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							PSA-Teilegutachten: 2020-TG-PSA-0333-A1
Stand:              15.02.2021
                                                                                                              Seite 1 von 3


                                                      Teilegutachten

                                            Nr.: 2020-TG-PSA-0333-A1



                                  Hersteller: mbDESIGN GmbH & Co. KG
                                              Im Steinigen Graben 18
                                              63571 Gelnhausen




                         Prüfgegenstand: PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig
                                                  Achse 1:                             Achse 2:
                                      Radtyp: SF1-1024 A                               SF1-1024 A
                          Radausführung: 5RF4                                          5RF4
                                 Radgröße: 10 J x 24H2                                 10 J x 24H2
                                 Zentrierart: Mittenzentriert                          Mittenzentriert



1. Hinweise

1.1. Umrüstung
Durch die vorgenommene Umrüstung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird
oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das
Fahrzeug unter Vorlage dieses Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

1.2. Mitführen von Dokumenten
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit
den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I + II.


1.3. Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I + II, oder Fahrzeugbrief und
Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis nach § 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis) durch die zuständige
Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der
ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.


Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




                 Prüflabor Süd GmbH • Groß Floyen 12 • D-24616 Brokstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
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2. Befestigung

Die Befestigung der Leichtmetall-Sonderräder am Fahrzeug kann für die vielfältigen Ausführungsarten nicht
pauschal beschrieben werden. Sie ist deshalb den jeweiligen Verwendungsbereichsanlagen zugeordnet und dort
zu entnehmen.
Dies gilt auch für das jeweilige maximale Anzugsdrehmoment, welches in der Regel den Vorgaben des im
jeweiligen Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugherstellers entspricht - vom Radhersteller allerdings
verändert werden darf.
Beim stufenweisen Anzug sind die einzelnen Schritte aufgeführt.

3. Sonderradprüfung
Das Leichtmetall-Sonderrad entspricht den „Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Personenkraftwagen
und Krafträdern“ §30 StVZO i. d. g. F. /Erläuterung 42, (der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für KFZ
und ihre Anhänger BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998). Die verwendeten Prüfmuster waren im Hinblick
auf das erforderliche Leistungsniveau für den zu genehmigenden Typ repräsentativ.


3.1. Festigkeitsprüfung
Die Festigkeitsgutachten liegen vor.
Achse 1: 10 J x 24H2 Festigkeitsgutachten Nr.:                 2020-TB-PSA-0091; Prüflabor Süd GmbH
Achse 2: 10 J x 24H2 Festigkeitsgutachten Nr.:                 2020-TB-PSA-0091; Prüflabor Süd GmbH

3.2. Werkstoffprüfung
Die Werkstofffestigkeit-, das Korrosionsverhalten, sowie die Zusammensetzung sind der Beschreibung des
Herstellers zu entnehmen. Hierzu wurden von uns keine Prüfungen durchgeführt.

4. Anbau- und Verwendungsbereichsprüfung
Es wurden Fahrzeuganbau-, Freigängigkeits- und Fahrprüfungen entsprechend den Kriterien des VdTÜV
Merkblattes 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer
Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit), sowie nach den „Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Personenkraftwagen und Krafträdern“ §30 StVZO i. d. g. F. / Erläuterung 42, (der Richtlinie für die Prüfung von
Sonderrädern für KFZ und ihre Anhänger BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998) in den jeweiligen gültigen
Fassungen durchgeführt.

Die Spurverbreiterung an dem jeweiligen geprüften Fahrzeug liegt innerhalb der für die Fahrzeugklassen
geforderten Toleranz zum Serienzustand (2 bzw. 4 %)



5. Verweise auf andere Teilegutachten
  Teilegutachten Nr.:            ---




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6. Anlagen
Verwendungsbereich

             Anlage:         A1 AUDI

Radabdeckungen

Bilddarstellung

Anbauabnahme

7. Qualitätsmanagementsystem

Der Nachweis eines Qualitätssicherungssystems gemäß Anlage XIX zum §19 StVZO seitens des Herstellers liegt
vor (TÜV Thüringen e.V., gültig bis 29.05.2022).


