-104
Anlage-Nr. : 60
Seite : 18 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.0855
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 60 mit den Blättern 1 bis 18 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SL2.0855 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 18.10.2019
RA-000488-K0-104-60~AU-5-112-66_5-ET30_SL2.0855