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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50181 nach §22 StVZO

                             Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55115114 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2+ Typ RC29-757
                             Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 1 von 8


                             Auftraggeber                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                              Schleidener Straße 32
                                                              53919 Weilerswist - Derkum
                                                              QM-Nr. 49 02 0201708


                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
                             Modell                           RC29
                             Typ                              RC29-757
                             Radgröße                         7,5Jx17EH2+
                             Zentrierart                      Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                             führung                                          Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                                              Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                             D7           RC29-757 D7 / ohne Ring             5/112/66,6          29          750    2200
§ 22 50181, Erweiterung 06




                             Kennzeichnungen

                             KBA-Nummer                       50181
                             Herstellerzeichen                BROCK ALLOY WHEELS
                             Radtyp und Ausführung            RC29-757 (s.o.)
                             Radgröße                         7,5Jx17EH2+
                             Einpresstiefe                    ET (s.o.)
                             Herstelldatum                    Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr. Art der Befestigungsmittel     Bund                 Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)
                             S01 Serien-Schraube M14x1,5        Kugel D = 25,6 mm    120                       27,5

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                       Audi

                             Spurverbreiterung                innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50181 nach §22 StVZO

                             Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55115114 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2+ Typ RC29-757
                             Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                   Seite 2 von 8


                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Audi A4                 90-140         205/55R17   A90 R37                             A07 A14 A18
                             B8, B81                 90-140         215/50R17   A12 R37                             A57 Car Lim
                             e1*2001/116*            90-210         225/50R17   A01 A12 K2h K4i K9v                 V00 V17 S01
                             0430*35-..;             90-210         225/50R17   A01 A12 K2b K4i
                             e13*2007/46*            90-210         235/45R17   A12
                             1084*19-..              90-210         245/45R17   A01 A12 K1a K2b K4i K8b
                             (FIN: WAUZZZF4...)
                             Audi A4 Allroad         100-180        225/55R17   A13 M+S                             A07 A14 A18
                             B8, B81                 100-180        235/50R17   A13 M+S                             Car KMV X80
                             e1*2001/116*            100-180        245/50R17   A12 M+S                             S01
                             0430*10-41;
                             13*2007/46*1084*..
                             (FIN: WAUZZZ8K...)
                             Audi A4 Allroad         100-200        225/55R17   A91                                 A07 A14 A18
                             B8, B81                 100-200        235/50R17   A12                                 A56 Car KMV
§ 22 50181, Erweiterung 06




                             e1*2001/116*            100-200        245/50R17   A01 A12 K1a K2b                     S01
                             0430*40-..
                             e13*2007/46*
                             1084*25-..
                             (FIN: WAUZZZF4...)
                             Audi A5                 100-195        225/50R17   A13                                 A07 A14 A18
                             B8, B81                 100-195        235/45R17   A13                                 A57 B03 Cbo
                             e1*2001/116*            100-195        235/50R17   A12                                 Cpe Flh V17
                             0430*00-49;             100-195        245/45R17   A12                                 S01
                             e13*2007/46*
                             1084*00-31
                             - Coupé, Cabrio
                             - Sportback
                             (FIN: WAUZZZ8T...,
                             WAUZZZ8F...,)
                             Audi A5                 100-210        225/50R17   A11                                 A07 A14 A18
                             B8, B81                 100-210        235/45R17   A11                                 A57 Cbo Cpe
                             e1*2001/116*            100-210        235/50R17   A12                                 Flh V00 V17
                             0430*43-..,             100-210        245/45R17   A11                                 S01
                             e13*2007/46*
                             1084*27-..
                             - Coupé, Cabrio
                             - Sportback
                             (FIN: WAUZZZF5...)
                             Audi A6 / A6 Avant      100-185        225/55R17                                       A07 A12 A14
                             4G, 4G1                 100-185        235/55R17   A01 K1a K2b                         A18 A57 B90
                             e1*2007/46*0436*..;     100-185        245/50R17   A01 K1a K1b K2b K8b                 Car DB8 Lim
                             e13*2007/46*1147*..     100-185        255/50R17   A01 K1c K2c K3a K5d K8n             NA1 S01
                             - incl. Facelift 2014   100-245        225/55R17   M+S
                                                     100-245        235/55R17   A01 K1a K2b M+S




