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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001153-F0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     1 / 21
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R9805


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                     65R9805
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                 Ronal
               Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                           65R9805.17
                Radausführungskennz.:                                    65R9805.17
                Radgröße:                                                   8Jx19H2
                Rad-Einpresstiefe:                                           35 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
                Lochzahl:                                                      5
                Mittenlochdurchmesser:                                     76,00 mm
§22 53551*05




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                           3 Ø76 Ø66.45
                geprüfte Radlast: *)                                         925 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2350 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                           Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                   moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Kalotte beweglich,                  ZP50719     160 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
               BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,           ZP50727    140 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,         ZP50727    140 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
               BF4       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,         ZP50727    120 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
               BF5       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,         ZP50727    140 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
               BF6       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                    ZP50706    160 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF7       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                    ZP50706    180 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001153-F0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     2 / 21
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R9805


               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               GE                                e1*2007/46*1914*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
               158             Audi e-tron, e-tron         255/55R19 M+S                     A02) bis A10)
                               Sportback, Q8 e-tron, Q8                                      BF1)
                               Sportback e-tron
                               (nicht für edition Dakar u.
                               Competition)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                              e1*2001/116*0430*..
               B81                             e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 199      Audi A4, A4 quattro      225/35R19                            A02) bis A10)
                               (Baureihe B8, Limousine, A93) N235) T88)                      BF2) E79)
                               Kombi, außer S4)
§22 53551*05




                                                         225/40R19
                                                         N235)

                                                         235/35R19
                                                         N245) T91)

                                                         245/35R19
                                                         A01) K03) K04) K64)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                              e1*2001/116*0430*..
               B81                             e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               200 bis 245     Audi A4, S4              225/40R19 M+S                        A02) bis A10)
                               (Baureihe B8, Limousine,                                      BF2) E79)
                               Kombi)                   235/35R19 M+S
                                                        T91)

                                                         245/35R19
                                                         A01) K03) K04) K64)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001153-F0-104
               Anlage-Nr. :                3
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R9805


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                              e1*2001/116*0430*..
               B81                             e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               90 bis 210      Audi A4, A4 quattro      225/35R19                          A02) bis A10)
                               (Baureihe B9, Limousine, A93a) T88)                         BF2) E79a)
                               Kombi)
                                                        225/40R19
                                                        GAZ)

                                                        235/35R19
                                                        T91)

                                                        245/35R19


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 53551*05




               B8                              e1*2001/116*0430*..
               B81                             e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               251 bis 260     Audi S4                  225/40R19                          A02) bis A10)
                               (Baureihe B9, Limousine,                                    BF3) E79a)
                               Kombi )                  225/40R19 M+S

                                                        235/35R19
                                                        T91)

                                                        235/35R19 M+S
                                                        T91)

                                                        245/35R19


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                               e1*2001/116*0430*..
               B81                              e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 245     Audi A5                   225/40R19                         A02) bis A10)
                               (5-türer, Coupe,          GCF) N235)                        BF2) E82) EF0)
                               Cabrio, Baureihe 8F
                               und 8T)
                                                         235/35R19
                                                         N245) T91)

                                                        235/40R19
                                                        G4W) N245)

                                                        245/35R19
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               Nr. :                       RA-001153-F0-104
               Anlage-Nr. :                3
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R9805


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                               e1*2001/116*0430*..
               B81                              e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               245 bis 260     Audi S5                   225/40R19 M+S                     A02) bis A10)
                               (5-türer, Coupe,          GCF) W235)                        BF2) E82)
                               Cabrio, Baureihe 8F
                               und 8T)
                                                         235/35R19 M+S
                                                         T91) W245)

                                                        235/40R19 M+S
                                                        G4W) W245)

                                                        245/35R19 M+S


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 53551*05




               B8                              e1*2001/116*0430*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               90 bis 210      Audi A5                   225/35R19                         A02) bis A10)
                               (5-türer, Coupe, Baureihe T88)                              BF2) E82a)
                               F5)
                                                        225/40R19

                                                        235/35R19
                                                        T91)

                                                        245/35R19


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                              e1*2001/116*0430*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               251 bis 260     Audi S5                   245/35R19                         A02) bis A10)
                               (5-türer, Coupe, Baureihe                                   BF2) E82a)
                               F5)                       245/35R19 M+S


