Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55342 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001356-C0-233
Anlage-Nr. : AB4
Seite : 1 / 11
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 8520
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: C38 8520
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: CMS
Montageposition: Vorderachse **)
Radausführung: C38 8520 35 82S
Radausführungskennz.: CMS 1536 05
Radgröße: 8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 35,5 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm
§22 55342*02
Zentrierart Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 850 kg
Reifenabrollumfang: 2350 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse zulässig. Das
hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 35 82S
(KBA-Nr. 55663*00) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind
dem separaten Gutachten für den Radtyp C38 9520, C38 9520 35 82S (KBA-Nr. 55663*00) zu
entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: AUDI
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Z 85 OR 140 Nm
Schaftlänge 42 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Z 85 OR 150 Nm
Schaftlänge 42 mm
BF3 1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Z 85 OR 160 Nm
Schaftlänge 42 mm
BF4 1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Z 85 OR 180 Nm
Schaftlänge 42 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55342 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001356-C0-233
Anlage-Nr. : AB4
Seite : 2 / 11
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 8520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
B81 e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET35,5 ET35,5
88 bis 199 Audi A4, A4 quattro 245/30R20 245/30R20 A01) bis A10)
(Baureihe B8, K01) BF1) E79) T90)
Limousine, Kombi,
außer S4)
Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 35 82S (KBA-Nr. 55663*00) an
der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
B81 e13*2007/46*1084*..
§22 55342*02
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET35,5 ET35,5
200 bis 245 Audi A4, S4 245/30R20 245/30R20 A01) bis A10)
(Baureihe B8, K01) BF1) E79)
Limousine, Kombi)
Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 35 82S (KBA-Nr. 55663*00) an
der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2 e1*2007/46*1801*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET35,5 ET35,5
110 bis 150 Audi A5 235/35R20 235/35R20 A01) bis A10)
(Limousine, Avant) BF1)
245/30R20 245/30R20 A01) bis A10)
K03) BF1) T90)
Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 35 82S (KBA-Nr. 55663*00) an
der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55342 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001356-C0-233
Anlage-Nr. : AB4
Seite : 3 / 11
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 8520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4G e1*2007/46*0436*..
4G1 e13*2007/46*1147*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET35,5 ET35,5
100 bis 245 Audi A6 235/35R20 235/35R20 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) BF1) E54) N245) T92)
245/35R20 245/35R20 A01) bis A10)
K13) K22) K73) BF1) E54) N255)
255/35R20 255/35R20 A01) bis A10)
K13) K22) K25) K73) BF1) E54)
Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 35 82S (KBA-Nr. 55663*00) an
der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
§22 55342*02
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4G e1*2007/46*0436*..
4G1 e13*2007/46*1147*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET35,5 ET35,5
309 bis 331 Audi S6 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi) K13) K22) K25) K73) BF1)
Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 35 82S (KBA-Nr. 55663*00) an
der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2 e1*2007/46*1801*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET35,5 ET35,5
100 bis 195 Audi A6 235/40R20 235/40R20 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, A93a) BF1) E21) N245)
Frontantrieb, Baureihe 245/40R20 245/40R20 A01) bis A10)
C8) BF1) E21) N255)
255/35R20 255/35R20 A01) bis A10)
A93) K03) BF1) E21)
255/40R20 255/40R20 A01) bis A10)
K03) BF1) E21)
245/40R20 275/35R20 A01) bis A10)
N255) BF1) E21) V00)
Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 35 82S (KBA-Nr. 55663*00) an
der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55342 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001356-C0-233
Anlage-Nr. : AB4
Seite : 4 / 11
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 8520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2 e1*2007/46*1801*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET35,5 ET35,5
150 bis 270 Audi A6 235/40R20 235/40R20 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, A93a) A11) BF1) E21) E54) N245)
Allradantrieb, Baureihe 245/40R20 245/40R20 A01) bis A10)
C8) A11) BF1) E21) E54) N255)
255/35R20 255/35R20 A01) bis A10)
A93) K03) A11) BF1) E21) E54)
255/40R20 255/40R20 A01) bis A10)
K03) A11) BF1) E21) E54)
Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 35 82S (KBA-Nr. 55663*00) an
der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
§22 55342*02
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2 e1*2007/46*1801*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET35,5 ET35,5
253 bis 257 Audi S6 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi) A93) B59) BF1)
255/40R20 255/40R20 A01) bis A10)
B59) BF1)
Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 35 82S (KBA-Nr. 55663*00) an
der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4G e1*2007/46*0436*..
4G1 e13*2007/46*1147*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET35,5 ET35,5
140 bis 245 Audi A7, A7 Sportback 245/35R20 245/35R20 A02) bis A10)
BF1) N255)
255/35R20 255/35R20 A02) bis A10)
BF1)
245/35R20 275/30R20 A02) bis A10)
N255) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 35 82S (KBA-Nr. 55663*00) an
der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55342 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001356-C0-233
Anlage-Nr. : AB4
Seite : 5 / 11
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 8520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4G e1*2007/46*0436*..
4G1 e13*2007/46*1147*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET35,5 ET35,5
309 bis 331 Audi S7, S7 Sportback 255/35R20 255/35R20 A02) bis A10)
BF1)
Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 35 82S (KBA-Nr. 55663*00) an
der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4H e1*2007/46*0284*..
