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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52033 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000969-C0-104
Anlage-Nr. :                30
Seite :                     1/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL6.0855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    SL6.0855
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             Speedline
Montageposition:                                       Vorderachse **)
Radausführung:                                          SL6.0855.173
Radausführungskennz.:                                   SL6.0855.173
Radgröße:                                                 8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                          38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    66,50 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                        753 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2147 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades SL6.0855, SL6.0855.173 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das
hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp SL6.0905 (ABE-Nr. 52034*2) an der
Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für
den Radtyp SL6.0905, SL6.0905.073 (ABE-Nr. 52034*2) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                       Zubehör-Kit        Anzugs-
Kürzel                                                                                      moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                   ZPS5X3266          140 Nm
                Schaftlänge 26,5 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm ZPS5X3283          160 Nm
BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                   ZPS5X3266          160 Nm
                Schaftlänge 26,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52033 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000969-C0-104
Anlage-Nr. :                30
Seite :                     2/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL6.0855


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½Jx20H2, ET38   9Jx20H2, ET40
90 bis 210       Audi A4, A4 quattro      225/35R20        225/35R20                         A02) bis A10)
                 (Baureihe B9, Limousine,                                                    BF1) E79a) GH1) T90)
                 Kombi)                   235/30R20        235/30R20                         A02) bis A10)
                                                                                             BF1) E79a) T88)
                                              245/30R20              245/30R20               A02) bis A10)
                                                                                             BF1) E79a) T90)
Die Verwendung des Rades SL6.0855, SL6.0855.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL6.0905, SL6.0905.073 (ABE-Nr. 52034*2) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                               e1*2001/116*0430*..
B81                              e13*2007/46*1084*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½Jx20H2, ET38   9Jx20H2, ET40
251 bis 260      Audi S4                  225/35R20 M+S    225/35R20 M+S                     A02) bis A10)
                 (Baureihe B9, Limousine,                                                    BF1) E79a) T90)
                 Kombi )                  245/30R20        245/30R20                         A02) bis A10)
                                                                                             BF1) E79a) T90)
Die Verwendung des Rades SL6.0855, SL6.0855.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL6.0905, SL6.0905.073 (ABE-Nr. 52034*2) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                             e1*2007/46*0436*..
4G1                            e13*2007/46*1147*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8½Jx20H2, ET38    9Jx20H2, ET40
100 bis 245      Audi A6                225/35R20         225/35R20                          A02) bis A10)
                 (Limousine, Kombi)     A93)                                                 BF1) E54) EB1) EB2) N235)
                                                                                             T90)
                                              235/35R20              235/35R20               A02) bis A10)
                                                                                             BF1) E54) EB1) EB2) N245)
                                                                                             T92)
                                              245/35R20              245/35R20               A02) bis A10)
                                                                                             BF1) E54) EB1) EB2) N255)
                                              255/35R20              255/35R20               A01) bis A10)
                                              K13) K22) K73)                                 BF1) E54) EB1) EB2)
Die Verwendung des Rades SL6.0855, SL6.0855.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL6.0905, SL6.0905.073 (ABE-Nr. 52034*2) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52033 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000969-C0-104
Anlage-Nr. :                30
Seite :                     3/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL6.0855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                             e1*2007/46*1801*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8½Jx20H2, ET38    9Jx20H2, ET40
100 bis 195      Audi A6                225/40R20         225/40R20                          A02) bis A10)
                 (Limousine, Kombi,     A93)                                                 BF1) E21) N235)
                 Frontantrieb)          235/40R20         235/40R20                          A02) bis A10)
                                        A93)                                                 BF1) E21) N245)
                                        245/40R20         245/40R20                          A02) bis A10)
                                                                                             BF1) E21) N255)
                                              255/35R20              255/35R20               A01) bis A10)
                                              A93)                                           BF1) E21)
                                              255/40R20              255/40R20               A01) bis A10)
                                                                                             BF1) E21)
                                              245/40R20              275/35R20               A01) bis A10)
                                              N255)                                          BF1) E21) V00)
Die Verwendung des Rades SL6.0855, SL6.0855.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL6.0905, SL6.0905.073 (ABE-Nr. 52034*2) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                              e1*2007/46*1801*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                         8½Jx20H2, ET38   9Jx20H2, ET40
150 bis 250      Audi A6                 235/40R20        235/40R20                          A02) bis A10)
                 (Limousine, Kombi,      A93)                                                A11) BF1) E21) E54) ER1)
                 Allradantrieb)                                                              N245)
                                         245/40R20        245/40R20                          A02) bis A10)
                                                                                             A11) BF1) E21) E54) ER1)
                                                                                             N255)
                                              255/35R20              255/35R20               A01) bis A10)
                                              A93)                                           A11) BF1) E21) E54) ER1)
                                              255/40R20              255/40R20               A01) bis A10)
                                                                                             A11) BF1) E21) E54) ER1)
Die Verwendung des Rades SL6.0855, SL6.0855.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL6.0905, SL6.0905.073 (ABE-Nr. 52034*2) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52033 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000969-C0-104
Anlage-Nr. :                30
Seite :                     4/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL6.0855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F8                             e1*2007/46*1751*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8½Jx20H2, ET38    9Jx20H2, ET40
210 bis 338      Audi A8, A8 L          235/45R20         235/45R20                          A02) bis A10)
                                        A93a)                                                A11) BF2) E44) EB3) EF1)
                                                                                             ER2) N245)
                                              245/40R20              245/40R20               A02) bis A10)
                                              A93a)                                          A11) BF2) E44) EB3) EF1)
                                                                                             ER4) N255)
                                              255/40R20              255/40R20               A02) bis A10)
                                              A93a)                                          A11) BF2) E44) EB3) EF1)
                                                                                             ER3)
Die Verwendung des Rades SL6.0855, SL6.0855.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL6.0905, SL6.0905.073 (ABE-Nr. 52034*2) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                               e1*2001/116*0473*..
8R                               e1*2001/116*0497*..
8R1                              e13*2007/46*1083*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½Jx20H2, ET38   9Jx20H2, ET40
100 bis 200      Audi Q5                  235/45R20        235/45R20                         A02) bis A10)
                 (ohne                                                                       BF3) EF0)
                 Serienverbreiterung)     245/45R20        245/45R20                         A02) bis A10)
                                                                                             BF3) EF0)
Die Verwendung des Rades SL6.0855, SL6.0855.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL6.0905, SL6.0905.073 (ABE-Nr. 52034*2) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                               e1*2001/116*0473*..
8R                               e1*2001/116*0497*..
8R1                              e13*2007/46*1083*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                           8½Jx20H2, ET38  9Jx20H2, ET40
100 bis 200      Audi Q5                   235/45R20       235/45R20                         A02) bis A10)
                 (mit Serienverbreiterung)                                                   BF3) EF0)
                                           245/45R20       245/45R20                         A02) bis A10)
                                                                                             BF3) EF0)
Die Verwendung des Rades SL6.0855, SL6.0855.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL6.0905, SL6.0905.073 (ABE-Nr. 52034*2) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52033 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000969-C0-104
Anlage-Nr. :                30
Seite :                     5/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL6.0855


