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							                Gutachten 366-0009-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100327
                ANLAGE: 48 AUDI                                                      Radtyp: OBIS
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 12.11.2025
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                                Fahrzeughersteller              AUDI




                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 8 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                        Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
                OBIS8FL45K666           PCD112 ET45            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        690      2178    09/25
                OBIS8FL45K666           PCD112 ET45            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        700      2140    09/25
                OBIS8FL45K666           PCD112 ET45            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        715      2105    09/25
                OBIS8SL45K666           PCD112 ET45            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        715      2105    09/25
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§22 100327*00




                von 50km hingewiesen werden.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM8A


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
                 Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                 B81          e13*2007/46*1084*.. 88 - 195 225/50R17 94                                       AUDI A4 bis MJ2015;
                                                           235/45R17 94                                       Kombi; Frontantrieb;
                                                           245/45R17                 51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                              74P; 76S; 77E
                 B81           e13*2007/46*1084*.. 100 - 195 225/50R17 94                                     AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                 235/45R17 94                                 Nicht A4 Allroad
                                                                 245/45R17           51G                      Quattro; Kombi;
                                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12K; 51A; 573; 71C;
                                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                              74A; 74P; 76S; 77E;
                                                                                                              855




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0009-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100327
                ANLAGE: 48 AUDI                                                   Radtyp: OBIS
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 12.11.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen              Auflagen
                B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 94                                   AUDI A4 bis MJ2015;
                                                           235/45R17 94                                   Limousine;
                                                           245/45R17      51G                             Allradantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12K; 51A; 573; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74A; 74P; 76S; 77E
                B8            e1*2001/116*0430*.. 88 - 195    225/50R17 94                                AUDI A4 bis MJ2015;
                                                              235/45R17 94                                Limousine;
                                                              245/45R17           51G                     Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P; 76S; 77E
                B8            e1*2001/116*0430*.. 88 - 195    225/50R17 94                                AUDI A4 bis MJ2015;
                                                              235/45R17 94                                Kombi; Frontantrieb;
                                                              245/45R17           51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P; 76S; 77E
                B8            e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 94                                  AUDI A4 bis MJ2015;
§22 100327*00




                                                              235/45R17 94                                Nicht A4 Allroad
                                                              245/45R17           51G                     Quattro; Kombi;
                                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12K; 51A; 573; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74A; 74P; 76S; 77E;
                                                                                                          855


                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0009-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100327
                ANLAGE: 48 AUDI                                                   Radtyp: OBIS
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 12.11.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                      Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                      vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäß iger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                     Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
§22 100327*00




                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                     werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungst eile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                     Zentrierringe verwendet werden.
                76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                     sind.
                77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0009-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100327
                ANLAGE: 48 AUDI                                                  Radtyp: OBIS
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.11.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 4
                855) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350mm an der
                     Vorderachse nicht zulässig.
§22 100327*00




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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