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							             Gutachten 366-0017-20-WIRD
             zur Erteilung der ABE 53046
             ANLAGE: 10                                                           Radtyp: MN7570
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 19.02.2020
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                             Fahrzeughersteller              AUDI, QUATTRO GmbH




             Raddaten:
             Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 30
             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                           Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
                           Rad                              Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
             5112306645/WS MN7570WSX                        ohne                     66,45                      800     2400     10/19
             X
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
§ 22 53046




             Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm,
                                                          für Typ : B81; B8; 4G; 4G1; F2
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C071; Radbefestigung: Serie


             Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 25,6 mm,
                                                          für Typ : 8R1; FY; 8R2; 8R
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C071; Kit: B450L30517R13


             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; 4G; 4G1
                                                          165 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment; 8R erhöhtes
                                                          Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes
                                                          Anzugsmoment
             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
             B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 94                                       AUDI A5 Sportback bis
             B81          e13*2007/46*1084*..           235/45R17 94                                       MJ2016; 4-türig;
                                                        245/45R17 95                                       Allradantrieb;
                                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                           71K; 721; 725; 729;
                                                                                                           73C; 74D; 76S; 77E




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0017-20-WIRD
             zur Erteilung der ABE 53046
             ANLAGE: 10                                                        Radtyp: MN7570
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 19.02.2020
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             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             B8           e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 225/50R17 94                                   AUDI A5 Cabrio (8T)
                                                        235/45R17 94                                   bis MJ2016;
                                                        245/45R17 95                                   Allradantrieb;
                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 729;
                                                                                                       73C; 74D; 76S; 77E
             B8             e1*2001/116*0430*..   125 - 195 225/50R17 94                               AUDI S5 Coupé (8T)
                                                  125 - 260 225/50R17         51G; 52J                 bis MJ2016; AUDI A5
                                                                                                       Coupe (8T) bis MJ2016;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 729;
                                                                                                       73C; 74D; 76S; 77E
             B8             e1*2001/116*0430*..   90 - 210 225/50R17 95       11A; 248; 26P; 27I       Nicht A4 Allroad
             B81            e13*2007/46*1084*..            235/45R17 97       11A; 26P; 27I            Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                           235/50R17 96       11A; 245; 248; 26B;      ab MJ2016; Kombi;
                                                                              27B                      Limousine;
                                                           245/45R17 95       11A; 248; 26P; 27I       Allradantrieb;
                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 53046




                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       76S; 77E
             B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 210 235/50R17 96      12Q                      A5 Coupé (B9) ab
             B81            e13*2007/46*1084*..             245/45R17 95      12A                      MJ2016; A5 Sportback
                                                                                                       (B9) ab MJ2016; A5
                                                                                                       Cabrio (B9) ab MJ2016;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                       725; 73C; 74D; 76S;
                                                                                                       77E
             B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 195 225/50R17 94      11A; 21P; 22I; 24J;      AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                              24M                      Limousine;
                                                           235/45R17 94       11A; 22I; 24J; 24M       Allradantrieb;
                                                           245/45R17 95       11A; 21P; 22I; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              24M                      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 729;
                                                                                                       73C; 74D; 76S; 77E
             B8             e1*2001/116*0430*..   118 - 195 225/50R17         12T; 51G                 AUDI A5 Coupe (8T)
                                                                                                       bis MJ2016;
                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                                       71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                       729; 73C; 74D; 76S;
                                                                                                       77E




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0017-20-WIRD
             zur Erteilung der ABE 53046
             ANLAGE: 10                                                        Radtyp: MN7570
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 19.02.2020
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                                                                                                                  Seite: 3 von 16
             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             B8           e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 225/50R17 94                                   AUDI A5 Coupe (8T)
                                                                                                       bis MJ2016;
                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74D; 76S; 77E
             B8             e1*2001/116*0430*..   125 - 195 225/50R17         12T; 51G                 AUDI S5 Coupé (8T)
                                                  125 - 260 225/50R17         12T; 51G; 52J            bis MJ2016; AUDI A5
                                                                                                       Coupe (8T) bis MJ2016;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                                       573; 71C; 71K; 721;
                                                                                                       725; 729; 73C; 74D;
                                                                                                       76S; 77E
             B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 180 225/50R17 94      52J                      Nur A4 Allroad
             B81            e13*2007/46*1084*..             225/55R17 97      52J                      Quattro bis MJ2015;
                                                            235/50R17 96      52J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 729;
                                                                                                       73C; 74D; 76S; 76Z;
                                                                                                       77E
             B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 200 225/55R17 97                               A4 Allroad Quattro ab
§ 22 53046




             B81            e13*2007/46*1084*..             235/50R17 96      11A; 26P; 27H            MJ2016;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       76S; 77E
             B8             e1*2001/116*0430*..   88 - 195 225/50R17 94       11A; 21P; 22I; 24J;      AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                              24M                      Limousine;
                                                           235/45R17 94       11A; 22I; 24J; 24M       Frontantrieb;
                                                           245/45R17 95       11A; 21P; 22I; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              24M                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74D; 76S; 77E
             B8             e1*2001/116*0430*..   88 - 195 225/50R17 94       11A; 21P; 22I; 24J;      AUDI A4 bis MJ2015;
             B81            e13*2007/46*1084*..                               24M                      Kombi; Frontantrieb;
                                                           235/45R17 94       11A; 22I; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/45R17 95       11A; 21P; 22I; 24J;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              24M                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74D; 76S; 77E
             B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 195 225/50R17 94      11A; 21P; 22I; 24J;      AUDI A4 bis MJ2015;
             B81            e13*2007/46*1084*..                               24M                      Nicht A4 Allroad
                                                           235/45R17 94       11A; 22I; 24J; 24M       Quattro; Kombi;
                                                           245/45R17 95       11A; 21P; 22I; 24J;      Allradantrieb;
                                                                              24M                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 729;
                                                                                                       73C; 74D; 76S; 77E;
                                                                                                       855




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0017-20-WIRD
             zur Erteilung der ABE 53046
             ANLAGE: 10                                                        Radtyp: MN7570
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 19.02.2020
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                                                                                                                  Seite: 4 von 16
             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 245 235/50R17 96          12O; 52J                 A7 Sportback; Coupe;
             4G1          e13*2007/46*1147*..           235/55R17 99          12O; 52J                 4-türig;
                                                        245/50R17 99          11A; 12A; 26P; 52J       Allradantrieb;
                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74D; 76S; 76Z; 77E;
                                                                                                       PDI
             4G             e1*2007/46*0436*..    100 - 150 225/50R17 94      5HI; 52J                 A6; nicht A6 allroad
             4G1            e13*2007/46*1147*..   100 - 245 225/50R17 98      52J                      quattro; Kombi;
                                                            225/55R17 97      52J                      Stufenheck;
                                                            235/50R17 96      11A; 26P; 270; 52J       Allradantrieb;
                                                            235/55R17 99      11A; 26P; 270; 52J       Frontantrieb;
                                                            245/50R17 99      11A; 245; 248; 26P;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              271; 52J                 12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                       74D; 76S; 76Z; 77E;
                                                                                                       PDI

             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
§ 22 53046




             8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/65R17             51G; 52J                 erhöhtes
                                                                                                       Anzugsmoment
             8R1            e13*2007/46*1083*..            255/60R17 106 11A; 24N; 24O; 52J            165 Nm;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                       74A; 740; 76S; 76Z

             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/65R17             51G; 52J                 erhöhtes
                                                                                                       Anzugsmoment
                                                           255/60R17 106 11A; 24N; 24O; 52J            165 Nm;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                       74A; 740; 76S; 76Z

             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/65R17             51G; 52J                 erhöhtes
                                                                                                       Anzugsmoment
                                                           255/60R17 106 11A; 24N; 24O; 52J            165 Nm;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                       74A; 740; 76S; 76Z




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0017-20-WIRD
             zur Erteilung der ABE 53046
             ANLAGE: 10                                                           Radtyp: MN7570
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 19.02.2020
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             Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim./Avant, A6 allroad quattro
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
             F2           e1*2007/46*1801*.. 100 - 210 205/65R17 96  12N; 5IE; 51J                        A6; Kombilimousine;
                                                       215/60R17 100 12N; 51J                             Limousine;
                                                       215/60R17 100 12N; 51J                             Allradantrieb;
                                                       215/65R17 99  12A; 51J                             Frontantrieb;
                                                       225/60R17 99  124                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       235/55R17 99  11A; 12A; 248; 26P                   51A; 71C; 71K; 721;
                                                       235/60R17 102 11A; 12A; 248; 26P                   725; 73C; 74D; 76S;
                                                       245/55R17 102 11A; 12A; 245; 248;                  BEN
                                                                     26P
                                                       255/50R17 101 11A; 12A; 24J; 248;
                                                                     26B; 27H
                                                       255/55R17 104 11A; 12A; 24J; 248;
                                                                     26B; 27H

             Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
             FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 210 235/65R17 104             11A; 245; 248; 52J      erhöhtes
                                                       M+S                                               Anzugsmoment
                                                       245/65R17 107             11A; 245; 248; 26N      165 Nm; Q5;
                                                       255/60R17 106             11A; 24J; 248; 26N      Allradantrieb;
                                                       265/60R17 108             11A; 241; 244; 246; 26J Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 53046




                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         740; 76S




                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : QUATTRO GmbH
             Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 25,6 mm
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C071; Kit: B450L30517R13


             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 165 Nm




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0017-20-WIRD
             zur Erteilung der ABE 53046
             ANLAGE: 10                                                        Radtyp: MN7570
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 19.02.2020
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             Verkaufsbezeichnung:     Q5
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
             FY           e1*2007/46*1685*..     100 - 210 235/65R17 104      11A; 245; 248; 52J      erhöhtes
                                                           M+S                                        Anzugsmoment
                                                           245/65R17 107      11A; 245; 248; 26N      165 Nm; Q5;
                                                           255/60R17 106      11A; 24J; 248; 26N      Allradantrieb;
                                                           265/60R17 108      11A; 241; 244; 246; 26J Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                      740; 76S

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                  Abrollumfanges.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
§ 22 53046




                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                  auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0017-20-WIRD
             zur Erteilung der ABE 53046
             ANLAGE: 10                                                        Radtyp: MN7570
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 19.02.2020
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             12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                  wird, möglich.
             12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                  wird, möglich.
             12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                  auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
             12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                  Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                  Fahrzeuges genannt wird, möglich.
             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
§ 22 53046




                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad



                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0017-20-WIRD
             zur Erteilung der ABE 53046
             ANLAGE: 10                                                        Radtyp: MN7570
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 19.02.2020
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                   hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                   Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                   gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                   Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                   abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                  Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                  30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                  Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                  Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                  oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
§ 22 53046




                  Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                  30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                  Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                  Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                  oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0017-20-WIRD
             zur Erteilung der ABE 53046
             ANLAGE: 10                                                        Radtyp: MN7570
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 19.02.2020
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                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
§ 22 53046




                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                  10% nach ETRTO zulässig.
             5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1420kg.
             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                  werden.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.


