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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55342 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001356-C0-233
               Anlage-Nr. :                AB4
               Seite :                     1 / 11
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 8520


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                     C38 8520
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                  CMS
                Montageposition:                                        Vorderachse **)
                Radausführung:                                         C38 8520 35 82S
                Radausführungskennz.:                                     CMS 1536 05
                Radgröße:                                                   8½Jx20H2
                Rad-Einpresstiefe:                                           35,5 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                Lochzahl:                                                        5
                Mittenlochdurchmesser:                                      66,50 mm
§22 55342*02




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                               ohne Ring
                geprüfte Radlast: *)                                          850 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2350 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse zulässig. Das
               hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 35 82S
               (KBA-Nr. 55663*00) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind
               dem separaten Gutachten für den Radtyp C38 9520, C38 9520 35 82S (KBA-Nr. 55663*00) zu
               entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                 moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                  Z 85 OR     140 Nm
                               Schaftlänge 42 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                  Z 85 OR    150 Nm
                               Schaftlänge 42 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                  Z 85 OR    160 Nm
                               Schaftlänge 42 mm
               BF4       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                  Z 85 OR    180 Nm
                               Schaftlänge 42 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55342 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001356-C0-233
               Anlage-Nr. :                AB4
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               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 8520


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                              e1*2001/116*0430*..
               B81                             e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½Jx20H2,         9½Jx20H2,
                                                        ET35,5            ET35,5
               88 bis 199       Audi A4, A4 quattro     245/30R20         245/30R20                        A01) bis A10)
                                (Baureihe B8,           K01)                                               BF1) E79) T90)
                                Limousine, Kombi,
                                außer S4)
               Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 35 82S (KBA-Nr. 55663*00) an
               der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                             e1*2001/116*0430*..
               B81                            e13*2007/46*1084*..
§22 55342*02




               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2,          9½Jx20H2,
                                                       ET35,5             ET35,5
               200 bis 245      Audi A4, S4            245/30R20          245/30R20                        A01) bis A10)
                                (Baureihe B8,          K01)                                                BF1) E79)
                                Limousine, Kombi)
               Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 35 82S (KBA-Nr. 55663*00) an
               der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                              e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½Jx20H2,         9½Jx20H2,
                                                        ET35,5            ET35,5
               110 bis 150      Audi A5                 235/35R20         235/35R20                        A01) bis A10)
                                (Limousine, Avant)                                                         BF1)
                                                        245/30R20         245/30R20                        A01) bis A10)
                                                        K03)                                               BF1) T90)
               Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 35 82S (KBA-Nr. 55663*00) an
               der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55342 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001356-C0-233
               Anlage-Nr. :                AB4
               Seite :                     3 / 11
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 8520


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               4G                              e1*2007/46*0436*..
               4G1                             e13*2007/46*1147*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse         Hinterachse
                                                        8½Jx20H2,           9½Jx20H2,
                                                        ET35,5              ET35,5
               100 bis 245      Audi A6                 235/35R20           235/35R20                      A02) bis A10)
                                (Limousine, Kombi)                                                         BF1) E54) N245) T92)
                                                        245/35R20           245/35R20                      A01) bis A10)
                                                        K13) K22) K73)                                     BF1) E54) N255)
                                                        255/35R20           255/35R20                      A01) bis A10)
                                                        K13) K22) K25) K73)                                BF1) E54)
               Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 35 82S (KBA-Nr. 55663*00) an
               der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
§22 55342*02




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               4G                              e1*2007/46*0436*..
               4G1                             e13*2007/46*1147*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse         Hinterachse
                                                        8½Jx20H2,           9½Jx20H2,
                                                        ET35,5              ET35,5
               309 bis 331      Audi S6                 255/35R20           255/35R20                      A01) bis A10)
                                (Limousine, Kombi)      K13) K22) K25) K73)                                BF1)
               Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 35 82S (KBA-Nr. 55663*00) an
               der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                               e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½Jx20H2,        9½Jx20H2,
                                                         ET35,5           ET35,5
               100 bis 195      Audi A6                  235/40R20        235/40R20                        A02) bis A10)
                                (Limousine, Kombi,       A93a)                                             BF1) E21) N245)
                                Frontantrieb, Baureihe   245/40R20        245/40R20                        A01) bis A10)
                                C8)                                                                        BF1) E21) N255)
                                                            255/35R20               255/35R20              A01) bis A10)
                                                            A93) K03)                                      BF1) E21)
                                                            255/40R20               255/40R20              A01) bis A10)
                                                            K03)                                           BF1) E21)
                                                            245/40R20               275/35R20              A01) bis A10)
                                                            N255)                                          BF1) E21) V00)
               Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 35 82S (KBA-Nr. 55663*00) an
               der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55342 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001356-C0-233
               Anlage-Nr. :                AB4
               Seite :                     4 / 11
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 8520


