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							               Gutachten 366-0184-19-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52902
               ANLAGE: 55 AUDI                                                      Radtyp: OSUG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 18.02.2025
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                               Fahrzeughersteller              AUDI




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               OSUG8BA40A666           PCD112 ET40            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        670      2105    12/19
               OSUG8BA40D666           PCD112 ET40            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        670      2105    12/19
               OSUG8BP40A666           PCD112 ET40            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        670      2105    12/19
               OSUG8BP40D666           PCD112 ET40            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        645      2181    12/19
               OSUG8BP40D666           PCD112 ET40            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        655      2150    12/19
               OSUG8BP40D666           PCD112 ET40            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        665      2114    12/19
               OSUG8BP40D666           PCD112 ET40            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        670      2105    12/19
               OSUG8RA40A666           PCD112 ET40            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        670      2105    12/19
§22 52902*09




               OSUG8RA40D666           PCD112 ET40            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        670      2105    12/19
               OSUG8SP40A666           PCD112 ET40            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        670      2105    12/19
               OSUG8SP40D666           PCD112 ET40            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        670      2105    12/19
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM8A


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1
                                                            140 Nm für Typ : F2




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0184-19-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52902
               ANLAGE: 55 AUDI                                                  Radtyp: OSUG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 18.02.2025
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               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               B81          e13*2007/46*1084*.. 100 - 245 225/45R18     91      52J                     AUDI A4 bis MJ2015;
                                                          235/40R18     91      5GG; 51J                Nicht A4 Allroad
                                                          235/45R18     94      51J; 54F                Quattro; AUDI S4 bis
                                                          245/40R18     93      11A; 22I                MJ2016; Kombi;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 76O; 77E;
                                                                                                        855; BES
               B81           e13*2007/46*1084*.. 90 - 200  225/40R18    91Y                             Nicht A4 Allroad
                                                           225/45R18    91Y                             Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                           235/45R18    94                              ab MJ2016; AUDI S4
                                                  90 - 260 245/40R18    93Y                             (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                                  260      225/40R18    M+S     52J                     Limousine;
                                                           225/45R18    M+S     52J                     Allradantrieb;
                                                           235/45R18    M+S     52J                     Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76O; 77E; 855;
                                                                                                        BES
§22 52902*09




               B81           e13*2007/46*1084*.. 88 - 195   225/45R18   91      52J                     AUDI A4 bis MJ2015;
                                                            235/40R18   91      51J                     Kombi; Frontantrieb;
                                                            235/45R18   94      51J; 54F                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/40R18   93      11A; 22I                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76O; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen             Auflagen
               B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 245 225/45R18 91   52J                            AUDI A4 bis MJ2015;
                                                          235/40R18 91   5GG; 51J                       Nicht A4 Allroad
                                                          235/45R18 94   51J; 54F                       Quattro; AUDI S4 bis
                                                          245/40R18 93   11A; 22I                       MJ2016; Kombi;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 76O; 77E;
                                                                                                        855; BES




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0184-19-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52902
               ANLAGE: 55 AUDI                                                  Radtyp: OSUG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 18.02.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 7
               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen          Auflagen zu Reifen             Auflagen
               B8           e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R18 91Y                                  Nicht A4 Allroad
                                                         225/45R18 91Y                                  Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                         235/45R18 94                                   ab MJ2016; AUDI S4
                                                90 - 260 245/40R18 93Y                                  (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                                260      225/40R18 M+S   52J                            Limousine;
                                                         225/45R18 M+S   52J                            Allradantrieb;
                                                         235/45R18 M+S   52J                            Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76O; 77E; 855;
                                                                                                        BES
               B8            e1*2001/116*0430*.. 88 - 195   225/45R18   91      52J                     AUDI A4 bis MJ2015;
                                                            235/40R18   91      51J                     Limousine;
                                                            235/45R18   94      51J; 54F                Frontantrieb;
                                                            245/40R18   93      11A; 22I                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76O; 77E
               B8            e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R18 91         51J                     AUDI A4 bis MJ2015;
                                                            235/45R18 94        51J; 54F                AUDI S4 bis MJ2016;
                                                  100 - 245 225/45R18 91        52J                     Limousine;
§22 52902*09




