Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55094 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001429-A0-104
Anlage-Nr. : BB2
Seite : 1/5
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 73R8805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 73R8805
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL RONAL
Montageposition: Vorderachse Hinterachse
Radausführung: 73R8805.173 73R8805.273
Radausführungskennz: 73R8805.173 73R8805.273
Radgröße: 8J-Nx18H2 8J-Nx18H2
Rad-Einpresstiefe: 35,1 mm 40,1 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm 112 mm
§22 55094*00
Lochzahl: 5 5
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm 66,50 mm
Zentrierart Mittenzentrierung Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 750 kg 735 kg
Reifenabrollumfang: 2410 mm 2410 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: AUDI
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, 140 Nm
Schaftlänge 27,5 mm
BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, 120 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
BF3 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3307 180 Nm
Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55094 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001429-A0-104
Anlage-Nr. : BB2
Seite : 2/5
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 73R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2 e1*2007/46*1801*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8J-Nx18H2, 8J-Nx18H2,
ET35,1 ET40,1
110 bis 150 Audi A5 215/50R18 215/50R18 A02) bis A10)
(Limousine, Avant) T92) BF1) M00) N225)
225/45R18 225/45R18 A02) bis A10)
A93a) BF1)
225/50R18 225/50R18 A02) bis A10)
BF1)
235/45R18 235/45R18 A02) bis A10)
BF1)
245/45R18 245/45R18 A02) bis A10)
BF1)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 55094*00
F2 e1*2007/46*1801*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8J-Nx18H2, 8J-Nx18H2,
ET35,1 ET40,1
120 bis 195 Audi A6 225/50R18 225/50R18 A02) bis A10)
(Kombi, Frontantrieb, A93) BF1) E21) F08)
Baureihe C9) 225/55R18 225/55R18 A02) bis A10)
A93a) BF1) E21) F08)
235/50R18 235/50R18 A02) bis A10)
A93) BF1) E21) F08)
235/55R18 235/55R18 A02) bis A10)
BF1) E21) F08)
245/50R18 245/50R18 A01) bis A10)
K03) BF1) E21) F08)
255/45R18 255/45R18 A02) bis A10)
A93) BF1) E21) F08)
255/50R18 255/50R18 A01) bis A10)
K01) K04) BF1) E21) F08)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2 e1*2007/46*1801*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8J-Nx18H2, 8J-Nx18H2,
ET35,1 ET40,1
150 bis 257 Audi A6 Allroad 235/55R18 235/55R18 A02) bis A10)
A98a) BF2) ER1)
245/50R18 245/50R18 A01) bis A10)
K03) BF2) ER1)
245/55R18 245/55R18 A01) bis A10)
K03) BF2) ER1)
255/50R18 255/50R18 A01) bis A10)
K03) BF2) ER1)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55094 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001429-A0-104
Anlage-Nr. : BB2
Seite : 3/5
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 73R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8J-Nx18H2, 8J-Nx18H2,
ET35,1 ET40,1
150 bis 185 Audi Q5, Q5 Sportback 235/55R18 235/55R18 A02) bis A10)
(ab e1*2007/46*1550*47) A93) BF3) E87a) ER1)
235/60R18 235/60R18 A02) bis A10)
BF3) E87a) ER1)
245/55R18 245/55R18 A02) bis A10)
A93a) BF3) E87a) ER1)
255/50R18 255/50R18 A02) bis A10)
A93a) BF3) E87a) ER1)
255/55R18 255/55R18 A02) bis A10)
BF3) E87a) ER1)
275/50R18 275/50R18 A01) bis A10)
K01) K04) BF3) E87a) ER1)
§22 55094*00
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55094 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001429-A0-104
Anlage-Nr. : BB2
Seite : 4/5
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 73R8805
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
§22 55094*00
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf
den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
mm
Anzugsmoment: 120 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZPS5X3307
Anzugsmoment: 180 Nm
E21) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.
E87a) Zulässig an Fahrzeugen mit EG-Genehmigungs-Nr. ab e1*2007/46*1550*47.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55094 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001429-A0-104
Anlage-Nr. : BB2
Seite : 5/5
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 73R8805
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
zulässig bis zu einer Achslast von 1500 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
F08) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
§22 55094*00
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage BB2 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 73R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 18.09.2025