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                              e1*2001/116*0430*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 210     Audi A5                  225/40R19                          A02) bis A10)
                               (Cabriolet, Baureihe F5)                                    BF2) E82a)
                                                        235/35R19
                                                        T91)

                                                        245/35R19
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001153-F0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     5 / 21
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R9805



               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                              e1*2001/116*0430*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               260             Audi S5                  245/35R19 M+S                     A02) bis A10)
                               (Cabriolet, Baureihe F5)                                   BF2) E82a)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                             e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 150     Audi A5                 215/40R19                          A02) bis A10)
                               (Limousine, Avant)      A93) N225) T90)                    BF2)

                                                       215/45R19
                                                       N225)
§22 53551*05




                                                       225/40R19
                                                       A93a) T93)

                                                       225/45R19

                                                       235/40R19
                                                       A01) K04)

                                                       245/35R19
                                                       A01) K04) T93)

                                                       245/40R19
                                                       A01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001153-F0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     6 / 21
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R9805


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               4G                            e1*2007/46*0436*..
               4G1                           e13*2007/46*1147*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 245     Audi A6                225/40R19                           A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)     A93a) N235) T93)                    BF2) E54) EF0)

                                                       225/40R19 M+S
                                                       A93a) T93) W235)

                                                       225/45R19
                                                       N235)

                                                       225/45R19 M+S
                                                       W235)

                                                       235/40R19
§22 53551*05




                                                       A93a) N245)

                                                       235/40R19 M+S
                                                       A93a)

                                                       235/45R19
                                                       A01) GCH) K13) K22) K73) N245)

                                                       235/45R19 M+S
                                                       A01) GCH) K13) K22) K73)

                                                       245/40R19
                                                       N255)

                                                       245/40R19 M+S


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               4G                              e1*2007/46*0436*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 245     Audi A6 Allroad          235/45R19                         A02) bis A10)
                                                                                          BF3)
                                                       245/45R19
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001153-F0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     7 / 21
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R9805


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               4G                            e1*2007/46*0436*..
               4G1                           e13*2007/46*1147*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               309 bis 331     Audi S6                235/40R19                           A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)     A93a) T95)                          BF3)

                                                       235/40R19 M+S
                                                       A93a) T95)

                                                       235/45R19
                                                       A01) K13) K22) K73)

                                                       235/45R19 M+S
                                                       A01) K13) K22) K73)

                                                       245/40R19
§22 53551*05




                                                       245/40R19 M+S


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                              e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 195     Audi A6                  205/55R19                         A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,       A93a) M00) N215)                  BF2) E21) EF0)
                               Frontantrieb, Baureihe
                               C8)
                                                        225/45R19
                                                        A93)

                                                       235/45R19
                                                       A93)

                                                       235/50R19
                                                       A01) GFL) K04)

                                                       245/45R19
                                                       A93a)

                                                       255/45R19
                                                       A01) GG3) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001153-F0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     8 / 21
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R9805


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                              e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 270     Audi A6                  205/55R19                         A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,       A93a) M00) N215) T97)             A11) BF2) E21) E54) EF0)
                               Allradantrieb, Baureihe
                               C8)
                                                        225/45R19
                                                        A93) N235) T96)

                                                       235/45R19
                                                       A93) N245) T99)

                                                       235/50R19
                                                       A01) GFL) K04) N245)

                                                       245/45R19
                                                       A93a) N255)
§22 53551*05




                                                       255/45R19
                                                       A01) GG3) K04)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                             e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 195     Audi A6                 225/45R19                          A02) bis A10)
                               (Kombi, Frontantrieb,   A93)                               BF2) E21) F08)
                               Baureihe C9)
                                                       235/45R19
                                                       A93)

                                                       235/50R19
                                                       A01) K04)

                                                       245/45R19
                                                       A93a)

                                                       255/45R19
                                                       A01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001153-F0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     9 / 21
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R9805


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                              e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 257     Audi A6 Allroad          235/50R19                         A02) bis A10)
                                                                                          BF4)
                                                       245/45R19
                                                       A98a)

                                                       245/50R19
                                                       A01) K03) K04)

                                                       255/45R19


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                            e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
§22 53551*05




               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               253 bis 257     Audi S6                245/45R19 M+S                       A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)                                         B59) BF3)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               4G                             e1*2007/46*0436*..
               4G1                            e13*2007/46*1147*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 245     Audi A7, A7 Sportback 235/45R19                            A02) bis A10)
                                                       N245)                              BF2)

