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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001432-B0-233
               Anlage-Nr. :                AB2
               Seite :                     1 / 11
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 9520


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                     C38 9520
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                  CMS
                Montageposition:                                         Hinterachse **)
                Radausführung:                                         C38 9520 35 82S
                Radausführungskennz.:                                     CMS 1580/01
                Radgröße:                                                   9½Jx20H2
                Rad-Einpresstiefe:                                           35,5 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                Lochzahl:                                                        5
                Mittenlochdurchmesser:                                      66,50 mm
§22 55663*01




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                               ohne Ring
                geprüfte Radlast: *)                                          900 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2500 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades C38 9520, C38 9520 35 82S ist nur an der Hinterachse zulässig.
               Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp C38 8520, C38 8520 34
               82S (KBA-Nr. 55342*02) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen
               sind dem separaten Gutachten für den Radtyp C38 8520, C38 8520 34 82S (KBA-Nr. 55342*02) zu
               entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                 moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                  Z 85 OR     140 Nm
                               Schaftlänge 42 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                  Z 85 OR    150 Nm
                               Schaftlänge 42 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                  Z 85 OR    160 Nm
                               Schaftlänge 42 mm
               BF4       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                  Z 85 OR    180 Nm
                               Schaftlänge 42 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001432-B0-233
               Anlage-Nr. :                AB2
               Seite :                     2 / 11
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 9520


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                              e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½Jx20H2,         9½Jx20H2,
                                                        ET34,5            ET35,5
               110 bis 150      Audi A5                 235/35R20         235/35R20                        A01) bis A10)
                                (Limousine, Avant)                        K02) T92)                        BF1)
                                                        245/30R20         245/30R20                        A01) bis A10)
                                                                          K02) M00)                        BF1) T90)
               Die Verwendung des Rades C38 9520, C38 9520 35 82S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 8520, C38 8520 34 82S (KBA-Nr. 55342*02) an
               der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               4G                              e1*2007/46*0436*..
               4G1                             e13*2007/46*1147*..
§22 55663*01




               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½Jx20H2,         9½Jx20H2,
                                                        ET34,5            ET35,5
               100 bis 245      Audi A6                 235/35R20         235/35R20                        A02) bis A10)
                                (Limousine, Kombi)                                                         BF1) E54) N245) T92)
                                                        245/35R20         245/35R20                        A01) bis A10)
                                                                                                           BF1) E54) N255)
                                                            255/35R20               255/35R20              A01) bis A10)
                                                                                    K28) K71)              BF1) E54)
               Die Verwendung des Rades C38 9520, C38 9520 35 82S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 8520, C38 8520 34 82S (KBA-Nr. 55342*02) an
               der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               4G                              e1*2007/46*0436*..
               4G1                             e13*2007/46*1147*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½Jx20H2,         9½Jx20H2,
                                                        ET34,5            ET35,5
               309 bis 331      Audi S6                 245/35R20         245/35R20                        A01) bis A10)
                                (Limousine, Kombi)                        T95)                             BF1)
                                                        255/35R20         255/35R20                        A01) bis A10)
                                                                          K28) K71)                        BF1)
               Die Verwendung des Rades C38 9520, C38 9520 35 82S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 8520, C38 8520 34 82S (KBA-Nr. 55342*02) an
               der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001432-B0-233
               Anlage-Nr. :                AB2
               Seite :                     3 / 11
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 9520


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                               e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½Jx20H2,        9½Jx20H2,
                                                         ET34,5           ET35,5
               100 bis 195      Audi A6                  235/40R20        235/40R20                        A02) bis A10)
                                (Limousine, Kombi,                                                         BF1) E21) N245)
                                Frontantrieb, Baureihe   245/40R20        245/40R20                        A01) bis A10)
                                C8)                                       K04)                             BF1) E21) N255)
                                                         255/35R20        255/35R20                        A01) bis A10)
                                                                          K04)                             BF1) E21)
                                                         255/40R20        255/40R20                        A01) bis A10)
                                                                          K04)                             BF1) E21)
                                                         245/40R20        275/35R20                        A01) bis A10)
                                                                          K02)                             BF1) E21) V00)
               Die Verwendung des Rades C38 9520, C38 9520 35 82S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 8520, C38 8520 34 82S (KBA-Nr. 55342*02) an
§22 55663*01




