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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001224-F0-104
               Anlage-Nr. :                CD1f
               Seite :                     1 / 20
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9955


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                      68R9955
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                 RONAL
                Montageposition:                                         Hinterachse **)
                Radausführung:                                             68R9955.073
                Radausführungskennz.:                                      68R9955.073
                Radgröße:                                                  9½J-Nx19H2
                Rad-Einpresstiefe:                                            30 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                Lochzahl:                                                        5
                Mittenlochdurchmesser:                                      66,50 mm
§22 54215*05




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                               ohne Ring
                geprüfte Radlast: *)                                          860 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2330 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das
               hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (KBA-Nr.
               54214*05) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
               separaten Gutachten für den Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (KBA-Nr. 54214*05) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001224-F0-104
               Anlage-Nr. :                CD1f
               Seite :                     2 / 20
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9955


               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                                     moment
               BF1       1     Radschraube, Kugel Ø26 mm, Kalotte beweglich,                                  ZP50719     160 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                         2     Radschraube, Kugel Ø26 mm, Kalotte beweglich,                                  ZPS5X4002 160 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
               BF2       1     Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                           ZP50727         140 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
                         2     Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                                           140 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               BF3       1     Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                         ZP50727         140 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                         2     Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                                         140 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
               BF4       1     Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                         ZP50727         140 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
§22 54215*05




                         2     Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                                         140 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
               BF5       1     Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                                    ZP50706         160 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
                         2     Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                                    ZPS5X3307 160 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF6       1     Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                                    ZP50706         180 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
                         2     Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                                    ZPS5X3307 180 Nm
                               Schaftlänge 28 mm

               Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
               GE                                 e1*2007/46*1914*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                        Vorderachse      Hinterachse
                                                           8½J-Nx19H2,      9½J-Nx19H2,
                                                           ET30             ET30
               158              Audi e-tron, e-tron        255/55R19        255/55R19                     A01) bis A10)
                                Sportback, Q8 e-tron,                       K04) M00)                     BF1) ER2)
                                Q8 Sportback e-tron        265/55R19        265/55R19                     A01) bis A10)
                                (nicht für edition Dakar                    K04)                          BF1) ER1)
                                u. Competition)
                                                           275/50R19        275/50R19                     A01) bis A10)
                                                                            K04)                          BF1) ER2)
               Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (KBA-Nr. 54214*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001224-F0-104
               Anlage-Nr. :                CD1f
               Seite :                     3 / 20
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9955


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                              e1*2001/116*0430*..
               B81                             e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½J-Nx19H2,       9½J-Nx19H2,
                                                        ET30              ET30
               88 bis 199       Audi A4, A4 quattro     225/35R19         225/35R19                       A01) bis A10)
                                (Baureihe B8,                             K04) M00)                       BF2) E79) N235) T88)
                                Limousine, Kombi,       235/35R19         235/35R19                       A01) bis A10)
                                außer S4)                                 K04) K28) K64) T91)             BF2) E79) N245)
               Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (KBA-Nr. 54214*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                             e1*2001/116*0430*..
§22 54215*05




               B81                            e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½J-Nx19H2,        9½J-Nx19H2,
                                                       ET30               ET30
               200 bis 245      Audi A4, S4            235/35R19 M+S      235/35R19 M+S       A01) bis A10)
                                (Baureihe B8,                             K04) K28) K64) T91) BF2) E79)
                                Limousine, Kombi)
               Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (KBA-Nr. 54214*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                              e1*2001/116*0430*..
               B81                             e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½J-Nx19H2,       9½J-Nx19H2,
                                                        ET30              ET30
               90 bis 210       Audi A4, A4 quattro     225/35R19         225/35R19                       A01) bis A10)
                                (Baureihe B9,                             K04) M00)                       BF2) E79a) T88)
                                Limousine, Kombi)       235/35R19         235/35R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04) K28) T91)                  BF2) E79a)
                                                        255/30R19         255/30R19                       A01) bis A10)
                                                                          K02) K28) T91)                  BF2) E79a)
               Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (KBA-Nr. 54214*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001224-F0-104
               Anlage-Nr. :                CD1f
               Seite :                     4 / 20
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9955