                                                       245/40R19
                                                       N255)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               4G                             e1*2007/46*0436*..
               4G1                            e13*2007/46*1147*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               309 bis 331     Audi S7, S7 Sportback 235/40R19 M+S                        A02) bis A10)
                                                                                          BF2)
                                                       235/45R19 M+S

                                                       245/40R19 M+S

                                                       245/45R19 M+S
                                                       G9D)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001153-F0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     10 / 21
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R9805


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               4H                            e1*2007/46*0284*..
               4H                            e1*2007/46*0398*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 368     Audi A8, A8L           235/50R19                                A02) bis A10)
                                                      N245)                                    BF5) E44)

                                                      235/50R19 M+S

                                                      245/45R19
                                                      N255)

                                                      255/45R19

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne               hinten
§22 53551*05




                                                       235/50R19           255/45R19           A02) bis A10)
                                                       N245)                                   BF5) E44) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               4H                            e1*2007/46*0284*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               382             Audi S8                235/45R19 M+S                            A02) bis A10)
                                                                                               BF5)
                                                      235/50R19 M+S

                                                      245/45R19 M+S

                                                      255/45R19 M+S

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne               hinten
                                                       235/50R19 M+S       255/45R19 M+S       A02) bis A10)
                                                                                               BF5) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001153-F0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     11 / 21
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R9805


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F8                            e1*2007/46*1751*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               210 bis 338     Audi A8, A8 L          235/45R19                            A02) bis A10)
                                                      N245)                                A11) A93a) BF3) E44) EB1)
                                                                                           EF0)
                                                        235/50R19
                                                        N245)

                                                        245/45R19
                                                        N255)

                                                        255/45R19


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8R                              e1*2001/116*0473*..
§22 53551*05




               8R                              e1*2001/116*0497*..
               8R1                             e13*2007/46*1083*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 200     Audi Q5                  225/55R19 M+S                      A02) bis A10)
                               (ohne                    W235)                              A94) BF6) E29a) EF0)
                               Serienverbreiterung)
                                                        235/50R19

                                                        235/55R19

                                                        245/50R19
                                                        A01) K03)

                                                        255/45R19


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8R                              e1*2001/116*0473*..
               8R                              e1*2001/116*0497*..
               8R1                             e13*2007/46*1083*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 200     Audi Q5                   225/55R19 M+S                     A02) bis A10)
                               (mit Serienverbreiterung) W235)                             A94) BF6) E29) EF0)

                                                        235/50R19

                                                        235/55R19

                                                        245/50R19

                                                        255/45R19
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001153-F0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     12 / 21
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R9805



               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8R                              e1*2001/116*0473*..
               8R1                             e13*2007/46*1083*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               230 bis 260     Audi Q5, SQ5, SQ5 TDI 235/50R19 M+S                         A02) bis A10)
                               (mit Serienverbreiterung)                                   A94) BF6) E29)
                                                         235/55R19 M+S

                                                        245/50R19 M+S


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                              e1*2007/46*1550*..
               FY                              e1*2007/46*1685*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 53551*05




               100 bis 210     Audi Q5, Q5 Sportback 235/50R19                             A02) bis A10)
                               (bis                                                        A11) A94) BF6) E44) E87)
                               e1*2007/46*1550*46,      235/55R19
                               ohne Verbreiterungs-
                               Flaps vorne u. hinten)
                                                        245/50R19
                                                        A01) K03) K04)

                                                        255/50R19
                                                        A01) K01) K04)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                               e1*2007/46*1550*..
               FY                               e1*2007/46*1685*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 210     Audi Q5, Q5 Sportback 235/50R19                             A02) bis A10)
                               (bis                                                        A11) A94) BF6) E44) E87)
                               e1*2007/46*1550*46, mit 235/55R19
                               Verbreiterungs-Flaps
                               vorne u. hinten)
                                                         245/50R19

                                                        255/50R19
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001153-F0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     13 / 21
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R9805


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                               e1*2007/46*1550*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               251 bis 260     Audi SQ5, SQ5             235/50R19 M+S                     A02) bis A10)
                               Sportback                                                   A94) BF6) E87)
                               (bis                      235/55R19 M+S
                               e1*2007/46*1550*46, mit
                               Verbreiterungs-Flaps
                               vorne u. hinten)          245/50R19 M+S

                                                        255/50R19 M+S


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                             e1*2007/46*1550*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 220     Audi Q5, Q5 Sportback 225/55R19                             A02) bis A10)
§22 53551*05




                               (ab e1*2007/46*1550*47) N235)                               BF7) E87a)

                                                        225/55R19 M+S
                                                        W235)

                                                        235/50R19
                                                        A93)

                                                        235/55R19

                                                        245/50R19

                                                        255/45R19
                                                        A93)

                                                        255/50R19
                                                        A01) K04)

                                                        HL 235/50R19
                                                        A93)

                                                        HL 235/55R19

                                                        HL 245/50R19
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001153-F0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     14 / 21
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R9805


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               4L                              e1*2001/116*0350*..
               4L                              e1*2001/116*0367*..
               4L1                             e13*2007/46*1081*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 250     Audi Q7                  255/50R19                         A02) bis A10)
                               (ohne Verbreiterungs-    A93a)                             BF7) E78a) EF0)
                               Flaps)
                                                       255/55R19

                                                       265/50R19

                                                       275/50R19


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               4L                              e1*2001/116*0350*..
§22 53551*05




               4L                              e1*2001/116*0367*..
               4L1                             e13*2007/46*1081*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 250     Audi Q7                  255/50R19                         A02) bis A10)
                               (mit Verbreiterungs-     A93a)                             BF7) E78a) EF0)
                               Flaps)
                                                       255/55R19

                                                       265/50R19

                                                       275/50R19


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001153-F0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     15 / 21
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R9805


               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.
§22 53551*05




               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001153-F0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     16 / 21
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R9805


               A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf
                     den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               B59)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
                      • Audi ceramic – (innenbelüftete Scheibe aus kohlefaserverstärkter Keramik)

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP50719
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Zubehörkit: ZP50727
                      Anzugsmoment: 140 Nm
§22 53551*05




               BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27
                      mm
                      Zubehörkit: ZP50727
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge
                      27,5 mm
                      Zubehörkit: ZP50727
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF5)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge
                      27,5 mm
                      Zubehörkit: ZP50727
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF6)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP50706
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               BF7)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP50706
                      Anzugsmoment: 180 Nm

               E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001153-F0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     17 / 21
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R9805



               E29)   Zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Radhausverbreiterungen.

               E29a) Zulässig an Fahrzeugausführungen ohne serienmäßigen Radhausverbreiterungen.

               E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

               E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

               E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)":
                     -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20
                     -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5
                     -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6

               E79)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
                      • Audi A4, A4 quattro bis Modelljahr 2015
                      • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein 'C'
                        stehen
§22 53551*05




               E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
                     • Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016
                     • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
                       stehen

               E82)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F)
                      • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein 'C'
                        stehen

               E82a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5)
                     • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
                       stehen

               E87)   Zulässig an Fahrzeugen mit EG-Genehmigungs-Nr. bis e1*2007/46*1550*46.

               E87a) Zulässig an Fahrzeugen mit EG-Genehmigungs-Nr. ab e1*2007/46*1550*47.

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 10-Kolben Festsattel Kennz. AKEBONO mit belüfteter und gelochter Scheibe
                         Ø420x40 mm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
                      als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               F08)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001153-F0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     18 / 21
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R9805


               G4W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/30R20 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               G9D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/30R21 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               GAZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18,
                    225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                    der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               GCF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17,
                    255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
§22 53551*05




                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                    der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               GCH) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R19, 265/30R21
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GFL)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/40R20 ausgerüstet oder
                      diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                      und G01) zu beachten.

               GG3) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R21, 255/40R20
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001153-F0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     19 / 21
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R9805


               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
                      komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
                      auszuschneiden.

               K64)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist
                        eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
                      • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
                        Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
§22 53551*05




                        abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

               K73)   An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des Innenkotflügels
                      im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des Kunststoffinnenkotflügels
                      hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen.

               M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                      Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
                      ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                      Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001153-F0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     20 / 21
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R9805



               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
§22 53551*05




                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
                      möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
                      eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
                      entsprechenden Nachweises.

               W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                     der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                     der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001153-F0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     21 / 21
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R9805


               Die Anlage 3 mit den Seiten 1-21 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 65R9805 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 10.03.2026
§22 53551*05
						
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