Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000710-C0-015
Anlage-Nr. : 3
Seite : 1/8
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CW3-9021
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CW3-9021
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Borbet
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 112 A
Radgröße: 9Jx21H2
Rad-Einpresstiefe: 29 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,6 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 1000 kg
Reifenabrollumfang: 2406 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: AUDI
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, 160 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, 140 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GE e1*2007/46*1914*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
158 Audi e-tron, e-tron 255/45R21 A02) bis A10)
Sportback BF1)
265/45R21
275/40R21
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000710-C0-015
Anlage-Nr. : 3
Seite : 2/8
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CW3-9021
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8R e1*2001/116*0473*..
8R e1*2001/116*0497*..
8R1 e13*2007/46*1083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200 Audi Q5 245/40R21 A01) bis A10)
(ohne N255) A94) BF2) K01) K04)
Serienverbreiterung)
255/40R21
265/35R21
275/35R21
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8R e1*2001/116*0473*..
8R e1*2001/116*0497*..
8R1 e13*2007/46*1083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200 Audi Q5 245/40R21 A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) N255) A94) BF2)
255/40R21
265/35R21
A01) K01)
275/35R21
A01) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8R e1*2001/116*0473*..
8R1 e13*2007/46*1083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
230 bis 260 Audi Q5, SQ5, SQ5 TDI 255/40R21 A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) A94) BF2)
265/35R21
A01) K01)
275/35R21
A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000710-C0-015
Anlage-Nr. : 3
Seite : 3/8
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CW3-9021
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
FY e1*2007/46*1685*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 Audi Q5 245/40R21 A01) bis A10)
(ohne Verbreiterungs- BF2) E44) K01) K04)
Flaps vorne u. hinten) 255/40R21
265/35R21
265/40R21
275/35R21
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
255 bis 260 Audi SQ5 255/40R21 A01) bis A10)
(ohne Verbreiterungs- BF2) K01) K04)
Flaps vorne u. hinten) 265/35R21
265/40R21
275/35R21
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
FY e1*2007/46*1685*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 Audi Q5 245/40R21 A02) bis A10)
(mit Verbreiterungs- BF2) E44)
Flaps vorne u. hinten) 255/40R21
A01) K01)
265/35R21
A01) K01) K04)
265/40R21
A01) K01) K04)
275/35R21
A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000710-C0-015
Anlage-Nr. : 3
Seite : 4/8
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CW3-9021
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
255 bis 260 Audi SQ5 255/40R21 A01) bis A10)
(mit Verbreiterungs- BF2) K01)
Flaps vorne u. hinten) 265/35R21
K04)
265/40R21
K04)
275/35R21
K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4L e1*2001/116*0350*..
4L e1*2001/116*0367*..
4L1 e13*2007/46*1081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 250 Audi Q7 255/45R21 A02) bis A10)
(ohne Verbreiterungs- N265) BF1) E78a)
Flaps)
255/45R21 M+S
265/40R21
N275)
265/40R21 M+S
265/45R21
G2Z) N275)
265/45R21 M+S
G2Z)
275/40R21
N285)
275/40R21 M+S
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000710-C0-015
Anlage-Nr. : 3
Seite : 5/8
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CW3-9021
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4L e1*2001/116*0350*..
4L e1*2001/116*0367*..
4L1 e13*2007/46*1081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 250 Audi Q7 255/45R21 A02) bis A10)
(mit Verbreiterungs- N265) BF1) E78a)
Flaps)
265/40R21
N275)
265/45R21
G2Z) N275)
275/40R21
N285)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4L e1*2001/116*0350*..
4L1 e13*2007/46*1081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 Audi SQ7 255/45R21 M+S A02) bis A10)
(ohne Verbreiterungs- BF1) E78a) EB1)
Flaps) 265/40R21 M+S
265/45R21 M+S
275/40R21 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4L e1*2001/116*0350*..
4L1 e13*2007/46*1081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 Audi SQ7 255/45R21 A02) bis A10)
(mit Verbreiterungs- BF1) E78a) EB1)
Flaps) 255/45R21 M+S
265/40R21
265/40R21 M+S
265/45R21
265/45R21 M+S
275/40R21
275/40R21 M+S
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000710-C0-015
Anlage-Nr. : 3
Seite : 6/8
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CW3-9021
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000710-C0-015
Anlage-Nr. : 3
Seite : 7/8
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CW3-9021
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30
mm
Anzugsmoment: 160 Nm
BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30
mm
Anzugsmoment: 140 Nm
E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.
E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)":
-EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20
-EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5
-EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: Festsattel mit belüfteter Scheibe Ø420x40 mm
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G2Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/50R20,
285/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49137 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000710-C0-015
Anlage-Nr. : 3
Seite : 8/8
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CW3-9021
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 3 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ CW3-9021 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH
Geschäftsstelle Essen, 06.03.2020