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                             e1*2001/116*0430*..
               B81                            e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½J-Nx19H2,        9½J-Nx19H2,
                                                       ET30               ET30
               251 bis 260      Audi S4                235/35R19          235/35R19                       A01) bis A10)
                                (Baureihe B9,                             K04) K28)                       BF3) E79a) T91)
                                Limousine, Kombi )     235/35R19 M+S      235/35R19 M+S                   A01) bis A10)
                                                                          K04) K28)                       BF3) E79a) T91)
                                                       255/30R19          255/30R19                       A01) bis A10)
                                                                          K02) K28)                       BF3) E79a) T91)
               Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (KBA-Nr. 54214*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
§22 54215*05




               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                               e1*2001/116*0430*..
               B81                              e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½J-Nx19H2,      9½J-Nx19H2,
                                                         ET30             ET30
               100 bis 180      Audi A4 Allroad          235/40R19        235/40R19                       A02) bis A10)
                                (Baureihe B8)                                                             BF2) E79b)
                                                         245/40R19        245/40R19                       A02) bis A10)
                                                                                                          BF2) E79b)
                                                            255/40R19              255/40R19              A01) bis A10)
                                                                                   K04) K70)              BF2) E79b)
               Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (KBA-Nr. 54214*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                               e1*2001/116*0430*..
               B81                              e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½J-Nx19H2,      9½J-Nx19H2,
                                                         ET30             ET30
               100 bis 210      Audi A4 Allroad          235/40R19        235/40R19                       A02) bis A10)
                                (Baureihe B9)                                                             BF2) E79c)
                                                         245/40R19        245/40R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04)                            BF2) E79c)
                                                         255/35R19        255/35R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04)                            BF2) E79c)
               Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (KBA-Nr. 54214*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001224-F0-104
               Anlage-Nr. :                CD1f
               Seite :                     5 / 20
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9955


               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                                e1*2001/116*0430*..
               B81                               e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                                          8½J-Nx19H2,      9½J-Nx19H2,
                                                          ET30             ET30
               100 bis 245      Audi A5                   235/35R19        235/35R19                      A02) bis A10)
                                (5-türer, Coupe, Cabrio,                                                  BF2) E82) N245) T91)
                                Baureihe 8F und 8T)       235/40R19        235/40R19                      A02) bis A10)
                                                                                                          BF2) E82) G4W) N245)
                                                            245/35R19              245/35R19              A02) bis A10)
                                                                                                          BF2) E82)
                                                            255/35R19              255/35R19              A02) bis A10)
                                                                                                          BF2) E82) GCG)
               Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (KBA-Nr. 54214*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
§22 54215*05




               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                                e1*2001/116*0430*..
               B81                               e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                                          8½J-Nx19H2,      9½J-Nx19H2,
                                                          ET30             ET30
               245 bis 260      Audi S5                   245/35R19        245/35R19                      A02) bis A10)
                                (5-türer, Coupe, Cabrio,                                                  BF2) E82)
                                Baureihe 8F und 8T)       255/35R19        255/35R19                      A02) bis A10)
                                                                                                          BF2) E82) GCF)
               Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (KBA-Nr. 54214*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001224-F0-104
               Anlage-Nr. :                CD1f
               Seite :                     6 / 20
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9955