               der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                                e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                                          8½Jx20H2,        9½Jx20H2,
                                                          ET34,5           ET35,5
               150 bis 250      Audi A6                   235/40R20        235/40R20                       A02) bis A10)
                                (Limousine, Kombi,                         T96)                            A11) BF1) E21) E54) N245)
                                Allradantrieb, Baureihe   245/40R20        245/40R20                       A01) bis A10)
                                C8)                                        K04)                            A11) BF1) E21) E54) N255)
                                                          255/35R20        255/35R20                       A01) bis A10)
                                                                           K04) T97)                       A11) BF1) E21) E54)
                                                          255/40R20        255/40R20                       A01) bis A10)
                                                                           K04)                            A11) BF1) E21) E54)
               Die Verwendung des Rades C38 9520, C38 9520 35 82S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 8520, C38 8520 34 82S (KBA-Nr. 55342*02) an
               der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                              e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½Jx20H2,         9½Jx20H2,
                                                        ET34,5            ET35,5
               253 bis 257      Audi S6                 255/35R20         255/35R20                        A01) bis A10)
                                (Limousine, Kombi)                        K04)                             B59) BF1)
                                                        255/40R20         255/40R20                        A01) bis A10)
                                                                          K04)                             B59) BF1)
               Die Verwendung des Rades C38 9520, C38 9520 35 82S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 8520, C38 8520 34 82S (KBA-Nr. 55342*02) an
               der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001432-B0-233
               Anlage-Nr. :                AB2
               Seite :                     4 / 11
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 9520



               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               4G                              e1*2007/46*0436*..
               4G1                             e13*2007/46*1147*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½Jx20H2,         9½Jx20H2,
                                                        ET34,5            ET35,5
               140 bis 245      Audi A7, A7 Sportback   245/35R20         245/35R20                        A02) bis A10)
                                                                                                           BF1) N255)
                                                            255/35R20               255/35R20              A02) bis A10)
                                                                                                           BF1)
                                                            245/35R20               275/30R20              A02) bis A10)
                                                                                                           BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades C38 9520, C38 9520 35 82S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 8520, C38 8520 34 82S (KBA-Nr. 55342*02) an
               der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
§22 55663*01




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               4G                              e1*2007/46*0436*..
               4G1                             e13*2007/46*1147*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½Jx20H2,         9½Jx20H2,
                                                        ET34,5            ET35,5
               309 bis 331      Audi S7, S7 Sportback   255/35R20         255/35R20                        A02) bis A10)
                                                                                                           BF1)
               Die Verwendung des Rades C38 9520, C38 9520 35 82S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 8520, C38 8520 34 82S (KBA-Nr. 55342*02) an
               der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               4H                             e1*2007/46*0284*..
               4H                             e1*2007/46*0398*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2,          9½Jx20H2,
                                                       ET34,5             ET35,5
               150 bis 368      Audi A8, A8L           235/45R20          235/45R20                        A02) bis A10)
                                                                          M00)                             BF2) E44) N245)
                                                       245/40R20          245/40R20                        A02) bis A10)
                                                                                                           BF2) E44) N255)
                                                            255/40R20               255/40R20              A02) bis A10)
                                                                                                           BF2) E44)
                                                            235/45R20               265/40R20              A02) bis A10)
                                                                                                           BF2) E44) V00)
               Die Verwendung des Rades C38 9520, C38 9520 35 82S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 8520, C38 8520 34 82S (KBA-Nr. 55342*02) an
               der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001432-B0-233
               Anlage-Nr. :                AB2
               Seite :                     5 / 11
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 9520


