Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							                                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                               DE-24932 Flensburg




                                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                             National Type Approval

                                   ausgestellt von:

                                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                                            Sonderräder für Pkw 7 J x 17 H2

                                   issued by:

                                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
§ 22 49846, Erweiterung 09




                                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                                   of the following approval object

                                                      special wheels for passenger cars 7 J x 17 H2


                             Genehmigungsnummer: 49846                        Erweiterung: 09
                             Approval number:                                 Extension:

                             1.    Genehmigungsinhaber:
                                   Holder of the approval:
                                   MAK S.p.A.
                                   IT-25013 Carpenedolo (BS)

                             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                                   If applicable, name and address of representative:
                                   Entfällt
                                   Not applicable

                             3.    Typbezeichnung:
                                   Type:
                                   WF7070
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                         2

                             Genehmigungsnummer: 49846                         Erweiterung: 09
                             Approval number:                                  Extension:

                             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                                   Identification markings:
                                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                                   Felgengröße
                                   Size of the wheel

                                   Typ und die Ausführung
                                   Type and version

                                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                                   Date of manufacture (month and year)
§ 22 49846, Erweiterung 09




                                   Genehmigungszeichen
                                   Approval identification

                                   Einpresstiefe
                                   Inset/outset



                             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                                   Position of the identification markings:
                                   An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                                   On the inside/outside of the wheel

                             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                                   Responsible Technical Service:
                                   TÜV SÜD Auto Service GmbH
                                   DE-80686 München

                             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                   Date of test report issued by the Technical Service:
                                   02.04.2020

                             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                   Number of test report issued by that Technical Service:
                                   14-00273-CC-GBM-09
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                        3

                             Genehmigungsnummer: 49846                        Erweiterung: 09
                             Approval number:                                 Extension:

                             9.    Verwendungsbereich:
                                   Range of application:
                                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                                   gemäß:
                                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                                   restricted to the application listed:

                                   Anlage/n zum Prüfbericht
                                   Annex/es of the test report
                                   1 - 25

                                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
§ 22 49846, Erweiterung 09




                                   conditions.

                             10.   Bemerkungen:
                                   Remarks:
                                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                                    The indications given in the above mentioned test report including its
                                    annexes shall apply.

                                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                                    essential systems - are met.

                             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                                   Siehe Prüfbericht
                                   See test report

                             12.   Die Genehmigung wird erweitert
                                   Approval is extended
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                       4

                             Genehmigungsnummer: 49846                       Erweiterung: 09
                             Approval number:                                Extension:

                             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                                   Aktualisierung des Verwendungsbereiches
                                   Update of the range of application

                                   Aktualisierung der Ausführungen
                                   Update of the variants

                             14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                                   Place:

                             15.   Datum:       07.05.2020
                                   Date:
§ 22 49846, Erweiterung 09




                             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                                   Signature:




                                   Anlagen:
                                   Enclosures:
                                   Gemäß Inhaltsverzeichnis
                                   According to index
                             Gutachten 14-00273-CC-GBM-09
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                             zu V.1. ANLAGE: 7                                                  Radtyp: WF7070
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 02.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 1 von 4

                             Fahrzeughersteller                       : AUDI
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 7 J X 17 H2                   Einpreßtiefe (mm)     : 42
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                         Zentrierart           : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                 och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung           (mm)                     last      umf.     Fertig
                                                 Rad                     Zentrierring                                     (kg)      (mm)     datum
                             WF7070/WS3X         WS3X                    ohne                          66,5                   670     2254    11/15
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
§ 22 49846, Erweiterung 09




                             Befestigungsteile                        : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             B81          e13*2007/46*1084*.. 88 - 195 225/50R17               51G                       AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                                                                         Kombi; Frontantrieb;
                                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                         729; 73C; 74D; 76S;
                                                                                                                         76Z; AG0
                             B81            e13*2007/46*1084*..    100 - 195 225/50R17         51G                       AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                                                                         Nicht A4 Allroad
                                                                                                                         Quattro; Kombi;
                                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                         723; 729; 73C; 74D;
                                                                                                                         76S; 76Z; 855; AG0
                             B81            e13*2007/46*1084*..    90 - 200 225/50R17 94V 12T                            Nicht A4 Allroad
                                                                            235/50R17 96  12A                            Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                                                                                         ab MJ2016; Kombi;
                                                                                                                         Limousine;
                                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                         51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                                                         74D; 76S; AF7; AG0
                             Gutachten 14-00273-CC-GBM-09
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                             zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: WF7070
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 02.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                Seite: 2 von 4
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17    51G                             AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                                                                     Limousine;
                                                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                     12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                     723; 729; 73C; 74D;
                                                                                                                     76S; 76Z; AG0
                             B8             e1*2001/116*0430*..   88 - 195 225/50R17        51G                      AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                                                                     Limousine;
                                                                                                                     Frontantrieb;
                                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                     729; 73C; 74D; 76S;
                                                                                                                     76Z; AG0
                             B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 195 225/50R17       51G                      AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                                                                     Nicht A4 Allroad
                                                                                                                     Quattro; Kombi;
                                                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                     12A; 51A; 573; 71K;
§ 22 49846, Erweiterung 09




                                                                                                                     723; 729; 73C; 74D;
                                                                                                                     76S; 76Z; 855; AG0
                             B8             e1*2001/116*0430*..   90 - 200 225/50R17 94V 12T                         Nicht A4 Allroad
                                                                           235/50R17 96  12A                         Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                                                                                     ab MJ2016; Kombi;
                                                                                                                     Limousine;
                                                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                                                     Frontantrieb;
                                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                     51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                                                     74D; 76S; AF7; AG0
                             B8             e1*2001/116*0430*..   88 - 195 225/50R17        51G                      AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                                                                     Kombi; Frontantrieb;
                                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                     729; 73C; 74D; 76S;
                                                                                                                     76Z; AG0

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                  Abrollumfanges.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             Gutachten 14-00273-CC-GBM-09
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                             zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: WF7070
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 02.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                Seite: 3 von 4
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                                  Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                                  Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
§ 22 49846, Erweiterung 09




                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                                  Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                                  von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
                             855) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350mm an der
                                  Vorderachse nicht zulässig.
                             Gutachten 14-00273-CC-GBM-09
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                             zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: WF7070
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 02.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                Seite: 4 von 4
                             AF7) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 / 321 mm
                                  (Dicke 30mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
                             AG0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350x34mm an
                                  der Vorderrachse nicht zulässig.
§ 22 49846, Erweiterung 09