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							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101573 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000108-00-0-509
                Anlage-Nr. :                FG3
                Seite :                     1/5
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 2085


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                 Radtyp:                                                    NEV2 2085
                 Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                 Handelsmarke:                                             GMP GROUP
                 Montageposition:                                         Hinterachse **)
                 Radausführung:                                          NEV2852043152
                 Radausführungskennz.:                              PCD 5X112 ET43 CB66.5
                 Radgröße:                                                   8½Jx20H2
                 Rad-Einpresstiefe:                                            43 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                 Lochzahl:                                                        5
                 Mittenlochdurchmesser:                                      66,50 mm
§22 101573*00




                 Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                 Zentrierring:                                               ohne Ring
                 geprüfte Radlast: *)                                          830 kg
                 Reifenabrollumfang:                                          2300 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
                **) Die Verwendung des Rades NEV2 2085, NEV2852043152 ist nur an der Hinterachse zulässig.
                Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp NEV2 208,
                NEV2802039152 (KBA-Nr. 101570*00) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen
                und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp NEV2 208, NEV2802039152 (KBA-Nr.
                101570*00) zu entnehmen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                moment
                BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                             140 Nm
                                Schaftlänge 28 mm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101573 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000108-00-0-509
                Anlage-Nr. :                FG3
                Seite :                     2/5
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 2085


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2                              e1*2007/46*1801*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                         8Jx20H2,          8½Jx20H2,
                                                         ET39              ET43
                110 bis 150      Audi A5                 225/35R20         225/35R20                     A02) bis A10)
                                 (Limousine, Avant)                                                      BF1) T90)
                                                         235/35R20         235/35R20                     A02) bis A10)
                                                                           T92)                          BF1)
                                                         245/30R20         245/30R20                     A02) bis A10)
                                                                                                         BF1) T90)
                                                            245/35R20             245/35R20              A02) bis A10)
                                                                                                         BF1)
                Die Verwendung des Rades NEV2 2085, NEV2852043152 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 208, NEV2802039152 (KBA-Nr. 101570*00) an der
                Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
§22 101573*00




                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                4G                              e1*2007/46*0436*..
                4G1                             e13*2007/46*1147*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                         8Jx20H2,          8½Jx20H2,
                                                         ET39              ET43
                100 bis 245      Audi A6                 225/35R20         225/35R20                     A02) bis A10)
                                 (Limousine, Kombi)                                                      BF1) E54) EB1) EB2) N235)
                                                                                                         T90)
                                                            235/35R20             235/35R20              A02) bis A10)
                                                                                                         BF1) E54) EB1) EB2) N245)
                                                                                                         T92)
                                                            245/35R20             245/35R20              A02) bis A10)
                                                                                                         BF1) E54) EB1) EB2) N255)
                Die Verwendung des Rades NEV2 2085, NEV2852043152 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 208, NEV2802039152 (KBA-Nr. 101570*00) an der
                Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                4G                               e1*2007/46*0436*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                          8Jx20H2,         8½Jx20H2,
                                                          ET39             ET43
                140 bis 245      Audi A6 Allroad          235/45R20        235/45R20                     A02) bis A10)
                                                                                                         BF1) EB2)
                                                            245/40R20             245/40R20              A02) bis A10)
                                                                                                         BF1) EB2)
                Die Verwendung des Rades NEV2 2085, NEV2852043152 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 208, NEV2802039152 (KBA-Nr. 101570*00) an der
                Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101573 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000108-00-0-509
                Anlage-Nr. :                FG3
                Seite :                     3/5
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 2085


                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2                               e1*2007/46*1801*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                          8Jx20H2,         8½Jx20H2,
                                                          ET39             ET43
                100 bis 195      Audi A6                  225/40R20        225/40R20                     A02) bis A10)
                                 (Limousine, Kombi,                                                      BF1) E21)
                                 Frontantrieb, Baureihe   235/40R20        235/40R20                     A02) bis A10)
                                 C8)                                                                     BF1) E21)
                                                          245/40R20        245/40R20                     A02) bis A10)
                                                                                                         BF1) E21)
                Die Verwendung des Rades NEV2 2085, NEV2852043152 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 208, NEV2802039152 (KBA-Nr. 101570*00) an der
                Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2                                e1*2007/46*1801*..
§22 101573*00




                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                                           8Jx20H2,         8½Jx20H2,
                                                           ET39             ET43
                150 bis 250      Audi A6                   225/40R20        225/40R20                    A02) bis A10)
                                 (Limousine, Kombi,                         T94)                         A11) BF1) E21) E54) N235)
                                 Allradantrieb, Baureihe   235/40R20        235/40R20                    A02) bis A10)
                                 C8)                                        T96)                         A11) BF1) E21) E54) N245)
                                                           245/40R20        245/40R20                    A02) bis A10)
                                                                                                         A11) BF1) E21) E54) N255)
                Die Verwendung des Rades NEV2 2085, NEV2852043152 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 208, NEV2802039152 (KBA-Nr. 101570*00) an der
                Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Auflagen und Hinweise

                A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                        veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                        dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
                        Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101573 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000108-00-0-509
                Anlage-Nr. :                FG3
                Seite :                     4/5
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 2085


                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                       genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                       über die Radkontur hinausragen.
§22 101573*00




                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                       werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                       Hybr. ....", eingetragen haben.

                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                       Anzugsmoment: 140 Nm

                E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

                E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101573 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000108-00-0-509
                Anlage-Nr. :                FG3
                Seite :                     5/5
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 2085


                EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. S7 mit belüfteter Scheibe Ø400x38 mm

                EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. Audi Ate 4605AP mit belüfteter Scheibe Ø356x34 mm

                N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
§22 101573*00




                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T94)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                Die Anlage FG3 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
                Sonderräder Typ NEV2 2085 des Auftraggebers G.M.P. GROUP S.r.l.

                Geschäftsstelle Essen, 27.05.2026
						
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