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							Gutachten 366-0058-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50695
ANLAGE: 13                                                           Radtyp: EB7570
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 11.03.2021
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                Fahrzeughersteller              AUDI, QUATTRO GmbH




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 37
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
              Kennzeichnung                    Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
              Rad                              Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
5112346645/WS EB7570/WS2X                      ohne                    66,45                       713      2288    11/17
2X
5112346645/WS EB7570/WS2X                      ohne                    66,45                      740      2200     11/17
2X
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm,
                                             für Typ : B81; 4G1; B8; 4G2; 4G; F2
Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C071; Radbefestigung: Serie


Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 25,6 mm, für
                                             Typ : 8R; 8R2; 8R1; FY
Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C071; Kit: B450L30517R13


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; 4G; 4G1; 4G2
                                             140 Nm für Typ : FY; 8R; 8R1; 8R2
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
B81          e13*2007/46*1084*.. 100 - 195 225/50R17 94                                       AUDI A4 bis MJ2015;
                                           235/45R17 94                                       Nicht A4 Allroad
                                           245/45R17 95                                       Quattro; Kombi;
                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 729;
                                                                                              73C; 74D; 76S; 77E;
                                                                                              855; DEB




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0058-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50695
ANLAGE: 13                                                        Radtyp: EB7570
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 11.03.2021
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
B81          e13*2007/46*1084*.. 88 - 195 225/50R17 94                                    AUDI A4 bis MJ2015;
                                          235/45R17 94                                    Kombi; Frontantrieb;
                                          245/45R17 95                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74D; 76S; 77E; DEB
B81            e13*2007/46*1084*..   90 - 210 225/50R17 95                                Nicht A4 Allroad
                                              235/45R17 97                                Quattro; AUDI A4 (B9)
                                              235/50R17 96       11A; 26P; 27I            ab MJ2016; Kombi;
                                              245/45R17 95                                Limousine;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                          76S; 77E; DEB

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 94                                   AUDI A4 bis MJ2015;
                                           235/45R17 94                                   Nicht A4 Allroad
                                           245/45R17 95                                   Quattro; Kombi;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                          73C; 74D; 76S; 77E;
                                                                                          855; DEB
B8             e1*2001/116*0430*..   88 - 195 225/50R17 94                                AUDI A4 bis MJ2015;
                                              235/45R17 94                                Limousine;
                                              245/45R17 95                                Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74D; 76S; 77E; DEB
B8             e1*2001/116*0430*..   88 - 195 225/50R17 94                                AUDI A4 bis MJ2015;
                                              235/45R17 94                                Kombi; Frontantrieb;
                                              245/45R17 95                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74D; 76S; 77E; DEB
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 195 225/50R17 94                               AUDI A4 bis MJ2015;
                                               235/45R17 94                               Limousine;
                                               245/45R17 95                               Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                          73C; 74D; 76S; 77E;
                                                                                          DEB




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0058-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50695
ANLAGE: 13                                                        Radtyp: EB7570
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 11.03.2021
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 90 - 210 225/50R17 95                                    Nicht A4 Allroad
                                          235/45R17 97                                    Quattro; AUDI A4 (B9)
                                          235/50R17 96  11A; 26P; 27I                     ab MJ2016; Kombi;
                                          245/45R17 95                                    Limousine;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                          76S; 77E; DEB

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6 LIMOUSINE HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
4G2          e13*2007/46*1175*.. 155   225/55R17 M+S 51G; 52J                             nur Limousine
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74D; 76S;
                                                                                          76Z

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/65R17             51G; 52J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                           255/60R17 106         11A; 24N; 24O; 52J       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 75I; 76S; 76Z;
                                                                                          DEB; DEJ; PDI

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/65R17             51G; 52J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                           255/60R17 106         11A; 24N; 24O; 52J       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 75I; 76S; 76Z;
                                                                                          DEB; DEJ; PDI

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/65R17             51G; 52J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                           255/60R17 106         11A; 24N; 24O; 52J       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 75I; 76S; 76Z;
                                                                                          DEB; DEJ; PDI




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0058-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50695
ANLAGE: 13                                                        Radtyp: EB7570
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 11.03.2021
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Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback,
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen          Auflagen zu Reifen             Auflagen
4G1          e13*2007/46*1147*.. 100 - 150 225/50R17 94    12I; 5HI; 52J                  A6; nicht A6 allroad
                                 100 - 245 225/50R17 98    12I; 52J                       quattro; Kombi;
                                           225/55R17       12I; 51G; 52J                  Stufenheck;
                                           235/50R17 96    12A; 52J                       Allradantrieb;
                                           235/55R17 99    12A; 52J                       Frontantrieb;
                                           245/50R17 99    11A; 12A; 270; 52J             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                          76S; 76Z; DEÄ; DEB;
                                                                                          PDI; TC1

Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen    Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 225/50R17 94   12I; 5HI; 52J         A6; nicht A6 allroad
                                100 - 245 225/50R17 98   12I; 52J              quattro; Kombi;
                                          225/55R17      12I; 51G; 52J         Stufenheck;
                                          235/50R17 96   12A; 52J              Allradantrieb;
                                          235/55R17 99   12A; 52J              Frontantrieb;
                                          245/50R17 99   11A; 12A; 270; 52J    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                               51A; 573; 71C; 71K;
                                                                               721; 725; 73C; 74D;
                                                                               76S; 76Z; DEÄ; DEB;
                                                                               PDI; TC1

Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen     Auflagen
F2           e1*2007/46*1801*.. 100 - 210 205/65R17 96  12N; 5IE; 51J          A6; Kombilimousine;
                                          215/60R17 100 12N; 51J               Limousine;
                                          215/65R17 99  5JK; 51J               Allradantrieb;
                                          225/60R17 99  12T; 5JK               Frontantrieb;
                                          235/55R17 103                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/60R17 102                        51A; 71C; 71K; 721;
                                          245/55R17 102 11A; 26P               725; 73C; 74D; 75I;
                                          255/50R17 101 11A; 245; 248; 26P     76S; BEN
                                          255/55R17 104 11A; 245; 248; 26P

Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5, Q5 50 TFSI e, Q5 55 TFSI e
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen               Auflagen
FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 210 235/65R17 104 52J                               Q5; Allradantrieb;
                                          M+S
                                          245/65R17 107                                   Frontantrieb;
                                          255/60R17 106 11A; 245; 248                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                          265/60R17 108 11A; 245; 248; 26N                12A; 51A; 71C; 71K;
                                          275/55R17 109 11A; 24J; 248; 26N                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          75I; 76S




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0058-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50695
ANLAGE: 13                                                           Radtyp: EB7570
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 11.03.2021
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Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5, SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R1          e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/65R17                51G; 52J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                           255/60R17 106            11A; 24N; 24O; 52J       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                             74A; 75I; 76S; 76Z;
                                                                                             DEB; DEJ; PDI




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C071; Kit: B450L30517R13


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
FY           e1*2007/46*1685*..        100 - 210 235/65R17 104      52J                      Q5; Allradantrieb;
                                                 M+S
                                                 245/65R17 107                               Frontantrieb;
                                                 255/60R17 106      11A; 245; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 265/60R17 108      11A; 245; 248; 26N       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                 275/55R17 109      11A; 24J; 248; 26N       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             75I; 76S

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0058-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50695
ANLAGE: 13                                                        Radtyp: EB7570
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 11.03.2021
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       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50695
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Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 11.03.2021
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       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
       lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0058-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50695
ANLAGE: 13                                                        Radtyp: EB7570
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 11.03.2021
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5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5IE)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
       Achslast von 1420kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1550kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
855) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350mm an der
     Vorderachse nicht zulässig.
BEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm
     (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
DEB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig
DEJ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 344mm
     an der Vorderachse nicht zulässig



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0058-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50695
ANLAGE: 13                                                        Radtyp: EB7570
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 11.03.2021
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DEÄ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 400mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
TC1) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50695
ANLAGE: 13                                                        Radtyp: EB7570
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 11.03.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:       AUDI
       Fahrzeugtyp:      F2
       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1801*..
       Handelsbez.:      A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 200            y = 300                     VA
             26B                      x = 250            y = 350                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 250       y = 350              8                VA
             26J                   x = 250       y = 350             30                VA
             27H                   x = 200       y = 350              8                HA
             27F                   x = 200       y = 350             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0058-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50695
ANLAGE: 13                                                        Radtyp: EB7570
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 11.03.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:       AUDI
       Fahrzeugtyp:      FY
       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1550*..
       Handelsbez.:      Q5, SQ5, Q5 50 TFSI e, Q5 55 TFSI e

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 250            y = 250                     VA
             26P                      x = 250            y = 200                     VA
             27B                      x = 250            y = 300                     HA
             27I                      x = 250            y = 250                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250             10                VA
             26N                   x = 250       y = 250             10                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0058-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50695
ANLAGE: 13                                                        Radtyp: EB7570
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 11.03.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:       AUDI
       Fahrzeugtyp:      B8
       Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0430*..
       Handelsbez.:      AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 250            y = 200                     VA
             26B                      x = 300            y = 250                     VA
             27I                      x = 250            y = 300                     HA
             27B                      x = 300            y = 350                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 300       y = 250              8                VA
             26J                   x = 300       y = 250             25                VA
             27H                   x = 300       y = 350              8                HA
             27F                   x = 300       y = 350             25                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0058-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50695
ANLAGE: 13                                                        Radtyp: EB7570
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 11.03.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:       QUATTRO
       Fahrzeugtyp:      FY
       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1685*..
       Handelsbez.:      Q5

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 250            y = 250                     VA
             26P                      x = 250            y = 200                     VA
             27B                      x = 250            y = 300                     HA
             27I                      x = 250            y = 250                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250             10                VA
             26N                   x = 250       y = 250             10                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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