                                                            245/40R18 93        11A; 22I                Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 76O; 77E;
                                                                                                        855; BES
               B8            e1*2001/116*0430*.. 88 - 195   225/45R18   91      52J                     AUDI A4 bis MJ2015;
                                                            235/40R18   91      51J                     Kombi; Frontantrieb;
                                                            235/45R18   94      51J; 54F                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/40R18   93      11A; 22I                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76O; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     A5 Limousine/Avant, S5 Limousine/Avant
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen            Auflagen zu Reifen             Auflagen
               F2           e1*2007/46*1801*.. 270     235/45R18 M+S     12Q; 52J                       S5 Limousine; S5
                                                       245/45R18 M+S     12A; 52J                       Avant; Anzugsmoment
                                                                                                        f. 1-teilige Schraube
                                                                                                        160NM; Allradantrieb;
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7BN; 7UN; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 75I; 76O;
                                                                                                        77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0184-19-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52902
               ANLAGE: 55 AUDI                                                  Radtyp: OSUG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 18.02.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     A5 Limousine/Avant, S5 Limousine/Avant
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen          Auflagen zu Reifen             Auflagen
               F2           e1*2007/46*1801*.. 110 - 150 225/50R18 99    12A                            A5 Limousine; A5
                                                         235/45R18 97    12Q                            Avant; Allradantrieb;
                                                         245/45R18 100   12A                            Frontantrieb; inkl.
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7BN; 7UN; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 75I; 76O;
                                                                                                        77E

               Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback,
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen           Auflagen
               4G1          e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 235/45R18 94     52J                          A7 Sportback; Coupe;
                                                          235/50R18 97                                  4-türig;
                                                          245/45R18 96                                  Allradantrieb;
                                                          255/45R18 99                                  Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 75I; 76O;
                                                                                                        77E; AFY; PDI
               4G1           e13*2007/46*1147*.. 100 - 150 235/45R18 94         5HI; 52J                A6; nicht A6 allroad
§22 52902*09




                                                  100 - 245 225/50R18   95Y                             quattro; Kombi;
                                                            235/45R18   98      52J                     Stufenheck;
                                                            235/50R18   97W                             Allradantrieb;
                                                            245/45R18   96Y                             Frontantrieb;
                                                            255/45R18   99      68H                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 75I; 76O;
                                                                                                        77E; AFY; PDI

               Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen           Auflagen zu Reifen   Auflagen
               4G           e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 235/45R18 94     52J                  A7 Sportback; Coupe;
                                                         235/50R18 97                          4-türig;
                                                         245/45R18 96                          Allradantrieb;
                                                         255/45R18 99                          Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                               71K; 721; 725; 73C;
                                                                                               74A; 74P; 75I; 76O;
                                                                                               77E; AFY; PDI




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0184-19-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52902
               ANLAGE: 55 AUDI                                                  Radtyp: OSUG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 18.02.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 7
               Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen           Auflagen zu Reifen   Auflagen
               4G           e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 235/45R18 94     5HI; 52J             A6; nicht A6 allroad
                                               100 - 245 225/50R18 95Y                         quattro; Kombi;
                                                         235/45R18 98     52J                  Stufenheck;
                                                         235/50R18 97W                         Allradantrieb;
                                                         245/45R18 96Y                         Frontantrieb;
                                                         255/45R18 99     68H                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                               71K; 721; 725; 73C;
                                                                                               74A; 74P; 75I; 76O;
                                                                                               77E; AFY; PDI


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                    Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                    und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                    das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                    angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                    Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                    zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
§22 52902*09




                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                    nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0184-19-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52902
               ANLAGE: 55 AUDI                                                   Radtyp: OSUG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 18.02.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
                      R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
                      winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                    unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                    Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                    Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                    Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
§22 52902*09




                    Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                    FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
                    dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1230kg.
               5HI)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                      Achslast von 1340kg.
               68H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          235/50R18
                                    Hinterachse:                          255/45R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinder er (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0184-19-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52902
               ANLAGE: 55 AUDI                                                   Radtyp: OSUG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 18.02.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 7 von 7
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
§22 52902*09




                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüs tkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7UN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 95C 907 255 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               855) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350mm an der
                    Vorderachse nicht zulässig.
               AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
                    (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
               BES) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 375 mm
                    (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
               PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an
                    der Vorderachse nicht zulässig.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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