8. Sachverständige Beurteilung

Dieses Teilegutachten umfasst die Seiten 1 bis 3, sowie die unter 6. aufgeführten Anlagen. Unter Beachtung der
in den Anlagen aufgeführten Verwendungsbereiche, sowie Auflagen und Hinweise bestehen keine
technischen Bedenken für die Verwendung des geprüften Sonderrades.

Sollte eine Auflage oder ein Hinweis dieses Gutachtens unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen
Auflagen oder Hinweise davon nicht berührt. Der Hersteller oder Gutachteninhaber verpflichtet sich, anstelle der
unwirksamen Auflage oder des Hinweises eine der Richtlinien, dem Gesetz oder dem Sinn möglichst
nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

Die Prüflabor Süd GmbH ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren
des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00081-09 anerkannt.

Die Erstellung von Teilegutachten durch die Prüflabor Süd GmbH unterliegt der Aufsicht des Landes
Schleswig-Holstein.




                                                    Brokstedt, den 15.02.2021

                                                       Prüflabor Süd GmbH
                                                       Der Sachverständige




                                                      Ing. Matthias Kleingarn




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Verwendungsbereich:                 Anlage              A1       AUDI
Raddaten
Achse 1:
Art:          PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig                                   Lochkreis:        5/112
Radtyp:       SF1-1024 A                                                              Zentrierung: Mittenzentriert

       Ausführung                         Typ                 Mittenloch         Einpress-     Zul. Radlast Zul. Abroll-        gültig ab
                                                             Durchmesser           tiefe                     umfang            Fertigung
                                                                 [mm]              [mm]             [kg]       [mm]            [Datum]
           5RF4                       SF1-1024 A                   66,5               10           1050            2500        01.07.2020
Achse 2:
Art:          PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig                                   Lochkreis:        5/112
Radtyp:       SF1-1024 A                                                              Zentrierung: Mittenzentriert

       Ausführung                         Typ                 Mittenloch         Einpress-     Zul. Radlast Zul. Abroll-        gültig ab
                                                             Durchmesser           tiefe                     umfang            Fertigung
                                                                 [mm]              [mm]             [kg]       [mm]            [Datum]
           5RF4                       SF1-1024 A                   66,5               10            1050           2500        01.07.2020


Zentrierringe
Achse 1: ohne
Achse 2: ohne


Distanzscheiben
Achse 1: ohne
Achse 2: ohne

RDKS-Hersteller/(Typ)
Achse 1: Alligator, Beru
Achse 2: Alligator, Beru
Diese Auflistung stellt nur einen Auszug von RDKS-Sensor-Herstellern dar. Die Ausführungen der Sensoren ist für
das betreffende Fahrzeug beim Räderhersteller anzufragen, da diese unter anderem vom jeweiligen Softwarestand
des Fahrzeuges abhängt.




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                                              Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn
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PSA-Teilegutachten: 2020-TG-PSA-0333-A1
Stand:              15.02.2021
                                                                                                              Seite 2
Fahrzeugdaten
Hersteller: AUDI
Modell:     Q8
Typ:        4L

Achse 1:       Radgröße/Ausführung:           10J×24H2                       5RF4

Befestigungsmittel VA
Artikelnummer:              Bef.Art:            Bund/Bez.:                            Dimension:          Schaftlänge [mm]:
OE                          Bolzen              Kugel R = 14mm                        14x1,5              siehe allg. Auflage
Anzugsmoment [Nm]                               160

Handelsbezeichnung                  kW Bereich        Reifen/        Reifenbezogene Auflagen                         Allgemeine
Fahrzeug-Typ                                          Zusatz         und Hinweise                                    Auflagen und
ABE/EWG-Nr.                                                                                                          Hinweise

4L                                  170 - 250         295/30R24        KA101                                         A01, A02, A03,
e1*2001/116*0350*..                                   285/30R24        KA101                                         A04, A05, A07,
ab *0350*32-                                                                                                         A08, A09, A10,
                                                                                                                     A11, A12, A13,
                                                                                                                     M01, R016, RB



