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							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100243 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000089-00-0-233
                Anlage-Nr. :                3
                Seite :                     1 / 12
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C36 8521


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                 Radtyp:                                                     C36 8521
                 Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                 Handelsmarke:                                                  CMS
                 Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                 Radausführung:                                           C36 8521 30 50
                 Radausführungskennz.:                                     CMS 1598/01
                 Radgröße:                                                   8½Jx21H2
                 Rad-Einpresstiefe:                                            30 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                 Lochzahl:                                                        5
                 Mittenlochdurchmesser:                                      72,60 mm
§22 100243*00




                 Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                 Zentrierring:                                         Z12D Ø72,6-Ø66,6
                 geprüfte Radlast: *)                                          950 kg
                 Reifenabrollumfang:                                          2500 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                moment
                BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                    Z 49        140 Nm
                                Schaftlänge 30 mm
                BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                    Z 49        150 Nm
                                Schaftlänge 30 mm
                BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                    Z 49        160 Nm
                                Schaftlänge 30 mm
                BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                    Z 49        180 Nm
                                Schaftlänge 30 mm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100243 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000089-00-0-233
                Anlage-Nr. :                3
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                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C36 8521


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                B8                              e1*2001/116*0430*..
                B81                             e13*2007/46*1084*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 180     Audi A4 Allroad          255/30R21                         A01) bis A10)
                                (Baureihe B8)                                              BF1) E79b) K69)

                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                B8                              e1*2001/116*0430*..
                B81                             e13*2007/46*1084*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 210     Audi A4 Allroad          245/30R21                         A02) bis A10)
                                (Baureihe B9)                                              BF1) E79c) T91)

                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 100243*00




                4G                             e1*2007/46*0436*..
                4G1                            e13*2007/46*1147*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 245     Audi A6                 245/30R21                          A01) bis A10)
                                (Limousine, Kombi)                                         BF1) E54) K13) K22) K25)
                                                                                           K73) N255) T91)


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2                              e1*2007/46*1801*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 195     Audi A6                  245/35R21                         A01) bis A10)
                                (Limousine, Kombi,       K03) N255)                        BF1) E21) K04)
                                Frontantrieb, Baureihe
                                C8)
                                                         255/30R21
                                                         K01) T93)

                                                         255/35R21
                                                         K01)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100243 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000089-00-0-233
                Anlage-Nr. :                3
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                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C36 8521


                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2                               e1*2007/46*1801*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                150 bis 270     Audi A6                   245/35R21                         A01) bis A10)
                                (Limousine, Kombi,        K03) N255) T96)                   A11) BF1) E21) E54) K04)
                                Allradantrieb, Baureihe
                                C8)
                                                          255/30R21
                                                          K01) T93)

                                                         255/35R21
                                                         K01) T98)


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2                             e1*2007/46*1801*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 100243*00




                120 bis 195     Audi A6                 245/30R21                           A01) bis A10)
                                (Kombi, Frontantrieb,   K03) T91)                           BF1) E21) F08) K04)
                                Baureihe C9)
                                                         245/35R21
                                                         K03)

                                                         255/30R21
                                                         K01) T93)

                                                         255/35R21
                                                         K01)


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2                              e1*2007/46*1801*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                150 bis 257     Audi A6 Allroad          245/35R21                          A01) bis A10)
                                                         T96)                               BF1) K03) K04)

                                                         245/40R21

                                                         255/35R21


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2                             e1*2007/46*1801*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                253 bis 257     Audi S6                 255/35R21                           A01) bis A10)
                                (Limousine, Kombi)                                          B59) BF1) K03) K04)
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                Nr. :                       RT-000089-00-0-233
                Anlage-Nr. :                3
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                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C36 8521


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                4G                             e1*2007/46*0436*..
                4G1                            e13*2007/46*1147*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                140 bis 245     Audi A7, A7 Sportback   245/30R21                         A02) bis A10)
                                                        A93) N255) T91)                   BF1)

                                                        255/30R21
                                                        A93a) T93)


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2                             e1*2007/46*1801*..
                F2                             e1*2007/46*1840*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                120 bis 250     Audi A7 Sportback                                         A02) bis A10)
§22 100243*00