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F8                             e1*2007/46*1751*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2,          9½Jx20H2,
                                                       ET34,5             ET35,5
               210 bis 338      Audi A8, A8 L          235/45R20          235/45R20                        A02) bis A10)
                                                                          M00)                             A11) BF3) E44) N245)
                                                       245/40R20          245/40R20                        A02) bis A10)
                                                                                                           A11) BF3) E44) N255)
                                                            255/40R20               255/40R20              A02) bis A10)
                                                                                                           A11) BF3) E44)
               Die Verwendung des Rades C38 9520, C38 9520 35 82S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 8520, C38 8520 34 82S (KBA-Nr. 55342*02) an
               der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               8R                               e1*2001/116*0473*..
§22 55663*01




               8R                               e1*2001/116*0497*..
               8R1                              e13*2007/46*1083*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½Jx20H2,        9½Jx20H2,
                                                         ET34,5           ET35,5
               100 bis 200      Audi Q5                  235/45R20        235/45R20                        A02) bis A10)
                                (ohne                                     M00)                             BF3) E29a) EF0)
                                Serienverbreiterung)     255/45R20        255/45R20                        A01) bis A10)
                                                                          K04)                             BF3) E29a) EF0)
               Die Verwendung des Rades C38 9520, C38 9520 35 82S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 8520, C38 8520 34 82S (KBA-Nr. 55342*02) an
               der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               8R                               e1*2001/116*0473*..
               8R                               e1*2001/116*0497*..
               8R1                              e13*2007/46*1083*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                                          8½Jx20H2,       9½Jx20H2,
                                                          ET34,5          ET35,5
               100 bis 200      Audi Q5                   235/45R20       235/45R20                        A02) bis A10)
                                (mit Serienverbreiterung)                 M00)                             BF3) E29) EF0)
                                                          255/45R20       255/45R20                        A02) bis A10)
                                                                                                           BF3) E29) EF0)
               Die Verwendung des Rades C38 9520, C38 9520 35 82S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 8520, C38 8520 34 82S (KBA-Nr. 55342*02) an
               der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001432-B0-233
               Anlage-Nr. :                AB2
               Seite :                     6 / 11
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 9520


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               8R                               e1*2001/116*0473*..
               8R1                              e13*2007/46*1083*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                                          8½Jx20H2,       9½Jx20H2,
                                                          ET34,5          ET35,5
               230 bis 260      Audi Q5, SQ5, SQ5 TDI 235/45R20 M+S       235/45R20 M+S                    A02) bis A10)
                                (mit Serienverbreiterung)                 M00)                             BF3) E29)
                                                          255/45R20       255/45R20                        A02) bis A10)
                                                                                                           BF3) E29)
               Die Verwendung des Rades C38 9520, C38 9520 35 82S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 8520, C38 8520 34 82S (KBA-Nr. 55342*02) an
               der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                               e1*2007/46*1550*..
§22 55663*01




               FY                               e1*2007/46*1685*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½Jx20H2,        9½Jx20H2,
                                                         ET34,5           ET35,5
               100 bis 210      Audi Q5, Q5 Sportback 235/45R20           235/45R20                        A02) bis A10)
                                (bis e1*2007/46*1550*46,                  A94) M00)                        A11) BF3) E44) E87)
                                ohne Verbreiterungs-     255/45R20        255/45R20                        A01) bis A10)
                                Flaps vorne u. hinten)                    A94) K04)                        A11) BF3) E44) E87)
                                                         265/45R20        265/45R20                        A01) bis A10)
                                                                          A94a) K04)                       A11) BF3) E44) E87)
               Die Verwendung des Rades C38 9520, C38 9520 35 82S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 8520, C38 8520 34 82S (KBA-Nr. 55342*02) an
               der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                               e1*2007/46*1550*..
               FY                               e1*2007/46*1685*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½Jx20H2,        9½Jx20H2,
                                                         ET34,5           ET35,5
               100 bis 210      Audi Q5, Q5 Sportback 235/45R20           235/45R20                        A02) bis A10)
                                (bis e1*2007/46*1550*46,                  A94) M00)                        A11) BF3) E44) E87)
                                mit Verbreiterungs-      255/45R20        255/45R20                        A02) bis A10)
                                Flaps vorne u. hinten)                    A94)                             A11) BF3) E44) E87)
                                                         265/45R20        265/45R20                        A02) bis A10)
                                                                          A94a)                            A11) BF3) E44) E87)
               Die Verwendung des Rades C38 9520, C38 9520 35 82S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 8520, C38 8520 34 82S (KBA-Nr. 55342*02) an
               der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001432-B0-233
               Anlage-Nr. :                AB2
               Seite :                     7 / 11
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 9520


