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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001167-E0-104
               Anlage-Nr. :                9
               Seite :                     1 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8905


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                      68R8905
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                 RONAL
                Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                             68R8905.373
                Radausführungskennz.:                                      68R8905.373
                Radgröße:                                                   9Jx18H2-N
                Rad-Einpresstiefe:                                            41 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                Lochzahl:                                                        5
                Mittenlochdurchmesser:                                      66,50 mm
§22 53630*04




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                               ohne Ring
                geprüfte Radlast: *)                                          860 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2200 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                 moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                     140 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                  140 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
               BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                  120 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
               BF4       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                  ZPS5X3307 180 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001167-E0-104
               Anlage-Nr. :                9
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8905


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                             e1*2001/116*0430*..
               B81                            e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 199      Audi A4, A4 quattro     225/45R18                               A02) bis A10)
                               (Baureihe B8,           M00) N235)                              BF1) E79)
                               Limousine, Kombi,
                               außer S4)
                                                       235/40R18
                                                       N245)

                                                       235/45R18
                                                       A01) G01) K64) N245)

                                                       245/40R18
                                                       A01) K03) K04)
§22 53630*04




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                            e1*2001/116*0430*..
               B81                           e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               200 bis 245     Audi A4, S4            225/45R18 M+S                            A02) bis A10)
                               (Baureihe B8,          M00)                                     BF1) E79)
                               Limousine, Kombi)
                                                       235/40R18 M+S

                                                       235/45R18 M+S
                                                       A01) G01) K64)

                                                       245/40R18
                                                       A01) K03) K04)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       225/45R18 M+S        245/40R18 M+S      A01) bis A10)
                                                       M00)                 K04)               BF1) E79) V00)
                                                       225/45R18 M+S        255/40R18 M+S      A01) bis A10)
                                                       M00)                 K04) K64)          BF1) E79) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001167-E0-104
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8905


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                             e1*2001/116*0430*..
               B81                            e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               90 bis 210      Audi A4, A4 quattro     225/40R18                         A02) bis A10)
                               (Baureihe B9,                                             BF1) E79a)
                               Limousine, Kombi)       225/45R18
                                                       M00)

                                                       235/40R18

                                                       255/35R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                            e1*2001/116*0430*..
               B81                           e13*2007/46*1084*..
§22 53630*04




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               251 bis 260     Audi S4                225/40R18                          A02) bis A10)
                               (Baureihe B9,                                             BF2) E79a)
                               Limousine, Kombi )     225/40R18 M+S

                                                       225/45R18
                                                       M00)

                                                       225/45R18 M+S
                                                       M00)

                                                       235/40R18

                                                       235/40R18 M+S

                                                       255/35R18
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001167-E0-104
               Anlage-Nr. :                9
               Seite :                     4 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8905


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                             e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 150     Audi A5                 225/45R18                                A02) bis A10)
                               (Limousine, Avant)      M00)                                     BF1)

                                                        235/45R18

                                                        245/45R18
                                                        A01) K04)

                                                        255/40R18
                                                        A01) K02) K03)

                                                        265/40R18
                                                        A01) K01) K02)
§22 53630*04




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               4G                             e1*2007/46*0436*..
               4G1                            e13*2007/46*1147*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 245     Audi A6                 235/45R18                                A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)                                               BF1) E54) EF0)
                                                        235/50R18
                                                        A01) GBB) K13) K22) K73) M00)

                                                        245/45R18

                                                        255/45R18

                                                        265/40R18

                                                        265/45R18
                                                        A01) G1G) K13) K22) K73)

                                                        275/40R18

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        245/45R18            275/40R18          A02) bis A10)
                                                                                                BF1) E54) EF0) V00)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               4G                              e1*2007/46*0436*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 245     Audi A6 Allroad          235/50R18                               A02) bis A10)
                                                                                                BF2) M00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001167-E0-104
               Anlage-Nr. :                9
               Seite :                     5 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8905



               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                              e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 195     Audi A6                  235/50R18                               A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,       M00)                                    BF1) E21) EF0)
                               Frontantrieb, Baureihe
                               C8)
                                                        245/50R18
                                                        A01) K03) K04) M00)

                                                        255/45R18

                                                        265/45R18
                                                        A01) K03) K04)

                                                        275/45R18
§22 53630*04




                                                        A01) K01) K04)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        245/50R18            275/45R18          A01) bis A10)
                                                        K03) M00)            K04)               BF1) E21) EF0) V00)

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                               e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 270     Audi A6                   235/50R18                              A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,        M00) N245)                             A11) BF1) E21) E54) EF0)
                               Allradantrieb, Baureihe
                               C8)
                                                         245/50R18
                                                         A01) K03) K04) M00) N255)

                                                        255/45R18

                                                        265/45R18
                                                        A01) K03) K04)

                                                        275/45R18
                                                        A01) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001167-E0-104
               Anlage-Nr. :                9
               Seite :                     6 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8905


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                             e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 195     Audi A6                 235/50R18                          A02) bis A10)
                               (Kombi, Frontantrieb,   M00)                               BF1) E21) F08)
                               Baureihe C9)
                                                        245/50R18
                                                        A01) K03) K04) M00)

                                                        255/45R18

                                                        265/45R18
                                                        A01) K03) K04)

                                                        275/45R18
                                                        A01) K01) K04)
§22 53630*04




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                              e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 257     Audi A6 Allroad          245/50R18                         A01) bis A10)
                                                                                          BF3) K03) M00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F8                            e1*2007/46*1751*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               210 bis 250     Audi A8, A8 L          235/50R18                           A02) bis A10)
                                                      M00)                                A11) BF2) E44) EF0)

                                                        245/50R18
                                                        M00)

                                                        255/50R18

                                                        265/45R18

                                                        275/45R18

                                                        285/45R18
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001167-E0-104
               Anlage-Nr. :                9
               Seite :                     7 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8905


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                             e1*2007/46*1550*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 220     Audi Q5, Q5 Sportback 235/60R18                           A02) bis A10)
                               (ab e1*2007/46*1550*47) M00)                              BF4) E87a)

                                                       255/50R18

                                                       255/55R18


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
§22 53630*04




                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001167-E0-104
               Anlage-Nr. :                9
               Seite :                     8 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8905


               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.
§22 53630*04




               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge
                      27 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
                      mm
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3307
                      Anzugsmoment: 180 Nm

               E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

               E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

               E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

               E79)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
                      • Audi A4, A4 quattro bis Modelljahr 2015
                      • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
                        'C' stehen
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001167-E0-104
               Anlage-Nr. :                9
               Seite :                     9 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8905


               E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
                     • Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016
                     • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
                       stehen

               E87a) Zulässig an Fahrzeugen mit EG-Genehmigungs-Nr. ab e1*2007/46*1550*47.

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               F08)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
§22 53630*04




                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G1G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/45R19 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               GBB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R19,
                    255/35R20, 255/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001167-E0-104
               Anlage-Nr. :                9
               Seite :                     10 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8905



               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                      Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                      kürzen.

               K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
                      bzw. auszuschneiden.

               K64)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist
                        eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
§22 53630*04




                      • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
                        Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
                        abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

               K73)   An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des
                      Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des
                      Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende
                      Freigängigkeit herzustellen.

               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                    typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                    Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001167-E0-104
               Anlage-Nr. :                9
               Seite :                     11 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8905


               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage 9 mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 68R8905 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 09.12.2025
§22 53630*04
						
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