Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100900 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000092-00-0-233
                Anlage-Nr. :                5
                Seite :                     1 / 15
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C38 859


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                 Radtyp:                                                      C38 859
                 Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                 Handelsmarke:                                                  CMS
                 Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                 Radausführung:                                         C38 859 40 91SE
                 Radausführungskennz.:                                     CMS 1617/01
                 Radgröße:                                                   8½Jx19H2
                 Rad-Einpresstiefe:                                            40 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                 Lochzahl:                                                        5
                 Mittenlochdurchmesser:                                      66,50 mm
§22 100900*00




                 Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                 Zentrierring:                                               ohne Ring
                 geprüfte Radlast: *)                                          850 kg
                 Reifenabrollumfang:                                          2400 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                moment
                BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                    140 Nm
                                Schaftlänge 27,5 mm
                BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                  140 Nm
                                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                  120 Nm
                                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                BF4       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                 Z 92 OR     160 Nm
                                Schaftlänge 28 mm
                BF5       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                 Z 92 OR     180 Nm
                                Schaftlänge 28 mm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100900 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000092-00-0-233
                Anlage-Nr. :                5
                Seite :                     2 / 15
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C38 859


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                B8                             e1*2001/116*0430*..
                B81                            e13*2007/46*1084*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                88 bis 199      Audi A4, A4 quattro     235/35R19                         A02) bis A10)
                                (Baureihe B8,           N245) T91)                        BF1) E79)
                                Limousine, Kombi,
                                außer S4)
                                                        245/35R19
                                                        A01) K64)

                                                        255/35R19
                                                        A01) K03) K04) K64)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                B8                            e1*2001/116*0430*..
§22 100900*00




                B81                           e13*2007/46*1084*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                200 bis 245     Audi A4, S4            235/35R19 M+S                      A02) bis A10)
                                (Baureihe B8,          T91)                               BF1) E79)
                                Limousine, Kombi)
                                                        245/35R19
                                                        A01) K64)

                                                        255/35R19
                                                        A01) K03) K04) K64)


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                B8                             e1*2001/116*0430*..
                B81                            e13*2007/46*1084*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                90 bis 210      Audi A4, A4 quattro     235/35R19                         A02) bis A10)
                                (Baureihe B9,           T91)                              BF1) E79a)
                                Limousine, Kombi)
                                                        245/35R19
                                                        ECE)

                                                        255/30R19
                                                        T91)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100900 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000092-00-0-233
                Anlage-Nr. :                5
                Seite :                     3 / 15
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C38 859


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                B8                            e1*2001/116*0430*..
                B81                           e13*2007/46*1084*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                251 bis 260     Audi S4                235/35R19                          A02) bis A10)
                                (Baureihe B9,          T91)                               BF2) E79a)
                                Limousine, Kombi )
                                                        235/35R19 M+S
                                                        T91)

                                                        245/35R19
                                                        ECE)

                                                        255/30R19
                                                        T91)
§22 100900*00




                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2                             e1*2007/46*1801*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                110 bis 150     Audi A5                 225/45R19                         A02) bis A10)
                                (Limousine, Avant)                                        BF1)
                                                        235/40R19

                                                        245/35R19
                                                        A01) A93a) K04) T93)

                                                        245/40R19
                                                        A01) K04)

                                                        255/35R19
                                                        A01) K04)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100900 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000092-00-0-233
                Anlage-Nr. :                5
                Seite :                     4 / 15
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C38 859


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                4G                             e1*2007/46*0436*..
                4G1                            e13*2007/46*1147*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 245     Audi A6                 225/45R19                          A02) bis A10)
                                (Limousine, Kombi)      N235)                              BF1) E54)

                                                         225/45R19 M+S
                                                         W235)

                                                         235/40R19
                                                         N245)

                                                         235/40R19 M+S
                                                         W245)
§22 100900*00




                                                         235/45R19
                                                         GCH) N245)

                                                         235/45R19 M+S
                                                         GCH) W245)

                                                         245/40R19
                                                         N255)

                                                         245/40R19 M+S
                                                         W255)

                                                         255/40R19
                                                         A01) K13) K22) K73)


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                4G                              e1*2007/46*0436*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                140 bis 245     Audi A6 Allroad          235/45R19                         A02) bis A10)
                                                                                           BF2)
                                                         245/45R19

                                                         255/45R19
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100900 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000092-00-0-233
                Anlage-Nr. :                5
                Seite :                     5 / 15
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C38 859


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                4G                             e1*2007/46*0436*..
                4G1                            e13*2007/46*1147*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                309 bis 331     Audi S6                 235/40R19                          A02) bis A10)
                                (Limousine, Kombi)      T95)                               BF2)