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                               e1*2007/46*1550*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½Jx20H2,        9½Jx20H2,
                                                         ET34,5           ET35,5
               251 bis 260      Audi SQ5, SQ5            255/45R20        255/45R20                        A02) bis A10)
                                Sportback                                 A94)                             BF3) E87)
                                (bis e1*2007/46*1550*46,
                                mit Verbreiterungs-      265/45R20        265/45R20                        A02) bis A10)
                                Flaps vorne u. hinten)                    A94a)                            BF3) E87)
               Die Verwendung des Rades C38 9520, C38 9520 35 82S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 8520, C38 8520 34 82S (KBA-Nr. 55342*02) an
               der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                              e1*2007/46*1550*..
§22 55663*01




               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½Jx20H2,         9½Jx20H2,
                                                        ET34,5            ET35,5
               150 bis 220      Audi Q5, Q5 Sportback 235/45R20           235/45R20                        A02) bis A10)
                                (ab e1*2007/46*1550*47)                   M00)                             BF4) E87a)
                                                        255/40R20         255/40R20                        A02) bis A10)
                                                                                                           BF4) E87a)
                                                            HL 255/40R20            HL 255/40R20           A02) bis A10)
                                                                                                           BF4) E87a)
                                                            255/45R20               255/45R20              A02) bis A10)
                                                                                                           BF4) E87a)
                                                            265/45R20               265/45R20              A01) bis A10)
                                                                                    K04)                   BF4) E87a)
                                                            HL 265/45R20            HL 265/45R20           A01) bis A10)
                                                                                    K04)                   BF4) E87a)
               Die Verwendung des Rades C38 9520, C38 9520 35 82S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 8520, C38 8520 34 82S (KBA-Nr. 55342*02) an
               der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Auflagen und Hinweise

               A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001432-B0-233
               Anlage-Nr. :                AB2
               Seite :                     8 / 11
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 9520


               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
§22 55663*01




                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               B59)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
                      • Audi ceramic – (innenbelüftete Scheibe aus kohlefaserverstärkter Keramik)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001432-B0-233
               Anlage-Nr. :                AB2
               Seite :                     9 / 11
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 9520


               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 42 mm
                      Zubehörkit: Z 85 OR
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 42 mm
                      Zubehörkit: Z 85 OR
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 42 mm
                      Zubehörkit: Z 85 OR
                      Anzugsmoment: 160 Nm
§22 55663*01




               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 42 mm
                      Zubehörkit: Z 85 OR
                      Anzugsmoment: 180 Nm

               E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

               E29)   Zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Radhausverbreiterungen.

               E29a) Zulässig an Fahrzeugausführungen ohne serienmäßigen Radhausverbreiterungen.

               E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

               E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

               E87)   Zulässig an Fahrzeugen mit EG-Genehmigungs-Nr. bis e1*2007/46*1550*46.

               E87a) Zulässig an Fahrzeugen mit EG-Genehmigungs-Nr. ab e1*2007/46*1550*47.

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001432-B0-233
               Anlage-Nr. :                AB2
               Seite :                     10 / 11
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 9520


               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K71)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng
                      an das Blechradhaus anzulegen.

               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                    typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                    Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
§22 55663*01




                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001432-B0-233
               Anlage-Nr. :                AB2
               Seite :                     11 / 11
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 9520


               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage AB2 mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ C38 9520 des Auftraggebers CMS Automotive Trading GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 30.04.2026
§22 55663*01
						
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