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							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                3
                Seite :                     1 / 16
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                 Radtyp:                                                    FB2DC-9020
                 Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                 Handelsmarke:                                               BORBET
                 Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                 Radausführung:                                               LK 112
                 Radausführungskennz.:                                        LK 112
                 Radgröße:                                                   9Jx20H2
                 Rad-Einpresstiefe:                                           20 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                 Lochzahl:                                                       5
                 Mittenlochdurchmesser:                                      72,50 mm
§22 101205*00




                 Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                 Zentrierring:                                            BOØ72,5/Ø66,6
                 geprüfte Radlast: *)                                          860 kg
                 Reifenabrollumfang:                                         2330 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                moment
                BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                  5283-2      160 Nm
                                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                    5255        140 Nm
                                Schaftlänge 28,5 mm
                BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                    5242        160 Nm
                                Schaftlänge 33 mm
                BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                  5283-2      140 Nm
                                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                3
                Seite :                     2 / 16
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020


                Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
                GE                                e1*2007/46*1914*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
                (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
                158             Audi e-tron, e-tron        255/50R20                         A01) bis A10)
                                Sportback, Q8 e-tron,      ER4) K04)                         BF1) K01)
                                Q8 Sportback e-tron
                                (nicht für edition Dakar
                                                           265/50R20
                                u. Competition)
                                                           ER3) K02)

                                                         275/45R20
                                                         ER4) K04)

                                                         285/45R20
                                                         ER4) K02)
§22 101205*00




                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                B8                              e1*2001/116*0430*..
                B81                             e13*2007/46*1084*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 180     Audi A4 Allroad          235/35R20                           A01) bis A10)
                                (Baureihe B8)                                                BF2) E79b) K04) K69) K70)
                                                         245/35R20
                                                         K03)


                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                B8                               e1*2001/116*0430*..
                B81                              e13*2007/46*1084*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 245     Audi A5                   225/35R20                          A02) bis A10)
                                (5-türer, Coupe, Cabrio, G7R) N235) T90)                     BF2) E82)
                                Baureihe 8F und 8T)
                                                         245/30R20
                                                         T90)

                                                         255/30R20
                                                         A01) GCF) K03) K62)

                                                         265/30R20
                                                         A01) G4X) K01) K04) K62) K63)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                3
                Seite :                     3 / 16
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020


                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                B8                               e1*2001/116*0430*..
                B81                              e13*2007/46*1084*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                245 bis 260     Audi S5                   245/30R20                         A02) bis A10)
                                (5-türer, Coupe, Cabrio, T90)                               BF2) E82)
                                Baureihe 8F und 8T)
                                                         255/30R20
                                                         A01) GCF) K03) K62)

                                                         265/30R20
                                                         A01) G4X) K01) K04) K62) K63)


                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                B8                               e1*2001/116*0430*..
§22 101205*00




                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                90 bis 210      Audi A5                   225/35R20                         A01) bis A10)
                                (5-türer, Coupe, Baureihe G4X) T90)                         BF2) E82a) K04)
                                F5)
                                                         235/30R20
                                                         K03) M00) T88)

                                                         245/30R20
                                                         K03) T90)


                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                B8                               e1*2001/116*0430*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                251 bis 260     Audi S5                   245/30R20                         A01) bis A10)
                                (5-türer, Coupe, Baureihe                                   BF2) E82a) K03) K04) T90)
                                F5)



                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                B8                              e1*2001/116*0430*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 210     Audi A5                  225/35R20                          A01) bis A10)
                                (Cabriolet, Baureihe F5) G4X)                               BF2) E82a) K04) T90)

                                                         245/30R20
                                                         K03)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                3
                Seite :                     4 / 16
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                4G                             e1*2007/46*0436*..
                4G1                            e13*2007/46*1147*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 245     Audi A6                 225/35R20                             A01) bis A10)
                                (Limousine, Kombi)      K03) N235) T90)                       BF2) E54) EB1) EB2)

                                                         235/35R20
                                                         K01) K04) K13) K22) K25) K28) K71)
                                                         K73) N245) T92)


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2                              e1*2007/46*1801*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 195     Audi A6                  225/40R20                            A01) bis A10)
§22 101205*00




                                (Limousine, Kombi,       N235)                                BF2) E21) K01) K02)
                                Frontantrieb, Baureihe
                                C8)
                                                         235/40R20
                                                         N245)

                                                         255/35R20


                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2                               e1*2007/46*1801*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                150 bis 250     Audi A6                   225/40R20                           A01) bis A10)
                                (Limousine, Kombi,        N235) T94)                          A11) BF2) E21) E54) K01)
                                Allradantrieb, Baureihe                                       K02)
                                C8)
                                                          235/40R20
                                                          N245) T96)

                                                         255/35R20
                                                         T97)


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2                             e1*2007/46*1801*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                120 bis 195     Audi A6                 225/40R20                             A01) bis A10)
                                (Kombi, Frontantrieb,   T94)                                  BF2) E21) F08) K01) K02)
                                Baureihe C9)
                                                         235/40R20

