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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. :                        RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. :                 8a                                                   TuV NORD
Seite :                      1/10                                                          Mobilität
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   9EVO_9019



Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   9EVO_9019

Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad

Handelsmarke:                                              Fondmetal

Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse

Radausführung:                                              39 5112Y

Radausführungskennz.:                                          LK112Y

Radgröße:                                                   9Jx19H2

Rad-Einpresstiefe:                                             39 mm

Lochkreisdurchmesser:                                          112 mm

Lochzahl:                                                        5

Mittenlochdurchmesser:                                         75 mm

Zentrierart:                                            Mittenzentrierung

Zentrierring:                                             @i66,5 Qe75

geprüfte Radlast: *)                                           690 kg

Reifenabrollumfang:                                         2270 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:      AUDI


Radbefestigung
Auflagen-|Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit [AAnzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1          1+2   |Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                   140 Nm
                   Schaftlänge 30 mm
BF2          1+2   |Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                   160 Nm
                   Schaftlänge 30 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. :                       RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. :                     8a                                              TuV NORD
Seite :                          2/10                                                         Mobilität
Auftraggeber :                   Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                       9EVO_9019



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B3                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen    [zulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 199       Audi A4, A4 quattro      235/35R19                         AO2) bis A10)
                 (Baureihe B8,            N245) T91)                        BF1) E79)
                 Limousine, Kombi,
                 außer S4)                245/35R19
                                          AO1) KO3) K04) K64)


                                          255/35R19
                                          AO1) K01) K04) K28) K64)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B3                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen    [zulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
200 bis 245      Audi A4, S4              235/35R19 M+S                     AO2) bis A10)
                 (Baureihe B8,            T91)                              BF1) E79)
                 Limousine, Kombi)
                                          245/35R19
                                          AO1) KO3) K04) K64)


                                          255/35R19
                                          AO1) K01) K04) K28) K64)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B3                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen    [zulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 210      Audi A4, A4 quattro       235/35R19                         AO2) bis A10)
                (Baureihe BQ,                                               BF1) E79a) T91)
                Limousine, Kombi)         255/30R19
                                          AO1) K04)



Typ(en):                         ABE/ EG-Genehmigung(en):
B3                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   |Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             uflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
260             Audi S4                   235/35R19 M+S                     AO2) bis A10)
                (Baureihe B9,                                               BF1) E79a) T91)
                Limousine, Kombi )        255/30R19
                                          AO1) KO4)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. :                             RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. :                      8a                                                      IuUVNORD
Seite:                            3/10                                                                Mobilität
Auftraggeber :                    Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                        9EVO_9019




Typ(en):                          ABE/ EG-Genehmigung(en):
4G                                e1*2007/46*0436"..
4G1                               e13*2007/46*1147*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen     [zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 245      Audi A6                   235/40R19                                 AO2) bis A10)
                 (Limousine, Kombi)        N245)                                     BF1) E54) ER1)


                                           235/40R19 M+S
                                           W245)


                                           235/45R19
                                           AO1) GCH) K13) K22) K73) N245)


                                           235/45R19 M+S
                                           AO1) GCH) K13) K22) K73) W245)


                                           245/40R19
                                           N255)


                                           245/40R19 M+S
                                           W255)


                                           255/40R19
                                           AO1) K13) K22) K73)


                                           265/35R19


                                           265/40R19
                                           A01) GCH) K13) K22) K25) K28) K71) K73)


                                           275/35R19
                                           AO1) K13) K22) K73)



Typ(en):                          ABE/ EG-Genehmigung(en):
4G                                e1*2007/46*0436*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen     [zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 245     Audi A6 Allroad            235/45R19                                 AO2) bis A10)
                                                                                     BF1) ER1)
                                           245/45R19
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. :                       RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. :                    8a                                                    TuVNORD
Auftraggeber :                  Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                      9EVO_9019



Typ(en):                        ABE/ EG-Genehmigung(en):
4G                              e1*2007/46*0436*..
4G1                             e13*2007/46*1147*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen   [zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
309 bis 331      Audi S6                 255/40R19                               AO2) bis A10)
                 (Limousine, Kombi)      AO1) K13) K22) K73)                     BF1) ER1)

                                         265/35R19


                                         265/40R19
                                         A01) K13) K22) K25) K28) K71) K73)


                                         275/35R19
                                         AO1) K13) K22) K73)



Typ(en):                        ABE/ EG-Genehmigung(en):
F2                              e1*2007/46*1801*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen   [zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 180      Audi A6                 235/45R19                               AO2) bis A10)
                 (Limousine, Kombi,      A93a)                                   BF1) E21) EFO)
                 Frontantrieb)
                                         245/45R19
                                         A93a)


                                         255/40R19
                                         A01) KO3) KO4)


                                         255/45R19
                                         A01) GG3) K03) K04)


                                         265/40R19
                                         A01) KO3) KO4)


                                         275/40R19
                                         A01) KO1) KO4)


                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                 hinten

                                         245/45R19             275/40R19         AO1) bis A10)
                                         A93a)                 K04)              BF1) E21) EFO) VOO)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. :                             RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. :                      8a                                                      TuV NORD
Seite :                           5/10                                                              Mobilitat
Auftraggeber :                    Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                        9EVO_9019




Typ(en):                          ABE
                                    / EG-Genehmigung(en):
F2                                e1*2007/46*1801*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen     [zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 250      Audi A6                   235/45R19                               AO2) bis A10)
                 (Limousine, Kombi,        A93a)                                   BF1) E21) E54) EFO) ER1)
                 Allradantrieb)
                                           245/45R19
                                           A93a)