                                                        245/35R21
                                                        N255)                             BF1) E21)

                                                        255/35R21


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                4G                            e1*2007/46*0544*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                412 bis 445     Audi RS7, RS7 Sportback 245/35R21 M+S                     A02) bis A10)
                                                                                          BF1)
                                                        255/30R21 M+S


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                4H                            e1*2007/46*0284*..
                4H                            e1*2007/46*0398*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                150 bis 368     Audi A8, A8L           245/35R21                          A02) bis A10)
                                                       N255) T96)                         BF2) E44)

                                                        255/35R21


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                4H                            e1*2007/46*0284*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                382             Audi S8                245/35R21 M+S                      A02) bis A10)
                                                                                          BF2)
                                                        255/35R21 M+S
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100243 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000089-00-0-233
                Anlage-Nr. :                3
                Seite :                     5 / 12
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C36 8521


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                F8                            e1*2007/46*1751*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                210 bis 338     Audi A8, A8 L          255/35R21                            A02) bis A10)
                                                                                            A11) A93a) BF3) E44) EF0)
                                                                                            T98)


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                8R                              e1*2001/116*0473*..
                8R                              e1*2001/116*0497*..
                8R1                             e13*2007/46*1083*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 200     Audi Q5                  245/40R21                          A01) bis A10)
                                (ohne                    K03) N255)                         A94) BF3) E29a)
                                Serienverbreiterung)
§22 100243*00




                                                         255/40R21
                                                         K01) K04)


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                8R                              e1*2001/116*0473*..
                8R                              e1*2001/116*0497*..
                8R1                             e13*2007/46*1083*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 200     Audi Q5                   245/40R21                         A02) bis A10)
                                (mit Serienverbreiterung) N255)                             A94) BF3) E29)

                                                         255/40R21


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                8R                              e1*2001/116*0473*..
                8R1                             e13*2007/46*1083*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                230 bis 260     Audi Q5, SQ5, SQ5 TDI 255/40R21                             A02) bis A10)
                                (mit Serienverbreiterung)                                   A94) BF3) E29)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100243 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000089-00-0-233
                Anlage-Nr. :                3
                Seite :                     6 / 12
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C36 8521


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                FY                              e1*2007/46*1550*..
                FY                              e1*2007/46*1685*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 210     Audi Q5, Q5 Sportback 245/40R21                            A01) bis A10)
                                (bis e1*2007/46*1550*46, K03)                              A11) A94) BF3) E44) E87)
                                ohne Verbreiterungs-                                       K04)
                                Flaps vorne u. hinten)
                                                         255/40R21
                                                         K01)


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                FY                              e1*2007/46*1550*..
                FY                              e1*2007/46*1685*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 210     Audi Q5, Q5 Sportback 245/40R21                            A02) bis A10)
§22 100243*00




                                (bis e1*2007/46*1550*46,                                   A11) A94) BF3) E44) E87)
                                mit Verbreiterungs-      255/40R21
                                Flaps vorne u. hinten)


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                FY                              e1*2007/46*1550*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                251 bis 260     Audi SQ5, SQ5            255/40R21                         A02) bis A10)
                                Sportback                                                  A94) BF3) E87)
                                (bis e1*2007/46*1550*46,
                                mit Verbreiterungs-
                                Flaps vorne u. hinten)


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                FY                             e1*2007/46*1550*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                150 bis 220     Audi Q5, Q5 Sportback 235/45R21                            A02) bis A10)
                                (ab e1*2007/46*1550*47)                                    BF4) E87a)
                                                         245/40R21

                                                         255/40R21
                                                         A01) K04)

                                                         HL 235/45R21

                                                         HL 245/40R21

                                                         HL 255/40R21
                                                         A01) K04)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100243 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000089-00-0-233
                Anlage-Nr. :                3
                Seite :                     7 / 12
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C36 8521


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                4L                              e1*2001/116*0350*..
                4L                              e1*2001/116*0367*..
                4L1                             e13*2007/46*1081*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                155 bis 250     Audi Q7                  255/45R21                          A02) bis A10)
                                (ohne Verbreiterungs-    N265)                              BF4) E78a)
                                Flaps)
                                                         255/45R21 M+S

