Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54746 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001316-A0-327
Anlage-Nr. : CD3
Seite : 1/4
Auftraggeber : Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
Teiletyp : GT7-10522
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: GT7-10522
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: TEC-Speedwheels
Montageposition: Hinterachse **)
Radausführung: W3
Radausführungskennz.: W3
Radgröße: 10½Jx22H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø 72,6/ Ø66,6
geprüfte Radlast: *) 950 kg
Reifenabrollumfang: 2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades GT7-10522, W3 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp GT7-9522, W3 (ABE-Nr. 54745*00) an
der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für
den Radtyp GT7-9522, W3 (ABE-Nr. 54745*00) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: AUDI
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 180 Nm
Schaftlänge 28,2 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54746 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001316-A0-327
Anlage-Nr. : CD3
Seite : 2/4
Auftraggeber : Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
Teiletyp : GT7-10522
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4L e1*2001/116*0350*..
4L e1*2001/116*0367*..
4L1 e13*2007/46*1081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9½Jx22H2, ET35 10½Jx22H2, ET35
155 bis 250 Audi Q7 265/35R22 265/35R22 A02) bis A10)
(ohne Verbreiterungs- T102) BF1) E78a) N275)
Flaps) 265/35R22 M+S 265/35R22 M+S A02) bis A10)
T102) BF1) E78a)
275/35R22 275/35R22 A02) bis A10)
BF1) E78a) N285)
275/35R22 M+S 275/35R22 M+S A02) bis A10)
BF1) E78a)
Die Verwendung des Rades GT7-10522, W3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-9522, W3 (ABE-Nr. 54745*00) an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4L e1*2001/116*0350*..
4L e1*2001/116*0367*..
4L1 e13*2007/46*1081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9½Jx22H2, ET35 10½Jx22H2, ET35
155 bis 250 Audi Q7 265/35R22 265/35R22 A02) bis A10)
(mit Verbreiterungs- T102) BF1) E78a) N275)
Flaps) 265/35R22 M+S 265/35R22 M+S A02) bis A10)
T102) BF1) E78a)
275/35R22 275/35R22 A02) bis A10)
BF1) E78a) N285)
275/35R22 M+S 275/35R22 M+S A02) bis A10)
BF1) E78a)
Die Verwendung des Rades GT7-10522, W3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-9522, W3 (ABE-Nr. 54745*00) an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4L e1*2001/116*0350*..
4L1 e13*2007/46*1081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9½Jx22H2, ET35 10½Jx22H2, ET35
320 bis 373 Audi SQ7 265/35R22 M+S 265/35R22 M+S A02) bis A10)
(ohne Verbreiterungs- T102) BF1) E78a)
Flaps) 275/35R22 M+S 275/35R22 M+S A02) bis A10)
BF1) E78a)
Die Verwendung des Rades GT7-10522, W3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-9522, W3 (ABE-Nr. 54745*00) an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54746 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001316-A0-327
Anlage-Nr. : CD3
Seite : 3/4
Auftraggeber : Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
Teiletyp : GT7-10522
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4L e1*2001/116*0350*..
4L1 e13*2007/46*1081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9½Jx22H2, ET35 10½Jx22H2, ET35
320 bis 373 Audi SQ7 265/35R22 M+S 265/35R22 M+S A02) bis A10)
(mit Verbreiterungs- T102) BF1) E78a)
Flaps) 275/35R22 M+S 275/35R22 M+S A02) bis A10)
BF1) E78a)
Die Verwendung des Rades GT7-10522, W3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-9522, W3 (ABE-Nr. 54745*00) an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54746 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001316-A0-327
Anlage-Nr. : CD3
Seite : 4/4
Auftraggeber : Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
Teiletyp : GT7-10522
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite
mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die
Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter
eingeschränkt sein.
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
Anzugsmoment: 180 Nm
E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)":
-EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20
-EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5
-EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6
N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage CD3 mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ GT7-10522 des Auftraggebers Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
Geschäftsstelle Essen, 26.04.2023