                                           255/40R19
                                           A01) KO3) KO4)


                                           255/45R19
                                           A01) GG3) K03) K04)


                                           265/40R19
                                           A01) KO3) KO4)


                                           275/40R19
                                           A01) KO1) KO4)


                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                 hinten

                                           245/45R19             275/40R19         AO1) bis A10)
                                           A93a)                 K04)              BF1) E21) E54) EFO) ER1)
                                                                                   VOO)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                                e1*2007/46*1801*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen     [zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
257             Audi S6                    245/45R19 M+S                           02) bis A10)
                 (Limousine, Kombi)                                                B59) BF1) ER1)


Typ(en):                          ABE/ EG-Genehmigung(en):
FY                                e1*2007/46*1550*..
FY                                e1*2007/46*1685*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     Audi Q5                    255/50R19                               AO1) bis A10)
                (ohne Verbreiterungs-      K01)                                    BF2) E44) ER1) K04)
                Flaps vorne u. hinten)
                                           265/45R19
                                           K03)


                                           275/45R19
                                           K01)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. :                             RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. :                      8a                                               TuV NORD
Seite :                           6/10                                                          Mobilitat
Auftraggeber :                    Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                        9EVO_9019



Typ(en):                          ABE/ EG-Genehmigung(en):
FY                                e1*2007/46*1550*..
Motorleistung     |Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
255 bis 260       Audi SQ5                 255/50R19 M+S                       AO1) bis A10)
                  (ohne Verbreiterungs-    K01)                                BF2) ER1) K04)
                  Flaps vorne u. hinten)
                                           265/45R19 M+S
                                           K03)


                                           275/45R19 M+S
                                           K01)



Typ(en):                          ABE/ EG-Genehmigung(en):
FY                                e1*2007/46*1550*..
FY                                e1*2007/46*1685*..
Motorleistung     |Handelsbezeichnungen    [zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210       Audi Q5                  255/50R19                          AO2) bis A10)
                  (mit Verbreiterungs-     A01) K01)                           BF2) E44) ER1)
                  Flaps vorne u. hinten)
                                           265/45R19


                                           275/45R19



Typ(en):                          ABE/ EG-Genehmigung(en):
FY                                e1*2007/46*1550*..
Motorleistung     [Handelsbezeichnungen    Tzulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
255 bis 260       Audi SQ5                 255/50R19 M+S                      AO2) bis A10)
                  (mit Verbreiterungs-     A01) K01)                          BF2) ER1)
                  Flaps vorne u. hinten)
                                           265/45R19 M+S


                                           275/45R19 M+S



Auflagen und Hinweise

A01)       Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
           Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
           Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
           StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
           veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
           Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
           Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
           dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
           Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. :                         RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. :                  8a                                                TuV NORD
Seite :                       7/10                                                         Mobilitat
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Teiletyp :                    9EVO_9019



A03)      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfahigkeiten der zu
          verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
          in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
          entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
          nicht zulässig.


A04)      Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
          weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
          Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
          Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.


A05)      Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
          Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
          Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
          über die Radkontur hinausragen.

A06)      Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
          Befestigungsteile zu verwenden.

A07)      Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
          vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.


A08)      Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
          als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
          Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
          Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
          werden.

A09)      Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
          denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
          wird.


A10)      Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
          Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
          und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93a)     Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
          auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
          Fahrzeugherstellers).


B59)      Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
          ¢ Audi ceramic — (innenbelüftete Scheibe aus kohlefaserverstärkter Keramik)

BF1)      Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
          Achse: 1+2
          Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
          Anzugsmoment: 140 Nm


BF2)      Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
          Achse: 1+2
          Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
          Anzugsmoment: 160 Nm


E21)      Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. :                         RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. :                  8a                                                 TuV¥ NORD
Seite :                       8/10                                                          Mobilitat
Auftraggeber :                Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                    9EVO_9019




E44)      Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

E54)      Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E79)      Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
          ¢ Audi A4, A4 quattro bis Modelljahr 2015
          ° an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
            'C' stehen

E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
      ¢ Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016
      ° an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
        stehen

EFO)      Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
          Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
          Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
          Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
          einer Achslast von 1380 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
          Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)      Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
          Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
          liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
          nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GCH)      Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R19,
          265/30R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
          (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
          des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GG3)      Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R21,
          255/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
          (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
          des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
          durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
          Radmitte herzustellen.
          Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
          Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
          genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
          durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
          Radmitte herzustellen.
          Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
          Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
          genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. :                           RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. :                    8a                                                 TuV¥ NORD
Seite :                         9/10                                                          Mobilitat
Auftraggeber :                  Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                      9EVO_9019



K04)      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflugels oder
          durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
          Radmitte herzustellen.
          Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
          Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
          genannten Bereich abgedeckt sein.


K13)      An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
          Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
          kürzen.


K22)      An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
          bzw. auszuschneiden.


K25)      An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
          mm aufzuweiten.


K28)      An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K64)      An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
          «   die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist
              eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
          «   vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
              Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
              abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

K71)      An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng
          an das Blechradhaus anzulegen.


K73)      An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des
          Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des
          Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende
          Freigängigkeit herzustellen.


N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
          nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
          Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
          | oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
          nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
          Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
          | oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T91)      Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
          Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
          Reifen). Auflage A0O3) ist jedoch generell zu beachten.


V00)      Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
          und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
          ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
          sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
          Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
          eines entsprechenden Nachweises.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. :                       RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. :                8a                                               TuV¥ NORD
Seite :                     10/10                                                      Mobilitat
Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                  9EVO_9019




W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC- Papier) bzw. in der
          EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC- Papier) bzw. in der
          EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 8a mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 9EVO_9019     des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

Geschäftsstelle Essen, 20.04.2020
						
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