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							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                2
                Seite :                     1 / 14
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                 Radtyp:                                                     NEV2 198
                 Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                 Handelsmarke:                                             GMP GROUP
                 Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                 Radausführung:                                          NEV2801939152
                 Radausführungskennz.:                              PCD 5X112 ET39 CB66.5
                 Radgröße:                                                    8Jx19H2
                 Rad-Einpresstiefe:                                            39 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                 Lochzahl:                                                        5
                 Mittenlochdurchmesser:                                      66,50 mm
§22 100585*00




                 Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                 Zentrierring:                                               ohne Ring
                 geprüfte Radlast: *)                                          825 kg
                 Reifenabrollumfang:                                         2280 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                moment
                BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                             140 Nm
                                Schaftlänge 28 mm
                BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                             160 Nm
                                Schaftlänge 28 mm
                BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                    140 Nm
                                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                BF4       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                    160 Nm
                                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                2
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                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                B8                             e1*2001/116*0430*..
                B81                            e13*2007/46*1084*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                88 bis 199      Audi A4, A4 quattro     225/35R19                         A02) bis A10)
                                (Baureihe B8,           A93) N235) T88)                   BF1) E79)
                                Limousine, Kombi,
                                außer S4)
                                                        225/40R19
                                                        N235)

                                                        235/35R19
                                                        N245) T91)

                                                        245/35R19


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 100585*00




                B8                            e1*2001/116*0430*..
                B81                           e13*2007/46*1084*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                200 bis 245     Audi A4, S4            225/40R19 M+S                      A02) bis A10)
                                (Baureihe B8,                                             BF1) E79)
                                Limousine, Kombi)      235/35R19 M+S
                                                        T91)

                                                        245/35R19


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                B8                             e1*2001/116*0430*..
                B81                            e13*2007/46*1084*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                90 bis 210      Audi A4, A4 quattro     225/35R19                         A02) bis A10)
                                (Baureihe B9,           A93) T88)                         BF1) E79a)
                                Limousine, Kombi)
                                                        225/40R19
                                                        GAZ)

                                                        235/35R19
                                                        T91)

                                                        245/35R19
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                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
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                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                B8                            e1*2001/116*0430*..
                B81                           e13*2007/46*1084*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                251 bis 260     Audi S4                225/40R19                          A02) bis A10)
                                (Baureihe B9,                                             BF1) E79a)
                                Limousine, Kombi )     225/40R19 M+S

                                                        235/35R19
                                                        T91)

                                                        235/35R19 M+S
                                                        T91)

                                                        245/35R19
§22 100585*00




                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2                             e1*2007/46*1801*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                110 bis 150     Audi A5                 215/40R19                         A02) bis A10)
                                (Limousine, Avant)      A93) N225) T90)                   BF1)

                                                        215/45R19
                                                        N225)

                                                        225/40R19
                                                        A93a) T93)

                                                        225/45R19

                                                        235/40R19

                                                        245/35R19
                                                        A93a) T93)

                                                        245/40R19
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                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
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                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                4G                             e1*2007/46*0436*..
                4G1                            e13*2007/46*1147*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 245     Audi A6                 225/40R19                          A02) bis A10)
                                (Limousine, Kombi)      A93) N235) T93)                    BF1) E54) EB1) EB2) EF0)

                                                         225/40R19 M+S
                                                         A93) T93) W235)

                                                         225/45R19
                                                         A93a) N235)

                                                         225/45R19 M+S
                                                         A93a) W235)

                                                         235/40R19
§22 100585*00




                                                         A93a) N245)

                                                         235/40R19 M+S
                                                         A93a)

                                                         235/45R19
                                                         GCH) N245)

                                                         235/45R19 M+S
                                                         GCH)

                                                         245/40R19
                                                         N255)

                                                         245/40R19 M+S


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                4G                              e1*2007/46*0436*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                140 bis 245     Audi A6 Allroad          235/45R19                         A02) bis A10)
                                                                                           BF1) EB2)
                                                         245/45R19

                                                         255/45R19
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                2
                Seite :                     5 / 14
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2                              e1*2007/46*1801*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 195     Audi A6                  205/55R19                          A02) bis A10)
                                (Limousine, Kombi,       A93a) M00) N215)                   BF1) E21) EF0)
                                Frontantrieb, Baureihe
                                C8)
                                                         225/45R19
                                                         A93)

                                                         235/45R19
                                                         A93)

                                                         235/50R19
                                                         GFL)

                                                         245/45R19
                                                         A93a) ECE)
§22 100585*00




                                                         255/45R19
                                                         GG3)


                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2                               e1*2007/46*1801*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                150 bis 270     Audi A6                   205/55R19                         A02) bis A10)
                                (Limousine, Kombi,        A93a) M00) N215) T97)             A11) BF1) E21) E54) EF0)
                                Allradantrieb, Baureihe                                     ER1)
                                C8)
                                                          225/45R19
                                                          A93) N235) T96)

                                                         235/45R19
                                                         A93) N245) T99)

                                                         235/50R19
                                                         GFL) N245)

                                                         245/45R19
                                                         A93a) ECE) N255)

                                                         255/45R19
                                                         GG3)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                2
                Seite :                     6 / 14
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2                             e1*2007/46*1801*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                120 bis 195     Audi A6                 225/45R19                          A02) bis A10)
                                (Kombi, Frontantrieb,   A93)                               BF1) E21) F08)
                                Baureihe C9)
                                                         235/45R19
                                                         A93)

                                                         235/50R19

                                                         245/45R19
                                                         A93a) ECE)

                                                         255/45R19
§22 100585*00




                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2                              e1*2007/46*1801*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                150 bis 257     Audi A6 Allroad          235/50R19                         A02) bis A10)
                                                                                           BF1) EB3)
                                                         245/45R19
                                                         A98a)