                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0017-20-WIRD
             zur Erteilung der ABE 53046
             ANLAGE: 10                                                        Radtyp: MN7570
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 19.02.2020
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             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                  wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                  1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                  2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                  3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                  Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                  4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                  zu überprüfen.
                  5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                  nochmals zu überprüfen.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
§ 22 53046




             76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
             76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
             855) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350mm an der
                  Vorderachse nicht zulässig.
             BEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm
                  (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
             PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an
                  der Vorderachse nicht zulässig.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0017-20-WIRD
             zur Erteilung der ABE 53046
             ANLAGE: 10                                                        Radtyp: MN7570
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 19.02.2020
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:       AUDI
                    Fahrzeugtyp:      B8
                    Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0430*..
                    Handelsbez.:      AUDI A5,S5,A4,S4

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 250             y = 200                    VA
                          26B                      x = 300             y = 250                    VA
                          27B                      x = 300             y = 350                    HA
                          27I                      x = 250             y = 300                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 53046




                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26N                   x = 300       y = 250              8                VA
                          26J                   x = 300       y = 250             25                VA
                          27H                   x = 300       y = 350              8                HA
                          27F                   x = 300       y = 350             25                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0017-20-WIRD
             zur Erteilung der ABE 53046
             ANLAGE: 10                                                        Radtyp: MN7570
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 19.02.2020
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:       AUDI
                    Fahrzeugtyp:      4G
                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0436*..
                    Handelsbez.:      AUDI A6, S6, A7, S7

                    Variante(n):      Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 400             y = 200                    VA
                          26P                      x = 350             y = 150                    VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                    x = 400       y = 200            22                VA
                          26N                    x = 400       y = 200             8                VA
                          27F                    x = 270       y = 400            30                HA
                          27H                    x = 270       y = 400             8                HA
§ 22 53046




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0017-20-WIRD
             zur Erteilung der ABE 53046
             ANLAGE: 10                                                        Radtyp: MN7570
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 19.02.2020
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 13 von 16

             Fahrzeug:

                    Hersteller:       AUDI
                    Fahrzeugtyp:      4G
                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0436*..
                    Handelsbez.:      AUDI A6, S6, A7, S7

                    Variante(n):      Allradantrieb, Coupe, Nur A7

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 230             y = 250                    VA
                          26P                      x = 180             y = 200                    VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                    x = 230       y = 250            28                VA
                          26N                    x = 230       y = 250             8                VA
                          27F                    x = 270       y = 350            27                HA
                          27H                    x = 270       y = 350             8                HA
§ 22 53046




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0017-20-WIRD
             zur Erteilung der ABE 53046
             ANLAGE: 10                                                        Radtyp: MN7570
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 19.02.2020
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:       AUDI
                    Fahrzeugtyp:      FY
                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1550*..
                    Handelsbez.:      Q5, SQ5

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 250             y = 250                    VA
                          26P                      x = 250             y = 200                    VA
                          27B                      x = 250             y = 300                    HA
                          27I                      x = 250             y = 250                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26J                   x = 250       y = 250             10                 VA
                          26N                   x = 250       y = 250             10                 VA
§ 22 53046




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0017-20-WIRD
             zur Erteilung der ABE 53046
             ANLAGE: 10                                                        Radtyp: MN7570
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 19.02.2020
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:       AUDI
                    Fahrzeugtyp:      F2
                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1801*..
                    Handelsbez.:      A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim./Avant, A6 allroad quattro

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 200             y = 300                    VA
                          26B                      x = 250             y = 350                    VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                    x = 250       y = 350             8                VA
                          26J                    x = 250       y = 350            30                VA
                          27H                    x = 200       y = 350             8                HA
                          27F                    x = 200       y = 350            30                HA
§ 22 53046




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0017-20-WIRD
             zur Erteilung der ABE 53046
             ANLAGE: 10                                                        Radtyp: MN7570
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 19.02.2020
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:       QUATTRO
                    Fahrzeugtyp:      FY
                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1685*..
                    Handelsbez.:      Q5

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 250             y = 250                    VA
                          26P                      x = 250             y = 200                    VA
                          27B                      x = 250             y = 300                    HA
                          27I                      x = 250             y = 250                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26J                   x = 250       y = 250             10                 VA
                          26N                   x = 250       y = 250             10                 VA
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                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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