               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                                e1*2001/116*0430*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                                          8½J-Nx19H2,      9½J-Nx19H2,
                                                          ET30             ET30
               90 bis 210       Audi A5                   225/35R19        225/35R19                      A02) bis A10)
                                (5-türer, Coupe, Baureihe                  M00)                           BF2) E82a) T88)
                                F5)                       235/35R19        235/35R19                      A02) bis A10)
                                                                           T91)                           BF2) E82a)
                                                          245/35R19        245/35R19                      A01) bis A10)
                                                                           K04)                           BF2) E82a)
                                                          255/30R19        255/30R19                      A01) bis A10)
                                                                           K04) T91)                      BF2) E82a)
                                                          255/35R19        255/35R19                      A01) bis A10)
                                                                           K04)                           BF2) E82a)
               Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (KBA-Nr. 54214*05) an der
§22 54215*05




               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                                e1*2001/116*0430*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                                          8½J-Nx19H2,      9½J-Nx19H2,
                                                          ET30             ET30
               251 bis 260      Audi S5                   245/35R19        245/35R19                      A01) bis A10)
                                (5-türer, Coupe, Baureihe                  K04)                           BF2) E82a)
                                F5)                       255/30R19        255/30R19                      A01) bis A10)
                                                                           K04)                           BF2) E82a) T91)
                                                          255/35R19        255/35R19                      A01) bis A10)
                                                                           K04)                           BF2) E82a) G4X)
               Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (KBA-Nr. 54214*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001224-F0-104
               Anlage-Nr. :                CD1f
               Seite :                     7 / 20
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9955


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                               e1*2001/116*0430*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½J-Nx19H2,      9½J-Nx19H2,
                                                         ET30             ET30
               100 bis 210      Audi A5                  235/35R19        235/35R19                       A02) bis A10)
                                (Cabriolet, Baureihe F5)                                                  BF2) E82a) T91)
                                                         245/35R19        245/35R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04)                            BF2) E82a)
                                                         255/30R19        255/30R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04)                            BF2) E82a) T91)
                                                         255/35R19        255/35R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04)                            BF2) E82a)
               Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (KBA-Nr. 54214*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
§22 54215*05




               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                               e1*2001/116*0430*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½J-Nx19H2,      9½J-Nx19H2,
                                                         ET30             ET30
               260              Audi S5                  245/35R19        245/35R19                       A01) bis A10)
                                (Cabriolet, Baureihe F5)                  K04)                            BF2) E82a)
                                                         255/35R19        255/35R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04)                            BF2) E82a) G4X)
               Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (KBA-Nr. 54214*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                              e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½J-Nx19H2,       9½J-Nx19H2,
                                                        ET30              ET30
               110 bis 150      Audi A5                 235/40R19         235/40R19                       A01) bis A10)
                                (Limousine, Avant)                        K02)                            BF2)
               Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (KBA-Nr. 54214*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001224-F0-104
               Anlage-Nr. :                CD1f
               Seite :                     8 / 20
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9955


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               4G                              e1*2007/46*0436*..
               4G1                             e13*2007/46*1147*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½J-Nx19H2,       9½J-Nx19H2,
                                                        ET30              ET30
               100 bis 245      Audi A6                 235/40R19         235/40R19                       A02) bis A10)
                                (Limousine, Kombi)                                                        BF2) E54) N245)
                                                        245/40R19         245/40R19                       A01) bis A10)
                                                                          K28) K71)                       BF2) E54) N255)
                                                        255/40R19         255/40R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04) K28) K71)                  BF2) E54)
               Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (KBA-Nr. 54214*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
§22 54215*05




