Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001159-F0-104
Anlage-Nr. : AB1
Seite : 1 / 18
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 68R8805
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorderachse **)
Radausführung: 68R8805.073
Radausführungskennz.: 68R8805.073
Radgröße: 8Jx18H2-N
Rad-Einpresstiefe: 30 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm
§22 53631*05
Zentrierart Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 860 kg
Reifenabrollumfang: 2200 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.073 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das
hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (KBA-
Nr. 53630*04) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (KBA-Nr. 53630*04) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: AUDI
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, 140 Nm
Schaftlänge 27,5 mm
BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, 140 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
BF3 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, 140 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
BF4 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3307 160 Nm
Schaftlänge 28 mm
BF5 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3307 180 Nm
Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001159-F0-104
Anlage-Nr. : AB1
Seite : 2 / 18
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
B81 e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, 9Jx18H2-N,
ET30 ET30
88 bis 199 Audi A4, A4 quattro 225/45R18 225/45R18 A01) bis A10)
(Baureihe B8, K03) BF1) E79) N235)
Limousine, Kombi, 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
außer S4) K01) BF1) E79) N245)
235/45R18 235/45R18 A01) bis A10)
K01) BF1) E79) G01) N245)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.073 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (KBA-Nr. 53630*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
§22 53631*05
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
B81 e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, 9Jx18H2-N,
ET30 ET30
200 bis 245 Audi A4, S4 225/45R18 M+S 225/45R18 M+S A01) bis A10)
(Baureihe B8, K03) BF1) E79)
Limousine, Kombi) 235/40R18 M+S 235/40R18 M+S A01) bis A10)
K01) BF1) E79)
235/45R18 M+S 235/45R18 M+S A01) bis A10)
K01) BF1) E79) G01)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.073 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (KBA-Nr. 53630*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001159-F0-104
Anlage-Nr. : AB1
Seite : 3 / 18
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
B81 e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, 9Jx18H2-N,
ET30 ET30
90 bis 210 Audi A4, A4 quattro 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10)
(Baureihe B9, BF1) E79a)
Limousine, Kombi) 225/45R18 225/45R18 A01) bis A10)
BF1) E79a)
235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
BF1) E79a)
245/40R18 245/40R18 A01) bis A10)
BF1) E79a)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.073 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (KBA-Nr. 53630*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
§22 53631*05
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
B81 e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, 9Jx18H2-N,
ET30 ET30
251 bis 260 Audi S4 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10)
(Baureihe B9, BF2) E79a)
Limousine, Kombi ) 225/40R18 M+S 225/40R18 M+S A01) bis A10)
BF2) E79a)
225/45R18 225/45R18 A01) bis A10)
BF2) E79a)
225/45R18 M+S 225/45R18 M+S A01) bis A10)
BF2) E79a)
235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)
BF2) E79a)
235/40R18 M+S 235/40R18 M+S A01) bis A10)
BF2) E79a)
245/40R18 245/40R18 A01) bis A10)
BF2) E79a)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.073 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (KBA-Nr. 53630*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001159-F0-104
Anlage-Nr. : AB1
Seite : 4 / 18
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
B81 e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, 9Jx18H2-N,
ET30 ET30
100 bis 180 Audi A4 Allroad 235/45R18 235/45R18 A02) bis A10)
(Baureihe B8) BF1) E79b)
245/45R18 245/45R18 A02) bis A10)
BF1) E79b)
255/45R18 255/45R18 A01) bis A10)
BF1) E79b)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.073 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (KBA-Nr. 53630*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 53631*05
B8 e1*2001/116*0430*..