                                                         235/40R19 M+S
                                                         T95)

                                                         235/45R19

                                                         235/45R19 M+S

                                                         245/40R19
§22 100900*00




                                                         245/40R19 M+S

                                                         255/40R19
                                                         A01) K13) K22) K73)

                                                         255/40R19 M+S
                                                         A01) K13) K22) K73)


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2                              e1*2007/46*1801*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 195     Audi A6                  225/45R19                         A02) bis A10)
                                (Limousine, Kombi,       A93)                              BF1) E21) EF0)
                                Frontantrieb, Baureihe
                                C8)
                                                         235/45R19
                                                         A93)

                                                         235/50R19
                                                         GFL)

                                                         245/45R19
                                                         A93a) ECE)

                                                         255/40R19
                                                         A93a)

                                                         255/45R19
                                                         GG3)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100900 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000092-00-0-233
                Anlage-Nr. :                5
                Seite :                     6 / 15
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C38 859


                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2                               e1*2007/46*1801*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                150 bis 270     Audi A6                   225/45R19                         A02) bis A10)
                                (Limousine, Kombi,        A93) N235) T96)                   A11) BF1) E21) E54) EF0)
                                Allradantrieb, Baureihe
                                C8)
                                                          235/45R19
                                                          A93) N245) T99)

                                                         235/50R19
                                                         GFL) N245)

                                                         245/45R19
                                                         A93a) ECE) N255)

                                                         255/40R19
§22 100900*00




                                                         A93a)

                                                         255/45R19
                                                         GG3)


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2                             e1*2007/46*1801*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                120 bis 195     Audi A6                 225/45R19                           A02) bis A10)
                                (Kombi, Frontantrieb,   A93)                                BF1) E21) F08)
                                Baureihe C9)
                                                         235/45R19
                                                         A93)

                                                         235/50R19

                                                         245/45R19
                                                         A93a) ECE)

                                                         255/40R19
                                                         A93a)

                                                         255/45R19
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100900 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000092-00-0-233
                Anlage-Nr. :                5
                Seite :                     7 / 15
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C38 859


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2                              e1*2007/46*1801*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                150 bis 257     Audi A6 Allroad          235/50R19                         A02) bis A10)
                                                         ECE)                              BF3) EB1)

                                                         245/45R19

                                                         245/50R19

                                                         255/45R19

                                                         265/45R19


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 100900*00




                F8                            e1*2007/46*1751*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                210 bis 338     Audi A8, A8 L          235/45R19                           A02) bis A10)
                                                       N245)                               A11) A93a) BF2) E44) EB2)
                                                                                           EF0)
                                                         235/50R19
                                                         N245)

                                                         245/45R19
                                                         N255)

                                                         255/45R19

                                                         265/45R19


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                8R                              e1*2001/116*0473*..
                8R                              e1*2001/116*0497*..
                8R1                             e13*2007/46*1083*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 200     Audi Q5                  235/50R19                         A02) bis A10)
                                (ohne                                                      BF4) E29a) EF0)
                                Serienverbreiterung)     255/45R19
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100900 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000092-00-0-233
                Anlage-Nr. :                5
                Seite :                     8 / 15
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C38 859


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                8R                              e1*2001/116*0473*..
                8R                              e1*2001/116*0497*..
                8R1                             e13*2007/46*1083*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 200     Audi Q5                   235/50R19                         A02) bis A10)
                                (mit Serienverbreiterung)                                   BF4) E29) EF0)
                                                         255/45R19


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                8R                              e1*2001/116*0473*..
                8R1                             e13*2007/46*1083*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                230 bis 260     Audi Q5, SQ5, SQ5 TDI 235/50R19 M+S                         A02) bis A10)
                                (mit Serienverbreiterung)                                   BF4) E29)
§22 100900*00




                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                FY                              e1*2007/46*1550*..
                FY                              e1*2007/46*1685*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 210     Audi Q5, Q5 Sportback 235/50R19                             A02) bis A10)
                                (bis e1*2007/46*1550*46, A94)                               A11) BF4) E44) E87)
                                ohne Verbreiterungs-
                                Flaps vorne u. hinten)
                                                         235/55R19
                                                         A94)

                                                         245/50R19
                                                         A94a)

                                                         255/50R19
                                                         A01) K03) K04)

                                                         265/45R19
                                                         A94a)

                                                         275/45R19
                                                         A01) K03) K04)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100900 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000092-00-0-233
                Anlage-Nr. :                5
                Seite :                     9 / 15
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C38 859