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               4G                              e1*2007/46*0436*..
               4G1                             e13*2007/46*1147*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½J-Nx19H2,       9½J-Nx19H2,
                                                        ET30              ET30
               309 bis 331      Audi S6                 235/40R19         235/40R19                       A02) bis A10)
                                (Limousine, Kombi)                        T95)                            BF3)
                                                        245/40R19         245/40R19                       A01) bis A10)
                                                                          K28) K71)                       BF3)
                                                        255/40R19         255/40R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04) K28) K71)                  BF3)
               Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (KBA-Nr. 54214*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                               e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½J-Nx19H2,      9½J-Nx19H2,
                                                         ET30             ET30
               100 bis 195      Audi A6                  245/45R19        245/45R19                       A01) bis A10)
                                (Limousine, Kombi,                        K04) M00)                       BF2) E21) EF0)
                                Frontantrieb, Baureihe   255/40R19        255/40R19                       A01) bis A10)
                                C8)                                       K02)                            BF2) E21) EF0)
                                                         255/45R19        255/45R19                       A01) bis A10)
                                                                          K02)                            BF2) E21) EF0) GG3)
                                                         245/45R19        275/40R19                       A01) bis A10)
                                                                          K02)                            BF2) E21) EF0) V00)
               Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (KBA-Nr. 54214*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001224-F0-104
               Anlage-Nr. :                CD1f
               Seite :                     9 / 20
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9955



               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                                e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                                          8½J-Nx19H2,      9½J-Nx19H2,
                                                          ET30             ET30
               150 bis 270      Audi A6                   245/45R19        245/45R19                      A01) bis A10)
                                (Limousine, Kombi,                         K04) M00)                      A11) BF2) E21) E54) EF0)
                                Allradantrieb, Baureihe                                                   N255)
                                C8)                       255/40R19        255/40R19                      A01) bis A10)
                                                                           K02)                           A11) BF2) E21) E54) EF0)
                                                          255/45R19        255/45R19                      A01) bis A10)
                                                                           K02)                           A11) BF2) E21) E54) EF0)
                                                                                                          GG3)
                                                            245/45R19              275/40R19              A01) bis A10)
                                                                                   K02)                   A11) BF2) E21) E54) EF0)
                                                                                                          V00)
§22 54215*05




               Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (KBA-Nr. 54214*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               4G                              e1*2007/46*0436*..
               4G1                             e13*2007/46*1147*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½J-Nx19H2,       9½J-Nx19H2,
                                                        ET30              ET30
               140 bis 245      Audi A7, A7 Sportback   245/40R19         245/40R19                       A02) bis A10)
                                                                                                          BF2) N255)
                                                            255/40R19              255/40R19              A01) bis A10)
                                                                                   K63)                   BF2)
                                                            235/45R19              265/40R19              A01) bis A10)
                                                                                   K63)                   BF2) V00)
                                                            245/40R19              275/35R19              A01) bis A10)
                                                                                   K04) K63)              BF2) V00)
               Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (KBA-Nr. 54214*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001224-F0-104
               Anlage-Nr. :                CD1f
               Seite :                     10 / 20
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9955


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               4G                              e1*2007/46*0436*..
               4G1                             e13*2007/46*1147*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½J-Nx19H2,       9½J-Nx19H2,
                                                        ET30              ET30
               309 bis 331      Audi S7, S7 Sportback   255/40R19         255/40R19                       A01) bis A10)
                                                                          K63)                            BF2)
               Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (KBA-Nr. 54214*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                              e1*2007/46*1801*..
               F2                              e1*2007/46*1840*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
§22 54215*05




               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½J-Nx19H2,       9½J-Nx19H2,
                                                        ET30              ET30
               120 bis 250      Audi A7 Sportback       245/45R19         245/45R19                       A02) bis A10)
                                                                          M00)                            BF2) E21) EF0)
                                                        255/45R19         255/45R19                       A02) bis A10)
                                                                                                          BF2) E21) EF0)
                                                            245/45R19              275/40R19              A01) bis A10)
                                                                                   K04)                   BF2) E21) EF0) V00)
               Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (KBA-Nr. 54214*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               4H                             e1*2007/46*0284*..
               4H                             e1*2007/46*0398*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½J-Nx19H2,        9½J-Nx19H2,
                                                       ET30               ET30
               150 bis 368      Audi A8, A8L           245/45R19          245/45R19                       A02) bis A10)
                                                                          M00)                            BF4) E44) N255)
                                                       255/45R19          255/45R19                       A02) bis A10)
                                                                                                          BF4) E44)
                                                            235/50R19              255/45R19              A02) bis A10)
                                                                                                          BF4) E44) V00)
                                                            245/45R19              275/40R19              A01) bis A10)
                                                                                   K04)                   BF4) E44) V00)
               Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (KBA-Nr. 54214*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001224-F0-104
               Anlage-Nr. :                CD1f
               Seite :                     11 / 20
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9955


