Gutachten 366-0184-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52902
ANLAGE: 45 AUDI Radtyp: OSUG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.05.2022
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Fahrzeughersteller AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
OSUG8BA40A666 PCD112 ET40 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 670 2105 12/19
OSUG8BA40D666 PCD112 ET40 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 670 2105 12/19
OSUG8BP40A666 PCD112 ET40 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 670 2105 12/19
OSUG8BP40D666 PCD112 ET40 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 645 2181 12/19
OSUG8BP40D666 PCD112 ET40 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 665 2114 12/19
OSUG8BP40D666 PCD112 ET40 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 670 2105 12/19
OSUG8SP40A666 PCD112 ET40 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 670 2105 12/19
OSUG8SP40D666 PCD112 ET40 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 670 2105 12/19
§22 52902*03
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM8A
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 245 225/45R18 91 52J erhöhtes
Anzugsmoment
235/40R18 91 5GG; 51J 140 Nm; AUDI A4 bis
235/45R18 94 51J; 54F MJ2015; Nicht A4
245/40R18 93 11A; 22I Allroad Quattro; AUDI
S4 bis MJ2016; Kombi;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 740; 76O;
77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0184-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52902
ANLAGE: 45 AUDI Radtyp: OSUG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.05.2022
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B81 e13*2007/46*1084*.. 90 - 200 225/40R18 91Y erhöhtes
Anzugsmoment
225/45R18 91Y 140 Nm; Nicht A4
235/45R18 94 Allroad Quattro; AUDI
90 - 260 245/40R18 93Y A4 (B9) ab MJ2016;
260 225/40R18 M+S 52J AUDI S4 (B9) ab
225/45R18 M+S 52J MJ2016; Kombi;
235/45R18 M+S 52J Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 740; 76O; 77E;
855
B81 e13*2007/46*1084*.. 88 - 195 225/45R18 91 52J erhöhtes
Anzugsmoment
235/40R18 91 51J 140 Nm; AUDI A4 bis
235/45R18 94 51J; 54F MJ2015; Kombi;
245/40R18 93 11A; 22I Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
§22 52902*03
721; 725; 73C; 74A;
74P; 740; 76O; 77E
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 245 225/45R18 91 52J erhöhtes
Anzugsmoment
235/40R18 91 5GG; 51J 140 Nm; AUDI A4 bis
235/45R18 94 51J; 54F MJ2015; Nicht A4
245/40R18 93 11A; 22I Allroad Quattro; AUDI
S4 bis MJ2016; Kombi;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 740; 76O;
77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0184-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52902
ANLAGE: 45 AUDI Radtyp: OSUG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.05.2022
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R18 91Y erhöhtes
Anzugsmoment
225/45R18 91Y 140 Nm; Nicht A4
235/45R18 94 Allroad Quattro; AUDI
90 - 260 245/40R18 93Y A4 (B9) ab MJ2016;
260 225/40R18 M+S 52J AUDI S4 (B9) ab
225/45R18 M+S 52J MJ2016; Kombi;
235/45R18 M+S 52J Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 740; 76O; 77E;
855
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18 91 52J erhöhtes
Anzugsmoment
235/40R18 91 51J 140 Nm; AUDI A4 bis
235/45R18 94 51J; 54F MJ2015; Limousine;
245/40R18 93 11A; 22I Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
§22 52902*03
721; 725; 73C; 74A;
74P; 740; 76O; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R18 91 51J erhöhtes
Anzugsmoment
235/45R18 94 51J; 54F 140 Nm; AUDI A4 bis
100 - 245 225/45R18 91 52J MJ2015; AUDI S4 bis
245/40R18 93 11A; 22I MJ2016; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 740; 76O;
77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18 91 52J erhöhtes
Anzugsmoment
235/40R18 91 51J 140 Nm; AUDI A4 bis
235/45R18 94 51J; 54F MJ2015; Kombi;
245/40R18 93 11A; 22I Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 740; 76O; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0184-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52902
ANLAGE: 45 AUDI Radtyp: OSUG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.05.2022
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Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback,
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G1 e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 235/45R18 94 52J erhöhtes
Anzugsmoment
235/50R18 97 140 Nm; A7 Sportback;
245/45R18 96 Coupe; 4-türig;
255/45R18 99 Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 740; 75I;
76O; 77E; AFY; PDI
4G1 e13*2007/46*1147*.. 100 - 150 235/45R18 94 5HI; 52J erhöhtes
Anzugsmoment
100 - 245 225/50R18 95Y 140 Nm; A6; nicht A6
235/45R18 98 52J allroad quattro;
235/50R18 97W Kombi; Stufenheck;
245/45R18 96Y Allradantrieb;
255/45R18 99 68H Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 740; 75I;
§22 52902*03
76O; 77E; AFY; PDI
Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 235/45R18 94 52J erhöhtes
Anzugsmoment
235/50R18 97 140 Nm; A7 Sportback;
245/45R18 96 Coupe; 4-türig;
255/45R18 99 Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 740; 75I;
76O; 77E; AFY; PDI
4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 235/45R18 94 5HI; 52J erhöhtes
Anzugsmoment
100 - 245 225/50R18 95Y 140 Nm; A6; nicht A6
235/45R18 98 52J allroad quattro;
235/50R18 97W Kombi; Stufenheck;
245/45R18 96Y Allradantrieb;
255/45R18 99 68H Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 740; 75I;
76O; 77E; AFY; PDI
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0184-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52902
ANLAGE: 45 AUDI Radtyp: OSUG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.05.2022
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
§22 52902*03
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritt en wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0184-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52902
ANLAGE: 45 AUDI Radtyp: OSUG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.05.2022
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Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg.
68H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/50R18
Hinterachse: 255/45R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§22 52902*03
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0184-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52902
ANLAGE: 45 AUDI Radtyp: OSUG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.05.2022
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5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
855) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
(Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
§22 52902*03
PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.