                                                         255/35R20
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                3
                Seite :                     5 / 16
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                4G                             e1*2007/46*0436*..
                4G1                            e13*2007/46*1147*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                140 bis 245     Audi A7, A7 Sportback   245/35R20                          A01) bis A10)
                                                        A93) N255)                         BF2) EB1) EB2) K63)

                                                         255/35R20
                                                         A93a) K01) K04)


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2                             e1*2007/46*1801*..
                F2                             e1*2007/46*1840*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                120 bis 250     Audi A7 Sportback                                          A02) bis A10)
§22 101205*00




                                                        235/40R20
                                                        N245)                              BF2) E21)

                                                         245/40R20
                                                         A01) K04) N255)

                                                         255/40R20
                                                         A01) K04)

                                                         265/35R20
                                                         A01) K03) K04)

                                                         275/35R20
                                                         A01) K01) K04)


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                8R                              e1*2001/116*0473*..
                8R                              e1*2001/116*0497*..
                8R1                             e13*2007/46*1083*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 200     Audi Q5                  235/45R20                         A01) bis A10)
                                (ohne                                                      BF3) E29a) EF0) K01) K04)
                                Serienverbreiterung)     245/45R20

                                                         255/45R20

                                                         265/40R20
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                3
                Seite :                     6 / 16
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                8R                              e1*2001/116*0473*..
                8R                              e1*2001/116*0497*..
                8R1                             e13*2007/46*1083*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 200     Audi Q5                   235/45R20                         A02) bis A10)
                                (mit Serienverbreiterung)                                   BF3) E29) EF0)
                                                         245/45R20
                                                         A01) K01) K04)

                                                         255/45R20
                                                         A01) K01) K04)

                                                         265/40R20
                                                         A01) K01) K04)
§22 101205*00




                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                8R                              e1*2001/116*0473*..
                8R1                             e13*2007/46*1083*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                230 bis 260     Audi Q5, SQ5, SQ5 TDI 235/45R20 M+S                         A02) bis A10)
                                (mit Serienverbreiterung)                                   BF3) E29)
                                                         245/45R20 M+S
                                                         A01) K01) K04)

                                                         255/45R20
                                                         A01) K01) K04)

                                                         265/40R20
                                                         A01) K01) K04)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                3
                Seite :                     7 / 16
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                FY                              e1*2007/46*1550*..
                FY                              e1*2007/46*1685*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 210     Audi Q5, Q5 Sportback 235/45R20                            A01) bis A10)
                                (bis e1*2007/46*1550*46, K04)                              A11) BF4) E44) E87) K01)
                                ohne Verbreiterungs-
                                Flaps vorne u. hinten)
                                                         245/45R20
                                                         K04)

                                                         255/45R20
                                                         K02)

                                                         265/40R20
                                                         K02)
§22 101205*00




                                                         265/45R20
                                                         K02)

                                                         275/40R20
                                                         K02)


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                FY                              e1*2007/46*1550*..
                FY                              e1*2007/46*1685*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 210     Audi Q5, Q5 Sportback 235/45R20                            A01) bis A10)
                                (bis e1*2007/46*1550*46, K04)                              A11) BF4) E44) E87) K01)
                                mit Verbreiterungs-
                                Flaps vorne u. hinten)
                                                         245/45R20
                                                         K04)

                                                         255/45R20
                                                         K02)

                                                         265/40R20
                                                         K02)

                                                         265/45R20
                                                         K02)

                                                         275/40R20
                                                         K02)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                3
                Seite :                     8 / 16
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                FY                              e1*2007/46*1550*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                251 bis 260     Audi SQ5, SQ5            255/45R20                         A01) bis A10)
                                Sportback                                                  BF4) E87) K01) K02)
                                (bis e1*2007/46*1550*46, 265/40R20
                                mit Verbreiterungs-
                                Flaps vorne u. hinten)
                                                         265/45R20

                                                         275/40R20


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                FY                             e1*2007/46*1550*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                150 bis 220     Audi Q5, Q5 Sportback 235/45R20                            A01) bis A10)
§22 101205*00




                                (ab e1*2007/46*1550*47) K04)                               BF1) E87a) K01)

                                                         235/50R20
                                                         K02) M00)

                                                         245/45R20
                                                         K02)

                                                         255/40R20
                                                         K02)

                                                         255/45R20
                                                         K02)

                                                         265/40R20
                                                         K02)

                                                         275/40R20
                                                         K02)

                                                         HL 255/40R20
                                                         K02)

                                                         HL 255/45R20
                                                         K02)

                                                         HL 265/40R20
                                                         K02)

                                                         HL 275/40R20
                                                         K02)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                3
                Seite :                     9 / 16
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                4L                              e1*2001/116*0350*..
                4L                              e1*2001/116*0367*..
                4L1                             e13*2007/46*1081*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                155 bis 250     Audi Q7                  255/45R20                          A02) bis A10)
                                (ohne Verbreiterungs-    N265)                              BF1) E78a) ER4)
                                Flaps)
                                                         255/45R20 M+S