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F8                             e1*2007/46*1751*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½J-Nx19H2,        9½J-Nx19H2,
                                                       ET30               ET30
               210 bis 338      Audi A8, A8 L          245/45R19          245/45R19                       A02) bis A10)
                                                                          M00)                            A11) BF3) E44) EB1) EF0)
                                                                                                          N255)
                                                            255/45R19              255/45R19              A01) bis A10)
                                                                                   K04)                   A11) BF3) E44) EB1) EF0)
                                                            265/45R19              265/45R19              A01) bis A10)
                                                                                   K04)                   A11) BF3) E44) EB1) EF0)
               Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (KBA-Nr. 54214*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 54215*05




               8R                               e1*2001/116*0473*..
               8R                               e1*2001/116*0497*..
               8R1                              e13*2007/46*1083*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½J-Nx19H2,      9½J-Nx19H2,
                                                         ET30             ET30
               100 bis 200      Audi Q5                  255/45R19        255/45R19                       A01) bis A10)
                                (ohne                                     A94) K04)                       BF5) E29a) EF0)
                                Serienverbreiterung)     255/50R19        255/50R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04) M00)                       BF5) E29a) EF0)
                                                         275/45R19        275/45R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04)                            BF5) E29a) EF0)
               Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (KBA-Nr. 54214*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001224-F0-104
               Anlage-Nr. :                CD1f
               Seite :                     12 / 20
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9955


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               8R                               e1*2001/116*0473*..
               8R                               e1*2001/116*0497*..
               8R1                              e13*2007/46*1083*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                                          8½J-Nx19H2,     9½J-Nx19H2,
                                                          ET30            ET30
               100 bis 200      Audi Q5                   255/45R19       255/45R19                       A02) bis A10)
                                (mit Serienverbreiterung)                 A94)                            BF5) E29) EF0)
                                                          255/50R19       255/50R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04) M00)                       BF5) E29) EF0)
                                                          275/45R19       275/45R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04)                            BF5) E29) EF0)
               Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (KBA-Nr. 54214*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
§22 54215*05




               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               8R                               e1*2001/116*0473*..
               8R1                              e13*2007/46*1083*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                                          8½J-Nx19H2,     9½J-Nx19H2,
                                                          ET30            ET30
               230 bis 260      Audi Q5, SQ5, SQ5 TDI 255/50R19 M+S       255/50R19 M+S                   A01) bis A10)
                                (mit Serienverbreiterung)                 K04) M00)                       BF5) E29)
                                                          275/45R19 M+S   275/45R19 M+S                   A01) bis A10)
                                                                          K04)                            BF5) E29)
               Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (KBA-Nr. 54214*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                               e1*2007/46*1550*..
               FY                               e1*2007/46*1685*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½J-Nx19H2,      9½J-Nx19H2,
                                                         ET30             ET30
               100 bis 210      Audi Q5, Q5 Sportback 255/50R19           255/50R19                       A01) bis A10)
                                (bis e1*2007/46*1550*46,                  K02) M00)                       A11) BF5) E44) E87)
                                ohne Verbreiterungs-     265/45R19        265/45R19                       A01) bis A10)
                                Flaps vorne u. hinten)                    A94) K04)                       A11) BF5) E44) E87)
                                                         275/45R19        275/45R19                       A01) bis A10)
                                                                          A94a) K02)                      A11) BF5) E44) E87)
               Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (KBA-Nr. 54214*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001224-F0-104
               Anlage-Nr. :                CD1f
               Seite :                     13 / 20
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9955


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                               e1*2007/46*1550*..
               FY                               e1*2007/46*1685*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½J-Nx19H2,      9½J-Nx19H2,
                                                         ET30             ET30
               100 bis 210      Audi Q5, Q5 Sportback 255/50R19           255/50R19                       A01) bis A10)
                                (bis e1*2007/46*1550*46,                  K02) M00)                       A11) BF5) E44) E87)
                                mit Verbreiterungs-      265/45R19        265/45R19                       A01) bis A10)
                                Flaps vorne u. hinten)                    A94) K04)                       A11) BF5) E44) E87)
                                                         275/45R19        275/45R19                       A01) bis A10)
                                                                          A94a) K02)                      A11) BF5) E44) E87)
               Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (KBA-Nr. 54214*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
§22 54215*05




               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                               e1*2007/46*1550*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½J-Nx19H2,      9½J-Nx19H2,
                                                         ET30             ET30
               251 bis 260      Audi SQ5, SQ5            255/50R19 M+S    255/50R19 M+S                   A01) bis A10)
                                Sportback                                 K02) M00)                       BF5) E87)
                                (bis e1*2007/46*1550*46, 265/45R19 M+S    265/45R19 M+S                   A01) bis A10)
                                mit Verbreiterungs-                       A94) K04)                       BF5) E87)
                                Flaps vorne u. hinten)
                                                         275/45R19 M+S    275/45R19 M+S                   A01) bis A10)
                                                                          A94a) K02)                      BF5) E87)
               Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (KBA-Nr. 54214*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                              e1*2007/46*1550*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½J-Nx19H2,       9½J-Nx19H2,
                                                        ET30              ET30
               150 bis 220      Audi Q5, Q5 Sportback 255/45R19           255/45R19                       A01) bis A10)
                                (ab e1*2007/46*1550*47)                   K04)                            BF6) E87a)
                                                        255/50R19         255/50R19                       A01) bis A10)
                                                                          K02) M00)                       BF6) E87a)
                                                        265/45R19         265/45R19                       A01) bis A10)
                                                                          K02)                            BF6) E87a)
                                                        275/45R19         275/45R19                       A01) bis A10)
                                                                          K02)                            BF6) E87a)
               Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (KBA-Nr. 54214*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001224-F0-104
               Anlage-Nr. :                CD1f
               Seite :                     14 / 20
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9955


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               4L                               e1*2001/116*0350*..
               4L                               e1*2001/116*0367*..
               4L1                              e13*2007/46*1081*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½J-Nx19H2,      9½J-Nx19H2,
                                                         ET30             ET30
               155 bis 250      Audi Q7                  255/50R19        255/50R19                       A02) bis A10)
                                (ohne Verbreiterungs-                     M00)                            BF6) E78a) EF0) ER2)
                                Flaps)                   255/55R19        255/55R19                       A02) bis A10)
                                                                          M00)                            BF6) E78a) EF0) ER2)
                                                         275/50R19        275/50R19                       A01) bis A10)
                                                                          K04)                            BF6) E78a) EF0) ER2)
               Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (KBA-Nr. 54214*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
§22 54215*05




               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               4L                                e1*2001/116*0350*..
               4L                                e1*2001/116*0367*..
               4L1                               e13*2007/46*1081*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                                          8½J-Nx19H2,      9½J-Nx19H2,
                                                          ET30             ET30
               155 bis 250      Audi Q7                   255/50R19        255/50R19                      A02) bis A10)
                                (mit Verbreiterungs-                       M00)                           BF6) E78a) EF0) ER2)
                                Flaps)                    255/55R19        255/55R19                      A02) bis A10)
                                                                           M00)                           BF6) E78a) EF0) ER2)
                                                          275/50R19        275/50R19                      A02) bis A10)
                                                                                                          BF6) E78a) EF0) ER2)
               Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.073 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.07 (KBA-Nr. 54214*05) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Auflagen und Hinweise

               A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001224-F0-104
               Anlage-Nr. :                CD1f
               Seite :                     15 / 20
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9955


               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.
§22 54215*05




               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001224-F0-104
               Anlage-Nr. :                CD1f
               Seite :                     16 / 20
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9955


               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP50719
                      Anzugsmoment: 160 Nm

                      Achse: 2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X4002
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Zubehörkit: ZP50727
                      Anzugsmoment: 140 Nm

                      Achse: 2
§22 54215*05




                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge
                      27 mm
                      Zubehörkit: ZP50727
                      Anzugsmoment: 140 Nm

                      Achse: 2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge
                      27 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
                      mm
                      Zubehörkit: ZP50727
                      Anzugsmoment: 140 Nm

                      Achse: 2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
                      mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001224-F0-104
               Anlage-Nr. :                CD1f
               Seite :                     17 / 20
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9955


               BF5)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP50706
                      Anzugsmoment: 160 Nm

                      Achse: 2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3307
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               BF6)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP50706
                      Anzugsmoment: 180 Nm

                      Achse: 2
§22 54215*05




                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3307
                      Anzugsmoment: 180 Nm

               E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

               E29)   Zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Radhausverbreiterungen.

               E29a) Zulässig an Fahrzeugausführungen ohne serienmäßigen Radhausverbreiterungen.

               E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

               E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

               E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)":
                     -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20
                     -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5
                     -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6

               E79)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
                      • Audi A4, A4 quattro bis Modelljahr 2015
                      • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
                        'C' stehen

               E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
                     • Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016
                     • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
                       stehen

               E79b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
                     • Audi A4 Allroad bis Modelljahr 2015
                     • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
                       'C' stehen
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001224-F0-104
               Anlage-Nr. :                CD1f
               Seite :                     18 / 20
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9955


               E79c) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
                     • Audi A4 Allroad ab Modelljahr 2016
                     • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
                       stehen

               E82)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F)
                      • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
                        'C' stehen

               E82a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5)
                     • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
                       stehen

               E87)   Zulässig an Fahrzeugen mit EG-Genehmigungs-Nr. bis e1*2007/46*1550*46.

               E87a) Zulässig an Fahrzeugen mit EG-Genehmigungs-Nr. ab e1*2007/46*1550*47.

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
§22 54215*05




                      • Achse 1: 10-Kolben Festsattel Kennz. AKEBONO mit belüfteter und gelochter Scheibe
                        Ø420x40 mm
                      • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 6NU mit belüfteter und gelochter Scheibe
                        Ø370x30 mm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1) Das Rad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
                    zu einer Achslast von 1690 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
                    gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER2) Das Rad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
                    zu einer Achslast von 1720 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
                    gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G4W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/30R20 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               G4X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R19,
                    265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001224-F0-104
               Anlage-Nr. :                CD1f
               Seite :                     19 / 20
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9955


               GCF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
                    225/50R17, 255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                    den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               GCG) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
                    225/50R17, 225/55R16, 255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser
                    Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                    oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GG3) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R21,
                    255/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
§22 54215*05




                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K63)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte
                      eng an das Blechradhaus anzulegen.

               K64)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist
                        eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
                      • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
                        Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
                        abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

               K70)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45° vor der Radmitte
                         ein Streifen von 40 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen,
                      • die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverbreiterung ist im oben genannten Bereich
                         um 5 mm zu kürzen.

               K71)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng
                      an das Blechradhaus anzulegen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001224-F0-104
               Anlage-Nr. :                CD1f
               Seite :                     20 / 20
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9955



               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                    typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                    Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
§22 54215*05




                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage CD1f mit den Seiten 1-20 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 68R9955 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 09.12.2025
						
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