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50181 nach §22 StVZO

                             Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55115114 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2+ Typ RC29-757
                             Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                   Seite 3 von 8
                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Audi A6 / A6 Avant      120-210        205/65R17   A91 150                             A07 A14 A18
                             F2                      120-210        215/60R17   A91 150                             A57 Car KOV
                             e1*2007/46*1801*..;     120-210        215/65R17   A12 150                             L06 Lim MHy
                                                     120-210        225/60R17   A91 150                             Z17 S01
                                                     120-210        235/55R17   A01 A12 K1a K2b 150
                                                     120-210        235/60R17   A01 A12 K1a K2b 150
                                                     120-210        245/55R17   A01 A12 K1a K2b K5c 150
                             Audi A7 Sportback       140-245        235/55R17   A13 M+S                             A07 A14 A18
                             4G, 4G1                 140-245        245/50R17   A13 M+S                             A57 B90 DB8
                             e1*2007/46*0436*..;     140-245        255/50R17   A12 M+S                             S01
                             e13*2007/46*1147*..
                             - incl. Facelift 2014


                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
§ 22 50181, Erweiterung 06




                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                     V      W        Y
                             210 km/h                100% 100% 100%
                             220 km/h                97%    100% 100%
                             230 km/h                94%    100% 100%
                             240 km/h                91%    100% 100%
                             250 km/h                -      95%      100%
                             260 km/h                -      90%      100%
                             270 km/h                -      85%      100%
                             280 km/h                -      -        95%
                             290 km/h                -      -        90%
                             300 km/h                -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55115114 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2+ Typ RC29-757
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                      Seite 4 von 8

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.


                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.

                             A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
                             führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
§ 22 50181, Erweiterung 06




                             gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                             A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schnee-
                             ketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                             genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                             so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                             A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                             A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                             B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                             lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                             tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).


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                             Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55115114 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2+ Typ RC29-757
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 5 von 8

                             B90    Räder nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm an
                             Achse 1.

                             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
                             rio-Limousine, Roadster.

                             Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
                             pé.

                             DB8     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeu-
                             gen mit Bremsscheibendurchmesser 345 mm oder größer an Achse1.

                             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
§ 22 50181, Erweiterung 06




                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                             Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                             abgedeckt sein.

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                             ten Bereich abgedeckt sein.

                             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                             Bereich abgedeckt sein.

                             K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                             ten Bereich abgedeckt sein.

                             K2h    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Zu-
                             satzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).

                             K3a    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
                             hausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
                             nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti-
                             gen.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55115114 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2+ Typ RC29-757
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 6 von 8


                             K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                             K5c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K8b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             K8n    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 300 mm hinter
                             Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

                             K9v    An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer
                             Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen.
§ 22 50181, Erweiterung 06




                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und oh-
                             ne Allradlenkung (4WS).

                             Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
                             mousine.

                             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

                             NA1     Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4G) mit serienmäßigen Reifengrößen
                             235/55R18, 255/45R19 oder 255/40R20 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung).

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
                             ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55115114 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2+ Typ RC29-757
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                      Seite 7 von 8


                             V17   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse   Hinterachse

                             Nr. 1    195/40R17     215/35R17
                             Nr. 2    195/45R17     215/40R17
                             Nr. 3    205/40R17     225/35R17
                             Nr. 4    205/45R17     235/40R17
                             Nr. 5    205/50R17     225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
                             Nr. 6    205/55R17     225/50R17
                             Nr. 7    215/40R17     245/35R17
                             Nr. 8    215/45R17     235/40R17, 245/40R17
                             Nr. 9    215/50R17     235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
                             Nr. 10   215/55R17     235/50R17
                             Nr. 11   225/45R17     245/40R17, 255/40R17
                             Nr. 12   225/50R17     245/45R17, 255/45R17
                             Nr. 13   225/55R17     245/50R17, 255/50R17
§ 22 50181, Erweiterung 06




                             Nr. 14   235/45R17     255/40R17, 265/40R17
                             Nr. 15   235/50R17     255/45R17
                             Nr. 16   235/55R17     255/50R17
                             Nr. 17   235/60R17     255/55R17
                             Nr. 18   245/45R17     265/40R17, 275/40R17
                             Nr. 19   255/45R17     285/40R17

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             X80      Nur zulässig für Fahrzeuge (Audi A4 Allroad) mit serienmäßigen Reifengrößen 225/55R17
                             oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsan-
                             leitung).

                             Z17    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-
                             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                             tung).




                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 12. März 2020 in Lambsheim statt.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55115114 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2+ Typ RC29-757
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                      Seite 8 von 8


                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2017.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§ 22 50181, Erweiterung 06




                             Lambsheim, 12. März 2020




                             Bohlander                                                                     00339902.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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