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                FY                              e1*2007/46*1550*..
                FY                              e1*2007/46*1685*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 210     Audi Q5, Q5 Sportback 235/50R19                            A02) bis A10)
                                (bis e1*2007/46*1550*46, A94)                              A11) BF4) E44) E87)
                                mit Verbreiterungs-
                                Flaps vorne u. hinten)
                                                         235/55R19
                                                         A94)

                                                         245/50R19
                                                         A94a)

                                                         255/50R19

                                                         265/45R19
§22 100900*00




                                                         A94a)

                                                         275/45R19


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                FY                              e1*2007/46*1550*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                251 bis 260     Audi SQ5, SQ5            235/50R19 M+S                     A02) bis A10)
                                Sportback                A94)                              BF4) E87)
                                (bis e1*2007/46*1550*46,
                                mit Verbreiterungs-
                                                         235/55R19 M+S
                                Flaps vorne u. hinten)
                                                         A94)

                                                         245/50R19 M+S
                                                         A94a)

                                                         255/50R19 M+S

                                                         265/45R19 M+S
                                                         A94a)

                                                         275/45R19 M+S
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100900 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000092-00-0-233
                Anlage-Nr. :                5
                Seite :                     10 / 15
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C38 859


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                FY                             e1*2007/46*1550*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                150 bis 220     Audi Q5, Q5 Sportback 225/55R19                           A02) bis A10)
                                (ab e1*2007/46*1550*47) M00) N235)                        BF5) E87a)

                                                        225/55R19 M+S
                                                        M00) W235)

                                                        235/50R19
                                                        A93a)

                                                        235/55R19

                                                        245/50R19
§22 100900*00




                                                        255/45R19
                                                        A93a)

                                                        255/50R19

                                                        265/45R19

                                                        275/45R19


                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
                       Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                       genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100900 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000092-00-0-233
                Anlage-Nr. :                5
                Seite :                     11 / 15
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C38 859


                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                       nicht über die Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
§22 100900*00




                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                       werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                       Hybr. ....", eingetragen haben.

                A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).

                A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

                A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).

                A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100900 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000092-00-0-233
                Anlage-Nr. :                5
                Seite :                     12 / 15
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C38 859


                BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                       Anzugsmoment: 140 Nm

                BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge
                       27 mm
                       Anzugsmoment: 140 Nm

                BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
                       mm
                       Anzugsmoment: 120 Nm

                BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
§22 100900*00




                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                       Zubehörkit: Z 92 OR
                       Anzugsmoment: 160 Nm

                BF5)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                       Zubehörkit: Z 92 OR
                       Anzugsmoment: 180 Nm

                E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

                E29)   Zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Radhausverbreiterungen.

                E29a) Zulässig an Fahrzeugausführungen ohne serienmäßigen Radhausverbreiterungen.

                E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

                E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

                E79)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
                       • Audi A4, A4 quattro bis Modelljahr 2015
                       • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
                         'C' stehen

                E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
                      • Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016
                      • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
                        stehen

                E87)   Zulässig an Fahrzeugen mit EG-Genehmigungs-Nr. bis e1*2007/46*1550*46.

                E87a) Zulässig an Fahrzeugen mit EG-Genehmigungs-Nr. ab e1*2007/46*1550*47.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100900 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000092-00-0-233
                Anlage-Nr. :                5
                Seite :                     13 / 15
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C38 859



                EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. S ACF010 mit belüfteter Scheibe Ø399x38,5 mm

                EB2)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AXB mit belüfteter Scheibe Ø375x36 mm
                       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 6N0 mit belüfteter Scheibe Ø350x28 mm

                ECE) Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
                     Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
                     (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

                EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                       Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                       Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
§22 100900*00




                ER1) Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                     Achslast von 1700 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                F08)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

                G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                GCH) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R19,
                     265/30R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                GFL) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/40R20 ausgerüstet oder
                     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                     und G01) zu beachten.

                GG3) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R21,
                     255/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100900 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000092-00-0-233
                Anlage-Nr. :                5
                Seite :                     14 / 15
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C38 859


                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                       kürzen.

                K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
                       bzw. auszuschneiden.

                K64)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                       • die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist
                         eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
                       • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
§22 100900*00




                         Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
                         abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

                K73)   An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des
                       Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des
                       Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende
                       Freigängigkeit herzustellen.

                M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

                N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100900 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000092-00-0-233
                Anlage-Nr. :                5
                Seite :                     15 / 15
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C38 859


                T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
§22 100900*00




                      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                W255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Reifen der Größen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                Die Anlage 5 mit den Seiten 1-15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
                Sonderräder Typ C38 859 des Auftraggebers CMS Automotive Trading GmbH

                Geschäftsstelle Essen, 20.03.2026
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen