Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
Seite 17
Seite 18
Seite 19
Seite 20
Seite 21
							Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 7                                                 Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH                                  Stand: 31.07.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 1 von 21

Fahrzeughersteller                     : AUDI, QUATTRO GmbH
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 EH2+              Einpreßtiefe (mm)       : 31
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung          Kennzeichnung           (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                    Zentrierring                                     (kg)      (mm)     datum
5112B3166           ET31 PCD 112 CB 66.6   ohne                        66,6                     770     2291    05/20
5112B3166           ET31 PCD 112 CB 66.6   ohne                        66,6                     790     2284    05/20
5112B3166           ET31 PCD 112 CB 66.6   ohne                        66,6                     800     2260    05/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : AUDI
Befestigungsteile                      : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm,
                                         für Typ : B81; B8; 4G1; F2; F8; 4G
Zubehör                                : Serie, s. Auflage 74D


Befestigungsteile                      : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 26 mm, für
                                         Typ : FY; 8R; 4L; 8R1; 8R2; 4L1
Zubehör                                : DW4320


Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; F8; 4G; 4G1
                                         140 Nm für Typ : F2; 8R; 8R1; 8R2
                                         160 Nm für Typ : 4L; 4L1
                                         165 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
B81          e13*2007/46*1084*.. 100 - 195 225/45R18 91          51J; 52J                  AUDI A5 Sportback bis
                                           235/40R18 91          51J                       MJ2016; 4-türig;
                                           235/45R18 94          51J; 54F                  Allradantrieb;
                                 100 - 200 245/40R18 93                                    Frontantrieb;
                                 105 - 200 245/40R18 93          52J                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                 245       245/40R18 97          52J                       12A; 51A; 573; 71K;
                                           M+S
                                                                                           723; 729; 73C; 74D;
                                                                                           76O; 77E
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH                                Stand: 31.07.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                  Seite: 2 von 21
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
B81          e13*2007/46*1084*.. 100 - 200 235/40R18 95        YBF; YBI; 12O            A5 Coupé (B9) ab
                                           235/45R18 95        YAS; YBH; 12O            MJ2016; A5 Sportback
                                 100 - 260 245/40R18 93Y       YBF; YBG; 12I            (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                        Sportback (B9) ab
                                                                                        MJ2016; A5 Cabrio
                                                                                        (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                        Cabrio (B9) ab MJ2016;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                        74D; 76O; 77E
B81            e13*2007/46*1084*..   90 - 200 225/40R18 91Y    11A; 26P; 27I            Nicht A4 Allroad
                                              225/45R18 91Y    11A; 26P; 27I            Quattro; AUDI A4 (B9)
                                              235/45R18 94     11A; 26P; 27I            ab MJ2016; AUDI S4
                                     90 - 260 245/40R18 93Y    11A; 248; 26P; 27I       (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                     260      225/40R18 M+S    11A; 26P; 27I; 52J       Limousine;
                                              225/45R18 M+S    11A; 26P; 27I; 52J       Allradantrieb;
                                              235/45R18 M+S    11A; 26P; 27I; 52J       Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74D; 76O; 77E
B81            e13*2007/46*1084*..   100 - 245 225/45R18 91    11A; 21P; 22I; 52J       AUDI A4 bis MJ2015;
                                               235/40R18 91    11A; 21P; 22I; 24J;      Nicht A4 Allroad
                                                               24M; 5GG; 51J            Quattro; AUDI S4 bis
                                             235/45R18 94      11A; 21P; 22I; 24J;      MJ2016; Kombi;
                                                               24M; 51J; 54F            Allradantrieb;
                                             245/40R18 93      11A; 21P; 22B; 22H;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               24J; 24M                 12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        723; 729; 73C; 74D;
                                                                                        76O; 77E
B81            e13*2007/46*1084*..   100 - 180 235/45R18 94    51J                      Nur A4 Allroad
                                               245/45R18 96                             Quattro bis MJ2015;
                                               255/45R18 99                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        723; 729; 73C; 74D;
                                                                                        76O; 77E
B81            e13*2007/46*1084*..   88 - 195 225/45R18 91     11A; 21P; 22I; 52J       AUDI A4 bis MJ2015;
                                              235/40R18 91     11A; 21P; 22I; 24J;      Kombi; Frontantrieb;
                                                               24M; 51J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                             235/45R18 94      11A; 21P; 22I; 24J;      12A; 51A; 71K; 723;
                                                               24M; 51J; 54F            729; 73C; 74D; 76O;
                                             245/40R18 93      11A; 21P; 22B; 22H;      77E
                                                               24J; 24M
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH                                Stand: 31.07.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                  Seite: 3 von 21
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen              Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/45R18 91 51J; 52J                        AUDI A5 Sportback bis
                                           235/40R18 91 51J                             MJ2016; 4-türig;
                                           235/45R18 94 51J; 54F                        Allradantrieb;
                                 100 - 200 245/40R18 93                                 Frontantrieb;
                                 105 - 200 245/40R18 93 52J                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                 245       245/40R18 97 52J                             12A; 51A; 573; 71K;
                                           M+S
                                                                                        723; 729; 73C; 74D;
                                                                                        76O; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   105 - 195 225/45R18 95    51J; 52J                 AUDI A5 Cabrio (8T)
                                               235/40R18 95    51J                      bis MJ2016;
                                               235/45R18 94    51J; 54F                 Allradantrieb;
                                     105 - 200 245/40R18 93    52J                      Frontantrieb;
                                               245/40R18 93                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        723; 729; 73C; 74D;
                                                                                        76O; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 200 235/40R18 91    11A; 21P; 22I; 24J;      AUDI A4 bis MJ2015;
                                                               24M; 51J                 AUDI S4 bis MJ2016;
                                             235/45R18 94      11A; 21P; 22I; 24J;      Limousine;
                                                               24M; 51J; 54F            Allradantrieb;
                                     100 - 245 225/45R18 91    11A; 21P; 22I; 52J       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/40R18 93    11A; 21P; 22B; 22H;      12A; 51A; 573; 71K;
                                                               24J; 24M                 723; 729; 73C; 74D;
                                                                                        76O; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   118 - 195 225/45R18       12T; 51G; 52J            AUDI A5 Coupe (8T)
                                               235/40R18 91    12A; 51J                 bis MJ2016;
                                               235/45R18 94    12A; 51J; 54F            Frontantrieb;
                                               245/40R18 93    12T                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 71K; 723; 729;
                                                                                        73C; 74D; 76O; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 200 235/40R18 95  YBF; YBI; 12O              A5 Coupé (B9) ab
                                               235/45R18 95  YAS; YBH; 12O              MJ2016; A5 Sportback
                                     100 - 260 245/40R18 93Y YBF; YBG; 12I              (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                        Sportback (B9) ab
                                                                                        MJ2016; A5 Cabrio
                                                                                        (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                        Cabrio (B9) ab MJ2016;
                                                                                        S5 Coupé (B9) ab
                                                                                        MJ2016; Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                        74D; 76O; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   88 - 195 225/45R18 91     11A; 21P; 22I; 52J       AUDI A4 bis MJ2015;
                                              235/40R18 91     11A; 21P; 22I; 24J;      Limousine;
                                                               24M; 51J                 Frontantrieb;
                                             235/45R18 94      11A; 21P; 22I; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               24M; 51J; 54F            12A; 51A; 71K; 723;
                                             245/40R18 93      11A; 21P; 22B; 22H;      729; 73C; 74D; 76O;
                                                               24J; 24M                 77E
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH                                Stand: 31.07.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                  Seite: 4 von 21
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18 91  11A; 21P; 22I; 52J              AUDI A4 bis MJ2015;
                                          235/40R18 91  11A; 21P; 22I; 24J;             Kombi; Frontantrieb;
                                                        24M; 51J                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/45R18 94  11A; 21P; 22I; 24J;             12A; 51A; 71K; 723;
                                                        24M; 51J; 54F                   729; 73C; 74D; 76O;
                                          245/40R18 93  11A; 21P; 22B; 22H;             77E
                                                        24J; 24M
B8           e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R18 91Y 11A; 26P; 27I                   Nicht A4 Allroad
                                          225/45R18 91Y 11A; 26P; 27I                   Quattro; AUDI A4 (B9)
                                          235/45R18 94  11A; 26P; 27I                   ab MJ2016; AUDI S4
                                 90 - 260 245/40R18 93Y 11A; 248; 26P; 27I              (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                 260      225/40R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J              Limousine;
                                          225/45R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J              Allradantrieb;
                                          235/45R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J              Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74D; 76O; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   118 - 195 225/45R18       51G; 52J                 AUDI A5 Coupe (8T)
                                               245/40R18       51G                      bis MJ2016;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                        51A; 71K; 723; 729;
                                                                                        73C; 74D; 76Z; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 245 225/45R18 91    11A; 21P; 22I; 52J       AUDI A4 bis MJ2015;
                                               235/40R18 91    11A; 21P; 22I; 24J;      Nicht A4 Allroad
                                                               24M; 5GG; 51J            Quattro; AUDI S4 bis
                                             235/45R18 94      11A; 21P; 22I; 24J;      MJ2016; Kombi;
                                                               24M; 51J; 54F            Allradantrieb;
                                             245/40R18 93      11A; 21P; 22B; 22H;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               24J; 24M                 12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        723; 729; 73C; 74D;
                                                                                        76O; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 180 235/45R18 94    51J                      Nur A4 Allroad
                                               245/45R18 96                             Quattro bis MJ2015;
                                               255/45R18 99                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        723; 729; 73C; 74D;
                                                                                        76O; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   125 - 195 235/40R18 91    12A; 51J                 AUDI S5 Coupé (8T)
                                               235/45R18 94    12A; 51J; 54F            bis MJ2016; AUDI A5
                                     125 - 200 245/40R18 93    12A                      Coupe (8T) bis MJ2016;
                                     125 - 260 225/45R18       12T; 51G; 52J            Allradantrieb;
                                               245/40R18       12A; 51G; 52J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 573; 71K; 723;
                                                                                        729; 73C; 74D; 76O;
                                                                                        77E
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH                                Stand: 31.07.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                  Seite: 5 von 21
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 245 235/45R18 94        12O; 52J                 A7 Sportback; Coupe;
4G1          e13*2007/46*1147*..           235/50R18 97        12A                      4-türig;
                                           245/45R18 96        12A                      Allradantrieb;
                                           255/45R18 99        12A                      Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 573; 71K; 723;
                                                                                        729; 73C; 74D; 76O;
                                                                                        77E
4G             e1*2007/46*0436*..    140 - 245 235/50R18 97  11A; 27I                   Nur A6 allroad
4G1            e13*2007/46*1147*..             235/55R18 100 11A; 27I                   quattro;
                                               245/50R18 100 11A; 245; 27I              10B; 11B; 11G; 11H;
                                               255/45R18 99  11A; 27I                   12A; 51A; 573; 71K;
                                               255/50R18 102 11A; 24J; 248; 26P;        723; 73C; 74D; 76O;
                                                             27B                        77E
4G             e1*2007/46*0436*..    100 - 150 235/45R18 94  5HI; 52J                   A6; nicht A6 allroad
4G1            e13*2007/46*1147*..             235/45R18 94  57E; 67G                   quattro; Kombi;
                                     100 - 245 225/50R18 95Y 11A; 270                   Stufenheck;
                                               235/45R18 98  52J                        Allradantrieb;
                                               235/45R18 98  57E; 67G                   Frontantrieb;
                                               235/50R18 97W 11A; 245; 248; 26P;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             270                        12A; 51A; 573; 71K;
                                               245/45R18 96Y 11A; 270                   723; 73C; 74D; 76O;
                                               255/45R18 99  11A; 245; 248; 26P;        77E
                                                             270; 68H

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A7/S7 Sportb., A6/S6 Lim./Avant,A6 allroad quattro
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen      Auflagen
F2           e1*2007/46*1801*.. 150 - 250 235/50R18 101                          A7 Sportback;
                                          235/55R18 100                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                          245/50R18 100                          12A; 51A; 71K; 723;
                                          255/45R18 99                           73C; 74D; 76O; 77E
                                          255/50R18 102 11A; 26P
F2           e1*2007/46*1801*.. 170 - 257 235/50R18 101 11A; 26P                 A6 ALLROAD
                                                                                 QUATTRO;
                                          235/55R18 100 11A; 26P                 Allradantrieb;
                                          235/60R18 103 11A; 26P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                          245/50R18 100 11A; 245; 248; 26N;      12A; 51A; 71K; 723;
                                                         26P                     73C; 74D; 76O; 77E
                                          245/55R18 103 11A; 245; 248; 26N;
                                                         26P
                                          255/45R18 99   11A; 26P
                                          255/50R18 102 11A; 24J; 248; 26B;
                                                         26N; 27H
                                          255/55R18 105 11A; 24J; 248; 26B;
                                                         26N; 27H
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH                                Stand: 31.07.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                  Seite: 6 von 21
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A7/S7 Sportb., A6/S6 Lim./Avant,A6 allroad quattro
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen      Auflagen
F2           e1*2007/46*1801*.. 100 - 250 225/55R18 98   11A; 26P; 5JA           A6; Kombilimousine;
                                          235/50R18 101 11A; 245; 248; 26P       Limousine;
                                          235/55R18 100 11A; 245; 248; 26P       Allradantrieb;
                                          245/50R18 100 11A; 24J; 248; 26B       Frontantrieb;
                                          255/45R18 99   11A; 245; 248; 26P      10B; 11B; 11G; 11H;
                                          255/50R18 102 11A; 24J; 244; 26B;      12A; 51A; 71K; 723;
                                                         27H                     73C; 74D; 76O; 77E;
                                                                                 858

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A8 L, A8, S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
F8           e1*2007/46*1751*.. 210 - 250 235/55R18 100                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                          245/50R18 100        11A; 26P                 12A; 51A; 71K; 723;
                                          245/55R18 103        11A; 26P                 73C; 74D; 76O; 77E
                                          255/50R18 102        11A; 26P

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/60R18 103       11A; 24N; 24O            10B; 11B; 11G; 11H;
8R1          e13*2007/46*1083*..           255/55R18 105       11A; 24N; 24O            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        723; 73C; 74A; 76O;
                                                                                        77E

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/60R18 103       11A; 24N; 24O            10B; 11B; 11G; 11H;
                                           255/55R18 105       11A; 24N; 24O            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        723; 73C; 74A; 76O;
                                                                                        77E

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5, SQ5, Q5 50 TFSI e, Q5 55 TFSI e
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen             Auflagen
FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 210 235/60R18 103 11A; 245; 248                   erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                             245/55R18 103     11A; 24J; 248; 26N       165 Nm; Q5;
                                             245/60R18 105     11A; 24J; 248; 26N       Allradantrieb;
                                             255/55R18 105     11A; 24J; 244; 26N       Frontantrieb;
                                             265/55R18 108     11A; 241; 244; 246;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               26J; 26P; 27I            12A; 51A; 71K; 723;
                                             275/50R18 107     11A; 24C; 244; 247;      73C; 74A; 740; 76O;
                                                               26J; 26P; 27I            77E

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/60R18 103       11A; 24N; 24O            10B; 11B; 11G; 11H;
                                           255/55R18 105       11A; 24N; 24O            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        723; 73C; 74A; 76O;
                                                                                        77E
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH                                Stand: 31.07.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                  Seite: 7 von 21
Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
4L1          e13*2007/46*1081*.. 155 - 250 265/55R18 108                                ab
                                           285/50R18 109                                e13*2007/46*1081*06;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 74E; 75I;
                                                                                        76O; 77E

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7, Q7 TFSI, Q8, SQ8,
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
4L           e1*2001/116*0350*.. 155 - 250 265/55R18 108                                ab
                                           285/50R18 109                                e1*2001/116*0350*20;
                                                                                        Q7; Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 74E; 75I;
                                                                                        76O; 77E

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile                      : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör                                : DW4320


Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 165 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
FY           e1*2007/46*1685*..     100 - 210 235/60R18 103    11A; 245; 248            erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                             245/55R18 103     11A; 24J; 248; 26N       165 Nm; Q5;
                                             245/60R18 105     11A; 24J; 248; 26N       Allradantrieb;
                                             255/55R18 105     11A; 24J; 244; 26N       Frontantrieb;
                                             265/55R18 108     11A; 241; 244; 246;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               26J; 26P; 27I            12A; 51A; 71K; 723;
                                             275/50R18 107     11A; 24C; 244; 247;      73C; 74A; 740; 76O;
                                                               26J; 26P; 27I            77E

