Gutachten 366-0182-19-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52906
ANLAGE: 66 AUDI Radtyp: OSU9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Fahrzeughersteller AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
OSU9L8BA45D666 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 730 2144 11/19
OSU9L8BP45D666 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 710 2199 11/19
OSU9L8BP45D666 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 720 2175 11/19
OSU9L8BP45D666 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 730 2144 11/19
OSU9L8RA45D666 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 730 2144 11/19
OSU9L8SP45D666 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 730 2144 11/19
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 52906*10
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: OSU9N KBA: 52905 Lochkreis: 5x112 ET: 35 oder
Radtyp: OSU9N KBA: 52905 Lochkreis: 5x112 ET: 25
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAKY, KAKZ
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM8A
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; 4G; 4G1; 4G2
140 Nm für Typ : F2
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0182-19-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52906
ANLAGE: 66 AUDI Radtyp: OSU9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 245 235/35R19 91Y 5GG; 51J AUDI A4 bis MJ2015;
255/35R19 92Y 6CX; KAKZ Nicht A4 Allroad
Quattro; AUDI S4 bis
MJ2016; Kombi;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 77E; 855;
BES
B81 e13*2007/46*1084*.. 88 - 195 255/35R19 92 6CX; KAKZ AUDI A4 bis MJ2015;
Kombi; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
B81 e13*2007/46*1084*.. 88 - 195 235/35R19 91 11A; 22I; 51J AUDI A4 bis MJ2015;
245/35R19 93 YDE; 11A; 22I; 51J; Kombi; Frontantrieb;
KAKZ 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R19 51G; 6CX; KAKZ 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
§22 52906*10
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 245 235/35R19 91Y 5GG; 51J AUDI A4 bis MJ2015;
255/35R19 92Y 6CX; KAKZ Nicht A4 Allroad
Quattro; AUDI S4 bis
MJ2016; Kombi;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 77E; 855;
BES
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/35R19 91 51J AUDI A4 bis MJ2015;
AUDI S4 bis MJ2016;
Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 77E; 855;
BES
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 255/35R19 92 6CX; KAKZ AUDI A4 bis MJ2015;
Kombi; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0182-19-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52906
ANLAGE: 66 AUDI Radtyp: OSU9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/35R19 91 11A; 22I; 51J AUDI A4 bis MJ2015;
245/35R19 93 YDE; 11A; 22I; 51J; Kombi; Frontantrieb;
KAKZ 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R19 51G; 6CX; KAKZ 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 255/35R19 92 KAKZ AUDI A4 bis MJ2015;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6 LIMOUSINE HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G2 e13*2007/46*1175*.. 155 255/40R19 51G nur Limousine
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
765; 77E; AFY; PDI
§22 52906*10
Verkaufsbezeichnung: A5 Limousine/Avant, S5 Limousine/Avant
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2 e1*2007/46*1801*.. 270 245/40R19 98 S5 Limousine; S5
Avant; Anzugsmoment
f. 1-teilige Schraube
160NM; Allradantrieb;
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7BN; 7UN;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 765;
77E
F2 e1*2007/46*1801*.. 110 - 150 245/40R19 98 A5 Limousine; A5
Avant; Allradantrieb;
Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7BN; 7UN;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 765;
77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0182-19-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52906
ANLAGE: 66 AUDI Radtyp: OSU9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback,
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G1 e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 245/45R19 98 51J Nur A6 allroad
255/40R19 100 quattro;
255/45R19 100 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 75I; 765;
77E; AFY; PDI
4G1 e13*2007/46*1147*.. 100 - 150 245/40R19 94 5HI; KAKY; KAKZ A6; nicht A6 allroad
quattro; S6; Kombi;
100 - 245 235/40R19 92Y 5GM; 57E; 67H; Stufenheck;
KAKY; KAKZ Allradantrieb;
235/45R19 95 57E; 67K; KAKY; Frontantrieb;
KAKZ 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R19 98 KAKY; KAKZ 12A; 51A; 573; 71C;
100 - 331 235/40R19 M+S 52J; KAKY; KAKZ 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 75I; 77E;
235/45R19 M+S 52J; KAKY; KAKZ AFY; PDI
255/35R19 96Y
255/40R19 96Y KAKZ
309 - 331 245/40R19 M+S 52J
Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
§22 52906*10
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 245/45R19 98 51J Nur A6 allroad
255/40R19 100 quattro;
255/45R19 100 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 75I; 765;
77E; AFY; PDI
4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 245/40R19 94 5HI; KAKY; KAKZ A6; nicht A6 allroad
quattro; S6; Kombi;
100 - 245 235/40R19 92Y 5GM; 57E; 67H; Stufenheck;
KAKY; KAKZ Allradantrieb;
235/45R19 95 57E; 67K; KAKY; Frontantrieb;
KAKZ 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R19 98 KAKY; KAKZ 12A; 51A; 573; 71C;
100 - 331 235/40R19 M+S 52J; KAKY; KAKZ 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 75I; 77E;
235/45R19 M+S 52J; KAKY; KAKZ AFY; PDI
255/35R19 96Y
255/40R19 96Y KAKZ
309 - 331 245/40R19 M+S 52J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0182-19-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52906
ANLAGE: 66 AUDI Radtyp: OSU9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55
TFSI e
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2 e1*2007/46*1801*.. 100 - 250 235/45R19 99 5JK A6; Kombilimousine;
235/50R19 103 Limousine;
245/45R19 102 Allradantrieb;
255/40R19 100 Frontantrieb;
255/45R19 100 10B; 11B; 11G; 11H;
265/45R19 102 12A; 51A; 7BN; 7UN;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 75I;
77E; 855; BEN
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
§22 52906*10
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0182-19-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52906
ANLAGE: 66 AUDI Radtyp: OSU9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
§22 52906*10
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1550kg.
67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R19
Hinterachse: 265/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0182-19-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52906
ANLAGE: 66 AUDI Radtyp: OSU9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R19
Hinterachse: 265/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6CX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R19
Hinterachse: 255/35R19.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
§22 52906*10
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0182-19-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52906
ANLAGE: 66 AUDI Radtyp: OSU9L
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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7UN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 95C 907 255 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das Sys tem muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
855) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
(Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
BEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm
(Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
BES) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 375 mm
(Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
KAKY) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Hinterachse OSU9N KBA: 52905 Lochkreis 5x112 ET: 25
KAKZ) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Hinterachse OSU9N KBA: 52905 Lochkreis 5x112 ET: 35
PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
YDE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
§22 52906*10
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 245/35R19.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.