                                                         245/50R19

                                                         255/45R19


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                F8                            e1*2007/46*1751*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                210 bis 338     Audi A8, A8 L          235/45R19                           A02) bis A10)
                                                       N245)                               A11) A93a) BF2) E44) EB4)
                                                                                           EF0)
                                                         235/50R19
                                                         N245)

                                                         245/45R19
                                                         N255)

                                                         255/45R19
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                2
                Seite :                     7 / 14
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                8R                              e1*2001/116*0473*..
                8R                              e1*2001/116*0497*..
                8R1                             e13*2007/46*1083*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 200     Audi Q5                  225/55R19 M+S                      A02) bis A10)
                                (ohne                    W235)                              A94) BF3) EF0)
                                Serienverbreiterung)
                                                         235/50R19

                                                         255/45R19


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                8R                              e1*2001/116*0473*..
                8R                              e1*2001/116*0497*..
                8R1                             e13*2007/46*1083*..
§22 100585*00




                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 200     Audi Q5                   225/55R19 M+S                     A02) bis A10)
                                (mit Serienverbreiterung) W235)                             A94) BF3) EF0)

                                                         235/50R19

                                                         255/45R19


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                FY                              e1*2007/46*1550*..
                FY                              e1*2007/46*1685*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 210     Audi Q5, Q5 Sportback 235/50R19                             A02) bis A10)
                                (bis e1*2007/46*1550*46, A94)                               A11) BF3) E44) E87)
                                ohne Verbreiterungs-
                                Flaps vorne u. hinten)
                                                         235/55R19
                                                         A94) ECE)

                                                         245/50R19
                                                         A94)

                                                         255/50R19
                                                         A01) A94a) K03) K04)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                2
                Seite :                     8 / 14
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                FY                              e1*2007/46*1550*..
                FY                              e1*2007/46*1685*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 210     Audi Q5, Q5 Sportback 235/50R19                            A02) bis A10)
                                (bis e1*2007/46*1550*46, A94)                              A11) BF3) E44) E87)
                                mit Verbreiterungs-
                                Flaps vorne u. hinten)
                                                         235/55R19
                                                         A94) ECE)

                                                         245/50R19
                                                         A94)

                                                         255/50R19
                                                         A94a)
§22 100585*00




                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                FY                              e1*2007/46*1550*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                251 bis 260     Audi SQ5, SQ5            235/50R19 M+S                     A02) bis A10)
                                Sportback                A94)                              BF3) E87)
                                (bis e1*2007/46*1550*46,
                                mit Verbreiterungs-
                                                         235/55R19 M+S
                                Flaps vorne u. hinten)
                                                         A94)

                                                         245/50R19 M+S
                                                         A94)

                                                         255/50R19 M+S
                                                         A94a)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                2
                Seite :                     9 / 14
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                FY                             e1*2007/46*1550*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                150 bis 185     Audi Q5, Q5 Sportback 225/55R19                           A02) bis A10)
                                (ab e1*2007/46*1550*47) N235)                             BF4) E87a)

                                                        225/55R19 M+S
                                                        W235)

                                                        235/50R19
                                                        A93)

                                                        235/55R19
                                                        ECE)

                                                        245/50R19
§22 100585*00




                                                        255/45R19
                                                        A93)

                                                        255/50R19

                                                        HL 235/50R19
                                                        A93)

                                                        HL 235/55R19

                                                        HL 245/50R19


                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
                       Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                       genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                2
                Seite :                     10 / 14
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198



                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                       über die Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
§22 100585*00




                       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                       werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                       Hybr. ....", eingetragen haben.

                A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).

                A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

                A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).

                A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                2
                Seite :                     11 / 14
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198


                A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf
                      den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                       Anzugsmoment: 140 Nm

                BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                       Anzugsmoment: 160 Nm

                BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30
                       mm
§22 100585*00




                       Anzugsmoment: 140 Nm

                BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30
                       mm
                       Anzugsmoment: 160 Nm

                E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

                E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

                E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

                E79)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
                       • Audi A4, A4 quattro bis Modelljahr 2015
                       • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
                         'C' stehen

                E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
                      • Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016
                      • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
                        stehen

                E87)   Zulässig an Fahrzeugen mit EG-Genehmigungs-Nr. bis e1*2007/46*1550*46.

                E87a) Zulässig an Fahrzeugen mit EG-Genehmigungs-Nr. ab e1*2007/46*1550*47.

                EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. S7 mit belüfteter Scheibe Ø400x38 mm

                EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. Audi Ate 4605AP mit belüfteter Scheibe Ø356x34 mm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                2
                Seite :                     12 / 14
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198


                EB3)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. S ACF010 mit belüfteter Scheibe Ø399x38,5 mm

                EB4)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AXB mit belüfteter Scheibe Ø375x36 mm
                       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 6N0 mit belüfteter Scheibe Ø350x28 mm

                ECE) Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
                     Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
                     (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

                EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                       Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                       Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

                ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
§22 100585*00




                     einer Achslast von 1650 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                F08)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

                G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                GAZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
                     225/45R18, 225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                     beachten.

                GCH) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R19,
                     265/30R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                GFL) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/40R20 ausgerüstet oder
                     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                     und G01) zu beachten.

                GG3) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R21,
                     255/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                2
                Seite :                     13 / 14
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198


                K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
§22 100585*00




                N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                2
                Seite :                     14 / 14
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198


                T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
§22 100585*00




                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                Die Anlage 2 mit den Seiten 1-14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
                Sonderräder Typ NEV2 198 des Auftraggebers G.M.P. GROUP S.r.l.

                Geschäftsstelle Essen, 29.07.2025
						
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