                                                         265/45R20
                                                         N275)

                                                         265/45R20 M+S

                                                         275/45R20
§22 101205*00




                                                         N285)

                                                         275/45R20 M+S


                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                4L                               e1*2001/116*0350*..
                4L                               e1*2001/116*0367*..
                4L1                              e13*2007/46*1081*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                155 bis 250     Audi Q7                   255/45R20                         A02) bis A10)
                                (mit Verbreiterungs-      N265)                             BF1) E78a) ER4)
                                Flaps)
                                                         255/45R20 M+S

                                                         265/45R20
                                                         N275)

                                                         265/45R20 M+S

                                                         275/45R20
                                                         N285)

                                                         275/45R20 M+S
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                3
                Seite :                     10 / 16
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                4L                            e1*2001/116*0350*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                170 bis 250     Audi Q8                265/50R20                         A02) bis A10)
                                                       A93) ER3) N275)                   A11) BF1) EB3)

                                                        275/45R20
                                                        A93) ER4) N285)

                                                        275/50R20
                                                        A93a) ER2) N285)

                                                        285/45R20
                                                        A93) ER4)

                                                        285/50R20
§22 101205*00




                                                        ER1)


                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
                       Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                       genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen
                       DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
                       Radkontur hinausragen.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                3
                Seite :                     11 / 16
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020


                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                       werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
§22 101205*00




                       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                       Hybr. ....", eingetragen haben.

                A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).

                A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                       Zubehörkit: 5283-2
                       Anzugsmoment: 160 Nm

                BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                       Zubehörkit: 5255
                       Anzugsmoment: 140 Nm

                BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                       Zubehörkit: 5242
                       Anzugsmoment: 160 Nm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                3
                Seite :                     12 / 16
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020


                BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                       Zubehörkit: 5283-2
                       Anzugsmoment: 140 Nm

                E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

                E29)   Zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Radhausverbreiterungen.

                E29a) Zulässig an Fahrzeugausführungen ohne serienmäßigen Radhausverbreiterungen.

                E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

                E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

                E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)":
                      -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20
§22 101205*00




                      -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5
                      -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6

                E79b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
                      • Audi A4 Allroad bis Modelljahr 2015
                      • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
                        'C' stehen

                E82)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F)
                       • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
                         'C' stehen

                E82a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5)
                      • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
                        stehen

                E87)   Zulässig an Fahrzeugen mit EG-Genehmigungs-Nr. bis e1*2007/46*1550*46.

                E87a) Zulässig an Fahrzeugen mit EG-Genehmigungs-Nr. ab e1*2007/46*1550*47.

                EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. S7 mit belüfteter Scheibe Ø400x38 mm

                EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. Audi Ate 4605AP mit belüfteter Scheibe Ø356x34 mm

                EB3)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. S ACF010 mit belüfteter Scheibe Ø399x38,5 mm

                EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                       Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                       Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                3
                Seite :                     13 / 16
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020



                ER1) Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                     Achslast von 1650 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                ER2) Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                     Achslast von 1670 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                ER3) Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                     Achslast von 1690 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                ER4) Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                     Achslast von 1720 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                F08)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.
§22 101205*00




                G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                G4X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R19,
                     265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                G7R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
                     255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                     beachten.

                GCF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
                     225/50R17, 255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                     beachten.

                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.

                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                3
                Seite :                     14 / 16
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020


                K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
§22 101205*00




                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                       kürzen.

                K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
                       bzw. auszuschneiden.

                K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                       mm aufzuweiten.

                K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

                K62)   An Achse 1 ist der Kunststoff-Innenkotflügel im Bereich über der Radmitte nachzuarbeiten,
                       bzw. eng an das Radhausblech anzulegen.

                K63)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte
                       eng an das Blechradhaus anzulegen.

                K69)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                       erforderlich:
                       • die Blechradhauskante ist von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte komplett umzulegen,
                       • der Filzinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen,
                       • die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverbreiterung ist entsprechend der
                          umgelegten Radhauskante zu kürzen.

                K70)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                       erforderlich:
                       • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45° vor der Radmitte
                          ein Streifen von 40 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen,
                       • die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverbreiterung ist im oben genannten Bereich
                          um 5 mm zu kürzen.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                3
                Seite :                     15 / 16
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020



                K71)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng
                       an das Blechradhaus anzulegen.

                K73)   An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des
                       Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des
                       Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende
                       Freigängigkeit herzustellen.

                M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

                N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§22 101205*00




                N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                3
                Seite :                     16 / 16
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020


                T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T94)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                Die Anlage 3 mit den Seiten 1-16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
                Sonderräder Typ FB2DC-9020 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH
§22 101205*00




                Geschäftsstelle Essen, 21.05.2026
                Anlage 0
                Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
                Seite 9 von 9

                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                   Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                   abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                   Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                   Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                   Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                   Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                   Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                   Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                   Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                   Vorderachse:
                   Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 101205*00




                   Hinterachse:
                   Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




                V:23.10.2024
						
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