                                                         265/45R21
                                                         G2Z) N275)

                                                         265/45R21 M+S
                                                         G2Z)
§22 100243*00




                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                4L                               e1*2001/116*0350*..
                4L                               e1*2001/116*0367*..
                4L1                              e13*2007/46*1081*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                155 bis 250     Audi Q7                   255/45R21                         A02) bis A10)
                                (mit Verbreiterungs-      N265)                             BF4) E78a)
                                Flaps)
                                                         255/45R21 M+S

                                                         265/45R21
                                                         G2Z) N275)

                                                         265/45R21 M+S
                                                         G2Z)


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                4L                              e1*2001/116*0350*..
                4L1                             e13*2007/46*1081*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                320 bis 373     Audi SQ7                 255/45R21                          A02) bis A10)
                                (ohne Verbreiterungs-                                       BF4) E78a)
                                Flaps)                   255/45R21 M+S

                                                         265/45R21

                                                         265/45R21 M+S
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100243 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000089-00-0-233
                Anlage-Nr. :                3
                Seite :                     8 / 12
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C36 8521


                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                4L                               e1*2001/116*0350*..
                4L1                              e13*2007/46*1081*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                320 bis 373     Audi SQ7                  255/45R21 M+S                     A02) bis A10)
                                (mit Verbreiterungs-                                        BF4) E78a)
                                Flaps)                    265/45R21 M+S


                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
§22 100243*00




                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
                       Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                       genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                       nicht über die Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                       werden.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100243 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000089-00-0-233
                Anlage-Nr. :                3
                Seite :                     9 / 12
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C36 8521



                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                       Hybr. ....", eingetragen haben.

                A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).

                A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
§22 100243*00




                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

                A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).

                B59)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
                       • Audi ceramic – (innenbelüftete Scheibe aus kohlefaserverstärkter Keramik)

                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                       Zubehörkit: Z 49
                       Anzugsmoment: 140 Nm

                BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                       Zubehörkit: Z 49
                       Anzugsmoment: 150 Nm

                BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                       Zubehörkit: Z 49
                       Anzugsmoment: 160 Nm

                BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                       Zubehörkit: Z 49
                       Anzugsmoment: 180 Nm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100243 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000089-00-0-233
                Anlage-Nr. :                3
                Seite :                     10 / 12
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C36 8521


                E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

                E29)   Zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Radhausverbreiterungen.

                E29a) Zulässig an Fahrzeugausführungen ohne serienmäßigen Radhausverbreiterungen.

                E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

                E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

                E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)":
                      -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20
                      -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5
                      -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6

                E79b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
                      • Audi A4 Allroad bis Modelljahr 2015
                      • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
§22 100243*00




                        'C' stehen

                E79c) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
                      • Audi A4 Allroad ab Modelljahr 2016
                      • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
                        stehen

                E87)   Zulässig an Fahrzeugen mit EG-Genehmigungs-Nr. bis e1*2007/46*1550*46.

                E87a) Zulässig an Fahrzeugen mit EG-Genehmigungs-Nr. ab e1*2007/46*1550*47.

                EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                       Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                       Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

                F08)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

                G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                G2Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/50R20,
                     285/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100243 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000089-00-0-233
                Anlage-Nr. :                3
                Seite :                     11 / 12
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C36 8521


                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.

                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
§22 100243*00




                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                       kürzen.

                K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
                       bzw. auszuschneiden.

                K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                       mm aufzuweiten.

                K69)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                       erforderlich:
                       • die Blechradhauskante ist von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte komplett umzulegen,
                       • der Filzinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen,
                       • die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverbreiterung ist entsprechend der
                          umgelegten Radhauskante zu kürzen.

                K73)   An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des
                       Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des
                       Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende
                       Freigängigkeit herzustellen.

                N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100243 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000089-00-0-233
                Anlage-Nr. :                3
                Seite :                     12 / 12
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C36 8521


                N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§22 100243*00




                T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                Die Anlage 3 mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
                Sonderräder Typ C36 8521 des Auftraggebers CMS Automotive Trading GmbH

                Geschäftsstelle Essen, 06.03.2026
						
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