4H e1*2007/46*0398*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
§22 55342*02
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET35,5 ET35,5
150 bis 368 Audi A8, A8L 235/45R20 235/45R20 A02) bis A10)
BF2) E44) N245)
245/40R20 245/40R20 A02) bis A10)
BF2) E44) N255)
255/40R20 255/40R20 A02) bis A10)
BF2) E44)
235/45R20 265/40R20 A02) bis A10)
N245) BF2) E44) V00)
Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 35 82S (KBA-Nr. 55663*00) an
der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F8 e1*2007/46*1751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET35,5 ET35,5
210 bis 338 Audi A8, A8 L 235/45R20 235/45R20 A02) bis A10)
A93a) EF1) A11) BF3) E44) N245)
245/40R20 245/40R20 A02) bis A10)
A93a) EF1) A11) BF3) E44) N255)
255/40R20 255/40R20 A02) bis A10)
A93a) EF1) A11) BF3) E44)
Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 35 82S (KBA-Nr. 55663*00) an
der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55342 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001356-C0-233
Anlage-Nr. : AB4
Seite : 6 / 11
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 8520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8R e1*2001/116*0473*..
8R e1*2001/116*0497*..
8R1 e13*2007/46*1083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET35,5 ET35,5
100 bis 200 Audi Q5 235/45R20 235/45R20 A02) bis A10)
(ohne BF3) E29a) EF0)
Serienverbreiterung) 255/45R20 255/45R20 A01) bis A10)
BF3) E29a) EF0)
Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 35 82S (KBA-Nr. 55663*00) an
der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 55342*02
8R e1*2001/116*0473*..
8R e1*2001/116*0497*..
8R1 e13*2007/46*1083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET35,5 ET35,5
100 bis 200 Audi Q5 235/45R20 235/45R20 A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) BF3) E29) EF0)
255/45R20 255/45R20 A02) bis A10)
BF3) E29) EF0)
Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 35 82S (KBA-Nr. 55663*00) an
der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8R e1*2001/116*0473*..
8R1 e13*2007/46*1083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET35,5 ET35,5
230 bis 260 Audi Q5, SQ5, SQ5 TDI 235/45R20 M+S 235/45R20 M+S A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) BF3) E29)
255/45R20 255/45R20 A02) bis A10)
BF3) E29)
Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 35 82S (KBA-Nr. 55663*00) an
der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55342 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001356-C0-233
Anlage-Nr. : AB4
Seite : 7 / 11
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 8520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
FY e1*2007/46*1685*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET35,5 ET35,5
100 bis 210 Audi Q5, Q5 Sportback 235/45R20 235/45R20 A02) bis A10)
(bis e1*2007/46*1550*46, A11) BF3) E44) E87)
ohne Verbreiterungs- 255/45R20 255/45R20 A01) bis A10)
Flaps vorne u. hinten) A11) BF3) E44) E87)
Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 35 82S (KBA-Nr. 55663*00) an
der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
§22 55342*02
FY e1*2007/46*1685*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET35,5 ET35,5
100 bis 210 Audi Q5, Q5 Sportback 235/45R20 235/45R20 A02) bis A10)
(bis e1*2007/46*1550*46, A11) BF3) E44) E87)
mit Verbreiterungs- 255/45R20 255/45R20 A02) bis A10)
Flaps vorne u. hinten) A11) BF3) E44) E87)
Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 35 82S (KBA-Nr. 55663*00) an
der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET35,5 ET35,5
251 bis 260 Audi SQ5, SQ5 255/45R20 255/45R20 A02) bis A10)
Sportback BF3) E87)
(bis e1*2007/46*1550*46,
mit Verbreiterungs-
Flaps vorne u. hinten)
Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 35 82S (KBA-Nr. 55663*00) an
der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55342 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001356-C0-233
Anlage-Nr. : AB4
Seite : 8 / 11
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 8520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET35,5 ET35,5
150 bis 185 Audi Q5, Q5 Sportback 235/45R20 235/45R20 A02) bis A10)
(ab e1*2007/46*1550*47) A93) BF4) E87a)
255/40R20 255/40R20 A02) bis A10)
A93) BF4) E87a)
HL 255/40R20 HL 255/40R20 A02) bis A10)
A93) BF4) E87a)
255/45R20 255/45R20 A02) bis A10)
BF4) E87a)
Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 35 82S (KBA-Nr. 55663*00) an
der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
§22 55342*02
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55342 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001356-C0-233
Anlage-Nr. : AB4
Seite : 9 / 11
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 8520
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
§22 55342*02
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B59) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
• Audi ceramic – (innenbelüftete Scheibe aus kohlefaserverstärkter Keramik)
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 42 mm
Zubehörkit: Z 85 OR
Anzugsmoment: 140 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 42 mm
Zubehörkit: Z 85 OR
Anzugsmoment: 150 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 42 mm
Zubehörkit: Z 85 OR
Anzugsmoment: 160 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55342 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001356-C0-233
Anlage-Nr. : AB4
Seite : 10 / 11
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 8520
BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 42 mm
Zubehörkit: Z 85 OR
Anzugsmoment: 180 Nm
E21) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.
E29) Zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Radhausverbreiterungen.
E29a) Zulässig an Fahrzeugausführungen ohne serienmäßigen Radhausverbreiterungen.
E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.
E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad
E79) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
• Audi A4, A4 quattro bis Modelljahr 2015
§22 55342*02
• an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
'C' stehen
E87) Zulässig an Fahrzeugen mit EG-Genehmigungs-Nr. bis e1*2007/46*1550*46.
E87a) Zulässig an Fahrzeugen mit EG-Genehmigungs-Nr. ab e1*2007/46*1550*47.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
EF1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorderachse nur mit Rädern
ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades
sind oder/und deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
zulässig bis zu einer Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55342 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001356-C0-233
Anlage-Nr. : AB4
Seite : 11 / 11
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 8520
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K73) An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des
§22 55342*02
Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des
Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende
Freigängigkeit herzustellen.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage AB4 mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ C38 8520 des Auftraggebers CMS Automotive Trading GmbH
Geschäftsstelle Essen, 28.08.2025