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							Gutachten 366-0178-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50435
zu V.1. ANLAGE: 3                                                   Radtyp: D818
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 01.07.2020
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Fahrzeughersteller                       : AUDI, QUATTRO GmbH
Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 39
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                            Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                      Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last       umf.     Fertig
                      Rad                     Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
112566539             PCD 5x112               ohne                        66,5                     750     2291    05/15
112566539             PCD 5x112               ohne                        66,5                     765     2254    05/15
112566539             PCD 5x112               ohne                        66,5                     767     2254    05/15
112566539             PCD 5x112               ohne                        66,5                     800     2150    05/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
Befestigungsteile                        : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm,
                                           für Typ : 4G2; 4G; F2; B81; B8; 4G1
Zubehör                                  : Serie


Befestigungsteile                        : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm,
                                           für Typ : B8
Befestigungsteile                        : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 25,6 mm,
                                           für Typ : 8R; 8R2; 8R1; FY
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; 4G; 4G1; 4G2
                                           140 Nm für Typ : F2
                                           165 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment; 8R erhöhtes
                                           Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes
                                           Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:      AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
B81          e13*2007/46*1084*.. 100 - 245 225/45R18        91    52J                        AUDI A4 bis MJ2015;
                                           235/40R18        91    5GG; 51J                   Nicht A4 Allroad
                                           235/45R18        94    51J; 54F                   Quattro; AUDI S4 bis
                                           245/40R18        93    11A; 22I                   MJ2016; Kombi;
                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                             71K; 721; 725; 729;
                                                                                             73C; 74D; 76O; 77E
Gutachten 366-0178-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50435
zu V.1. ANLAGE: 3                                                   Radtyp: D818
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 01.07.2020
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Verkaufsbezeichnung:      AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
B81          e13*2007/46*1084*.. 90 - 200 225/40R18         91Y                             Nicht A4 Allroad
                                          225/45R18         91Y                             Quattro; AUDI A4 (B9)
                                          235/45R18         94                              ab MJ2016; AUDI S4
                                 90 - 260 245/40R18         93Y                             (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                 260      225/40R18         M+S 52J                         Limousine;
                                          225/45R18         M+S 52J                         Allradantrieb;
                                          235/45R18         M+S 52J                         Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74D;
                                                                                            76O; 77E
B81            e13*2007/46*1084*..    88 - 195 225/45R18    91    52J                       AUDI A4 bis MJ2015;
                                               235/40R18    91    51J                       Kombi; Frontantrieb;
                                               235/45R18    94    51J; 54F                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/40R18    93    11A; 22I                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74D; 76O; 77E

Verkaufsbezeichnung:      AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 245 225/45R18 91  52J                                AUDI A4 bis MJ2015;
                                           235/40R18 91  5GG; 51J                           Nicht A4 Allroad
                                           235/45R18 94  51J; 54F                           Quattro; AUDI S4 bis
                                           245/40R18 93  11A; 22I                           MJ2016; Kombi;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 729;
                                                                                            73C; 74D; 76O; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..    88 - 195 225/45R18    91    52J                       AUDI A4 bis MJ2015;
                                               235/40R18    91    51J                       Kombi; Frontantrieb;
                                               235/45R18    94    51J; 54F                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/40R18    93    11A; 22I                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74D; 76O; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..    88 - 195 225/45R18    91    52J                       AUDI A4 bis MJ2015;
                                               235/40R18    91    51J                       Limousine;
                                               235/45R18    94    51J; 54F                  Frontantrieb;
                                               245/40R18    93    11A; 22I                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74D; 76O; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..    100 - 200 235/40R18   91    51J                       AUDI A4 bis MJ2015;
                                                235/45R18   94    51J; 54F                  AUDI S4 bis MJ2016;
                                      100 - 245 225/45R18   91    52J                       Limousine;
                                                245/40R18   93    11A; 22I                  Allradantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 729;
                                                                                            73C; 74D; 76O; 77E
Gutachten 366-0178-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50435
zu V.1. ANLAGE: 3                                                   Radtyp: D818
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 01.07.2020
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Verkaufsbezeichnung:      AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R18 91Y                                     Nicht A4 Allroad
                                          225/45R18 91Y                                     Quattro; AUDI A4 (B9)
                                          235/45R18 94                                      ab MJ2016; AUDI S4
                                 90 - 260 245/40R18 93Y                                     (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                 260      225/40R18 M+S 52J                                 Limousine;
                                          225/45R18 M+S 52J                                 Allradantrieb;
                                          235/45R18 M+S 52J                                 Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74D;
                                                                                            76O; 77E

Verkaufsbezeichnung:      AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  100 - 150 235/45R18        94    5HI; 52J                  A6; nicht A6 allroad
4G1          e13*2007/46*1147*..           235/45R18        94    57E; 67G                  quattro; Kombi;
                                 100 - 245 225/50R18        95Y                             Stufenheck;
                                           235/45R18        98    52J                       Allradantrieb;
                                           235/45R18        98    57E; 67G                  Frontantrieb;
                                           235/50R18        97W                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/45R18              51G                       12A; 51A; 573; 71C;
                                           255/45R18        99    68H                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74D; 76O; AFY; PDB
4G             e1*2007/46*0436*..     140 - 245 235/45R18   94    52J                       A7 Sportback; Coupe;
4G1            e13*2007/46*1147*..              235/50R18   97                              4-türig;
                                                245/45R18   96                              Allradantrieb;
                                                255/45R18   99                              Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 729;
                                                                                            73C; 74D; 76O; AFY;
                                                                                            PDB
4G             e1*2007/46*0436*..     140 - 245 235/50R18 97                                Nur A6 allroad
4G1            e13*2007/46*1147*..              235/55R18         51G                       quattro;
                                                245/50R18 100                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                255/45R18 99                                12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74D; 76O; AFY; PDB

Verkaufsbezeichnung:      AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/60R18              51G                       erhöhtes
                                                                                            Anzugsmoment
8R1            e13*2007/46*1083*..                                                          165 Nm;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12K; 51A; 573; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 740; 76O; 838
Gutachten 366-0178-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50435
zu V.1. ANLAGE: 3                                                   Radtyp: D818
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 01.07.2020
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Verkaufsbezeichnung:      AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/60R18              51G                       erhöhtes
                                                                                            Anzugsmoment
                                                                                            165 Nm;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12K; 51A; 573; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 740; 76O; 838

Verkaufsbezeichnung:      AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/60R18              51G                       erhöhtes
                                                                                            Anzugsmoment
                                                                                            165 Nm;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12K; 51A; 573; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 740; 76O; 838

Verkaufsbezeichnung:      A6 LIMOUSINE HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
4G2          e13*2007/46*1175*.. 155    245/45R18                 51G                       nur Limousine
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74D; 76O;
                                                                                            AFY; PDB

Verkaufsbezeichnung:      A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim./Avant, A6 allroad quattro
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                Auflagen
F2           e1*2007/46*1801*..  100 - 250 225/55R18 98   12T; 5JA                          A6; Kombilimousine;
                                           235/50R18 101 12A                                Limousine;
                                           235/55R18 100 12A                                Allradantrieb;
                                           245/50R18 100 11A; 12A; 26P                      Frontantrieb;
                                           255/45R18 99   12A                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                           255/50R18 102 11A; 12A; 245; 248;                51A; 71C; 71K; 721;
                                                          26P                               725; 73C; 74D; 75I;
                                                                                            76O; 77E; 858
F2             e1*2007/46*1801*..     170 - 257 235/50R18 101     12I                       A6 ALLROAD
                                                                                            QUATTRO;
                                                235/55R18   100   12T                       Allradantrieb;
                                                235/60R18   103   12I                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                245/50R18   100   12Q                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                245/55R18   103   12Q                       725; 73C; 74D; 75I;
                                                255/45R18   99    12Q                       76O; 77E
                                                255/50R18   102   11A; 12A; 26P
                                                255/55R18   105   11A; 12A; 26P
Gutachten 366-0178-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50435
zu V.1. ANLAGE: 3                                                   Radtyp: D818
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 01.07.2020
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                                                                                                       Seite: 5 von 12
Verkaufsbezeichnung:      Q5, SQ5, Q5 50 TFSI e, Q5 55 TFSI e
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen          Auflagen zu Reifen               Auflagen
FY           e1*2007/46*1550*..  100 - 210 235/60R18 103                                    erhöhtes
                                                                                            Anzugsmoment
                                                245/55R18   103                             165 Nm; Q5;
                                                245/60R18   105                             Allradantrieb;
                                                255/55R18   105   11A; 245; 248             Frontantrieb;
                                                265/55R18   108   11A; 245; 248; 26N        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            740; 76O

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile                        : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 165 Nm
Verkaufsbezeichnung:      Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
FY           e1*2007/46*1685*..       100 - 210 235/60R18 103                               erhöhtes
                                                                                            Anzugsmoment
                                                245/55R18   103                             165 Nm; Q5;
                                                245/60R18   105                             Allradantrieb;
                                                255/55R18   105   11A; 245; 248             Frontantrieb;
                                                265/55R18   108   11A; 245; 248; 26N        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            740; 76O

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
Gutachten 366-0178-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50435
zu V.1. ANLAGE: 3                                                   Radtyp: D818
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 01.07.2020
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                                                                                                       Seite: 6 von 12
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
       der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 366-0178-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50435
zu V.1. ANLAGE: 3                                                   Radtyp: D818
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 01.07.2020
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51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHE RSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkei t bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1500kg.
67G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/45R18
                    Hinterachse:                        265/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/50R18
                    Hinterachse:                        255/45R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Gutachten 366-0178-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50435
zu V.1. ANLAGE: 3                                                   Radtyp: D818
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 01.07.2020
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                                                                                                       Seite: 8 von 12
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für ei nen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
838) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320mm
     (Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht
     zulässig.
858) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser                 bis 350mm
     an der Vorderachse zulässig.
Gutachten 366-0178-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50435
zu V.1. ANLAGE: 3                                                   Radtyp: D818
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 01.07.2020
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AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
     (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
PDB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm
     (Dicke 36mm bzw. 38mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
Gutachten 366-0178-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50435
zu V.1. ANLAGE: 3                                                   Radtyp: D818
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 01.07.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      AUDI
        Fahrzeugtyp:     F2
        Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1801*..
        Handelsbez.:     A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim./Avant, A6 allroad quattro

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26P                      x = 200             y = 300                     VA
              26B                      x = 250             y = 350                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26N                    x = 250       y = 350              8                 VA
              26J                    x = 250       y = 350             30                 VA
              27H                    x = 200       y = 350              8                 HA
              27F                    x = 200       y = 350             30                 HA
Gutachten 366-0178-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50435
zu V.1. ANLAGE: 3                                                   Radtyp: D818
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 01.07.2020
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Fahrzeug:

        Hersteller:      AUDI
        Fahrzeugtyp:     FY
        Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1550*..
        Handelsbez.:     Q5, SQ5, Q5 50 TFSI e, Q5 55 TFSI e

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 250             y = 250                     VA
              26P                      x = 250             y = 200                     VA
              27B                      x = 250             y = 300                     HA
              27I                      x = 250             y = 250                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26J                    x = 250       y = 250             10                 VA
              26N                    x = 250       y = 250             10                 VA
Gutachten 366-0178-15-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50435
zu V.1. ANLAGE: 3                                                   Radtyp: D818
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 01.07.2020
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Fahrzeug:

        Hersteller:      QUATTRO
        Fahrzeugtyp:     FY
        Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1685*..
        Handelsbez.:     Q5

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 250             y = 250                     VA
              26P                      x = 250             y = 200                     VA
              27B                      x = 250             y = 300                     HA
              27I                      x = 250             y = 250                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26J                    x = 250       y = 250             10                 VA
              26N                    x = 250       y = 250             10                 VA
						
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