Gutachten 366-0221-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55162
ANLAGE: 23 AUDI Radtyp: TKGG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.12.2025
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Fahrzeughersteller AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 26
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
TKGG8BA26ED666 PCD112 ET26 ohne 66,6 810 2327 02/24
TKGG8BP26ED666 PCD112 ET26 ohne 66,6 810 2327 02/24
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
§22 55162*03
Hinweis zum Verwendungsbereich:
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör : OE-Schraube ww. ZJV8
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; F8; 4G; 4G1; 4H
140 Nm für Typ : F2
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 180 235/45R18 94 51J Nur A4 Allroad
245/45R18 51G Quattro bis MJ2015;
255/45R18 99 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76O; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55162
ANLAGE: 23 AUDI Radtyp: TKGG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.12.2025
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 195 225/45R18 91 51J; 52J AUDI A5 Sportback bis
235/40R18 91 51J MJ2016; 4-türig;
235/45R18 94 51J; 54F Allradantrieb;
100 - 200 245/40R18 93 Frontantrieb;
105 - 200 245/40R18 93 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
245 245/40R18 97 52J 12A; 51A; 573; 71C;
M+S
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76O; 77E
B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 210 225/50R18 95 11A; 26P; 27H A4 Allroad Quattro ab
235/45R18 94 MJ2016; inkl. Hybrid;
245/45R18 96 11A; 26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R18 99 11A; 245; 248; 26P; 12A; 51A; 71C; 71K;
27H 721; 725; 73C; 74C;
76O; 77E
B81 e13*2007/46*1084*.. 90 - 200 225/40R18 91Y 11A; 248; 26P; 27I Nicht A4 Allroad
225/45R18 91Y 11A; 248; 26P; 27I Quattro; AUDI A4 (B9)
235/45R18 94 11A; 245; 248; 26B; ab MJ2016; AUDI S4
27B (B9) ab MJ2016; Kombi;
90 - 260 245/40R18 93Y 11A; 245; 248; 26B; Limousine;
26N; 27B Allradantrieb;
§22 55162*03
260 225/40R18 M+S 11A; 248; 26P; 27I; Frontantrieb;
52J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R18 M+S 11A; 248; 26P; 27I; 12A; 51A; 71C; 71K;
52J 721; 725; 73C; 74C;
235/45R18 M+S 11A; 245; 248; 26B; 76O; 77E
27B; 52J
B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 200 225/45R18 95 YBE; YBG; 12O A5 Coupé (B9) ab
235/40R18 95 YBF; YBI; 12I MJ2016; A5 Sportback
235/45R18 95 YAS; YBH; 12I (B9) ab MJ2016; S5
100 - 260 245/40R18 93Y YBF; YBG; 12A Sportback (B9) ab
MJ2016; A5 Cabrio
(B9) ab MJ2016; S5
Cabrio (B9) ab MJ2016;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 76O;
77E
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 235/45R18 94 51J Nur A4 Allroad
245/45R18 51G Quattro bis MJ2015;
255/45R18 99 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76O; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55162
ANLAGE: 23 AUDI Radtyp: TKGG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.12.2025
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 225/45R18 95 51J; 52J AUDI A5 Cabrio (8T)
235/40R18 95 51J bis MJ2016;
235/45R18 94 51J; 54F Allradantrieb;
105 - 200 245/40R18 93 52J Frontantrieb;
245/40R18 93 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76O; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 125 - 195 235/40R18 91 51J AUDI S5 Coupé (8T)
235/45R18 94 51J; 54F bis MJ2016; AUDI A5
125 - 200 245/40R18 93 Coupe (8T) bis MJ2016;
125 - 260 225/45R18 51G; 52J Allradantrieb;
245/40R18 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76O; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 210 225/50R18 95 11A; 26P; 27H A4 Allroad Quattro ab
235/45R18 94 MJ2016; inkl. Hybrid;
245/45R18 96 11A; 26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R18 99 11A; 245; 248; 26P; 12A; 51A; 71C; 71K;
27H 721; 725; 73C; 74C;
76O; 77E
§22 55162*03
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 225/45R18 95 YBE; YBG; 12O A5 Coupé (B9) ab
235/40R18 95 YBF; YBI; 12I MJ2016; A5 Sportback
235/45R18 95 YAS; YBH; 12I (B9) ab MJ2016; S5
100 - 260 245/40R18 93Y YBF; YBG; 12A Sportback (B9) ab
MJ2016; A5 Cabrio
(B9) ab MJ2016; S5
Cabrio (B9) ab MJ2016;
S5 Coupé (B9) ab
MJ2016; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 76O;
77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 225/45R18 51G; 52J AUDI A5 Coupe (8T)
235/40R18 91 51J bis MJ2016;
235/45R18 94 51J; 54F Frontantrieb;
245/40R18 93 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76O; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55162
ANLAGE: 23 AUDI Radtyp: TKGG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.12.2025
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R18 91Y 11A; 248; 26P; 27I Nicht A4 Allroad
225/45R18 91Y 11A; 248; 26P; 27I Quattro; AUDI A4 (B9)
235/45R18 94 11A; 245; 248; 26B; ab MJ2016; AUDI S4
27B (B9) ab MJ2016; Kombi;
90 - 260 245/40R18 93Y 11A; 245; 248; 26B; Limousine;
26N; 27B Allradantrieb;
260 225/40R18 M+S 11A; 248; 26P; 27I; Frontantrieb;
52J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R18 M+S 11A; 248; 26P; 27I; 12A; 51A; 71C; 71K;
52J 721; 725; 73C; 74C;
235/45R18 M+S 11A; 245; 248; 26B; 76O; 77E
27B; 52J
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/45R18 91 51J; 52J AUDI A5 Sportback bis
235/40R18 91 51J MJ2016; 4-türig;
235/45R18 94 51J; 54F Allradantrieb;
100 - 200 245/40R18 93 Frontantrieb;
105 - 200 245/40R18 93 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
245 245/40R18 97 52J 12A; 51A; 573; 71C;
M+S
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76O; 77E
§22 55162*03
Verkaufsbezeichnung: AUDI A8L, A8, S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4H e1*2007/46*0284*.. 155 - 309 235/50R18 101 11A; 21P kurzer Radstand;
235/55R18 104 11A; 21P langer Radstand;
245/50R18 100 11A; 21P Allradantrieb;
255/50R18 102 11A; 21B; 22I; 260 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76O; 77E; 4B3
Verkaufsbezeichnung: A5 Limousine/Avant, S5 Limousine/Avant
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2 e1*2007/46*1801*.. 185 235/45R18 11A; 24J; 24M; 26P; A5 Limousine; A5
27H; 27I; 953 Avant; TFSi e;
245/45R18 100 11A; 24J; 244; 247; Anzugsmoment f. 1-
26B; 26N; 27B; 27H teilige Schraube
255/45R18 103 11A; 24J; 244; 247; 160NM; Allradantrieb;
26B; 26N; 27B; 27F Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7BN; 7UN;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 76O; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55162
ANLAGE: 23 AUDI Radtyp: TKGG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.12.2025
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Verkaufsbezeichnung: A5 Limousine/Avant, S5 Limousine/Avant
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2 e1*2007/46*1801*.. 110 - 150 225/50R18 99 11A; 24J; 244; 247; A5 Limousine; A5
26B; 27B; 27H Avant; nicht TFSi e;
235/45R18 97 11A; 24J; 24M; 26P; Allradantrieb;
27H; 27I Frontantrieb; inkl.
245/45R18 100 11A; 24J; 244; 247; Hybrid;
26B; 26N; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R18 99 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 7BN; 7UN;
26B; 26N; 27B; 27F 71C; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 76O; 77E
F2 e1*2007/46*1801*.. 270 235/45R18 M+S 11A; 24J; 24M; 26P; S5 Limousine; S5
27H; 27I; 52J Avant; Anzugsmoment
245/45R18 M+S 11A; 24J; 244; 247; f. 1-teilige Schraube
26P; 27B; 27H; 52J 160NM; Allradantrieb;
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7BN; 7UN;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 76O; 77E
Verkaufsbezeichnung: A6 Limousine/Avant
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2 e1*2007/46*1801*.. 150 225/55R18 102 11A; 248 A6 Limousine (C9); A6
§22 55162*03
235/55R18 100 11A; 24J; 248; 26P Avant (C9);
245/50R18 100 11A; 24J; 24M; 26P Frontantrieb; nicht
255/50R18 102 11A; 242; 244; 245; Hybrid;
247; 26B; 27H Schraubenfederung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7BN; 7UN;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 76O; 77E
F2 e1*2007/46*1801*.. 150 225/55R18 102 11A; 26B A6 Limousine (C9); A6
235/55R18 100 11A; 248; 26B; 26N; Avant (C9);
27H Frontantrieb; nicht
245/50R18 100 11A; 24J; 248; 26B; Hybrid; Luftfederung;
26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
255/50R18 102 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 7BN; 7UN;
26B; 26J; 27F 71C; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 76O; 77E
F2 e1*2007/46*1801*.. 150 - 270 225/55R18 102 11A; 26B nicht TFSi e; A6
235/55R18 100 11A; 248; 26B; 26N; Limousine (C9); A6
27H Avant (C9);
245/50R18 100 11A; 24J; 248; 26B; Anzugsmoment f. 1-
26N; 27H teilige Schraube
255/50R18 102 11A; 24J; 244; 247; 160NM; Allradantrieb;
26B; 26J; 27F Frontantrieb; Hybrid;
Luftfederung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7BN; 7UN;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 76O; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55162
ANLAGE: 23 AUDI Radtyp: TKGG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.12.2025
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Verkaufsbezeichnung: A6 Limousine/Avant
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2 e1*2007/46*1801*.. 185 225/55R18 102 11A; 248 TFSi e; A6 Limousine
235/55R18 104 11A; 24J; 248; 26P (C9); A6 Avant (C9);
245/50R18 104 11A; 24J; 24M; 26P Anzugsmoment f. 1-
255/50R18 102 11A; 242; 244; 245; teilige Schraube
247; 26B; 27H 160NM; Allradantrieb;
Hybrid;
Schraubenfederung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7BN; 7UN;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 75I; 76O;
77E
F2 e1*2007/46*1801*.. 150 - 270 225/55R18 102 11A; 248 nicht TFSi e; A6
235/55R18 100 11A; 24J; 248; 26P Limousine (C9); A6
245/50R18 100 11A; 24J; 24M; 26P Avant (C9);
255/50R18 102 11A; 242; 244; 245; Anzugsmoment f. 1-
247; 26B; 27H teilige Schraube
160NM; Allradantrieb;
Frontantrieb; Hybrid;
Schraubenfederung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7BN; 7UN;
§22 55162*03
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 76O; 77E
F2 e1*2007/46*1801*.. 185 225/55R18 102 11A; 26B TFSi e; A6 Limousine
235/55R18 104 11A; 248; 26B; 26N; (C9); A6 Avant (C9);
27H Anzugsmoment f. 1-
245/50R18 104 11A; 24J; 248; 26B; teilige Schraube
26N; 27H 160NM; Allradantrieb;
255/50R18 102 11A; 24J; 244; 247; Hybrid; Luftfederung;
26B; 26J; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7BN; 7UN;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 75I; 76O;
77E
Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback,
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G1 e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 235/45R18 94 52J A7 Sportback; Coupe;
235/50R18 97 11A; 26P; 270 4-türig;
245/45R18 96 Allradantrieb;
255/45R18 99 11A; 26P; 270 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76O; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55162
ANLAGE: 23 AUDI Radtyp: TKGG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.12.2025
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Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback,
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G1 e13*2007/46*1147*.. 100 - 150 235/45R18 94 11A; 270; 5HI; 52J A6; nicht A6 allroad
100 - 245 225/50R18 95Y 11A; 245; 248; 26P; quattro; Kombi;
270 Stufenheck;
235/45R18 98 11A; 270; 52J Allradantrieb;
235/50R18 97W 11A; 245; 248; 26P; Frontantrieb;
271 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 96Y 11A; 245; 248; 26P; 12A; 51A; 573; 71C;
270 71K; 721; 725; 73C;
255/45R18 99 11A; 245; 248; 26P; 74C; 76O; 77E
271; 68H
4G1 e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 235/50R18 97 11A; 24J; 248; 26P; Nur A6 allroad
27I quattro;
235/55R18 100 11A; 24J; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
27I 12A; 51A; 573; 71C;
245/50R18 100 11A; 24J; 248; 26P; 71K; 721; 725; 73C;
27B 74C; 76O; 77E
255/45R18 99 11A; 24J; 248; 26P;
27I
255/50R18 102 11A; 24J; 248; 26B;
27B; 27H
Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
§22 55162*03
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 235/45R18 94 52J A7 Sportback; Coupe;
235/50R18 97 11A; 26P; 270 4-türig;
245/45R18 96 Allradantrieb;
255/45R18 99 11A; 26P; 270 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76O; 77E
4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 235/45R18 94 11A; 270; 5HI; 52J A6; nicht A6 allroad
100 - 245 225/50R18 95Y 11A; 245; 248; 26P; quattro; Kombi;
270 Stufenheck;
235/45R18 98 11A; 270; 52J Allradantrieb;
235/50R18 97W 11A; 245; 248; 26P; Frontantrieb;
271 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 96Y 11A; 245; 248; 26P; 12A; 51A; 573; 71C;
270 71K; 721; 725; 73C;
255/45R18 99 11A; 245; 248; 26P; 74C; 76O; 77E
271; 68H
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55162
ANLAGE: 23 AUDI Radtyp: TKGG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.12.2025
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Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 235/50R18 97 11A; 24J; 248; 26P; Nur A6 allroad
27I quattro;
235/55R18 100 11A; 24J; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
27I 12A; 51A; 573; 71C;
245/50R18 100 11A; 24J; 248; 26P; 71K; 721; 725; 73C;
27B 74C; 76O; 77E
255/45R18 99 11A; 24J; 248; 26P;
27I
255/50R18 102 11A; 24J; 248; 26B;
27B; 27H
Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55
TFSI e
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2 e1*2007/46*1801*.. 120 - 250 225/55R18 98 12T A7 Sportback;
235/50R18 101 11A; 12A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
235/55R18 100 11A; 12A; 26P 51A; 7BN; 7UN; 71C;
245/50R18 100 11A; 12A; 26P 71K; 721; 725; 73C;
255/45R18 99 11A; 12A; 26P 74C; 76O; 77E
255/50R18 102 11A; 12A; 248; 26B;
26N
F2 e1*2007/46*1801*.. 150 - 257 235/50R18 101 11A; 245; 248; 26N; A6 ALLROAD
§22 55162*03
26P; 27H QUATTRO
(C8); Allradantrieb;
235/55R18 100 11A; 245; 248; 26N; Hybrid;
26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
235/60R18 103 11A; 245; 248; 26N; 12A; 51A; 7BN; 7UN;
26P; 27H 71C; 71K; 721; 725;
245/50R18 100 11A; 24J; 248; 26B; 73C; 74C; 76O; 77E
26N; 27H
245/55R18 103 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27H
255/45R18 99 11A; 245; 248; 26N;
26P; 27H
255/50R18 102 11A; 24J; 244; 26B;
26J; 27F
255/55R18 105 11A; 24J; 244; 26B;
26J; 27F
F2 e1*2007/46*1801*.. 100 - 250 225/55R18 102 11A; 245; 248; 26P A6 (C8);
235/50R18 101 11A; 24J; 248; 26B Kombilimousine;
235/55R18 100 11A; 24J; 248; 26B Limousine;
245/50R18 100 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb;
26B; 27H Frontantrieb;
255/45R18 103 11A; 24J; 248; 26B 10B; 11B; 11G; 11H;
255/50R18 102 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 7BN; 7UN;
247; 26B; 26N; 27H 71C; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 76O; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55162
ANLAGE: 23 AUDI Radtyp: TKGG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.12.2025
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Verkaufsbezeichnung: A8 L, A8, S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F8 e1*2007/46*1751*.. 210 - 250 235/55R18 100 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
245/50R18 100 11A; 26P 12A; 51A; 7BN; 71C;
245/55R18 103 11A; 26P 71K; 721; 725; 73C;
255/50R18 102 11A; 248; 26B; 27I 74C; 76O
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unt er Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
§22 55162*03
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55162
ANLAGE: 23 AUDI Radtyp: TKGG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.12.2025
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12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebene n
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 55162*03
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55162
ANLAGE: 23 AUDI Radtyp: TKGG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.12.2025
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Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
§22 55162*03
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage z u entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55162
ANLAGE: 23 AUDI Radtyp: TKGG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.12.2025
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27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4B3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 7PP 907 275 F (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
§22 55162*03
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg.
68H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/50R18
Hinterachse: 255/45R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55162
ANLAGE: 23 AUDI Radtyp: TKGG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.12.2025
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Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% i st. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
§22 55162*03
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7UN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 95C 907 255 (nur wenn auch original verbaut) ist zuläss ig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
953) Der mindestens erforderliche Geschwindigkeits-Kennbuchstabe sowie die Tragfähigkeits-Kennzahl der
vorgesehenen Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
YAS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 255/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Rei fengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55162
ANLAGE: 23 AUDI Radtyp: TKGG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.12.2025
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An Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es
wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 255/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 245/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 55162*03
YBG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 245/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 265/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55162
ANLAGE: 23 AUDI Radtyp: TKGG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.12.2025
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Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 55162*03
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55162
ANLAGE: 23 AUDI Radtyp: TKGG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.12.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F2
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*..
Handelsbez.: A6 Limousine/Avant
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 220 VA
26B x = 300 y = 270 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 300 25 HA
§22 55162*03
27H x = 300 y = 300 8 HA
26J x = 300 y = 270 15 VA
26N x = 300 y = 270 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-23-WIRD/N3
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F2
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*..
Handelsbez.: A5 Limousine/Avant, S5 Limousine/Avant
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 280 y = 280 HA
27B x = 330 y = 330 HA
26P x = 280 y = 280 VA
26B x = 330 y = 330 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55162*03
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 330 y = 330 8 HA
27F x = 330 y = 330 30 HA
26N x = 330 y = 330 8 VA
26J x = 330 y = 330 20 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55162
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 400 y = 200 VA
26P x = 350 y = 150 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 270 y = 400 30 HA
§22 55162*03
27H x = 270 y = 400 8 HA
26J x = 400 y = 200 22 VA
26N x = 400 y = 200 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: B8
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*..
Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 250 y = 300 HA
27B x = 300 y = 350 HA
26P x = 250 y = 200 VA
26B x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55162*03
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 300 y = 350 8 HA
27F x = 300 y = 350 25 HA
26N x = 300 y = 250 8 VA
26J x = 300 y = 250 25 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55162
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.12.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F8
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1751*..
Handelsbez.: A8 L, A8, S8
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 250 y = 250 HA
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 200 HA
§22 55162*03
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55162
ANLAGE: 23 AUDI Radtyp: TKGG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.12.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F2
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*..
Handelsbez.: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 300 VA
26B x = 250 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 200 y = 350 8 HA
§22 55162*03
27F x = 200 y = 350 30 HA
26N x = 250 y = 350 8 VA
26J x = 250 y = 350 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55162
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.12.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
Variante(n): Allradantrieb, Coupe, Nur A7
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 230 y = 250 VA
26P x = 180 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 270 y = 350 27 HA
§22 55162*03
27H x = 270 y = 350 8 HA
26J x = 230 y = 250 28 VA
26N x = 230 y = 250 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55162
ANLAGE: 23 AUDI Radtyp: TKGG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.12.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F2
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*..
Handelsbez.: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 250 y = 300 8 HA
§22 55162*03
27F x = 250 y = 300 20 HA
26N x = 250 y = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55162
ANLAGE: 23 AUDI Radtyp: TKGG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.12.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F2
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*..
Handelsbez.: A6 Limousine/Avant
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 220 VA
26B x = 300 y = 270 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 300 30 HA
§22 55162*03
27H x = 300 y = 300 8 HA
26J x = 300 y = 270 30 VA
26N x = 300 y = 270 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55162
ANLAGE: 23 AUDI Radtyp: TKGG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.12.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
Variante(n): Nur A6 allroad quattro
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 325 y = 390 HA
27I x = 275 y = 340 HA
26B x = 450 y = 270 VA
26P x = 400 y = 220 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55162*03
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 325 y = 390 18 HA
26N x = 450 y = 270 7 VA
27H x = 325 y = 390 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0221-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55162
ANLAGE: 23 AUDI Radtyp: TKGG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.12.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: B8
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*..
Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 250 y = 300 8 HA
§22 55162*03
27F x = 300 y = 350 30 HA
26J x = 300 y = 300 20 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.