               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                                e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                                          8½Jx20H2,        9½Jx20H2,
                                                          ET35,5           ET35,5
               150 bis 270      Audi A6                   235/40R20        235/40R20                       A02) bis A10)
                                (Limousine, Kombi,        A93a)                                            A11) BF1) E21) E54) N245)
                                Allradantrieb, Baureihe   245/40R20        245/40R20                       A01) bis A10)
                                C8)                                                                        A11) BF1) E21) E54) N255)
                                                            255/35R20               255/35R20              A01) bis A10)
                                                            A93) K03)                                      A11) BF1) E21) E54)
                                                            255/40R20               255/40R20              A01) bis A10)
                                                            K03)                                           A11) BF1) E21) E54)
               Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 35 82S (KBA-Nr. 55663*00) an
               der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
§22 55342*02




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                              e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½Jx20H2,         9½Jx20H2,
                                                        ET35,5            ET35,5
               253 bis 257      Audi S6                 255/35R20         255/35R20                        A01) bis A10)
                                (Limousine, Kombi)      A93)                                               B59) BF1)
                                                        255/40R20         255/40R20                        A01) bis A10)
                                                                                                           B59) BF1)
               Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 35 82S (KBA-Nr. 55663*00) an
               der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               4G                              e1*2007/46*0436*..
               4G1                             e13*2007/46*1147*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½Jx20H2,         9½Jx20H2,
                                                        ET35,5            ET35,5
               140 bis 245      Audi A7, A7 Sportback   245/35R20         245/35R20                        A02) bis A10)
                                                                                                           BF1) N255)
                                                            255/35R20               255/35R20              A02) bis A10)
                                                                                                           BF1)
                                                            245/35R20               275/30R20              A02) bis A10)
                                                            N255)                                          BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 35 82S (KBA-Nr. 55663*00) an
               der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55342 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001356-C0-233
               Anlage-Nr. :                AB4
               Seite :                     5 / 11
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 8520


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               4G                              e1*2007/46*0436*..
               4G1                             e13*2007/46*1147*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½Jx20H2,         9½Jx20H2,
                                                        ET35,5            ET35,5
               309 bis 331      Audi S7, S7 Sportback   255/35R20         255/35R20                        A02) bis A10)
                                                                                                           BF1)
               Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 35 82S (KBA-Nr. 55663*00) an
               der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               4H                             e1*2007/46*0284*..
               4H                             e1*2007/46*0398*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
§22 55342*02




               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2,          9½Jx20H2,
                                                       ET35,5             ET35,5
               150 bis 368      Audi A8, A8L           235/45R20          235/45R20                        A02) bis A10)
                                                                                                           BF2) E44) N245)
                                                            245/40R20               245/40R20              A02) bis A10)
                                                                                                           BF2) E44) N255)
                                                            255/40R20               255/40R20              A02) bis A10)
                                                                                                           BF2) E44)
                                                            235/45R20               265/40R20              A02) bis A10)
                                                            N245)                                          BF2) E44) V00)
               Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 35 82S (KBA-Nr. 55663*00) an
               der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F8                             e1*2007/46*1751*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2,          9½Jx20H2,
                                                       ET35,5             ET35,5
               210 bis 338      Audi A8, A8 L          235/45R20          235/45R20                        A02) bis A10)
                                                       A93a) EF1)                                          A11) BF3) E44) N245)
                                                       245/40R20          245/40R20                        A02) bis A10)
                                                       A93a) EF1)                                          A11) BF3) E44) N255)
                                                       255/40R20          255/40R20                        A02) bis A10)
                                                       A93a) EF1)                                          A11) BF3) E44)
               Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 35 82S (KBA-Nr. 55663*00) an
               der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55342 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001356-C0-233
               Anlage-Nr. :                AB4
               Seite :                     6 / 11
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 8520


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               8R                               e1*2001/116*0473*..
               8R                               e1*2001/116*0497*..
               8R1                              e13*2007/46*1083*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½Jx20H2,        9½Jx20H2,
                                                         ET35,5           ET35,5
               100 bis 200      Audi Q5                  235/45R20        235/45R20                        A02) bis A10)
                                (ohne                                                                      BF3) E29a) EF0)
                                Serienverbreiterung)     255/45R20        255/45R20                        A01) bis A10)
                                                                                                           BF3) E29a) EF0)
               Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 35 82S (KBA-Nr. 55663*00) an
               der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 55342*02




               8R                               e1*2001/116*0473*..
               8R                               e1*2001/116*0497*..
               8R1                              e13*2007/46*1083*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                                          8½Jx20H2,       9½Jx20H2,
                                                          ET35,5          ET35,5
               100 bis 200      Audi Q5                   235/45R20       235/45R20                        A02) bis A10)
                                (mit Serienverbreiterung)                                                  BF3) E29) EF0)
                                                          255/45R20       255/45R20                        A02) bis A10)
                                                                                                           BF3) E29) EF0)
               Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 35 82S (KBA-Nr. 55663*00) an
               der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               8R                               e1*2001/116*0473*..
               8R1                              e13*2007/46*1083*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                                          8½Jx20H2,       9½Jx20H2,
                                                          ET35,5          ET35,5
               230 bis 260      Audi Q5, SQ5, SQ5 TDI 235/45R20 M+S       235/45R20 M+S                    A02) bis A10)
                                (mit Serienverbreiterung)                                                  BF3) E29)
                                                          255/45R20       255/45R20                        A02) bis A10)
                                                                                                           BF3) E29)
               Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 35 82S (KBA-Nr. 55663*00) an
               der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55342 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001356-C0-233
               Anlage-Nr. :                AB4
               Seite :                     7 / 11
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 8520


