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							             Gutachten 366-0017-20-WIRD
             zur Erteilung der ABE 53046
             ANLAGE: 13                                                           Radtyp: MN7570
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 19.02.2020
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                             Fahrzeughersteller              AUDI, QUATTRO GmbH




             Raddaten:
             Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 38
             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                           Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
                           Rad                              Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
             5112386645/WS MN7570WS2X                       ohne                     66,45                      800     2400     10/19
             2X
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
§ 22 53046




             Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm,
                                                          für Typ : B81; B8; 4G; 4G1; F2
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C071; Radbefestigung: Serie


             Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 25,6 mm,
                                                          für Typ : 8R1; FY; 8R; 8R2
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C071; Kit: B450L30517R13


             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; 4G; 4G1
                                                          140 Nm für Typ : FY; 8R; 8R1; 8R2
             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
             B8           e1*2001/116*0430*.. 90 - 210 225/50R17 95              124                       Nicht A4 Allroad
             B81          e13*2007/46*1084*..          235/45R17 97              12A                       Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                       235/50R17 96              11A; 12A; 26P; 27I        ab MJ2016; Kombi;
                                                       245/45R17 95              12A                       Limousine;
                                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                           725; 73C; 74D; 76S;
                                                                                                           77E




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0017-20-WIRD
             zur Erteilung der ABE 53046
             ANLAGE: 13                                                        Radtyp: MN7570
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 19.02.2020
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             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/50R17 94                                    AUDI A4 bis MJ2015;
             B81          e13*2007/46*1084*..          235/45R17 94                                    Kombi; Frontantrieb;
                                                       245/45R17 95                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74D; 76S; 77E
             B8             e1*2001/116*0430*..   88 - 195 225/50R17 94                                AUDI A4 bis MJ2015;
                                                           235/45R17 94                                Limousine;
                                                           245/45R17 95                                Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74D; 76S; 77E
             B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 195 225/50R17 94                               AUDI A4 bis MJ2015;
             B81            e13*2007/46*1084*..             235/45R17 94                               Nicht A4 Allroad
                                                            245/45R17 95                               Quattro; Kombi;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 729;
                                                                                                       73C; 74D; 76S; 77E;
                                                                                                       855
             B8                                   100 - 195 225/50R17 94                               AUDI A4 bis MJ2015;
§ 22 53046




                            e1*2001/116*0430*..
                                                            235/45R17 94                               Limousine;
                                                            245/45R17 95                               Allradantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 729;
                                                                                                       73C; 74D; 76S; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             4G           e1*2007/46*0436*..  100 - 150 225/50R17 94          5HI; 52J                 A6; nicht A6 allroad
             4G1          e13*2007/46*1147*.. 100 - 245 225/50R17 98          52J                      quattro; Kombi;
                                                        225/55R17 97          52J                      Stufenheck;
                                                        235/50R17 96          52J                      Allradantrieb;
                                                        235/55R17 99          52J                      Frontantrieb;
                                                        245/50R17 99          11A; 270; 52J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                       74D; 76S; 76Z; 77E;
                                                                                                       AFY; PDI

             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/65R17             12I; 51G; 52J            Allradantrieb;
             8R1          e13*2007/46*1083*..                                                          10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                                       573; 71C; 71K; 721;
                                                                                                       725; 73C; 74A; PDI




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0017-20-WIRD
             zur Erteilung der ABE 53046
             ANLAGE: 13                                                        Radtyp: MN7570
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 19.02.2020
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             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/65R17     51G; 52J                         10B; 11B; 11G; 11H;
             8R1          e13*2007/46*1083*..           255/60R17 106 52J                              12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                       74A; 76S; 76Z; PDI

             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/65R17             12I; 51G; 52J            Allradantrieb;
                                                                                                       10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                                       573; 71C; 71K; 721;
                                                                                                       725; 73C; 74A; PDI
             8R2            e13*2007/46*1179*..   100 - 200 235/65R17     51G; 52J                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            255/60R17 106 52J                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                       74A; 76S; 76Z; PDI

             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/65R17             12I; 51G; 52J            Allradantrieb;
                                                                                                       10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                                       573; 71C; 71K; 721;
                                                                                                       725; 73C; 74A; PDI
§ 22 53046




             8R             e1*2001/116*0473*..   100 - 200 235/65R17     51G; 52J                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            255/60R17 106 52J                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                       74A; 76S; 76Z; PDI

             Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim./Avant, A6 allroad quattro
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             F2           e1*2007/46*1801*.. 100 - 210 205/65R17 96  12N; 5IE; 51J                     A6; Kombilimousine;
                                                       215/60R17 100 12N; 51J                          Limousine;
                                                       215/60R17 100 12N; 51J                          Allradantrieb;
                                                       215/65R17 99  12A; 51J                          Frontantrieb;
                                                       225/60R17 99  124                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       235/55R17 99  12A                               51A; 71C; 71K; 721;
                                                       235/60R17 102 12A                               725; 73C; 74D; 76S;
                                                       245/55R17 102 12A                               BEN
                                                       255/50R17 101 11A; 12A; 248; 26P
                                                       255/55R17 104 11A; 12A; 248; 26P

             Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 210 255/60R17 106 11A; 245; 248                     Q5; Allradantrieb;
                                                       265/60R17 108 11A; 245; 248; 26N                Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       76S




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0017-20-WIRD
             zur Erteilung der ABE 53046
             ANLAGE: 13                                                           Radtyp: MN7570
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 19.02.2020
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                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : QUATTRO GmbH
             Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 25,6 mm
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C071; Kit: B450L30517R13


             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     Q5
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
             FY           e1*2007/46*1685*..        100 - 210 255/60R17 106 11A; 245; 248                 Q5; Allradantrieb;
                                                              265/60R17 108 11A; 245; 248; 26N            Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
§ 22 53046




                                                                                                          76S

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                  Abrollumfanges.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0017-20-WIRD
             zur Erteilung der ABE 53046
             ANLAGE: 13                                                        Radtyp: MN7570
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 19.02.2020
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                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                  auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
             12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                  wird, möglich.
             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
§ 22 53046




                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0017-20-WIRD
             zur Erteilung der ABE 53046
             ANLAGE: 13                                                        Radtyp: MN7570
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 19.02.2020
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                   Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                   Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                  10% nach ETRTO zulässig.
             5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1420kg.
             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
§ 22 53046




                  werden.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
             76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
             76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.



                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0017-20-WIRD
             zur Erteilung der ABE 53046
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             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 19.02.2020
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             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
             855) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350mm an der
                  Vorderachse nicht zulässig.
             AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
                  (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
             BEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm
                  (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
             PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an
                  der Vorderachse nicht zulässig.
§ 22 53046




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0017-20-WIRD
             zur Erteilung der ABE 53046
             ANLAGE: 13                                                        Radtyp: MN7570
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 19.02.2020
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:       AUDI
                    Fahrzeugtyp:      FY
                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1550*..
                    Handelsbez.:      Q5, SQ5

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 250             y = 250                    VA
                          26P                      x = 250             y = 200                    VA
                          27B                      x = 250             y = 300                    HA
                          27I                      x = 250             y = 250                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 53046




                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26J                   x = 250       y = 250             10                 VA
                          26N                   x = 250       y = 250             10                 VA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0017-20-WIRD
             zur Erteilung der ABE 53046
             ANLAGE: 13                                                        Radtyp: MN7570
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 19.02.2020
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 9 von 11

             Fahrzeug:

                    Hersteller:       AUDI
                    Fahrzeugtyp:      F2
                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1801*..
                    Handelsbez.:      A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim./Avant, A6 allroad quattro

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 200             y = 300                    VA
                          26B                      x = 250             y = 350                    VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                    x = 250       y = 350             8                VA
                          26J                    x = 250       y = 350            30                VA
                          27H                    x = 200       y = 350             8                HA
                          27F                    x = 200       y = 350            30                HA
§ 22 53046




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0017-20-WIRD
             zur Erteilung der ABE 53046
             ANLAGE: 13                                                        Radtyp: MN7570
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 19.02.2020
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 10 von 11

             Fahrzeug:

                    Hersteller:       AUDI
                    Fahrzeugtyp:      B8
                    Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0430*..
                    Handelsbez.:      AUDI A5,S5,A4,S4

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 250             y = 200                    VA
                          26B                      x = 300             y = 250                    VA
                          27I                      x = 250             y = 300                    HA
                          27B                      x = 300             y = 350                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26N                   x = 300       y = 250              8                VA
                          26J                   x = 300       y = 250             25                VA
§ 22 53046




                          27H                   x = 300       y = 350              8                HA
                          27F                   x = 300       y = 350             25                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0017-20-WIRD
             zur Erteilung der ABE 53046
             ANLAGE: 13                                                        Radtyp: MN7570
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 19.02.2020
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:       QUATTRO
                    Fahrzeugtyp:      FY
                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1685*..
                    Handelsbez.:      Q5

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 250             y = 250                    VA
                          26P                      x = 250             y = 200                    VA
                          27B                      x = 250             y = 300                    HA
                          27I                      x = 250             y = 250                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26J                   x = 250       y = 250             10                 VA
                          26N                   x = 250       y = 250             10                 VA
§ 22 53046




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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