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                               e1*2007/46*1550*..
FY                               e1*2007/46*1685*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½Jx20H2, ET38   9Jx20H2, ET40
100 bis 210      Audi Q5                  235/45R20        235/45R20                         A02) bis A10)
                 (ohne Verbreiterungs-                                                       A11) BF3) E44)
                 Flaps vorne u. hinten)   245/45R20        245/45R20                         A02) bis A10)
                                                                                             A11) BF3) E44)
                                              255/45R20              255/45R20               A02) bis A10)
                                                                                             A11) BF3) E44)
Die Verwendung des Rades SL6.0855, SL6.0855.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL6.0905, SL6.0905.073 (ABE-Nr. 52034*2) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                               e1*2007/46*1550*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½Jx20H2, ET38   9Jx20H2, ET40
251 bis 260      Audi SQ5                 255/45R20        255/45R20                         A02) bis A10)
                 (ohne Verbreiterungs-                                                       BF3)
                 Flaps vorne u. hinten)
Die Verwendung des Rades SL6.0855, SL6.0855.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL6.0905, SL6.0905.073 (ABE-Nr. 52034*2) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                                e1*2007/46*1550*..
FY                                e1*2007/46*1685*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           8½Jx20H2, ET38   9Jx20H2, ET40
100 bis 210      Audi Q5                   235/45R20        235/45R20                        A02) bis A10)
                 (mit Verbreiterungs-Flaps                                                   A11) BF3) E44)
                 vorne u. hinten)          245/45R20        245/45R20                        A02) bis A10)
                                                                                             A11) BF3) E44)
                                              255/45R20              255/45R20               A02) bis A10)
                                                                                             A11) BF3) E44)
Die Verwendung des Rades SL6.0855, SL6.0855.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL6.0905, SL6.0905.073 (ABE-Nr. 52034*2) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52033 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000969-C0-104
Anlage-Nr. :                30
Seite :                     6/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL6.0855


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                                e1*2007/46*1550*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           8½Jx20H2, ET38   9Jx20H2, ET40
251 bis 260      Audi SQ5                  255/45R20        255/45R20                        A02) bis A10)
                 (mit Verbreiterungs-Flaps                                                   BF3)
                 vorne u. hinten)
Die Verwendung des Rades SL6.0855, SL6.0855.173 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL6.0905, SL6.0905.073 (ABE-Nr. 52034*2) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Auflagen und Hinweise

A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
        Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
        dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
        Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
        Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
        entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
        nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
        weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
        Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
        Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
        Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
        den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
        nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
        Befestigungsteile zu verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
        länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
        Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
        Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52033 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000969-C0-104
Anlage-Nr. :                30
Seite :                     7/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL6.0855


A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3266
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3283
       Anzugsmoment: 160 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3266
       Anzugsmoment: 160 Nm

E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
      • Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016
      • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
        stehen

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. S7 mit belüfteter Scheibe Ø400x38 mm

EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. Audi Ate 4605AP mit belüfteter Scheibe Ø356x34 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52033 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000969-C0-104
Anlage-Nr. :                30
Seite :                     8/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL6.0855



EB3)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. S ACF010 mit belüfteter Scheibe Ø399x38,5 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

EF1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorderachse nur mit Rädern
       ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades
       sind oder/und deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
       zulässig bis zu einer Achslast von 1590 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
       Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2)   Die Sonderräder (gepr. Radlasten) sind in Verbindung mit diesen Reifengrößen nur zulässig an
       Achse 1 bis zu einer Achslast von 1470 kg und an Achse 2 bis zu einer Achslast von 1590 kg.
       Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22
       bzw. Ziffer 33).

ER3)   Die Sonderräder (gepr. Radlasten) sind in Verbindung mit diesen Reifengrößen nur zulässig an
       Achse 1 bis zu einer Achslast von 1490 kg und an Achse 2 bis zu einer Achslast von 1590 kg.
       Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22
       bzw. Ziffer 33).

ER4)   Die Sonderräder (gepr. Radlasten) sind in Verbindung mit diesen Reifengrößen nur zulässig an
       Achse 1 bis zu einer Achslast von 1500 kg und an Achse 2 bis zu einer Achslast von 1590 kg.
       Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22
       bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GH1) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18,
     255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
       komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
       auszuschneiden.

K73)   An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des Innenkotflügels
       im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des Kunststoffinnenkotflügels
       hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52033 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000969-C0-104
Anlage-Nr. :                30
Seite :                     9/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL6.0855


N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
       entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 30 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ SL6.0855 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 20.04.2021
						
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