B81 e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, 9Jx18H2-N,
ET30 ET30
100 bis 210 Audi A4 Allroad 225/45R18 225/45R18 A02) bis A10)
(Baureihe B9) A93a) BF1) E79c)
235/45R18 235/45R18 A02) bis A10)
A93a) BF1) E79c)
245/45R18 245/45R18 A02) bis A10)
BF1) E79c)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.073 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (KBA-Nr. 53630*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001159-F0-104
Anlage-Nr. : AB1
Seite : 5 / 18
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
B81 e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, 9Jx18H2-N,
ET30 ET30
100 bis 245 Audi A5 235/40R18 235/40R18 A02) bis A10)
(5-türer, Coupe, Cabrio, EF1) BF1) E82) N245)
Baureihe 8F und 8T) 235/45R18 235/45R18 A02) bis A10)
EF1) BF1) E82) G4W) N245)
245/40R18 245/40R18 A02) bis A10)
EF1) BF1) E82)
235/45R18 265/40R18 A02) bis A10)
EF1) N245) BF1) E82) G4W) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.073 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (KBA-Nr. 53630*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
§22 53631*05
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, 9Jx18H2-N,
ET30 ET30
90 bis 210 Audi A5 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10)
(5-türer, Coupe, Baureihe A93) BF1) E82a)
F5) 225/45R18 225/45R18 A02) bis A10)
A93) BF1) E82a)
235/40R18 235/40R18 A02) bis A10)
A93) BF1) E82a)
235/45R18 235/45R18 A02) bis A10)
BF1) E82a) G4W)
245/40R18 245/40R18 A02) bis A10)
A93) BF1) E82a)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.073 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (KBA-Nr. 53630*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, 9Jx18H2-N,
ET30 ET30
251 bis 260 Audi S5 245/40R18 245/40R18 A02) bis A10)
(5-türer, Coupe, Baureihe A93) BF1) E82a)
F5)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.073 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (KBA-Nr. 53630*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001159-F0-104
Anlage-Nr. : AB1
Seite : 6 / 18
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, 9Jx18H2-N,
ET30 ET30
100 bis 210 Audi A5 225/40R18 225/40R18 A02) bis A10)
(Cabriolet, Baureihe F5) A93) BF1) E82a)
225/45R18 225/45R18 A02) bis A10)
A93) BF1) E82a)
235/40R18 235/40R18 A02) bis A10)
A93) BF1) E82a)
235/45R18 235/45R18 A02) bis A10)
BF1) E82a) G4W)
245/40R18 245/40R18 A02) bis A10)
A93) BF1) E82a)
235/45R18 265/40R18 A01) bis A10)
BF1) E82a) G4W) V00)
§22 53631*05
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.073 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (KBA-Nr. 53630*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2 e1*2007/46*1801*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, 9Jx18H2-N,
ET30 ET30
110 bis 150 Audi A5 225/45R18 225/45R18 A01) bis A10)
(Limousine, Avant) A93a) BF1)
235/45R18 235/45R18 A01) bis A10)
K03) BF1)
245/45R18 245/45R18 A01) bis A10)
K03) BF1)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.073 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (KBA-Nr. 53630*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001159-F0-104
Anlage-Nr. : AB1
Seite : 7 / 18
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4G e1*2007/46*0436*..
4G1 e13*2007/46*1147*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, 9Jx18H2-N,
ET30 ET30
100 bis 245 Audi A6 235/45R18 235/45R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) BF1) E54) EF0)
235/50R18 235/50R18 A01) bis A10)
K13) K22) K25) K73) BF1) E54) EF0) GBB)
245/45R18 245/45R18 A02) bis A10)
BF1) E54) EF0)
255/45R18 255/45R18 A01) bis A10)
K13) K22) K73) BF1) E54) EF0)
245/45R18 275/40R18 A01) bis A10)
BF1) E54) EF0) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.073 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
§22 53631*05
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (KBA-Nr. 53630*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2 e1*2007/46*1801*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, 9Jx18H2-N,
ET30 ET30
100 bis 195 Audi A6 235/50R18 235/50R18 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi, K01) BF1) E21) EF0)
Frontantrieb, Baureihe 245/50R18 245/50R18 A01) bis A10)
C8) K01) BF1) E21) EF0)
255/45R18 255/45R18 A01) bis A10)
K01) BF1) E21) EF0)
255/50R18 255/50R18 A01) bis A10)
K01) BF1) E21) EF0) GG3)
245/50R18 275/45R18 A01) bis A10)
K01) BF1) E21) EF0) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.073 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (KBA-Nr. 53630*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001159-F0-104
Anlage-Nr. : AB1
Seite : 8 / 18
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2 e1*2007/46*1801*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, 9Jx18H2-N,
ET30 ET30
150 bis 270 Audi A6 235/50R18 235/50R18 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi, K01) A11) BF1) E21) E54) EF0)
Allradantrieb, Baureihe N245)
C8) 245/50R18 245/50R18 A01) bis A10)
K01) A11) BF1) E21) E54) EF0)
N255)
255/45R18 255/45R18 A01) bis A10)
K01) A11) BF1) E21) E54) EF0)
255/50R18 255/50R18 A01) bis A10)
K01) A11) BF1) E21) E54) EF0)
GG3)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.073 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
§22 53631*05
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (KBA-Nr. 53630*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4G e1*2007/46*0436*..
4G1 e13*2007/46*1147*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, 9Jx18H2-N,
ET30 ET30
140 bis 245 Audi A7, A7 Sportback 235/50R18 235/50R18 A02) bis A10)
A93a) BF1) EF0)
245/45R18 245/45R18 A02) bis A10)
A93) BF1) EF0)
255/45R18 255/45R18 A02) bis A10)
A93) BF1) EF0)
235/50R18 255/45R18 A02) bis A10)
A93a) BF1) EF0) V00)
235/50R18 265/45R18 A01) bis A10)
A93a) BF1) EF0) V00)
245/45R18 275/40R18 A01) bis A10)
A93) BF1) EF0) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.073 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (KBA-Nr. 53630*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001159-F0-104
Anlage-Nr. : AB1
Seite : 9 / 18
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2 e1*2007/46*1801*..
F2 e1*2007/46*1840*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, 9Jx18H2-N,
ET30 ET30
120 bis 250 Audi A7 Sportback 235/50R18 235/50R18 A02) bis A10)
A93) BF1) E21) EF0)
245/50R18 245/50R18 A02) bis A10)
BF1) E21) EF0)
255/50R18 255/50R18 A01) bis A10)
BF1) E21) EF0)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.073 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (KBA-Nr. 53630*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 53631*05
4H e1*2007/46*0284*..
4H e1*2007/46*0398*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, 9Jx18H2-N,
ET30 ET30
150 bis 368 Audi A8, A8L 245/50R18 245/50R18 A01) bis A10)
BF3) E44) EF0) N255)
255/50R18 255/50R18 A01) bis A10)
BF3) E44) EF0)
235/55R18 255/50R18 A01) bis A10)
N245) BF3) E44) EF0) V00)
235/55R18 285/45R18 A01) bis A10)
N245) BF3) E44) EF0) V00)
245/50R18 275/45R18 A01) bis A10)
N255) BF3) E44) EF0) V00)
255/50R18 285/45R18 A01) bis A10)
BF3) E44) EF0) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.073 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (KBA-Nr. 53630*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001159-F0-104
Anlage-Nr. : AB1
Seite : 10 / 18
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F8 e1*2007/46*1751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, 9Jx18H2-N,
ET30 ET30
210 bis 250 Audi A8, A8 L 235/50R18 235/50R18 A02) bis A10)
A93a) A11) BF2) E44) EF0)
245/50R18 245/50R18 A01) bis A10)
A93a) A11) BF2) E44) EF0)
255/50R18 255/50R18 A01) bis A10)
A93a) A11) BF2) E44) EF0)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.073 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (KBA-Nr. 53630*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 53631*05
8R e1*2001/116*0473*..
8R e1*2001/116*0497*..
8R1 e13*2007/46*1083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, 9Jx18H2-N,
ET30 ET30
100 bis 200 Audi Q5 235/60R18 235/60R18 A01) bis A10)
(ohne K03) BF4) E29a) EF0)
Serienverbreiterung) 255/50R18 255/50R18 A01) bis A10)
K01) BF4) E29a) EF0)
255/55R18 255/55R18 A01) bis A10)
K01) BF4) E29a) EF0)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.073 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (KBA-Nr. 53630*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8R e1*2001/116*0473*..
8R e1*2001/116*0497*..
8R1 e13*2007/46*1083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, 9Jx18H2-N,
ET30 ET30
100 bis 200 Audi Q5 235/60R18 235/60R18 A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) BF4) E29) EF0)
255/50R18 255/50R18 A01) bis A10)
BF4) E29) EF0)
255/55R18 255/55R18 A01) bis A10)
BF4) E29) EF0)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.073 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (KBA-Nr. 53630*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001159-F0-104
Anlage-Nr. : AB1
Seite : 11 / 18
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
FY e1*2007/46*1685*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, 9Jx18H2-N,
ET30 ET30
100 bis 210 Audi Q5, Q5 Sportback 235/60R18 235/60R18 A01) bis A10)
(bis e1*2007/46*1550*46, K03) A11) BF4) E44) E87) EF0)
ohne Verbreiterungs- 255/55R18 255/55R18 A01) bis A10)
Flaps vorne u. hinten) K01) A11) BF4) E44) E87) EF0)
275/50R18 275/50R18 A01) bis A10)
K01) A11) BF4) E44) E87) EF0)
285/50R18 285/50R18 A01) bis A10)
K01) A11) BF4) E44) E87) EF0)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.073 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (KBA-Nr. 53630*04) an der
§22 53631*05
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
FY e1*2007/46*1685*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, 9Jx18H2-N,
ET30 ET30
100 bis 210 Audi Q5, Q5 Sportback 235/60R18 235/60R18 A02) bis A10)
(bis e1*2007/46*1550*46, A11) BF4) E44) E87)
mit Verbreiterungs- 255/55R18 255/55R18 A01) bis A10)
Flaps vorne u. hinten) K01) A11) BF4) E44) E87)
275/50R18 275/50R18 A01) bis A10)
K01) A11) BF4) E44) E87)
285/50R18 285/50R18 A01) bis A10)
K01) A11) BF4) E44) E87)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.073 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (KBA-Nr. 53630*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001159-F0-104
Anlage-Nr. : AB1
Seite : 12 / 18
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, 9Jx18H2-N,
ET30 ET30
150 bis 220 Audi Q5, Q5 Sportback 235/60R18 235/60R18 A01) bis A10)
(ab e1*2007/46*1550*47) BF5) E87a)
255/50R18 255/50R18 A01) bis A10)
A93) K03) BF5) E87a)
255/55R18 255/55R18 A01) bis A10)
K03) BF5) E87a)
275/50R18 275/50R18 A01) bis A10)
K01) BF5) E87a)
285/50R18 285/50R18 A01) bis A10)
K01) BF5) E87a)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.073 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (KBA-Nr. 53630*04) an der
§22 53631*05
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4L e1*2001/116*0350*..
4L e1*2001/116*0367*..
4L1 e13*2007/46*1081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, 9Jx18H2-N,
ET30 ET30
155 bis 250 Audi Q7 255/60R18 255/60R18 A02) bis A10)
(ohne Verbreiterungs- BF5) E78a) EF0) ER2)
Flaps) 265/55R18 265/55R18 A02) bis A10)
A93a) BF5) E78a) EF0) ER3)
285/50R18 285/50R18 A01) bis A10)
BF5) E78a) EF0)
285/55R18 285/55R18 A01) bis A10)
BF5) E78a) EF0) ER1) G2Z)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.073 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (KBA-Nr. 53630*04) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001159-F0-104
Anlage-Nr. : AB1
Seite : 13 / 18
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4L e1*2001/116*0350*..
4L e1*2001/116*0367*..
4L1 e13*2007/46*1081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx18H2-N, 9Jx18H2-N,
ET30 ET30
155 bis 250 Audi Q7 255/60R18 255/60R18 A02) bis A10)
(mit Verbreiterungs- BF5) E78a) EF0) ER2)
Flaps) 265/55R18 265/55R18 A02) bis A10)
A93a) BF5) E78a) EF0) ER3)
285/50R18 285/50R18 A02) bis A10)
BF5) E78a) EF0)
285/55R18 285/55R18 A02) bis A10)
BF5) E78a) EF0) ER1) G2Z)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.073 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.073 (KBA-Nr. 53630*04) an der
§22 53631*05
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001159-F0-104
Anlage-Nr. : AB1
Seite : 14 / 18
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8805
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
§22 53631*05
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge
27 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
BF3) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
mm
Anzugsmoment: 140 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001159-F0-104
Anlage-Nr. : AB1
Seite : 15 / 18
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8805
BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZPS5X3307
Anzugsmoment: 160 Nm
BF5) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZPS5X3307
Anzugsmoment: 180 Nm
E21) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.
E29) Zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Radhausverbreiterungen.
E29a) Zulässig an Fahrzeugausführungen ohne serienmäßigen Radhausverbreiterungen.
§22 53631*05
E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.
E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad
E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)":
-EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20
-EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5
-EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6
E79) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
• Audi A4, A4 quattro bis Modelljahr 2015
• an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
'C' stehen
E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
• Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016
• an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
stehen
E79b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
• Audi A4 Allroad bis Modelljahr 2015
• an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
'C' stehen
E79c) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
• Audi A4 Allroad ab Modelljahr 2016
• an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
stehen
E82) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F)
• an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
'C' stehen
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001159-F0-104
Anlage-Nr. : AB1
Seite : 16 / 18
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8805
E82a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5)
• an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
stehen
E87) Zulässig an Fahrzeugen mit EG-Genehmigungs-Nr. bis e1*2007/46*1550*46.
E87a) Zulässig an Fahrzeugen mit EG-Genehmigungs-Nr. ab e1*2007/46*1550*47.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
EF1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorderachse nur mit Rädern
ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades
sind oder/und deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
§22 53631*05
ER1) Das Rad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1760 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER2) Das Rad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1780 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER3) Das Rad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1810 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G2Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/50R20,
285/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G4W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/30R20 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GBB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R19,
255/35R20, 255/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001159-F0-104
Anlage-Nr. : AB1
Seite : 17 / 18
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8805
GG3) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R21,
255/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
§22 53631*05
genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K73) An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des
Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des
Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende
Freigängigkeit herzustellen.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001159-F0-104
Anlage-Nr. : AB1
Seite : 18 / 18
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R8805
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage AB1 mit den Seiten 1-18 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 68R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 09.12.2025
§22 53631*05