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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52364 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000991-B0-327
Anlage-Nr. :                 1
Seite :                      1/8
Auftraggeber :               Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                   GT7-10521


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    GT7-10521
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                          TEC-Speedwheels
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                 PM
Radausführungskennz.:                                    GT7-10521 PM
Radgröße:                                                 10½Jx21H2
Rad-Einpresstiefe:                                           15 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                     66,60 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                         900 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                                     160 Nm
                Schaftlänge 30 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                           160 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52364 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000991-B0-327
Anlage-Nr. :                 1
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Auftraggeber :               Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                   GT7-10521


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                          e1*2007/46*1840*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
441           Audi RS6 Avant        255/35R21 M+S                          A02) bis A10)
                                    A93) M00)                              B106) BF1)

                                     265/35R21 M+S
                                     A93)

                                     275/35R21

                                     285/35R21

                                     295/30R21
                                     A93a)

                                     305/30R21
                                     A01) K01) K04)

                                     315/30R21
                                     A01) K01) K02)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F8                          e1*2007/46*1751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 338   Audi A8, A8 L         255/35R21                              A01) bis A10)
                                    M00) N265) T98)                        A11) BF1) E44) K01) K02)

                                     265/35R21

                                     275/30R21
                                     M00) T98)

                                     275/35R21
                                     GDM)

                                     285/30R21

                                     295/30R21

                                     305/30R21
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52364 nach §22 StVZO
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Auftraggeber :               Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                   GT7-10521


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                           e1*2001/116*0350*..
4L                           e1*2001/116*0367*..
4L1                          e13*2007/46*1081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 250   Audi Q7                265/40R21                             A01) bis A10)
              (ohne Verbreiterungs- K04) N275)                             BF2) E78a) ER6) K01)
              Flaps)
                                     265/40R21 M+S
                                     K04)

                                      275/40R21
                                      K02) N285)

                                      275/40R21 M+S
                                      K02)

                                      295/35R21
                                      K02)

                                      305/35R21
                                      K02)

                                      315/35R21
                                      K02)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                            e1*2001/116*0350*..
4L                            e1*2001/116*0367*..
4L1                           e13*2007/46*1081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 250   Audi Q7                 265/40R21                            A02) bis A10)
              (mit Verbreiterungs-    N275)                                BF2) E78a) ER6)
              Flaps)
                                      265/40R21 M+S

                                      275/40R21
                                      N285)

                                      275/40R21 M+S

                                      295/35R21
                                      A01) K01) K04)

                                      305/35R21
                                      A01) K01) K02)

                                      315/35R21
                                      A01) K01) K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52364 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000991-B0-327
Anlage-Nr. :                 1
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Auftraggeber :               Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                   GT7-10521


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                           e1*2001/116*0350*..
4L1                          e13*2007/46*1081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 bis 373   Audi SQ7               265/40R21 M+S                         A01) bis A10)
              (ohne Verbreiterungs- K04)                                   BF2) E78a) ER6) K01)
              Flaps)
                                     275/40R21 M+S
                                     K02)

                                      295/35R21
                                      K02)

                                      305/35R21
                                      K02)

                                      315/35R21
                                      K02)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                            e1*2001/116*0350*..
4L1                           e13*2007/46*1081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 bis 373   Audi SQ7                265/40R21 M+S                        A02) bis A10)
              (mit Verbreiterungs-                                         BF2) E78a) ER6)
              Flaps)                  275/40R21 M+S

                                      295/35R21
                                      A01) K01) K04)

                                      305/35R21
                                      A01) K01) K02)

                                      315/35R21
                                      A01) K01) K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52364 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000991-B0-327
Anlage-Nr. :                 1
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Auftraggeber :               Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                   GT7-10521


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                          e1*2001/116*0350*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
170 bis 250   Audi Q8               275/40R21                              A02) bis A10)
                                    A93) N285)                             A11) BF2)

                                     275/45R21
                                     A93a) ER3) N285)

                                     285/40R21
                                     A01) A93) ER5) K04)

                                     285/45R21
                                     A01) ER1) K04)

                                     295/40R21
                                     A01) A93) ER4) K01) K04)

                                     315/35R21
                                     A01) K01) K02)

                                     315/40R21
                                     A01) ER2) K01) K02)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                          e1*2001/116*0350*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 bis 373   Audi SQ8              275/40R21 M+S                          A02) bis A10)
                                    A93)                                   BF2)

                                     275/45R21 M+S
                                     A93a)

                                     285/40R21
                                     A01) A93) K04)

                                     285/45R21
                                     A01) ER1) K04)

                                     295/40R21
                                     A01) A93) K01) K04)

                                     315/35R21
                                     A01) K01) K02)

                                     315/40R21
                                     A01) K01) K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52364 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000991-B0-327
Anlage-Nr. :                 1
Seite :                      6/8
Auftraggeber :               Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                   GT7-10521


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite
       mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die
       Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter
       eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52364 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000991-B0-327
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Auftraggeber :               Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                   GT7-10521


A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

B106) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Audi Ceramic Bremsanlage.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
       Anzugsmoment: 160 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
       Anzugsmoment: 160 Nm

E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)":
      -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20
      -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5
      -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6

ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
       Achslast von 1720 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
       Achslast von 1730 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER3)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
       Achslast von 1740 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER4)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
       Achslast von 1760 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER5)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
       Achslast von 1780 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER6)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
       Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GDM) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R19, 265/35R21,
     265/40R20, 275/35R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52364 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000991-B0-327
Anlage-Nr. :                 1
Seite :                      8/8
Auftraggeber :               Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                   GT7-10521


K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
       nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die
       Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des
       jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 1 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
GT7-10521 des Auftraggebers Gewe Reifengroßhandel GmbH

Geschäftsstelle Essen, 16.03.2022
						
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