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH                                Stand: 31.07.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                  Seite: 8 von 21
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH                                Stand: 31.07.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                  Seite: 9 von 21
      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
      des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH                                Stand: 31.07.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                 Seite: 10 von 21
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH                                Stand: 31.07.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                 Seite: 11 von 21
      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1500kg.
67G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/45R18
                    Hinterachse:                        265/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/50R18
                    Hinterachse:                        255/45R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH                                Stand: 31.07.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                 Seite: 12 von 21
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
858) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser bis 350mm
     an der Vorderachse zulässig.
YAS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                   Vorderachse:                          235/45R18
                   Hinterachse:                          255/40R18
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH                                Stand: 31.07.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                 Seite: 13 von 21
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es
      wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          245/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R18
                    Hinterachse:                          245/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/45R18
                    Hinterachse:                          265/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          265/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH                                Stand: 31.07.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                 Seite: 14 von 21


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    F2
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1801*..
       Handelsbez.:    AUDI A7/S7 Sportb., A6/S6 Lim./Avant,A6 allroad quattro

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 200            y = 300                   VA
             26B                     x = 250            y = 350                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 250       y = 350            8                VA
             26J                   x = 250       y = 350           30                VA
             27H                   x = 200       y = 350            8                HA
             27F                   x = 200       y = 350           30                HA
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH                                Stand: 31.07.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                 Seite: 15 von 21

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    FY
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1550*..
       Handelsbez.:    AUDI Q5, SQ5, Q5 50 TFSI e, Q5 55 TFSI e

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 250            y = 250                   VA
             26P                     x = 250            y = 200                   VA
             27B                     x = 250            y = 300                   HA
             27I                     x = 250            y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250           10                VA
             26N                   x = 250       y = 250           10                VA
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH                                Stand: 31.07.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                 Seite: 16 von 21

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    F8
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1751*..
       Handelsbez.:    AUDI A8 L, A8, S8

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 250            y = 250                   VA
             27I                     x = 200            y = 200                   HA
             27B                     x = 250            y = 250                   HA
             26P                     x = 200            y = 200                   VA
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH                                Stand: 31.07.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                 Seite: 17 von 21

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    F2
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1801*..
       Handelsbez.:    AUDI A7/S7 Sportb., A6/S6 Lim./Avant,A6 allroad quattro

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 200            y = 200                   VA
             26B                     x = 250            y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 250       y = 250            8                VA
             26J                   x = 250       y = 250           30                VA
             27H                   x = 250       y = 300            8                HA
             27F                   x = 250       y = 300           20                HA
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH                                Stand: 31.07.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                 Seite: 18 von 21

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 400            y = 200                   VA
             26P                     x = 350            y = 150                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 400       y = 200           22                VA
             26N                   x = 400       y = 200            8                VA
             27F                   x = 270       y = 400           30                HA
             27H                   x = 270       y = 400            8                HA
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH                                Stand: 31.07.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                 Seite: 19 von 21

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Nur A6 allroad quattro

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 450            y = 270                   VA
             26P                     x = 400            y = 220                   VA
             27B                     x = 325            y = 390                   HA
             27I                     x = 275            y = 340                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 450       y = 270            7                VA
             27H                   x = 325       y = 390            8                HA
             27F                   x = 325       y = 390           18                HA
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH                                Stand: 31.07.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                 Seite: 20 von 21

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    B8
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
       Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 250            y = 200                   VA
             26B                     x = 300            y = 250                   VA
             27I                     x = 250            y = 300                   HA
             27B                     x = 300            y = 350                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 300       y = 250            8                VA
             26J                   x = 300       y = 250           25                VA
             27H                   x = 300       y = 350            8                HA
             27F                   x = 300       y = 350           25                HA
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 7                                               Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH                                Stand: 31.07.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                 Seite: 21 von 21

Fahrzeug:

       Hersteller:     QUATTRO
       Fahrzeugtyp:    FY
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1685*..
       Handelsbez.:    Q5

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 250            y = 250                   VA
             26P                     x = 250            y = 200                   VA
             27B                     x = 250            y = 300                   HA
             27I                     x = 250            y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250           10                VA
             26N                   x = 250       y = 250           10                VA
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen