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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54636 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001262-D0-357
               Anlage-Nr. :                GK2
               Seite :                     1/3
               Auftraggeber :              SPATH ITALY S.R.L.
               Teiletyp :                  SP51F 8520


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                SP51F 8520
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                          SPATH ITALY
               Montageposition:                                     Vorderachse **)
               Radausführung:                                           PCD 130
               Radausführungskennz.:                                PCD 130 ET34,9
               Radgröße:                                               8½Jx20EH2
               Rad-Einpresstiefe:                                       34,9 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     130 mm
               Lochzahl:                                                    5
§22 54636*03




               Mittenlochdurchmesser:                                   66,50 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                      950 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2500 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades SP51F 8520, PCD 130 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das
               hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp SP51P 1020, PCD 130 (KBA-
               Nr. 54639*02) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
               separaten Gutachten für den Radtyp SP51P 1020, PCD 130 (KBA-Nr. 54639*02) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                         160 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54636 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001262-D0-357
               Anlage-Nr. :                GK2
               Seite :                     2/3
               Auftraggeber :              SPATH ITALY S.R.L.
               Teiletyp :                  SP51F 8520


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               GF                             e1*2018/858*00337*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20EH2,         10Jx20EH2,
                                                       ET34,9             ET38,9
               100 bis 120      Audi Q6 SUV e-tron     235/50R20          295/40R20                       A02) bis A10)
                                                                                                          BF1) V00)
                                                            235/55R20              285/45R20              A02) bis A10)
                                                                                                          BF1) V00)
                                                            245/50R20              305/40R20              A02) bis A10)
                                                                                                          BF1) V00)
                                                            255/50R20              285/45R20              A02) bis A10)
                                                                                                          BF1)
                                                            265/45R20              295/40R20              A02) bis A10)
                                                                                                          BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades SP51F 8520, PCD 130 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SP51P 1020, PCD 130 (KBA-Nr. 54639*02) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
§22 54636*03




               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Auflagen und Hinweise

               A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig.

               A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                       über die Radkontur hinausragen.

               A06)    Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54636 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001262-D0-357
               Anlage-Nr. :                GK2
               Seite :                     3/3
               Auftraggeber :              SPATH ITALY S.R.L.
               Teiletyp :                  SP51F 8520



               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
§22 54636*03




               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30
                      mm
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage GK2 mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ SP51F 8520 des Auftraggebers SPATH ITALY S.R.L.

               Geschäftsstelle Essen, 20.11.2024
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
               Seite 9 von 9

               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 54636*03




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:23.10.2024
						
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