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                               e1*2007/46*1550*..
               FY                               e1*2007/46*1685*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½Jx20H2,        9½Jx20H2,
                                                         ET35,5           ET35,5
               100 bis 210      Audi Q5, Q5 Sportback 235/45R20           235/45R20                        A02) bis A10)
                                (bis e1*2007/46*1550*46,                                                   A11) BF3) E44) E87)
                                ohne Verbreiterungs-     255/45R20        255/45R20                        A01) bis A10)
                                Flaps vorne u. hinten)                                                     A11) BF3) E44) E87)
               Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 35 82S (KBA-Nr. 55663*00) an
               der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                               e1*2007/46*1550*..
§22 55342*02




               FY                               e1*2007/46*1685*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½Jx20H2,        9½Jx20H2,
                                                         ET35,5           ET35,5
               100 bis 210      Audi Q5, Q5 Sportback 235/45R20           235/45R20                        A02) bis A10)
                                (bis e1*2007/46*1550*46,                                                   A11) BF3) E44) E87)
                                mit Verbreiterungs-      255/45R20        255/45R20                        A02) bis A10)
                                Flaps vorne u. hinten)                                                     A11) BF3) E44) E87)
               Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 35 82S (KBA-Nr. 55663*00) an
               der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                               e1*2007/46*1550*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½Jx20H2,        9½Jx20H2,
                                                         ET35,5           ET35,5
               251 bis 260      Audi SQ5, SQ5            255/45R20        255/45R20                        A02) bis A10)
                                Sportback                                                                  BF3) E87)
                                (bis e1*2007/46*1550*46,
                                mit Verbreiterungs-
                                Flaps vorne u. hinten)
               Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 35 82S (KBA-Nr. 55663*00) an
               der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55342 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001356-C0-233
               Anlage-Nr. :                AB4
               Seite :                     8 / 11
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 8520


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                              e1*2007/46*1550*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½Jx20H2,         9½Jx20H2,
                                                        ET35,5            ET35,5
               150 bis 185      Audi Q5, Q5 Sportback 235/45R20           235/45R20                        A02) bis A10)
                                (ab e1*2007/46*1550*47) A93)                                               BF4) E87a)
                                                        255/40R20         255/40R20                        A02) bis A10)
                                                        A93)                                               BF4) E87a)
                                                        HL 255/40R20      HL 255/40R20                     A02) bis A10)
                                                        A93)                                               BF4) E87a)
                                                        255/45R20         255/45R20                        A02) bis A10)
                                                                                                           BF4) E87a)
               Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 35 82S (KBA-Nr. 55663*00) an
               der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
§22 55342*02




               Auflagen und Hinweise

               A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                       genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                       nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)    Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55342 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001356-C0-233
               Anlage-Nr. :                AB4
               Seite :                     9 / 11
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 8520


               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
§22 55342*02




                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               B59)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
                      • Audi ceramic – (innenbelüftete Scheibe aus kohlefaserverstärkter Keramik)

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 42 mm
                      Zubehörkit: Z 85 OR
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 42 mm
                      Zubehörkit: Z 85 OR
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 42 mm
                      Zubehörkit: Z 85 OR
                      Anzugsmoment: 160 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55342 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001356-C0-233
               Anlage-Nr. :                AB4
               Seite :                     10 / 11
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 8520


               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 42 mm
                      Zubehörkit: Z 85 OR
                      Anzugsmoment: 180 Nm

               E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

               E29)   Zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Radhausverbreiterungen.

               E29a) Zulässig an Fahrzeugausführungen ohne serienmäßigen Radhausverbreiterungen.

               E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

               E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

               E79)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
                      • Audi A4, A4 quattro bis Modelljahr 2015
§22 55342*02




                      • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
                        'C' stehen

               E87)   Zulässig an Fahrzeugen mit EG-Genehmigungs-Nr. bis e1*2007/46*1550*46.

               E87a) Zulässig an Fahrzeugen mit EG-Genehmigungs-Nr. ab e1*2007/46*1550*47.

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               EF1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorderachse nur mit Rädern
                      ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades
                      sind oder/und deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
                    zulässig bis zu einer Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
                    Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55342 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001356-C0-233
               Anlage-Nr. :                AB4
               Seite :                     11 / 11
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 8520


               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                      Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                      kürzen.

               K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
                      bzw. auszuschneiden.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                      mm aufzuweiten.

               K73)   An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des
§22 55342*02




                      Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des
                      Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende
                      Freigängigkeit herzustellen.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage AB4 mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ C38 8520 des Auftraggebers CMS Automotive Trading GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 28.08.2025
						
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