Achse 2:       Radgröße/Ausführung:           10J×24H2                       5RF4

Befestigungsmittel HA
Artikelnummer:              Bef.Art:            Bund/Bez.:                            Dimension:          Schaftlänge [mm]:
OE                          Bolzen              Kugel R = 14mm                        14x1,5              siehe allg. Auflage
Anzugsmoment [Nm]                               160

Handelsbezeichnung                  kW Bereich        Reifen/        Reifenbezogene Auflagen                         Allgemeine
Fahrzeug-Typ                                          Zusatz         und Hinweise                                    Auflagen und
ABE/EWG-Nr.                                                                                                          Hinweise

4L                                  170 - 250         295/30R24        KA201                                         A01, A02, A03,
e1*2001/116*0350*..                                   285/30R24        KA201                                         A04, A05, A07,
ab *0350*32-                                                                                                         A08, A09, A10,
                                                                                                                     A11, A12, A13,
                                                                                                                     M01, R016, RB




                 Prüflabor Süd GmbH • Groß Floyen 12 • D-24616 Brokstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
                                              Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn
   Eine auszugweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH
                                                           © PSA-Urheberrechtlich geschützt!
PSA-Teilegutachten: 2020-TG-PSA-0333-A1
Stand:              15.02.2021
                                                                                                              Seite 3
Fahrzeugdaten
Hersteller: AUDI
Modell:     SQ8
Typ:        4L

Achse 1:       Radgröße/Ausführung:           10J×24H2                       5RF4

Befestigungsmittel VA
Artikelnummer:              Bef.Art:            Bund/Bez.:                            Dimension:          Schaftlänge [mm]:
OE                          Bolzen              Kugel R = 14mm                        14x1,5              siehe allg. Auflage
Anzugsmoment [Nm]                               160

Handelsbezeichnung                  kW Bereich        Reifen/        Reifenbezogene Auflagen                         Allgemeine
Fahrzeug-Typ                                          Zusatz         und Hinweise                                    Auflagen und
ABE/EWG-Nr.                                                                                                          Hinweise

4L                                  320               295/30R24        KA101                                         A01, A02, A03,
e1*2001/116*0350*..                                   285/30R24        KA101                                         A04, A05, A06,
ab *0350*37-                                                                                                         A07, A08, A09,
                                                                                                                     A10, A11, A12,
                                                                                                                     A13, M01,
                                                                                                                     R016, RB



Achse 2:       Radgröße/Ausführung:           10J×24H2                       5RF4

Befestigungsmittel HA
Artikelnummer:              Bef.Art:            Bund/Bez.:                            Dimension:          Schaftlänge [mm]:
OE                          Bolzen              Kugel R = 14mm                        14x1,5              siehe allg. Auflage
Anzugsmoment [Nm]                               160

Handelsbezeichnung                  kW Bereich        Reifen/        Reifenbezogene Auflagen                         Allgemeine
Fahrzeug-Typ                                          Zusatz         und Hinweise                                    Auflagen und
ABE/EWG-Nr.                                                                                                          Hinweise

4L                                  320               295/30R24        KA201                                         A01, A02, A03,
e1*2001/116*0350*..                                   285/30R24        KA201                                         A04, A05, A06,
ab *0350*37-                                                                                                         A07, A08, A09,
                                                                                                                     A10, A11, A12,
                                                                                                                     A13, M01,
                                                                                                                     R016, RB




                 Prüflabor Süd GmbH • Groß Floyen 12 • D-24616 Brokstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
                                              Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn
   Eine auszugweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH
                                                           © PSA-Urheberrechtlich geschützt!
PSA-Teilegutachten: 2020-TG-PSA-0333-A1
Stand:              15.02.2021
                                                                                                              Seite 4
Fahrzeugdaten
Hersteller: AUDI
Modell:     RS Q8
Typ:        4L

Achse 1:       Radgröße/Ausführung:           10J×24H2                       5RF4

Befestigungsmittel VA
Artikelnummer:              Bef.Art:            Bund/Bez.:                            Dimension:          Schaftlänge [mm]:
OE                          Bolzen              Kugel R = 14mm                        14x1,5              siehe allg. Auflage
Anzugsmoment [Nm]                               160

Handelsbezeichnung                  kW Bereich        Reifen/        Reifenbezogene Auflagen                         Allgemeine
Fahrzeug-Typ                                          Zusatz         und Hinweise                                    Auflagen und
ABE/EWG-Nr.                                                                                                          Hinweise

4L                                  441               295/30R24        KA101                                         A01, A02, A03,
e1*2001/116*0367*..                                                                                                  A04, A05, A06,
ab *0367*06-                                                                                                         A07, A08, A09,
                                                                                                                     A10, A11, A12,
                                                                                                                     A13, M01,
                                                                                                                     R016, RB



Achse 2:       Radgröße/Ausführung:           10J×24H2                       5RF4

Befestigungsmittel HA
Artikelnummer:              Bef.Art:            Bund/Bez.:                            Dimension:          Schaftlänge [mm]:
OE                          Bolzen              Kugel R = 14mm                        14x1,5              siehe allg. Auflage
Anzugsmoment [Nm]                               160

Handelsbezeichnung                  kW Bereich        Reifen/        Reifenbezogene Auflagen                         Allgemeine
Fahrzeug-Typ                                          Zusatz         und Hinweise                                    Auflagen und
ABE/EWG-Nr.                                                                                                          Hinweise

4L                                  441               295/30R24        KA201                                         A01, A02, A03,
e1*2001/116*0367*..                                                                                                  A04, A05, A06,
ab *0367*06-                                                                                                         A07, A08, A09,
                                                                                                                     A10, A11, A12,
                                                                                                                     A13, M01,
                                                                                                                     R016, RB




                 Prüflabor Süd GmbH • Groß Floyen 12 • D-24616 Brokstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
                                              Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn
   Eine auszugweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH
                                                           © PSA-Urheberrechtlich geschützt!
PSA-Teilegutachten: 2020-TG-PSA-0333-A1
Stand:              15.02.2021
                                                                                                              Seite 5
Auflagenhinweise

A01     Das Festsitzen der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie folgende Hinweise
        befolgen:
        1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Befestigungsteile gleichmäßig mit der Hand an.
        2. Ziehen Sie die Radschrauben/-muttern über Kreuz an.
        3.Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem
        vorgeschriebenen Anzugsdrehmoment fest.
        4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen
        5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu
        überprüfen.
A02     Eine Einschraubtiefe von 0,8 x Schraubendurchmesser oder wahlweise mindestens die Einschraubtiefe der
        serienmäßigen Schraube, falls diese bei gleichem Radwerkstoff geringer gewählt wurde, gilt als ausreichend. Bei
        einer Einschraubtiefe kleiner als 0,8 x Schraubendurchmesser ist mindestens die Festigkeit der Serienschraube
        einzuhalten.
A03     Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern
        diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-
        Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die
        Verwendung der Rad-/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem
        Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau
        der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A04     Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
        Sonderräder funktionsfähig bleiben.
A05     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, sind
        unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Gibt es die
        Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Es sind nur Reifen einer Bauart
        und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und
        Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und Reifenherstellers zu beachten.
A06     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass bei einer Rad-/Reifenkombination eine Freigabe des
        Reifenherstellers erteilt sein muss.
A07     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
        Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich
        gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
        Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
A09     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer
        für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten
        nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller, Fahrzeugtyp und
        Fahrzeugidentifikationsnummer auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO
        veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Siehe Anlage: Anbauabnahme.
A10   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass die Verwendung von Schneeketten nicht geprüft
        wurde. Es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten
        aufgeführt ist.
A11     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder
        des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand
        von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A12     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter
        angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum
        Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.
A13     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit RDKS/TPMS verwendet, sind
        Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von
        210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder
        bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile
        zulässig. Werden Ventile mit RDKS/TPMS verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu
        beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
        geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht
        über den Felgenrand hinausragen.
KA101 Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von
        dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor der Radmitte bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
        des Reifens (1,04-faches der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                 Prüflabor Süd GmbH • Groß Floyen 12 • D-24616 Brokstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
                                              Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn
   Eine auszugweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH
                                                           © PSA-Urheberrechtlich geschützt!
PSA-Teilegutachten: 2020-TG-PSA-0333-A1
Stand:              15.02.2021
                                                                                                                Seite 6
KA201 Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von
       dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor der Radmitte bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
       des Reifens (1,04-faches der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
M01    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit darf die max. zulässige Achslast des Fahrzeuges nicht mehr als dem
       Zweifachen der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast entsprechen. Dies gilt auch bei erhöhter Achslast
       im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22).
R016   Es sind an allen Achsen die gleichen Reifendimensionen zu verwenden.
RB          Für die Montage der Räder sind nur die vom Radhersteller vorgesehenen Radbefestigungsteile zulässig.




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                                                Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn
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PSA-Teilegutachten: 2020-TG-PSA-0333-A1
Stand:              15.02.2021
                                                                                                             Seite 1

Radabdeckung

Vorderachse
            Bereich 30°                                    Bereich 50°                                  Bereich 30° vor
    vor der Radmitte zu Auflage                  hinter der Radmitte zu Auflage                          und 50° hinter
            KA102, K1a                                    KA103, K1b                                der Radmitte zu Auflage
                                                                                                          KA101, K1c




                                                             Fahrtrichtung




Hinterachse
            Bereich 30°                                    Bereich 50°                                  Bereich 30° vor
    vor der Radmitte zu Auflage                   hinter der Radmitte zu Auflage                         und 50° hinter
            KA202, K2a                                     KA203, K2b                               der Radmitte zu Auflage
                                                                                                          KA201, K2c




                                                             Fahrtrichtung




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Stand:              15.02.2021
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Bilddarstellung




                Prüflabor Süd GmbH • Groß Floyen 12 • D-24616 Brokstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
                                             Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn
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PSA-Teilegutachten: 2020-TG-PSA-0333-A1
Stand:              15.02.2021
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Anbauabnahme
Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO

Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig Typ: SF1-1024 A des Herstellers/Importeurs:
mbDESIGN GmbH & Co. KG liegt ein TEILEGUTACHTEN NACH §19(3) StVZO über die Vorschriftsmäßigkeit
eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau des Techn. Dienst PSA - Prüflabor Süd Automotive
GmbH, Brokstedt vor.
Bericht-Nr.: 2020-TG-PSA-0333-A1 Datum: 15.02.2021

Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Hiermit wird bestätigt, dass der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
Fahrzeughersteller:                                 , Fahrzeugtyp:                                                              ,
Fahrzeug-Ident-Nr.:
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein/Anbaubestätigung/Teile-ABE
wurden berücksichtigt.
Bemerkungen/Hinweise/Auflagen:
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungs-
behörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
Untersuchungsbericht /Gutachten-Nr.:                        Unterschrift u. Name
Ort u. Datum der Abnahme:
                                                                 a.a.S.o.P. /Prüf-Ing.



                                               Fahrzeugbeschreibung
  B         -        2.1                 2.2                L         -               9         .            P.2               /-             T           -
                                                                                                             P.4

  J                   4                                     18                    -                          19                     -
  E                                             3           20                    -                          G                      -
 D.1                          -                             12            -               13             -       Q
 D.2                                                       V.7            -               F.1            -    F.2
                                                            7.1           -               7.2            -    7.3
                              -                             8.1           -               8.2            -    8.3
                              -                            U.1            -               U.2            -    U.3
 D.3                          -                            O.1            -               O.2            -    S.1          -            S.2           -
  2                           -                            15.1                                                      -
  5                                                        15.2                                                      -
                                                           15.3                                                      -
 V.9                          -                             R                                        -                                  11        -
  14                                                        K                                                        -
 P.3                          -                             6                 -                     17               -   16              -
  10        -                                               21                                                       -
  22                                                              -
                                                                  -
                                                                  -
                                                                  -
                                                                  -




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